Psychotherapeut*innen behandeln Menschen in seelischen Konflikt- und Krisensituationen, bei Beschwerden und psychischen Leidenszuständen.
Psychotherapie als private Leistung
Anders als bei Ärzt*innen, wo es einen Gesamtvertrag der Sozialversicherungsträger mit den Ärzt*innen gibt und eine Inanspruchnahme einer ärztlichen Leistung daher bei Kassenärzt*innen gar nichts kostet, ist Psychotherapie grundsätzlich eine private Leistung, die NICHT von den Krankenkassen getragen wird.
Ein Gesamtvertrag der Krankenkassen mit den Psychotherapeut*innen war bereits vor Jahren ausverhandelt, scheiterte allerdings aus politischen Erwägungen und Kostengründen.
Psychotherapie ist deshalb größtenteils eine private Leistung. Die Honorare bewegen sich in der Regel zwischen 70.- € und 150.- € für eine Einzelsitzung von 50 Minuten.
Kostenzuschüsse durch Krankenkassen
Menschen, die psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen möchten, haben die Möglichkeit einen Kostenzuschuss bei der Krankenkasse zu beantragen. Dafür ist eine Diagnose nach dem ICD-10 notwendig, die Sie bereits durch eine psychologische oder psychiatrische Testung mitbringen oder von mir im Laufe der ersten Einheiten gestellt wird.
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Nach dem Erstgespräch holen Sie sich eine ärztliche Bestätigung bei Ihrem Allgemeinmediziner*in/Hausärtz*in.
Vor der 11. Sitzung ist dann ein Antragsformular, dass wir gemeinsam ausfüllen, von Ihnen bei der Krankenkasse einzureichen, dem Sie die ärztliche Bestätigung beilegen.
Die Überweisung des Kostenzuschusses an Sie erfolgt (wie bei einer/m Wahlarzt*in) nach monatlicher Einreichung der Honorarnote.
Das genaue Prozedere finden Sie hier.
Die Krankenkassen leisten nur dann einen Zuschuss, wenn eine (seelische) Krankheit (lt. ICD-10/11) vorliegt, da nur Krankenbehandlung finanziert wird. Sie übernehmen keine Kosten für Beratungen bei Schul-, Familien- und Berufsproblemen. Die Honorarnoten müssen zuerst selbst bezahlt werden und können dann einzeln oder gesammelt eingereicht werden. Dafür ist die "Bestätigung zur Inanspruchnahme von Psychotherapie" von Ihrem/Ihrer HausärztIn notwendig.
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In einigen Bundesländern kann auch vollfinanzierte Psychotherapie in Anspruch genommen werden. Informieren Sie sich bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse, wie das Antragsprozedere abläuft.
Kostenzuschüsse verschiedener Kassen
Nachstehend eine Aufstellung der von uns recherchierten Zuschüsse der einzelnen Kassen.
- ÖGK (vormals GKK) 33,70 €
- BVAEB (nur für vormals BVA- und VAEB-Versicherte) 46,60 €
- SVS (nur für vormals SVA-und SVB Versicherte) 45,00€
- KFA 36,00€
BVAEB Kostenzuschüsse für Psychotherapie und klinisch-psychologische Behandlungen
Die BVAEB leistet Kostenzuschüsse für die Psychotherapie, die jährlich angepasst werden.
Seit 1.1. dieses Jahres gelten folgende Beträge:
- Einzelsitzung ab 25 Minuten EUR 28,40
- Einzelsitzung ab 50 Minuten EUR 48,80
- Gruppensitzung ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 11,50
- Gruppensitzung ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 16,40
Zu beachten ist, dass Behandlungseinheiten unter 25 Minuten nicht vergütet werden. Bei Gruppentherapien unter 45 Minuten Dauer oder mit mehr als zehn Teilnehmern ist kein Kostenzuschuss möglich.
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Der Versicherte muss der BVAEB und der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung vor oder nach der ersten, jedenfalls aber vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung der Behandlungsserie nachweisen.
Ab der elften Sitzung ist die psychotherapeutische Behandlung bewilligungspflichtig.
Die BVAEB erbringt seit dem 1.1.2024 einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlungen. Die Psychologinnen und Psychologen müssen in die vom Bundesministerium geführte Psychologenliste eingetragen sein.
Der bzw. die Versicherte muss der BVAEB und der klinischen Psychologin oder dem klinischen Psychologen die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung vor oder nach der ersten, jedenfalls aber vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung nachweisen.
Die ersten zehn Sitzungen bedürfen keiner Bewilligung. Ab der elften Sitzung ist die klinisch-psychologische Behandlung bewilligungspflichtig.
Die Höhe des Kostenzuschusses wird in der Höhe des in der Satzung festgelegten Betrages gewährt. Es gelten folgende Beträge:
- Einzelsitzung ab 25 Minuten EUR 28,40
- Einzelsitzung ab 50 Minuten EUR 48,80
- Gruppensitzung ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 11,50
- Gruppensitzung ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 16,40
Zu beachten ist, dass Behandlungseinheiten unter 25 Minuten nicht vergütet werden. Bei Gruppentherapien unter 45 Minuten Dauer oder mit mehr als zehn Teilnehmern ist kein Kostenzuschuss möglich.
Als Gruppe wird die Behandlung von 3 bis 7 Personen bezeichnet, 2 Personen werden als Paartherapie gewertet.
Wenn zeitgleich eine Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten absolviert wird (laufende Therapieserie), können keine Kosten übernommen werden.
Keine Leistungen der Sozialversicherung sind in dem Zusammenhang die von Psychologinnen bzw. Psychologen erbrachten Coachings zur Berufsberatung bzw. von der Klientin bzw.
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10 bzw.
Erforderlich ist ein schriftlicher Nachweis, dass eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde.
Die weiteren Schritte der Antragstellung auf Kostenzuschuss sind von den einzelnen Krankenkassen bzw.
BVAEB (vormals BVA- u. SVS (vormals SVA- u.
Weitere Möglichkeiten der Kostenübernahme
Obwohl es keinen Gesamtvertrag für Psychotherapie gibt, ermöglichen Vereinslösungen für eine gewisse Zahl an Klient*innen auch die vollständige Übernahme der Psychotherapie-Kosten (je nach Bundesland unterschiedliche Lösungen und Modelle). In der Regel haben einzelne Psychotherapeut*innen dann zwei bis vier Kassenplätze zur Verfügung. Hat der*die Klient*in einen solchen Kassenplatz gefunden, wird meist für bis zu 40 Stunden (entspricht einem vollen Jahr Psychotherapie, abzüglich der Ferienzeiten) die volle Kostenübernahme von der Krankenkasse gewährt. Dies ist auch abhängig von der Diagnose.
Eine dritte Möglichkeit ist die Wahl eines*einer Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision, deren Honorare meist unter denen eingetragener Psychotherapeut*innen liegen.
Viele Psychotherapeut*innen bieten auch einzelne Plätze mit Sozialtarif für Personen an, die wenig oder kein Einkommen haben (z.B. bei AMS-Bezug, Sozialhilfebezug, o.ä.).
Spezielle Beratungsstellen (Suchtberatung, Familienberatungsstellen, Männerberatung, etc.) bieten ein beschränktes Kontingent an Psychotherapie an, das für den*die Klient*in kostenlos ist. Je nach Beratungsstelle können teilweise nur 10 bis max. 15 Stunden in Anspruch genommen werden, manchmal ist auch eine langfristige Begleitung möglich.
Kosten und Rahmenbedingungen
In einem unverbindlichen Erstgespräch können wir einander kennenlernen und Ihre Anliegen sowie die Rahmenbedingungen der Personzentrierten Psychotherapie besprechen. Danach überlegen Sie in Ruhe, ob Sie eine Therapie bei mir beginnen möchten.
Kostenbeispiele
Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und kostet 120,- Euro*.
Psychotherapeutische (Folge-)Termine:
- Einzeltherapie: Dauer 50 Minuten, Kosten 120,- Euro*
- Paar-, Familien-, Mehrpersonensetting: Dauer 75 Minuten, Kosten 180,- Euro*
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie: Dauer 45 Minuten, Kosten 120,- Euro*
*Das Erstgespräch ist in bar zu bezahlen. Bei Folgeterminen erfolgt die Bezahlung Bar oder per Bankomat.
Psychotherapeutische Leistungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit.
Dauer und Frequenz der Psychotherapie
Im Normalfall finden unsere Gespräche 1 x wöchentlich oder alle 2 Wochen statt. Je nach Ihren individuellen Bedürfnissen können wir aber auch kürzere Intervalle vereinbaren.
Die Dauer der gesamten psychotherapeutischen Behandlung richtet sich in erster Linie nach Ihnen, kann anfangs nur grob abgeschätzt werden und sich während des Prozesses verändern.
Bitte geben Sie sich die nötige Zeit für Veränderung!
Zur Dauer der Behandlung rate ich: So kurz wie möglich und so lange wie nötig.
Weitere wichtige Informationen
Freiwilligkeit und Mitarbeit
Psychotherapie kann nur wirken, wenn sie auf freiwilliger Basis und unter selbständiger Mitarbeit der Klientin oder des Klienten erfolgt.
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach Psychotherapiegesetz § 15. Eine Änderung im PthG aus dem BGBl. I vom 29.10.2019 ist im Artikel 22 unter § 15 nachzulesen.
Absageregelung
Termine werden verbindlich für Sie vereinbart - die Zeit steht somit nicht mehr für andere Personen zur Verfügung. Vereinbarte Termine können Sie bis zu 48 Stunden vorher kostenfrei absagen. Termine die nicht, oder danach abgesagt werden (kürzer als 24 Stunden vor dem eigentlichen Termin) werden voll in Rechnung gestellt.
Sollten Sie einmal einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie um ehestmögliche Terminabsage. Für Terminabsagen bis 24 Stunden vor dem eigentlichen Termin entstehen für Sie keine Kosten.
Klinisch-psychologische Diagnostik und Behandlung
Die Kosten der klinisch-psychologischen Diagnostik sind abhängig von der Fragestellung und der Dauer. Mit einer ärztlichen Überweisung für klinisch-psychologische Diagnostik von Ihrem Fach- oder Hausarzt werden bis zu 80 % des Kassentarifs von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Für die klinisch-psychologische Behandlung kann ein Kostenzuschuss seitens der Sozialversicherungsträger beantragt werden. Dafür ist eine ärztliche Bestätigung spätestens vor der zweiten Behandlungseinheit erforderlich.
Diagnostik: Mit ärztlicher Überweisung ist eine Rückerstattung durch die Krankenkasse in Höhe von bis zu 80% des Kassenpsychologentarifes möglich. Die tatsächliche Summe der Refundierung richtet sich nach Art und Ausmaß der erbrachten Leistungen und ist von Versicherung zu Versicherung (bzw. Zusatzversicherung) leicht verschieden gestaffelt. Bitte kommen Sie dafür zum Termin mit einer Überweisung ihres (Haus-)Arztes zur klinisch-psychologischen Untersuchung/Diagnostik. Unbedingt muss diese eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose enthalten! Bsp. Wenn es sich um eine Demenzabklärung handelt muss die Überweisung etwa die Wörter: "Verdacht auf demenzielle Entwicklung" und "Klinisch-psychologische Untersuchung erbeten" enthalten. Überweisungen die versehentlich für Therapiestunden oder an Psychotherapeuten ausgestellt wurden, werden von den Krankenkassen meist nicht berücksichtigt, weisen Sie Ihren Arzt also bitte auf den korrekten Wortlaut hin.
Klinisch-psychologische Behandlung: Für die ersten 10 Einheiten erhalten Sie mit ärztlicher Überweisung (spätestens vor dem zweiten Termin einzuholen) einen Kostenzuschuß pro Einheit. Ab der 11. Sitzung ist eine Chefärztliche Bewilligung nötig, um weitere Kostenzuschüße zu erhalten.
Bei der klinisch-psychologischen Diagnostik geht es um die Beantwortung zuvor festgelegter Fragestellungen. Dies geschieht mittels standardisierter Testverfahren. Eine klinisch-psychologische Behandlung kann aufbauend auf den Ergebnissen der klinisch-psychologischen Diagnostik stattfinden. Hierfür werden gemeinsam Ziele und Schwerpunkte festgelegt und diese mittels wissenschaftlich nachgewiesenen Methoden bearbeitet.
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