Jedes Jahr nehmen etwa 100.000 Österreicher*innen Psychotherapie in Anspruch. Für jede/n Patient*in ist eine andere Behandlung die geeignete. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die verschiedenen Therapieformen, die zur Behandlung von seelischen Erkrankungen in Österreich anerkannt sind, und hilft so die richtige Therapie zu finden. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die verschiedenen Therapieformen, die zur Behandlung von seelischen Erkrankungen in Österreich anerkannt sind, und hilft so die richtige Therapie zu finden.
Welche Anlaufstellen gibt es für die Psyche?
Hier finden Sie einen Überblick zu Hilfsmöglichkeiten für die psychische Gesundheit: Ärztliche Hilfe, Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie, Psychotherapie sowie weitere unterstützende Links.
Ärztliche Hilfe
Bei psychischen Beschwerden kann die Hausärztin oder der Hausarzt die erste Ansprechstelle sein. Weiters gibt es Ärztinnen und Ärzte im Bereich Allgemeinmedizin und verschiedener Fachrichtungen, die Weiterbildungsdiplome der Ärztekammer absolviert haben. Somit haben sie erweitertes Fachwissen im Bereich der psychischen Gesundheit bzw. Fachärztinnen bzw. Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin haben eine Facharztausbildung im Bereich der Prävention, Diagnose und Behandlung von psychischen Krankheiten, Störungen sowie Verhaltensauffälligkeiten absolviert. Dies schließt auch forensische Psychiatrie, Rehabilitation sowie fachspezifische Begutachtungen mit ein.
Da sich die Ausbildungsordnungen immer wieder geändert haben, gibt es auch andere Bezeichnungen für Psychiaterinnen und Psychiater wie: Fachärztin bzw. Facharzt für Psychiatrie oder Fachärztinnen bzw. Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin haben eine Facharztausbildung im Bereich der Prävention, Diagnostik und Behandlung, fachspezifischer Begutachtung sowie Rehabilitation von Krankheiten, Störungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie entwicklungsbedingten psychischen Erkrankungen des Kindes- und Jugendalters absolviert. Darüber hinaus sind sie berechtigt, ihre Patientinnen bzw. Patienten bei Bedarf auch im Erwachsenenalter weiter zu betreuen. Und zwar so lange, bis eine Übernahme durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin erfolgen kann. Diese Übergangsbetreuung ist bis zum 25. Lebensjahr möglich. Auch in diesem Bereich haben sich Ausbildungsordnungen laufend geändert.
Im Rahmen der Arztsuche der Ärztekammer können Sie Ärztinnen oder Ärzte nach Fachrichtungen sowie absolvierter ÖAK-Diplome suchen.
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Gesundheitspsychologie und Klinische Psychologie
Auch Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen bzw. klinische Psychologinnen und Psychologen unterstützen im Bereich der psychischen Gesundheit bzw.. Gesundheitspsychologie: Zu den Tätigkeiten von Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen zählen unter anderem: die Erhaltung und Förderung der Gesundheit bzw. die Erstellung von gesundheitspsychologischen Befunden und Gutachten.
Klinische Psychologie: Zu den Tätigkeiten von klinischen Psychologinnen und Psychologen zählen unter anderem: klinisch-psychologische Diagnostik bezogen auf das Gesundheitsverhalten sowie Gesundheitserleben, das Erstellen von klinisch-psychologischen Befunden und Gutachten und die klinisch-psychologische Behandlung von Verhaltensstörungen, psychischen Veränderungen und Leidenszuständen.
Psychotherapie
Psychotherapie soll dazu beitragen, psychische Störungen mit Krankheitswert zu lindern oder zu heilen. Nähere Informationen finden Sie in der Broschüre des Sozialministeriums „Patientinnen/Patienten-Information über die in Österreich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren“.
Um die passende Psychotherapie zu finden sollte man sich vorab informieren, welche Behandlungsansätze es gibt um das sehr umfangreiche Angebot eingrenzen zu können. Letztendlich entscheidet dann auch die Chemie zwischen Patient und Therapeuten.
Verschiedene Therapieformen
In Österreich sind zurzeit 23 psychotherapeutische Methoden gesetzlich anerkannt. Im Folgenden werden einige Hauptkategorien vorgestellt:
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Analytische Psychotherapien
Die analytischen Psychotherapien wurzeln in Sigmund Freuds Psychoanalyse. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Therapeuten das unbewusste Seelenleben zu erkunden. Dies soll innere Konflikte bewusst machen und lösen. Besonders erfolgreich sind die analytischen Psychotherapien seit jeher bei histrionischen und dissoziativen Störungen - früher Hysterie genannt. Als Methode wird in Tradition der Psychoanalyse hauptsächlich die sogenannte freie Assoziation bei den Gesprächen mit dem Psychotherapeuten angewandt.
Zu den analytischen Ansätzen gehören:
- Psychoanalyse
- Individualpsychologie
- Analytische Psychologie
- Gruppenpsychoanalyse
Tiefenpsychologische Therapien
Tiefenpsychologisch meint hier jene Ansätze, die über eine bloße Analyse hinausgehen. Es kommen bestimmte mentale und körperliche Techniken zum Einsatz, die gezielten Einfluss auf das Unbewusste nehmen. Die Daseinsanalyse ist hier aufgeführt, da sie elementare Vorstellungen der analytischen Psychotherapien ablehnt.
In die Kategorie der tiefenpsychologischen Therapieformen fallen:
- Autogene Psychotherapie
- Daseinsanalyse
- Dynamische Gruppenpsychotherapie
- Hypnosetherapie
- Katathym-Imaginative Psychotherapie
- Konzentrative Bewegungstherapie
- Transaktionsanalyse
Humanistische Psychotherapien
Die humanistische Psychologie richtet Ihr Hauptaugenmerk nicht so sehr auf das Unbewusste. Der Mensch als Entscheidungsträger ist Dreh- und Angelpunkt der Behandlung. Die Therapie soll dem Patient helfen, seine Persönlichkeit zu entfalten und sich selbst zu verwirklichen.
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Anerkannte Therapieformen sind:
- Existenzanalyse/Logotherapie
- Gestalttherapie
- Gersprächspsychotherapie
- Psychodrama
- Neuro Linguistische Psychotherapie
Verhaltenstherapeutische Behandlungsformen
Die Verhaltenstherapie konzentriert sich auf beobachtbare Reize und Reaktionen. Sie geht davon aus, dass Verhaltensweisen erlernt und verlernt werden können. Zu den Methoden gehören das „Durchleben“ von verschiedenen Alltagssituationen in Konfrontationsverfahren und Spiele mit Bestrafung und Belohnung bestimmter Verhaltensweisen. Bei der Behandlung von Depressionen und Ängsten gilt sie als besonders wirksam.
In der Verhaltenstherapie gibt es zwei wesentliche Richtungen:
- Klassische Verhaltenstherapie
- Kognitive Verhaltenstherapie
Kombinatorische Psychotherapien
Aus der Kombination verschiedener Ansätze haben sich eigene psychotherapeutische Schulen entwickelt. Sie setzen auf bewährte Methoden aus den traditionellen Strömungen.
In Österreich sind davon anerkannt:
- Integrative Therapie
- Gestalttheoretische Psychotherapie
Sonstige Therapieformen
Über diese Kategorien hinaus zu erwähnen sind auch die Musiktherapie und die Systemische Therapie. Letztere folgt einem völlig eigenständigen Zugang zum menschlichen Verstand und Verhalten und kann so in keine dieser Kategorien eingefügt werden.
Finanzierung der Psychotherapie
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten für die Finanzierung der Kosten für die Psychotherapie. Die Kosten für Psychotherapie trägt entweder der/-ie Patient/in in voller Höhe ('Selbstzahler') oder ein Teil der Kosten wird von der Krankenkasse erstattet ('Teilfinanzierung'). Voraussetzung für eine (Teil-)Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist immer eine krankheitswertige Störung. Krankenkassen übernehmen keine Kosten, wenn die Therapie als allgemeines Coaching genutzt wird, oder wenn es sich um Paar- bzw. Familientherapien handelt. Es können maximal 50 Therapiestunden auf einmal beantragt werden. Für den Besuch ist keine ärztliche Zuweisung nötig.
Rückerstattung
Liegt eine krankheitswertige Diagnose vor, gibt es die Möglichkeit eine Kassenleistung in Anspruch zu nehmen. Voraussetzungen: vorherige Bewilligung, ärztliche Bestätigung vor der zweiten Therapiestunde, Einreichung der bezahlten Honorarnote (Status Jänner 2025):
- ÖGK: 33,70 €
- SVS: 45,00 €
- BVAEB (öffentlich Bedienstete, Eisenbahn & Bergbau): 48,80 €
SE - Psychotherapie als Sachleistung für schwer Erkrankte - Gruppenpsychotherapie
Jährlich werden Psychotherapieplätze von den Krankenkassen als Sachleistungskontingente für Gruppenpsychotherapie vergeben, wobei entweder Jahres- oder Halbjahresgruppen vorgesehen sind. Wird die Behandlung als Sachleistung von der Krankenkasse bewilligt, gibt es für Patient:innen bei der ÖGK keine Kostenbeteiligung. SVS und BVAEB verrechnen die jeweilige Kostenbeteiligung direkt mit den Patient:innen. Erfullt die/der Patient:in die Kriterien der wirtschaftlich Schwachen, dann entfällt diese Kostenbeteiligung gänzlich oder teilweise und wird vom Land Salzburg getragen.
WS - Wirtschaftlich Schwach
Im Salzburg gibt es bei eingetragenen Psychotherapeut:innen kostenlose Psychotherapieplätze, wenn Menschen wirtschaftlich schwach sind. Versicherte der ÖGK, die ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben und die Kriterien für die Rezeptgebührenbefreiung erfüllen, können Psychotherapie als Sachleistung in Anspruch nehmen und haben dann überhaupt keinen Selbstbehalt mehr. Für einen kostenlosen Therapieplatz müssen Sie zusammen mit Ihrem/Ihrer Therapeuten/Therapeutin einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Die Prüfung des geringen Einkommens erfolgt bei Versicherten der ÖGK nach Stellung eines Antrages durch die ÖGK Salzburg. Wenn Sie bei der BVAEB Salzburg oder der SVS Salzburg versichert sind, müssen Sie den Antrag bei der BVAEB bzw. der SVS einreichen.
Andere Personengruppen
Folgende Personengruppen sind zudem von der Rezeptgebühr automatisch befreit und haben daher Anspruch auf eine kostenlose Psychotherapie:
- Zivildiener
- Menschen, die eine Ausgleichszulage beziehen
- Personen, die Sozialhilfe beziehen und krankenversichert sind
- Asylwerberinnen und Asylwerber
- Selbstversicherte Personen, die ein behindertes Kindes pflegen
- Menschen, die ein freiwilliges Sozialjahr bzw. ein freiwilliges Umweltschutzjahr machen
- Personen, die der ÖGK nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, Heeresversorgungsgesetz bzw.
Wie finde ich den richtigen Therapeuten?
Filtern Sie nach Ihren Wunschkriterien und finden Sie Ihre:n Psychotherapeut:in! Sie können bei jeder Suche nach mehreren Kriterien filtern und Ihre Suche dadurch präzisieren.
Nach diesen Kriterien können Sie filtern:
- Bundesland, Bezirk, Postleitzahl und/oder Ort
- Barrierefreiheit
- Therapeutische Arbeitsschwerpunkte: z. B AHDS, Trauer, Psychosen, Depression etc.
- Therapiemethode: z. B. Systemische Familientherapie, Existenzanalyse, Verhaltenstherapie etc.
- Zusatzqualifikation(en): z. B. Psychotherapeut:innen mit Weiterbildung in Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Mediator:innen, Supervisor:innen etc.
- Setting: z. B: Einzel- oder Paartherapie, Dolmetschgestützte Psychotherapie etc.
- Zielgruppe: z. B. Ältere Menschen, Erwachsene, Jugendliche etc.
- Sprache der/des Therapeut:in
- Geschlecht der/des Therapeut:in
- Nachname der/des Therapeut:in wenn bekannt
- Freie Plätze, Freie Kassenplätze, Freie Supervisionsplätze
- Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision
- Psychotherapeut:innen, die sich mit Foto vorstellen
Nach dem Klick auf "Suchen" werden Ihnen die Psychotherapeut:innen gemäß Ihren Wunschkriterien angezeigt.
Weitere Hinweise
Die Ergebnisse werden in alphabetischer Reihenfolge entsprechend Ihren Filterkriterien angezeigt; aufgelistet werden nur Psychotherapeut:innen, die Mitglieder im ÖBVP sind. In der Säuglings-, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut:innen-Liste sowie ECP-Holder-Liste sind auch Nicht-ÖBVP-Mitglieder eingetragen.
Was ist Psychotherapie?
Im Rahmen einer Psychotherapie behandelt man seelisch bedingte Probleme - beispielsweise, wenn das Denken, Fühlen, Erleben und Handeln eines Menschen gestört ist und man dafür keine organische Ursache als Auslöser finden kann. Häufige psychische Störungen sind zum Beispiel Angststörung, Depression, Zwangsstörung und Suchterkrankungen.
Eine Psychotherapie kann entweder stationär, ambulant oder teilstationär durchgeführt werden. Wie die Therapie gestaltet ist, hängt von der Therapieform ab und ist speziell auf den/-ie Patienten/-in abgestimmt. Grundsätzlich verläuft jede Therapie nach dem Schema Erstgespräch - Diagnose - Prognose. Der/-ie Patient/in beschreibt dafür dem/-r Therapeuten/-in seine/ihre Problematik. Er/sie gibt daraufhin eine Einschätzung, welche Diagnose vorliegt und wie die Therapie ablaufen könnte. Oft wird zu Beginn einer Behandlung ein konkretes Ziel festgelegt, worauf dann gemeinsam hingearbeitet wird. Im Idealfall ist die Therapie beendet, wenn das Therapieziel erreicht und das seelische Problem bewältigt wurde.
Formen der Psychotherapie
- Stationäre Psychotherapie: Die stationäre Psychotherapie hat den Vorteil, dass die Patienten und Patientinnen bei Krisen sowohl tagsüber als auch nachts sofort Hilfe bekommen. Sie können zudem ein umfangreiches Angebot an verschiedenen Therapieformen nutzen. Es besteht jedoch das Risiko, dass die Erkrankten nach einem stationären Aufenthalt zu Hause wieder in ihre alten Denk- und Verhaltensmuster zurückfallen.
- Teilstationäre Psychotherapie: Eine Zwischenlösung sind Tageskliniken, die eine teilstationäre Psychotherapie ermöglichen. Tagsüber ist der Patient in der Klinik, abends kehrt er nach Hause zurück.
- Ambulante Psychotherapie: Der Vorteil einer ambulanten Therapie ist, dass der Patient das Gelernte sofort in seinem Alltag anwenden kann. Die therapeutische Betreuung ist jedoch nicht so intensiv wie bei einem stationären Aufenthalt.
- Gruppenpsychotherapie: Die Therapie in der Gruppe kann sowohl stationär als auch ambulant stattfinden. Sie stellt für viele Patienten eine Erleichterung dar, weil die Betroffenen in der Gruppe hautnah erleben, dass andere Menschen ganz ähnliche Probleme haben wie sie selbst. Wenn eine Gruppe gut zusammenarbeitet, hat die Gemeinschaft sogar eine heilende Wirkung.
Wann ist eine Psychotherapie notwendig?
Eine Psychotherapie ist notwendig, wenn die Gedanken, Gefühle und das Verhalten eines Menschen zu einer Beeinträchtigung der Lebensqualität führen. Diese Beeinträchtigung kann direkt durch die Symptome der Störung (beispielsweise starke Angst) entstehen oder aber durch die Folgen der psychischen Störung. Manche Betroffene können beispielsweise ihren Beruf nicht mehr ausüben, die Partnerschaft geht in die Brüche und sie verlieren ihre sozialen Kontakte.
Psychotherapie bei körperlichen Symptomen
Schon lange weiß man, dass Körper und Psyche zusammenspielen. Körperliche Erkrankungen wirken sich oft auf die Psyche aus, und psychische Störungen gehen fast immer mit körperlichen Beschwerden einher. Eine Psychotherapie wird daher auch bei psychosomatischen Beschwerden empfohlen - also bei körperlichen Beschwerden, die ganz oder teilweise in einer psychischen Ursache wurzeln.
Eine Psychotherapie hilft aber auch bei:
- chronischem Tinnitus
- Magen-Darm-Problemen
- lebensbedrohlichen Erkrankungen (z. B. Krebs)
Einweisung in die stationäre Psychiatrie
Leidet ein Patient an einer sehr schweren psychischen Störung oder besteht die Gefahr, dass er sich oder anderen eine Verletzung zufügt, muss er in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden. Die eigentliche Psychotherapie kann aber erst dann erfolgen, wenn der Betroffene in der Lage ist, sich freiwillig am Therapieprozess zu beteiligen.
Begriffsklärung: Psychotherapeut, Psychologe, Psychiater
Die verschiedenen Berufsbezeichnungen im psychotherapeutischen Umfeld sind auf den ersten Blick schwierig zu unterscheiden. Psychische Störungen können zwar sowohl von Psychiatern als auch von Psychotherapeuten und vielen Psychologen gleichermaßen behandelt werden. Dennoch handelt es sich dabei um verschiedene Berufsfelder.
- Psychologe: Ein Psychologe hat einen Universitätsabschluss mit Diplom oder Master im Studienfach Psychologie erworben.
- Psychiater: Der Psychiater wiederum ist ein Arzt, der nach seinem Medizinstudium eine Facharztausbildung im Bereich der psychischen Erkrankungen absolviert hat. Er behandelt psychische Störungen mit Medikamenten.
- Psychotherapeut: Der Begriff Psychotherapeut ist in Österreich geschützt. Nur wer eine psychotherapeutische Ausbildung durchlaufen hat, darf sich Psychotherapeut nennen und - sofern er im Rahmen der entsprechenden psychotherapeutischen Formen praktiziert - über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen.
Kosten der Psychotherapie
Krankenkassen übernehmen die Kosten für verschiedene Therapieformen: Die Kosten werden allerdings nur dann erstattet, wenn eine psychische Störung diagnostiziert wurde, die bei der Person einen Leidensdruck erzeugt. Die ersten Sitzungen erkennen die Krankenkassen in der Regel als Probesitzungen, weil das Verhältnis zwischen dem Therapeuten und dem Patienten sehr wichtig ist. Nicht alle Krankenkassen übernehmen die gleiche Anzahl an Therapiestunden. Betroffene sollten sich vor Behandlungsbeginn bei ihrer Versicherung erkundigen, für wie viele Sitzungen diese die Kosten übernimmt. Lassen Sie sich diese Antwort schriftlich geben, damit Sie im Zweifelsfall auf der sicheren Seite sind.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, als Selbstzahler (privat) eine Therapie zu machen und die Kosten zu übernehmen. Als Selbstzahler kostet die Psychotherapie unterschiedlich viel: Die Preise einer Psychotherapiestunde bewegen sich meist zwischen 50 und 250 Euro pro Stunde.
Wie läuft eine Psychotherapie ab?
Die Inhalte der Psychotherapie sind von der jeweiligen Therapieform geprägt. Unabhängig von der Therapieform gibt es jedoch bestimmte Elemente, die das Gerüst jeder psychotherapeutischen Behandlung bilden. Für eine Psychotherapie können Sie sich vom Hausarzt überweisen lassen oder sich direkt an eine Psychotherapiepraxis wenden. Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin müssen Sie nicht zwingend darüber informieren.
Wie bekommt man eine Psychotherapie?
Nehmen Sie Hilfe in Anspruch: In fast allen mitteleuropäischen Ländern gibt es Einrichtungen und Institutionen, die den Patientinnen und Patienten helfen, einen zeitnahen Termin für eine Psychotherapie zu erhalten. Bei akuten Problemen erreichen Sie die Telefonseelsorge unter der Rufnummer 142. Zusätzlich gibt es einige Internetportale, die Anlaufstellen auflisten. Beim Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie können Sie nach einem Therapieplatz suchen.
Versuchen Sie es bei mehreren Therapeuten: Es lohnt sich, mehrere Praxen zu kontaktieren. Lassen Sie sich auf viele Wartelisten setzen und bitten Sie auf dem Anrufbeantworter um einen Rückruf, wenn Sie eine Praxis nicht persönlich erreichen. Machen Sie sich eine Liste, auf der Sie markieren, welche Praxis wann erreichbar ist und ob Sie dort bereits auf einer Warteliste stehen oder noch einmal anrufen sollen.
Achten Sie nicht auf das Fachgebiet oder die Spezialisierung: Für ein Erstgespräch spielt es keine Rolle, ob der Therapeut oder die Therapeutin die benötigte Spezialisierung hat. Ob Tiefenpsychologie, analytische Psychotherapie oder Verhaltenstherapie - diese Feinheit sollte für das Erstgespräch keine Rolle spielen.
Fragen Sie Ihren Hausarzt: Der Hausarzt oder die Hausärztin weiß oft, welche Praxis noch Patienten aufnehmen kann und welche nicht. Vielleicht kann Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin Sie sogar selbst vermitteln. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.
Halten Sie durch: Geben Sie nicht auf. Die Suche nach einem Therapieplatz ist oft anstrengend und frustrierend. Resignieren Sie nicht. Befolgen Sie die Tipps und versuchen Sie es immer wieder, dann werden Sie auch einen Platz finden.
Je nach Wohnort und aktueller Situation kann es zu langen Wartezeiten kommen. Daher sollten Sie wissen, dass Sie in schweren Fällen jederzeit ein Krankenhaus aufsuchen oder Rettungskräfte rufen dürfen.
Erstgespräch, Diagnose und Prognose
Zu Beginn der Therapie schildert der Patient dem Therapeuten die Problematik. Daraufhin erläutert der Therapeut, wie die Therapie ablaufen könnte. In diesem Erstgespräch kann der Patient also testen, ob er sich bei dem Therapeuten wohlfühlt, und erfahren, was er von der Psychotherapie erwarten kann. Soll die Therapie fortgesetzt werden, muss der Therapeut eine Diagnose stellen. Ohne solch eine Diagnose übernehmen die Krankenkassen keine Kosten.
Für die Diagnose orientieren sich die Therapeuten entweder am diagnostischen und statistischen Manual psychischer Störungen (DSM-V) oder an der internationalen Klassifikation psychischer Störungen (derzeit ICD-10). Mithilfe von Fragebögen oder standardisierten Interviews, die sich an DSM-V oder ICD-10 orientieren, bestimmt der Therapeut, welche psychische Störung bei einem Patienten vorliegt.
Der Therapeut schätzt aufgrund der Diagnose und der individuellen Situation des Patienten ein, wie die psychische Störung verlaufen wird. Generell haben psychische Störungen eine bessere Prognose, wenn sie frühzeitig erkannt und behandelt werden. Liegen mehrere psychische Störungen gleichzeitig vor, wird die Behandlung meistens schwieriger.
Ursache der psychischen Erkrankung
Für die Therapie ist es wichtig, herauszufinden, welche familiären, beruflichen und/oder persönlichen Probleme an der Entstehung und Aufrechterhaltung der Erkrankung beteiligt sind. Wie eine psychische Störung entsteht, lässt sich bislang nicht eindeutig klären. Experten gehen in den meisten Fällen nicht von einer einzigen Ursache, sondern von einem Zusammenspiel aus mehreren Faktoren aus, die zur Entstehung der Erkrankung beitragen.
Schweigepflicht
Die Grundlage jeder Therapie ist das Gespräch zwischen Patient und Therapeut. Eine vertrauensvolle Beziehung ist entscheidend, damit der Betroffene sich öffnen kann und der Therapeut einen umfangreichen Einblick in die Lebensgeschichte des Patienten erhält. Die Informationen, die der Therapeut erhält, muss er vertraulich behandeln. Er unterliegt der Schweigepflicht und darf keine Informationen ohne das Einverständnis des Patienten oder der Patientin weitergeben.
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