Was kostet eine Stunde Psychotherapie in Österreich? Ein umfassender Überblick

Psychotherapie ist in Österreich so gefragt wie nie. Sie kann aber auch in Lebenskrisen stabilisierend wirken, sowie die persönliche Entwicklung und Gesundheit fördern. Im Anschluss an die Therapie sollen Therapierte ein glücklicheres und sorgenfreieres Leben führen können.

Aktuell gibt es in Österreich über 10.415 Personen, die entweder in freier Praxis oder in Einrichtungen des Gesundheitswesens durchschnittlich 12 Stunden pro Woche Psychotherapie anbieten. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass das vorhandene Angebot den Bedarf nicht deckt. Wartezeiten auf einen Therapieplatz können zwischen sechs Wochen und neun Monate betragen. Offiziell stehen derzeit 10.000 Betroffene auf der Warteliste.

Die Bedeutung der Psychotherapie

Psychotherapie ist ein eigenständiges, wissenschaftlich fundiertes Heilverfahren. Ihr Ziel ist die Unterstützung in der Heilung oder Linderung von seelischem Leid. Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens psychisch belastende Zeiten erleben. Eine Psychotherapie ist in der Regel dann notwendig, wenn die eigenen Gedanken, Gefühle oder das eigene Verhalten die Lebensqualität negativ beeinträchtigen. Psychotherapie möchte den/-ie Patient/in in seiner/ihrer Entwicklung voranbringen und Möglichkeiten aufzeigen, die bestehenden Schwierigkeiten zu verstehen und Wege zu finden, wie damit umgegangen werden kann. Ein/e Psychotherapeut/in begleitet seine Patienten/-innen ein Stück auf ihrem Lebensweg und unterstützt sie. Ihre Beziehung entwickelt sich insbesondere durch das vertrauensvolle Gespräch, bei dem der/-ie Therpeut/in zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Sowohl Psychotherapeuten/-innen, Psychiater/-innen als auch Psychologen/-innen können eine Psychotherapie durchführen. Der genaue Unterschied zwischen den Berufsfeldern liegt vor allem in ihren verschiedenen Ausbildungen und dem daraus erworbenem Wissen, sowie der Tatsache, dass ärztliche Psychotherapeuten/-innen auch Medikamente verschreiben dürfen.

Kosten und Finanzierung von Psychotherapie

Psychotherapie ist derzeit größtenteils eine private Leistung, deren Kosten von Bundesland zu Bundesland variieren. Eine Einzeltherapiesitzung von 50 Minuten Dauer kostet in der Regel zwischen 50 und 130 Euro, eine 90-minütige Gruppensitzung zwischen 24 und 50 Euro. Kostenlose Psychotherapie gibt es vor allem in Institutionen, die entweder die öffentliche Hand mitfinanziert oder die vertraglich an die Krankenkassen gebunden sind. Normalerweise wird jedoch ein geringer Selbstbehalt verlangt. Solche Einrichtungen sind beispielsweise der psychosoziale und der schulpsychologische Dienst, oder Frauen-, Familien-, Erziehungs- sowie Studentenberatungsstellen.

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Finanzierungswege der Psychotherapie

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten für die Finanzierung der Kosten für die Psychotherapie. Die Kosten für Psychotherapie trägt entweder der/-ie Patient/in in voller Höhe ('Selbstzahler') oder ein Teil der Kosten wird von der Krankenkasse erstattet ('Teilfinanzierung'). Voraussetzung für eine (Teil-)Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist immer eine krankheitswertige Störung. Krankenkassen übernehmen keine Kosten, wenn die Therapie als allgemeines Coaching genutzt wird, oder wenn es sich um Paar- bzw. Familientherapien handelt. Es können maximal 50 Therapiestunden auf einmal beantragt werden.

Obwohl es keinen Gesamtvertrag für Psychotherapie gibt, ermöglichen regionale Vereinslösungen für eine gewisse Anzahl an Patienten/-innen die vollständige Übernahme der Psychotherapiekosten („Psychotherapie auf Krankenschein“). In Österreich sind zurzeit 23 psychotherapeutische Methoden gesetzlich anerkannt.

Möglichkeiten der Therapie

Eine Psychotherapie kann entweder stationär, ambulant oder teilstationär durchgeführt werden. Wie die Therapie gestaltet ist, hängt von der Therapieform ab und ist speziell auf den/-ie Patienten/-in abgestimmt. Grundsätzlich verläuft jede Therapie nach dem Schema Erstgespräch - Diagnose - Prognose. Der/-ie Patient/in beschreibt dafür dem/-r Therapeuten/-in seine/ihre Problematik. Er/sie gibt daraufhin eine Einschätzung, welche Diagnose vorliegt und wie die Therapie ablaufen könnte. Oft wird zu Beginn einer Behandlung ein konkretes Ziel festgelegt, worauf dann gemeinsam hingearbeitet wird. Im Idealfall ist die Therapie beendet, wenn das Therapieziel erreicht und das seelische Problem bewältigt wurde.

Arten der Psychotherapie

Die Arten der Psychotherapie können anhand des Ortes sowie anhand der Personenanzahl und der angewendeten Methoden unterschieden werden:

  • Stationäre Therapie: Der Patient wird vor Ort in einem Krankenhaus oder in einer speziell dafür ausgewählten Einrichtung behandelt. Der Vorteil besteht darin, dass die Patienten jederzeit, auch in der Nacht, sofort Hilfe bekommen, wenn sie diese benötigen.
  • Teilstationäre Behandlung: Der Patient befindet sich nur tagsüber in der Einrichtung und geht abends nachhause.
  • Ambulante Behandlung: Der Patient sucht im Zuge des Alltags einen Psychotherapeuten auf. Der größte Vorteil besteht darin, dass das Gelernte sofort im Alltag angewendet werden kann.

Eine Psychotherapie kann außerdem als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt werden. Spezielle Formen der Gruppentherapie sind die Paar- oder Familientherapie.

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Therapiemethoden

  • Psychoanalyse: Beschäftigt man sich viel mit der Kindheit des Patienten und deren Auswirkungen auf das Heute.
  • Tiefenpsychologie: Es geht um die Auswirkungen vergangener Erlebnisse auf das momentane Leben. Im Zentrum dieser Therapie steht die Auffassung, dass alles zusammenhängt.
  • Körpertherapie: Es werden unterschiedliche Übungen mit dem Körper durchgeführt, die wiederum positive Auswirkungen auf die Psyche haben.

Wann ist eine Psychotherapie sinnvoll?

Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens auf psychisch belastende Zeiten stoßen. Eine Psychotherapie ist dabei jedoch nur dann notwendig, wenn die Gedanken, Gefühle oder das Verhalten der Person die eigene Lebensqualität beeinträchtigen. Die Beeinträchtigung kann dabei direkt durch die Symptome der psychischen Störung erfolgen, oder erst durch eine Folge dieser auftreten. Ist eine Person beispielsweise nicht mehr fähig einem Beruf nachzugehen oder leidet unter Angstzuständen, so sollte eine Therapie gemacht werden.

Es gibt auch gewisse Störungen, bei denen die Angehörigen oder andere Personen, die dem Patienten nahe stehen, stärker von der psychischen Störung betroffen sind als die Person selbst. Auch hier ist es sehr sinnvoll sich einer Therapie zu unterziehen, um den Mitmenschen den Umgang mit der Person zu erleichtern.

Wichtig ist, dass jede erwachsene Person selbst entscheidet, ob sie eine Psychotherapie machen möchte. Es kann daher niemand einfach dazu gezwungen werden. Eine Ausnahme dazu besteht nur bei Personen mit einer schweren psychischen Störung, oder wenn die Gefahr besteht, dass sie andere oder sich selbst verletzen könnten. In diesem Fall wird die Person in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, damit ihr geholfen werden kann.

Allgemein kann jedoch gesagt werden, dass eine Psychotherapie für alle Menschen hilfreich sein kann, um ihre Schwierigkeiten in ihrem Leben besser zu meistern, egal wie diese aussehen mögen.

Wie läuft eine Psychotherapie ab?

Wie genau die Psychotherapie gestaltet ist, hängt von der Therapieform ab und ist speziell auf den Patienten abgestimmt. Es gibt jedoch drei Grundbausteine einer jeden Therapie:

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  1. Erstgespräch: Im Erstgespräch geht es darum einen ersten Kontakt zu knüpfen und sich kennenzulernen. Der Patient beschreibt dafür dem Therapeuten seine Problematik. Der Therapeut wiederum gibt auf Basis dieser Beschreibung eine Einschätzung, wie die Therapie ablaufen könnte. Dies kann der Patient nutzen, um herauszufinden, ob er sich bei dem Therapeuten wohlfühlt und was er von den gemeinsam verbrachten Sitzungen erwarten kann.
  2. Diagnose: Bei der Diagnose stellt der Therapeut ganz genau fest, welche Problematik beim Patienten vorliegt. Dabei orientiert sich der Therapeut an speziell dafür entwickelten Fragebögen beziehungsweise Interviewleitfäden. Man kommt daher nur nach einem ausführlichen Gespräch zu einer Diagnose, die die genaue Problematik des Patienten beschreibt.
  3. Prognose: Basierend auf der Diagnose stellt der Therapeut schließlich eine Prognose über den Verlauf der psychischen Störung. Dabei sind besonders der Zeitpunkt der Diagnose und die Anzahl an Problematiken wichtige Indikatoren.

Für einen guten Verlauf der Therapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient und Therapeut notwendig. Damit sich der Patient dem Therapeuten vollkommen öffnen kann, ist der Therapeut zur Vertraulichkeit verpflichtet. Damit die Therapie ein voller Erfolg wird, muss der Patient motiviert bei der Sache sein und bereit sein, an sich selbst zu arbeiten.

Dauer und Kosten einer Psychotherapie

Die Kosten für die Psychotherapie hängen von der Dauer dieser Therapie ab. Dabei kommt es sowohl auf die Dauer der einzelnen Sitzungen, als auch auf die Dauer der Inanspruchnahme an. Eine Sitzung mit einem Psychotherapeuten dauert meist 50 Minuten, Gruppentherapien können auch länger dauern. Gewöhnlich findet eine solche Sitzung pro Woche statt, dies kann aber ebenfalls nach den individuellen Bedürfnissen variieren. Eine Psychotherapie wird so lange durchgeführt, bis das vereinbarte Therapieziel erfüllt wird oder bis die Therapie aus welchen Gründen auch immer abgebrochen wird. Das kann Wochen, Monate oder Jahre dauern und ist für jeden Patienten individuell.

Das bedeutet auch, dass die Kosten für jede Person individuell sind. Die Psychotherapie-Kosten pro Sitzung liegen gewöhnlich zwischen 50 und 150 €. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für die Finanzierung der Kosten für die Psychotherapie:

  • Der Patient trägt die vollen Kosten.
  • Ein Teil wird von der Krankenkasse erstattet.
  • Die Krankenkasse trägt die gesamten Kosten.
  • Die private Krankenversicherung trägt die gesamten Kosten.

Es gibt nur eine gewisse Anzahl an vollfinanzierten Therapieplätzen, was bedeutet, dass diese auch schnell vergriffen sind. Um einen solchen Platz zu bekommen, muss man häufig einige Zeit warten und dies ist nicht bei allen Patienten möglich oder sinnvoll. Aber es gibt stattdessen auch die Möglichkeit, dass die Krankenkassen Teile der Kosten übernehmen. Wie viel dies genau ist, fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass Krankenkassen keine Kosten übernehmen, wenn die Therapie als allgemeines Coaching genutzt wird oder, wenn es um Beziehungstherapien geht. Diese fallen nicht unter die von der Krankenkasse anerkannten “krankheitswertigen” Störungen.

Einen Sonderfall zu diesen Formen der Finanzierung bilden Patienten mit einer privaten Krankenversicherung. Bei einer privaten Krankenversicherung können die gesamten Kosten der Therapie von der Versicherung getragen werden. Dies erspart den betroffenen Personen einiges an Aufwand und Kosten, ohne, dass eine zusätzliche finanzielle Belastung durch die Therapie auftritt. Darüber hinaus bietet eine private Krankenversicherung auch weitere Vorzüge bei allgemeinen Arztbesuchen.

Psychotherapie: Ein Überblick

Bei der Psychotherapie geht es um die Behandlung seelischer Leiden, wie beispielsweise Depressionen, Burnout, Angststörungen oder ähnliches. Es gibt viele verschiedene Formen der Psychotherapie. Bevor man sich für eine entscheidet, sollte man sich genau informieren, welche Formen es gibt und welche Psychotherapeuten diese Methode anbieten. Je nach der gewählten Therapiemethode und nach der Problematik des Patienten kann eine Psychotherapie verschieden ablaufen. Der Kern der meisten Therapien sind jedoch Gespräche zwischen dem Therapeuten und dem Patienten.

Für jeden Menschen kann im Laufe seines Lebens eine Psychotherapie sinnvoll sein. Besonders ratsam ist es eine Therapie zu besuchen, wenn die eigenen Gedanken, Gefühle oder das Verhalten die eigene Lebensqualität beeinträchtigen. Sollten Sie es in Erwägung ziehen eine Therapie machen zu wollen, so können Sie einerseits direkt einen Termin bei einem Psychotherapeuten ausmachen. Bei dieser Sprechstunde können Sie sich erkundigen, ob eine Therapie in Ihrem Fall hilfreich ist und all Ihre Fragen stellen.

Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht, was bedeutet, dass sie niemandem etwas über ihre Patienten erzählen dürfen. Diese dürfen sie nur brechen, wenn ihnen der Patient die ausdrückliche Erlaubnis dazu erteilt.

Ob die Psychotherapie von der Krankenkasse bezahlt wird, hängt von den Umständen ab. In manchen Fällen wird sie zur Gänze bezahlt, in anderen Fällen werden Teile der Kosten rückerstattet und in manchen Fällen muss der Patient die Kosten zur Gänze selbst tragen. Fragen Sie daher unbedingt bei Ihrem Psychotherapeuten und Ihrer Krankenkasse nach, um sich über die Kosten zu informieren.

Deutlich einfacher haben es hier Patienten mit einer privaten Krankenversicherung.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Bei Vorliegen einer “krankheitswertigen Störung bzw. eines behandlungsbedürftigen Leidens” (Diagnose nach ICD-10) ist ein Kostenzuschuss pro Psychotherapie-Einheit über Ihre Krankenkasse möglich. Für den Kostenzuschuss bei Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine Bestätigung über eine ärztliche Untersuchung notwendig.

Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Bei nachweislich sehr geringem Einkommen (AMS-Bezug, Sozialhilfe-Bezug etc.) wird auch ein Kontingent von Plätzen zum Sozialtarif angeboten. Ein Kostenzuschuss durch die Krankenkassen ist nicht möglich.

Klinisch-psychologische Diagnostik

Als Wahlpsychologin für klinisch-psychologische Diagnostik übernimmt Ihre Krankenkasse einen bestimmten Prozentsatz der Kosten für die Klinisch-psychologische Untersuchung und Befunderstellung. Sie erhalten 80% des Kassentarifs von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Das heißt, dass Sie nach erfolgter klinisch-psychologischer Untersuchung die Privathonorarnote gemeinsam mit dem Überweisungsschein bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen können, die davon einen Teil der Kosten (i.d.R.

Dauer der Behandlung

Die Dauer einer psychologisch-psychotherapeutischen Behandlung variiert je nach vorhandener Problemstellung und dessen Schweregrad. Eine Psychotherapie ist meist längerfristig angelegt. Demgegenüber stellen Beratungen kurzfristige Maßnahmen dar, d.h. Psychotherapie ist ein Prozess, der eine fortlaufende Entwicklung darstellt. Daher ist ein regelmäßiger Kontakt notwendig. Anfänglich wird meist eine wöchentliche Sitzungsfrequenz empfohlen.

Wichtige Hinweise

Nach § 14 des Psychologengesetzes und § 15 des Psychotherapiegesetzes unterliegen alle Inhalte der Sitzungen meinerseits der Schweigepflicht. Sollten Sie einen Sitzungstermin einmal nicht einhalten können, ersuche ich um Absage spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, da ich die Einheit für Sie reserviert habe.

Minderjährige benötigen zur Durchführung der Psychotherapie die Zustimmung der sorgeberechtigen Eltern bzw. Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin sowie Psychotherapeutin darf ich weder Medikamente verordnen noch bestimmte Medikamente empfehlen. In bestimmten Fällen kann jedoch eine begleitende psychopharmakologische Behandlung wertvoll und wichtig sein. Die Kombination von Verhaltenstherapie und medikamentöser Behandlung zeigt u.a. In Krisenphasen bin ich bemüht, Ihnen Notfall-Termine anzubieten.

Voraussetzungen für Kostenzuschuss

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10 bzw. Erforderlich ist ein schriftlicher Nachweis, dass eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde. Die weiteren Schritte der Antragstellung auf Kostenzuschuss sind von den einzelnen Krankenkassen bzw. In einigen Bundesländern kann auch vollfinanzierte Psychotherapie in Anspruch genommen werden. Informieren Sie sich bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse, wie das Antragsprozedere abläuft.

Die vollfinanzierte Psychotherapie in der Sachleistungsversorgung ist kontingentiert bzw. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie wird von der ÖGK ein Kostenzuschuss von 33,70€ pro Stunde geleistet. Die ersten 9 Therapiesitzungen sind bewilligungsfrei, ab der 10. Stunde muss allerdings einen Antrag auf Therapiebewilligung bei der Krankenkasse stellen. Die Psychotherapie kann bei Vorliegen von Voraussetzungen wie Bezug von Sozialhilfe oder Mindestsicherung ohne weitere private Kosten erbracht werden.

Um eine professionelle Auskunft zu den jeweiligen Möglichkeiten zu bekommen, können Sie sich ebenso direkt an die ÖGK wenden. Dazu finden Sie am Ende dieser Seite einen Link zu einem Dokument, in welchem die passenden Telefonnummern übersichtlich dargestellt sind. Zusätzlich sind die üblichen Formulare wie bspw.

Häufig gestellte Fragen zur Psychotherapie

Nachfolgend finden Sie häufig an uns gestellte Fragen zu folgenden Themen.

  • Was ist eine Psychotherapie?
  • Welche Therapierichtungen gibt es?
  • Was bedeutet eingetragene Therapeut/in, was bedeutet “in Ausbildung unter Supervision” (iAuS)?
  • Gibt es kostenlose Psychotherapie/vollfinanzierte Krankenkassenplätze?
  • Wie lange dauert eine Psychotherapie?
  • Wie oft im Monat/in der Woche findet Psychotherapie statt?
  • Kann ich Psychotherapie auch zuhause in Anspruch nehmen?
  • Welche Ausbildung haben Psychotherapeut*innen?
  • Wann reicht Psychotherapie nicht aus?
  • Wann ist Psychotherapie sinnvoll?
  • Worauf sollte ich zu Beginn der Psychotherapie achten?
  • Gibt es unerwünschte Wirkungen der Psychotherapie?
  • Was sind Nebenwirkungen von Psychotherapie?
  • Wann ist eine Gruppentherapie sinnvoll?
  • Wann sollte ich eine Psychotherapie beenden?
  • Wann sollte ich eine Psychotherapie abbrechen?
  • Wann sollte ich den/die Psychotherapeut*in wechseln?
  • Wieviel kostet Psychotherapie, wenn ich sie privat bezahle?
  • Wie erhalte ich einen vollfinanzierten Psychotherapie-Platz in Wien?
  • Was ist die Rolle Klinischer PsychologInnen?

Klinisch-psychologische Behandlung

Klinische PsychologInnen sind ExpertInnen für psychische Gesundheit und unterstützen dabei, Symptome zu überwinden, Belastungen zu reduzieren und das psychische Wohlbefinden wiederherzustellen.

Wobei helfen Klinische PsychologInnen?

Klinisch-psychologische Behandlung wird im Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppensetting angeboten und hilft mit psychologischen Maßnahmen bei psychischen Störungen und Leidenszuständen.

Voraussetzungen für einen Kostenzuschuss sind:

  • Eintragung im Gesundheitsministeriums
  • Feststellung einer Befindungsstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn
  • Vorliegen einer ärztlichen Untersuchung

Ablauf der Einreichung

Sie können die Honorarnote gemeinsam mit dem Überweisungsschein bei Ihrer Sozialversicherung einreichen. Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Sozialversicherung. Die Einreichung von mehreren Honorarnoten gleichzeitig ist ebenso möglich, wie die Einreichung von Sammelhonorarnoten.

Kostenzuschuss für Mitversicherte

Ja, der Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung ist auch bei Mitversicherten möglich. Der Kostenzuschuss besteht hier in derselben Höhe.

Hausbesuche und Online-Behandlung

Auch für Hausbesuche sind Kostenzuschüsse möglich. Die Höhe des Kostenzuschusses bleibt allerdings gleich, egal, wo die klinisch-psychologische Behandlung durchgeführt wird.

Für die Inanspruchnahme eines Kostenzuschusses können in Ausnahme- und begründeten Einzelfällen einzelne klinische-psychologische Behandlungen unter folgenden Voraussetzungen online durchgeführt werden:

  • Eine Online-Behandlung setzt eine vorangegangene persönlichen Kontakt zwischen Klinischer PsychologIn und KlientIn voraus.
  • Eine Online- Behandlung setzt voraus, dass durch die telemedizinische Behandlung gleichwertige Ergebnisse wie in Präsenz zu erwarten sind.
  • Nur Leistungen, die als zweckmäßige Krankenbehandlung angesehen werden können, sind mit dem Versicherungsträger abrechenbar.

Die Online-Behandlung soll auf der Honorarnote vermerkt sein.

Ärztliche Überweisung

Nein, Sie brauchen keine Überweisung einer Ärztin oder eines Artzes. Was Sie allerdings spätestens vor Beginn der zweiten Einheit der klinisch-psychologischen Behandlung benötigen, ist der Nachweis, dass eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat. In dieser Untersuchung wird beispielsweise ausgeschlossen, dass körperliche Erkrankungen für die psychische Erkrankung verantwortlich sind. Die ärztliche Untersuchung kann von AllgemeinmedizinerInnen oder beispielsweise auch von FachärztInnen wie NeurologInnen oder PsychiaterInnen durchgeführt werden.

Zusammenfassung der Kostenzuschüsse verschiedener Kassen

Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Kostenzuschüsse verschiedener Krankenkassen für Psychotherapie:

Krankenkasse Art der Sitzung Kostenzuschuss
ÖGK Einzelsitzung 33,70 € pro Stunde
ÖGK Gruppensitzung Max. 46,60 €
ÖGK Familiensitzung Min. 48,80 €
SVS (BSVG und GSVG) Gruppensitzung Max. 48,80 €
BVAEB Einzelsitzung (ab 25 Minuten) 28,40 €
BVAEB Einzelsitzung (ab 50 Minuten) 48,80 €
BVAEB Gruppensitzung (ab 45 Minuten) 11,50 € pro Person
BVAEB Gruppensitzung (ab 90 Minuten) 16,40 € pro Person

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