Psychotherapie kann Menschen aller Altersgruppen helfen, seelisches Leid zu heilen oder zu lindern, mit Lebenskrisen umzugehen und gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern.
Wann ist eine Psychotherapie hilfreich?
Eine Psychotherapie kann hilfreich sein, wenn Sie anhaltend unter Stress, Ängsten, Depressionen oder anderen psychischen Belastungen leiden. Auch Themen wie Beziehungsprobleme oder Selbstwertthemen sind Gründe, eine Therapie in Betracht zu ziehen.
Manchmal kann eine Psychotherapie hilfreich sein, um psychische Eigenschaften des Menschen zu verbessern oder zu verändern. Im Erwachsenalter steigt die Wahrscheinlichkeit, zu erkranken, deutlich an. Erscheinungsformen der Demenz stellen sich oft schleichend dar. Entsprechend frühzeitig sollte interveniert werden, um die Alltagsaktivitäten nicht zu sehr zu beeinträchtigen.
Wie erkenne ich, ob ich Psychotherapie brauche?
- Anhaltender Stress
- Ängste
- Depressionen
- Psychische Belastungen
- Beziehungsprobleme
- Selbstwertthemen
Kann ich auch ohne Überweisung einen Psychologen oder Psychotherapeuten aufsuchen?
Ja, Sie können direkt einen Termin bei einem Psychologen oder Psychotherapeuten vereinbaren. Für eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse benötigen Sie eine Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer klinisch-psychologischen Behandlung bzw. Psychotherapie.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Krankenkassen in Österreich übernehmen einen Teil der Kosten, sofern die Therapie medizinisch notwendig ist (Vorliegen einer krankheitswertigen Störung nach ICD-10). Psychotherapie in Salzburg kann für wirtschaftlich benachteiligte Patient*innen, die bei der ÖGK Salzburg oder der BVAEB Salzburg versichert sind, als Sachleistung in Anspruch genommen werden. Ebenso besteht für Psychotherapie in Salzburg ein Sachleistungskontingent für schwer erkrankte Patient*innen (ÖGK, BVAEB, SVS). Klären Sie Details direkt mit Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Therapeuten.
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Seit 2001 bezahlen die Wiener Krankenkassen die "Psychotherapie auf Krankenschein" fast vollständig unter der Bedingung, dass eine ärztlich diagnostizierte psychische Störung vorliegt.
Allgemeines zur Psychotherapie-Behandlung mit Kassenzuschuss
Eine Psychotherapie-Sitzung kostet in Wien zwischen 60 und 160 Euro. Diese kann jede/r - egal, mit welchen psychischen Anliegen - gegen Entgelt in Anspruch nehmen. Damit die Krankenversicherung die vollen Kosten bzw. einen Kostenzuschuss für die Therapie gewährt, muss der Klient zum Patienten werden. Was heißt das?
Internationale Klassifikation von Krankheiten: Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD, englisch International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) ist das wichtigste, weltweit anerkannte Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen und wird von der WKO veröffentlicht und laufend aktualisiert. Psychische und Verhaltensstörungen werden hier genau definiert.
Wird eine psychische Störung diagnostiziert, werden psychotherapeutische Behandlungen (unterschiedliche Methoden möglich) als wissenschaftlich fundierte und nachhaltige Behandlungsmethoden der "ärztlichen Hilfe" gleichgestellt und damit von den Krankenkassen in unterschiedlicher Höhe finanziell übernommen.
Wer bietet psychotherapeutische Behandlungen?
Wie in der medizinischen Versorgung gibt es auch bei psychischen Störungen die Möglichkeit, von einem Kassenvertragsarzt/-therapeuten oder von einem Wahlarzt/-therapeuten behandelt zu werden.
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- Psychotherapie auf Krankenschein: Kassenvertragsarzt /-therapeuten
- Kostenzuschuss auf Psychotherapie: Wahlarzt /-therapeuten
Voll finanzierte Psychotherapieplätze bei Kassenvertragspartnern sind jedoch rar. Diese Plätze werden vorrangig an sozial bedürftige Menschen vergeben. Auch auf den Schweregrad der psychischen Störung wird meist Rücksicht genommen (Entscheidung liegt beim Therapeuten). Mitunter muss man also bei diesen Vertragspartnern mit längeren Wartezeiten von mehreren Monaten rechnen. Für Kinder und Jugendliche ist es manchmal leichter, einen vollfinanzierten Therapieplatz zu bekommen.
Sind beispielsweise berufliche, schulische oder private Probleme (Eheberatung) der Grund für die Therapie, zahlen die Kassen keinen Kostenbeitrag.
Was zahlt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)?
Grundvoraussetzung für die Übernahme einer psychotherapeutischen Behandlung durch die Wiener Gebietskrankenkasse ist eine ärztliche Bestätigung (spätestens vor der zweiten Therapie-Sitzung), die dem Psychotherapeuten vorgelegt werden muss. Somit gibt es einen Kostenzuschuss nur bei Vorliegen einer psychischen Störung, die als Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn angesehen wird.
Psychotherapeutische Behandlungen können Sie bei einem Vertragspartner der ÖGK in Anspruch nehmen oder bei einem Wahlarzt/-psychotherapeuten/in. Der Unterschied liegt ausschließlich in der Abrechnung (vgl. Kassenvertragsarzt und Wahlarzt). Vertragspartner der ÖGK rechnen direkt mit der Kasse ab, es entstehen Ihnen keine Kosten. Bei Wahltherapeuten müssen Sie die Kosten vorab bezahlen und können dann die Honorarnoten bei der ÖGK für einen Kostenzuschuss einreichen. Die ÖGK behält keinen Selbstbehalt ein.
Hier werden umfassende diagnostische und psychotherapeutische Hilfe sowie psychosoziale Beratung angeboten.
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Für eine Psychotherapie beim sogenannten Wahltherapeuten kann Kostenzuschuss beantragt werden. Unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Honorars, das WahltherapeutInnen selbst festlegen können, beträgt der Kostenzuschuss für Behandlungen (je 60 Minuten (Einzelsitzung) EUR 33,70. (Stand 2025) Auch hier muss eine ärztliche Untersuchung stattfinden (spätestens vor der zweiten Psychotherapie-Sitzung), damit die Krankenkasse zahlt. Die Honorar-Note des Wahltherapeuten muss der Krankenkasse vorgelegt werden. Die Kostenübernahme bei einer klinisch-psychiatrischen Behandlung, also in einem Spital, ist abhängig von den durchgeführten Untersuchungen und der Diagnose.
Was zahlt die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)?
Die Kosten einer Psychotherapie bei einem Vertragspartner der BVAEB werden weitgehend von der BVAEB übernommen. Der übliche Behandlungsbeitrag von 10 % ist vom Patienten im Nachhinein zu bezahlen (Gleichstellung mit ärztlicher Hilfe). Für einkommensschwache Patienten wird dieser Selbstbehalt reduziert oder gänzlich erlassen.
Wird die Psychotherapie nicht bei einem Vertragspartner der BVAEB durchgeführt (freiberufliche/r, zur selbständigen Berufsausübung berechtigte/r PsychotherapeutIn, entsprechend ausgebildeter Vertragsarzt ohne BVA-Vertrag für psychotherapeutische Leistungen), erhält der Versicherte einen Zuschuss. Die genaue Höhe des Zuschusses wird von der Art der Behandlung bestimmt z.B.:
- Einzelsitzung: ab 25 Minuten EUR 28,40
- Einzelsitzung: ab 50 Minuten EUR 48,80
- Gruppensitzung: ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 11,50
- Gruppensitzung: ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 16,40
Der Versicherte muss der BVAEB und dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung spätestens vor der zweiten Sitzung der Behandlungsserie nachweisen. Vor der elften Sitzung muss ein Bewilligungsantrag an die Versicherung gestellt werden. Hier gibt es keinen Zuschuss, die BVAEB rechnet direkt mit der jeweiligen Klinik direkt ab und kommt für entsprechende Leistungen auf.
Was zahlt die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS)?
Die SVS hat verschiedene Vertragspartner in Österreich. Diese können Sie mit Ihrer E-Card aufsuchen. Die SVS übernimmt dann den Großteil der Kosten für die Sitzung, Der Patient bezahlt lediglich 20 % Selbstbehalt. Dies entspricht in Wien normalerweise 10,60 € pro Sitzung.
Nach der ersten Psychotherapie-Sitzung ist eine Überweisung des Allgemeinmediziners oder Facharztes notwendig, um weitere Therapiesitzungen per E-Card zu besuchen. Ist der Psychotherapeut kein Mitglied eines Partnervereins der SVS, gewährt die Kasse einen Zuschuss von 45 Euro.
Eine klinisch-psychiatrische Behandlung ist einem Spitalsaufenthalt gleichgesetzt. Die SVS übernimmt daher die vollständigen Kosten der allgemeinen Gebührenklasse.
Die verschiedenen Krankenversicherungen bieten eine recht gute finanzielle Unterstützung für Menschen mit psychischen Krankheiten. Bei der SVS und der BVAEB fallen auch bei Kassenärzten Selbstbehalte an, bei der Wiener Gebietskrankenkasse nicht. Besonders wichtig ist es, die Antragsfristen einzuhalten und Honorar-Noten des Wahlarztes aufzubewahren. Denn in manchen Fällen erteilt die Krankenkasse auch Kostenzuschüsse.
Klinisch-psychologische Behandlung
„Klinisch-psychologische Behandlung “ ist seit 01.01.2024 ins Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) aufgenommen und somit in der Leistungspflicht der jeweiligen Sozialversicherung. Das bedeutet, dass Sie, bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (nach ICD-10), von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung beantragen können. Für eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse benötigen Sie eine Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer klinisch-psychologischen Behandlung.
Was ist die Rolle Klinischer PsychologInnen?
Klinische PsychologInnen sind ExpertInnen für psychische Gesundheit und unterstützen dabei, Symptome zu überwinden, Belastungen zu reduzieren und das psychische Wohlbefinden wiederherzustellen. Klinische PsychologInnen haben…
- mindestens fünf Jahre Psychologie an einer Universität studiert,
- nach ihrem Studium eine rund zweijährige postgraduale theoretische und praktischeAusbildung, begleitet durch Supervision und Selbsterfahrung, absolviert,
- meist noch weitere Spezialisierungen, Zusatzausbildungen und Zertifizierungen.
Wobei helfen Klinische PsychologInnen?
Klinisch-psychologische Behandlung wird im Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppensetting angeboten und hilft mit psychologischen Maßnahmen bei...
- psychischen Störungen und Leidenszuständen, inkl. Ängste
- AD(H)S
- Zwänge, Schizophrenie etc.
- neurologischen Erkrankungen, die das Zentrale Nervensystem betreffen (Gehirnhautentzündung, Schädelhirntrauma, Schlaganfall u.ä.) bzw. haben (z.B. Erscheinungsformen der Demenz dar.
Benötige ich eine ärztliche Überweisung für klinisch-psychologische Behandlung?
Nein, Sie brauchen keine Überweisung einer Ärztin oder eines Artzes. Was Sie allerdings spätestens vor Beginn der zweiten Einheit der klinisch-psychologischen Behandlung benötigen, ist der Nachweis, dass eine ärzliche Untersuchung stattgefunden hat. In dieser Untersuchung wird beispielsweise ausgeschlossen, dass körperliche Erkrankungen für die psychische Erkrankung verantwortlich sind. Die ärztliche Untersuchung kann von AllgemeinmedizinerInnen oder beispielsweise auch von FachärztInnen wie NeurologInnen oder PsychiaterInnen durchgeführt werden. Diese Bestätigung sollte auf dem von der Kasse bereitgestellten Bestätigungsformular erfolgen. Wenn der Arzt ein Vertragsarzt ist, kann er die Behandlung direkt mit der Kasse verrechnen.
Wie finde ich den richtigen Psychologen oder Psychotherapeuten in Salzburg?
In der Klinisch-psychologischen Behandlung und in der Psychotherapie sind das Miteinander, der Austausch und die Beziehung mitentscheidend für das Gelingen. Der richtige Therapeut sollte Ihnen ein Gefühl von Sicherheit und Verständnis vermitteln. In einem Erstgespräch können Sie mir ihr Anliegen schildern und erfahren, ob Sie sich gut aufgehoben und verstanden fühlen.
Wie läuft eine Psychotherapie ab?
Eine Therapie beginnt mit einem Erstgespräch. Hier können Sie Ihre Anliegen und Ziele besprechen und erfahren ob Sie sich verstanden und gut aufgehoben fühlen. Danach entwickeln Sie und Ihr Therapeut gemeinsam einen Plan. Die Sitzungen finden meist engmaschig statt und dauern in der Regel 50 Minuten.
Welche Methoden der Psychotherapie gibt es?
Beliebte Methoden sind Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, Gesprächstherapie, systemische Therapie und humanistische Ansätze. Ihr Therapeut kann Sie beraten, welche Methode für Ihre Bedürfnisse am besten geeignet ist.
Die von mir angewandte Methode der Verhaltenstherapie basiert auf dem Prinzip, dass ungünstiges Verhalten erlernt wurde und demnach durch neue Lernerfahrungen verändert werden kann. Unter dem Begriff „Verhalten“ versteht man in der Psychotherapie mehr als beobachtbares Verhalten in Form von körperlichen Reaktionen oder tatsächlichem Handeln, es meint auch Gedanken und Gefühle eines Menschen.
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Die Dauer hängt von Ihren Zielen und Problemen ab. Manche Anliegen lassen sich in wenigen Sitzungen klären, während tiefere Themen Monate oder sogar Jahre in Anspruch nehmen können. Sprechen Sie dies mit Ihrem Therapeuten ab.
Bieten Sie auch Online-Therapie an?
Viele Psychotherapeuten in Salzburg bieten inzwischen auch Online-Beratung an. Dies kann besonders praktisch sein, wenn Sie flexibel bleiben möchten oder nicht vor Ort sind. Sprechen Sie mich gerne darauf an und wir finden eine passende Lösung für Sie.
Kann Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen helfen?
Ja, speziell ausgebildete Kinder- und Jugendpsychologen/Therapeuten können bei Themen wie Schulangst, Mobbing, Verhaltensproblemen oder familiären Herausforderungen helfen. Frühzeitige Unterstützung ist oft besonders effektiv.
Überweisungen bzw. Zuweisungen und e-card
Wenn Sie direkt eine Fachärztin bzw. einen Facharzt aufsuchen wollen, ist das mit der e-card auch ohne Überweisung möglich. Für die Durchführung bestimmter fachärztlicher Untersuchungen, wie z.B. Röntgen, Computertomographie, Physikalische Medizin oder Labor, ist fast immer eine Zuweisung durch eine Ärztin bzw. Der Überweisungsschein wird gemeinsam mit der e-card (als Anspruchsnachweis) der Ärztin oder dem Arzt vorgelegt, an die oder den Sie überwiesen wurden.
Die Anzahl der direkten Arztbesuche mit der e-card (also ohne Überweisung) ist je nach Krankenversicherungsträger unterschiedlich. Meist können pro Quartal - bei Bedarf auch mehrfach - eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt für Allgemeinmedizin sowie eine Vertragsärztin bzw. ein Vertragsarzt pro Fachgebiet ohne Überweisung aufgesucht werden. Informationen darüber erhalten Sie direkt bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger.
Ist eine Leistung bewilligungspflichtig, dann muss die Überweisung oder Zuweisung dem Krankenversicherungsträger innerhalb eines Monats ab dem Tag, an dem sie ausgestellt wurde, zur Bewilligung vorgelegt werden. Manche Zuweisungen müssen vom Sozialversicherungsträger bewilligt werden. Für diese Bewilligungen kann eKOS genutzt werden. Die e-Zuweisung (eKOS) ist ein elektronisches Bewilligungsservice, welches für bestimmte medizinische Untersuchungen, wie z.B. Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), nuklearmedizinische und humangenetische Untersuchungen, klinisch-psychologische Diagnostik, Knochendichtemessungen, Röntgen oder Sonographie-Ultraschall, sukzessive etabliert wird. Ihr Arzt bzw. Derzeit steht das elektronische Kommunikationsservice eKOS nicht bei allen Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung, sondern wird Schritt für Schritt eingeführt. In der Übergangsphase können Sie von den Kassenärztinnen bzw. Kassenärzten weiterhin Zuweisungen in Papierform erhalten. Wahlärztinnen bzw.
Psychotherapie Vorarlberg
Psychotherapie unterstützt die Wiedererlangung eines sinn- und wertvoll empfundenen Lebens, die Liebes- und Arbeitsfähigkeit und die Teilhabe an gesellschaftlichen Austauschprozessen. Menschen aller Altersgruppen.
Zugang zum Angebot
Der Zugang zu "Psychotherapie Vorarlberg" erfolgt ausschließlich über die Clearingstelle Psychotherapie. Im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs klären unsere Psychotherapeut:innen mit Ihnen, ob und welche psychotherapeutische Behandlung passend für Sie sein kann. Bitte melden Sie sich über untenstehendes Online-Anmeldeformular für ein Clearinggespräch an. Ihrer Ärztin erhalten haben, bringen Sie diese bitte zum Clearinggespräch mit.
Kosten
Die Psychotherapie wird aus Beiträgen der Versicherungsträger und aus Mitteln des Landes Vorarlberg (Sozialfonds) finanziert. Die Eigenbeteiligung der Klientinnen und Klienten beträgt pro Therapieeinheit im Einzelsetting max. 15 Euro, pro Gruppeneinheit max. 5 Euro.
Wir bieten Psychotherapie in den Sprachen Deutsch, Englisch, Bosnisch, Kroatisch, Serbisch und Türkisch an. Sämtliche Angaben werden vertraulich behandelt.
Zusammenfassung der Kostenzuschüsse verschiedener Kassen
Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die Kostenzuschüsse verschiedener Krankenkassen für Psychotherapie und klinisch-psychologische Behandlung:
| Krankenkasse | Art der Sitzung | Kostenzuschuss (ungefähre Angaben) |
|---|---|---|
| ÖGK | Einzelsitzung (60 Minuten) | ca. 33,70 € |
| ÖGK | Gruppensitzung (max. Minuten) | ca. 46,60 € |
| BVAEB | Einzelsitzung (ab 25 Minuten) | ca. 28,40 € |
| BVAEB | Einzelsitzung (ab 50 Minuten) | ca. 48,80 € |
| SVS (BSVG und GSVG) | Einzelsitzung | Individueller Zuschuss, meist 20% Selbstbehalt |
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