Kann ein Psychotherapeut krankschreiben? Psychische Gesundheitsversorgung in Österreich

Die psychische Gesundheitsversorgung in Österreich hinkt immer noch hinter anderen Bereichen her. Besonders in akuten Fällen, in denen eine möglichst schnelle psychiatrische Untersuchung nötig wäre, wird die niedrige Facharztdichte problematisch.

Die Situation der Kassenpsychiater in Österreich

In Österreich gab es zum 31.12.2015 nur 138 Kassenpsychiater. Diese Zahl umfasst sowohl Psychiater als auch Fachärzte mit Doppelfach Neurologie/Psychiatrie oder Psychiatrie/Neurologie, die einen Schwerpunkt in der Psychiatrie haben. Die allermeisten sind aber in Spitälern beschäftigt oder arbeiten als Wahlarzt.

Die wenigen Kassenpsychiater können Akutpatienten nicht ohne Wartezeit behandeln. Christa Rados, Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (ÖGPP), erklärt: „Natürlich springen die Spitalsambulanzen ein, es bleibt ihnen ja nichts anderes übrig. Somit müssen Akutpatienten in Spitalambulanzen, wo sie eigentlich nicht hingehören. Die Wartezeiten sind je nach Versorgungsregion unterschiedlich, aber man wartet im Schnitt mehrere Monate auf einen Platz beim Kassenpsychiater.“

Erfahrungen von Betroffenen

Ella (25) erlitt aufgrund einer Erschöpfungsdepression einen Zusammenbruch und wurde ins Krankenhaus gebracht. „Zwischen meinem Zusammenbruch und dem Termin beim Psychiater vergingen sechs Wochen. So lange verschrieb mir mein Hausarzt einfach weiter jene Tabletten, die ich im Krankenhaus bekommen hatte. Ich bekam also weiter starke Psychopharmaka, ohne dass ein Facharzt das Rezept oder die Dosis überprüft hätte.“

Katharina (29) musste ebenfalls erfahren, dass Allgemeinmediziner nicht immer qualifiziert sind, psychische Krankheiten zu behandeln, als sie mit den Symptomen eines Burn-Outs zu ihrem Hausarzt in Wels kam. „Ich wurde überhaupt nicht ernst genommen. Als ich mich an meinen praktischen Arzt wandte, meinte der nur ‚Das ist halt so, Sie sind jung, Sie müssen sich erst ans Arbeiten gewöhnen‘. Er hat mich eine Woche lang krankgeschrieben, und mir Johanniskraut empfohlen, mit den Worten ‚Das wird schon wieder‘. Im selben Quartal war ich nochmals dort und habe um eine Krankschreibung gebeten, diese hat er mir nicht gegeben.“

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Nach Katharinas Umzug nach Wien ging alles deutlich schneller: Sie wandte sich an den psychosozialen Dienst und erhielt nach einem Erstgespräch mit der Psychiaterin direkt einen Therapieplatz bei einer Psychologin. Diesen konnte sie eineinhalb Jahre lang in Anspruch nehmen.

Die ÖGPP fordert eine maximale Wartezeit von drei Wochen auf einen Ersttermin beim Psychiater, dementsprechend müsse die Dichte an Kassenärzten gestaltet werden. Momentan seien bereits die Planstellen zu niedrig bemessen. Christa Rados betont: »135 Personen können die fachärztliche Versorgung in einem 9-Millionen-Land bei der Häufigkeit der Erkrankungen nicht absichern«

Die Kosten psychischer Erkrankungen

Eine Studie des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger aus dem Jahr 2011 geht davon aus, dass in Österreich jährlich zwischen 790 und 850 Mio. Euro für psychisch erkrankte Menschen ausgegeben werden. In diesen Kosten inbegriffen sind Medikamente, Psychotherapie, psychiatrische Behandlung, ärztliche Leistungen, Diagnostik, Krankengeld sowie Ausgaben für Spitäler. Etwa 900.000 Menschen sind es, die wegen psychischer Diagnosen jedes Jahr das Gesundheitssystem in Anspruch nehmen.

Zusätzlich entgehen der Wirtschaft durch Krankenstände und Frühpensionen produktive Arbeitskräfte, wobei die Kosten hier schwer zu objektivieren sind, da sie nur mit Modellrechnungen geschätzt werden können. Klar ist allerdings: die Krankenstände bei psychischen Krankheiten sind mit durchschnittlich 40 Tagen deutlich länger als jene bei somatischen Krankheiten, die 11 Tage dauern.

Im Jahr 2016 waren knapp 60.000 Personen betroffen. Betrachtet man die Pensionsneuzugänge an Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitspensionen des Jahres 2016 nach Krankheitsgruppen, so lässt sich feststellen, dass an der Spitze Erkrankungen aus der Gruppe „Psychische und Verhaltensstörungen“ mit 34,9 % stehen, heißt es im diesjährigen Handbuch der österreichischen Sozialversicherung.

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Allerdings sei die Problematik teils auch eine systemische, gibt Rados zu bedenken. Der Arbeitsmarkt biete für einen Teil dieser Personengruppe kaum Chancen mehr und es könne sich daher eine derartige Verzweiflung und psychische Belastung ergeben, dass eine Frühpensionierung naheliege. „Das ist oft ein Henne-Ei-Problem. Ist jemand depressiv, weil er keinen Job hat, oder hat jemand keinen Job, weil er depressiv ist?“

Stigmatisierung und schlechtere Behandlungsbedingungen

Trotz der Häufigkeit solcher Krankheiten und deren Auswirkungen auf das Sozialsystem in Österreich werden Betroffene immer noch stigmatisiert. Diese Stigmatisierung hat teils sehr reale Konsequenzen: es herrschen für psychische Erkrankungen merklich schlechtere Behandlungsbedingungen.

Psychotherapie: etwa die Hälfte des Bedarfs gedeckt. Knapp zwei Prozent der österreichischen Bevölkerung ist derzeit in psychotherapeutischer Behandlung, es sei davon auszugehen, dass bei etwa drei bis fünf Prozent der Bevölkerung eine solche Behandlung sinnvoll wäre, erklärt Heinz Laubreuter, Vorstand der Wiener Gesellschaft für Psychotherapeutische Versorgung: „Ungefähr die Hälfte der Personen, für die eine Psychotherapie tatsächlich das erste Behandlungsmittel der Wahl wäre, bekommen eine solche Behandlung. Das ist aber, so komisch es klingt, im europäischen Vergleich sehr gut.“

Aber auch hier sind die Wartezeiten oft lang. „Über Wartezeiten gibt es leider keine verlässliche Zahlen, wir gehen in Wien im Schnitt davon aus, dass die Wartezeit auf einen ambulanten kassenfinanzierten Therapieplatz über die Jahre gesehen irgendwo zwischen zwei und fünf Monaten liegt.“, so Laubreuter.

Psychotherapie in Anspruch nehmen

Psychotherapie kann bei Vereinigungen zur Erbringung psychotherapeutischer Leistungen, bei einem zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Psychotherapeuten, bei einem entsprechend ausgebildeten Vertragsarzt, in einer Vertragsambulanz einer Krankenanstalt oder in einem Vertragsambulatorium auch bei einer Vertragsorganisation als Sachleistung in Anspruch genommen werden.

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Wenn du ein Thema lösen möchtest, dich wohler fühlen möchtest, mit einer professionellen Gesprächspartnerin einen Blick auf dein Leben richten möchtest - um es zu erleichtern, eine Krise hast, es eine Veränderung in deinem Leben gibt, die du meistern möchtest, das Gefühl hast, dass dein Leben gerade herausfordernd ist, ein Ziel hast, das du erreichen möchtest, eine Prüfung oder etwas anderes schaffen möchtest.

Kostenzuschüsse und Überweisungen

Ja, wenn du den Zuschuss von der jeweiligen Krankenkasse rückerstattet bekommen möchtest, brauchst du eine Überweisung deines Hausarztes. Die Überweisung heißt wie folgt: Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung.

Die Zuschüsse sind derzeit (Stand Juni 2024) folgende: 33,70 Euro, BVAEB 46,60 Euro, SVA 45,00 Euro. Die Überweisung muss vor der 2. Therapieeinheit eingeholt werden, damit sie gültig ist. Zu Beginn der Therapie sind 10 Einheiten bewilligungsfrei. Ab der 11. Therapieeinheit stelle ich einen Antrag für dich und je nach Krankenkasse bekommst du oder ich die neuen bewilligten Therapieeinheiten postalisch zugesendet.

In Form einer Teilrefundierung werden folgende Zuschüsse rückerstattet: 33,70 Euro, BVAEB 46,60 Euro, SVA 45,00 Euro. Dafür wird eine Überweisung eines Hausarztes oder Facharztes benötigt. Die Überweisung muss vor der 2. Therapieeinheit eingeholt werden, damit sie gültig ist. Zu Beginn der Therapie sind 10 Einheiten bewilligungsfrei. Ab der 11. Therapieeinheit stelle ich einen Antrag für dich und je nach Krankenkasse bekommst du oder ich die neuen bewilligten Therapieeinheiten postalisch zugesendet.

Online-Therapie

Nach einem Erstkontakt - zumeist via Telefon - schicke ich dir einen Link für die vereinbarte Therapieeinheit zu. Bitte achte darauf, dass du für die Dauer der Therapieeinheit (50 Minuten) ungestört bist, damit du von der Therapie bestmöglich profitierst. Von Vorteil ist es ebenfalls, wenn wir beide ein gutes Licht-Setting haben und die Kamera auf Augenhöhe ist, damit wir uns gut sehen können. Hierbei unterscheidet sich das Online-Setting stark vom Treffen vor Ort.

Meine Erfahrung zeigt, dass die Gestaltung des Settings wichtig ist, um sich auf das Gespräch gut einlassen zu können. Ja, du kannst deine Therapie jederzeit beenden.

Zu Beginn der Therapie hat es sich bewährt kürzere Abstände zwischen den Einheiten zu haben, um in das Behandlungsthema gut eintauchen zu können. In der Folge wird, nach meinem therapeutischen Ansatz, der Abstand ausgeweitet. Dies hängt jedoch von der Thematik, vom eigenen Typ und der derzeitigen Lebenssituation ab.

Nein, Medikamente werden ausschließlich vom Facharzt für Psychiatrie oder vom Hausarzt verschrieben.

Die Rolle des Psychiaters

Ein Psychiater ("Seelenarzt") hat nach dem Studium eine mindestens 6-jährige Facharztausbildung in Psychiatrie absolviert. Ein Psychiater darf, im Gegensatz zu Psychologen und Psychotherapeuten, psychiatrische Medikamente (Psychopharmaka) verschreiben und ist darin umfassend ausgebildet.

Psychopharmaka

Unter Psychopharmaka versteht man Medikamente die ihrem Körper helfen, ein entstandenes Ungleichgewicht von Botenstoffen im Gehirn auszugleichen. Wenn man sich völlig überfordert fühlt, sich die Gedanken nur noch im Kreis drehen oder man schon seit längerem wenig bis gar nicht mehr geschlafen hat, kann eine medikamentöse Behandlung eine sehr wichtige Hilfe sein um überhaupt wieder in die Lage zu kommen, in Ruhe Gedanken und Sorgen zu ordnen und sich ausgeschlafen den Herausforderungen zu stellen.

Wann zum Psychiater?

Wir alle kommen im Leben in Situationen, in denen wir an unsere Grenzen stoßen und nicht mehr weiterwissen oder weiterkönnen. Etliche Beispiele dazu finden Sie auf meiner Seite unter „Wann soll ich zum/zur Psychiater*in?“. Der Krankenstand beginnt mit dem Tag der Krankmeldung durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt.

Auch Psychiater*innen wie ich bieten Psychotherapie an - diese wird jedoch als ärztliche Leistung abgerechnet. Die Honorarnote kann anschließend bei Ihrem Versicherungsträger eingereicht werden. Einige Beratungseinrichtungen, Psychosoziale Dienste (GFSG) etc. bieten Psychotherapie in Zusammenhang mit konkreten anderen Leistungen an.

Verschwiegenheitspflicht

Im Fall eines Krankenstandes erfährt Ihr*e Arbeitgeber*in lediglich, dass Sie im Krankenstand sind, aber nicht weswegen oder wo Sie sich dabei befinden. Es gibt keinerlei gesetzliche Verpflichtung den/die Arbeitgeber*in davon zu unterrichten.

Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung

Wenn Sie die Psychotherapie bei niedergelassenen Psychotherapeut*innen durchführen, die nicht in ein Finanzierungsmodell eingebunden sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des an den*die Psychotherapeut*in bezahlten Honorars zurück.

Um einen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung darüber, dass Sie sich spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären, die die seelische Problematik vielleicht (mit-)bedingen. Die Untersuchung kann von einem*einer praktischen Ärzt*in durchgeführt werden, für die Bestätigung gibt es ein Formular. Die Untersuchung bezieht sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht aber darauf, ob eine Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig ist.

Für einen Kostenzuschuss zu den ersten 10 Psychotherapiesitzungen genügt es, neben dieser ärztlichen Bestätigung die Honorarnote des*der Psychotherapeut*in bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Für einen Kostenzuschuss ab der elften Psychotherapiesitzung muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme eines*einer freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeut*in“ gestellt werden, auf dem von dem*der Psychotherapeut*in einige Fragen beantwortet werden. Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann dann den Kostenzuschuss für maximal 50 weitere Psychotherapiesitzungen bewilligen.

Nachstehend eine Aufstellung der von uns recherchierten Zuschüsse der einzelnen Kassen.

Kasse Art der Sitzung Zuschuss
ÖGK Gruppensitzung (max. [Betrag]
ÖGK Familiensitzung (min. [Betrag]
SVS (BSVG und GSVG) Gruppensitzung (max. [Betrag]

Unterschiedliche Berufsgruppen: Psychiater, Psychologe, Psychotherapeut

Psychiater, Psychologe, Psychotherapeut - diese Begriffe werden häufig vermischt. Wer darf Medikamente, etwa Stimmungsaufheller oder Schlafmittel, verschreiben? Bei wem zahlt die Krankenkasse die Behandlung? Wer darf psychische Erkrankungen diagnostizieren?

Alle drei Berufsgruppen unterliegen einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht und haben strengen ethischen Vorgaben zu folgen. Psychotherapeuten, Psychologen und Psychiater - sie alle haben eine Fort- und Weiterbildungspflicht. Sie müssen sich also regelmäßig durch den Besuch von Tagungen, Seminaren und durch Literaturstudium über gängige und wirksame Behandlungsmethoden auf dem Laufenden halten.

Für Psychiater gibt es Kassenverträge für Diagnostik und Behandlung. Viele niedergelassene Psychotherapeuten, Psychiater und Klinische Psychologen haben keine Kassenverträge ("Kassenplätze"). Allerdings gibt es nach einem Wahlarzt-System für ihre Leistungen einen "Kassenzuschuss", den man sich nach Bezahlung der Rechnung von der Krankenkasse zurückholen kann. Je nach Krankenkasse kann die Höhe des Kassenzuschusses unterschiedlich sein. Auch Zuschüsse durch die Kinder- und Jugendwohlfahrt sind bei Kindern und Jugendlichen möglich. Manchmal gibt es auch andere Kostenerstattungsmöglichkeiten (z.B. nach dem steiermärkischen Behindertengesetz).

Zusatzversicherungen für ambulante Leistungen zahlen bei einer Psychotherapie üblicherweise nach Erstattung des Kassenzuschusses den Restbetrag der Therapiekosten.

Ausbildung der Psychotherapeuten

Die Psychotherapieausbildung ist in der Grundkonzeption aufbauend auf einem psychosozialen Grundberuf: Psychologe, Pädagoge, Arzt, Sozialarbeiter.... Sie kann aber auch von "Quereinsteigern" absolviert werden, wenn diese zusätzliche Anforderungen erfüllen.

Ausbildung der Psychiater

Abgeschlossenes etwa 7-jähriges Studium der Medizin, ebenso wie ein praktischer Arzt. Viele Psychiater haben auch die Zulassung als Allgemeinmediziner/praktischer Arzt. Ein Psychiater ("Seelenarzt") hat nach dem Studium eine mindestens 6-jährige Facharztausbildung in Psychiatrie absolviert: diese Facharztausbildung umfasst zahlreiche Vorträge/Seminare sowie praktische Tätigkeit in verschiedenen psychiatrischen Spezialgebieten und zu einem geringeren Anteil auch auf der Neurologie.

Ein Psychiater darf, im Gegensatz zu Psychologen und Psychotherapeuten, psychiatrische Medikamente (Psychopharmaka) verschreiben und ist darin umfassend ausgebildet.

Aufgrund neuer Ausbildungsregelungen werden Psychiatern seit 2011 im Rahmen Ihrer Ausbildung auch psychotherapeutische Behandlungsmethoden vermittelt. Diese sogenannten Psy-Diplome (Psy I bis III, nach dem Ärztegesetz) sind weniger umfassend als die Psychotherapieausbildung nach dem Psychotherapiegesetz. Die Psy-Diplome vermitteln allerdings auch vielfältige psychotherapeutische Kompetenzen, beinhalten Theorieseminare, Supervision und Selbsterfahrung.

Fachärzte für Psychiatrie und "Psychotherapeutische Medizin" dürfen seit Einführung der Psy-Diplome auch "psychotherapeutische Behandlung" nach dem Ärztegesetz anbieten. Auch dafür gibt es Krankenkassenverträge bzw.

Ausbildung der Psychologen

Abgeschlossenes mindestens 4-jähriges Studium der Psychologie (der "Seelenkunde"). Im Psychologiestudium geht es um Theorien menschlichen Verhaltens, um die geistige, soziale und emotionale Entwicklung von Kindern, um Erklärungen menschlichen Erlebens und menschlicher Gefühle, um Lernprozesse, um soziale Phänomene, um Gesundheitsförderung, Arbeits- und Organisationstheorie, um psychologische Diagnostik mit Tests, Fragebögen, Verhaltensanalysen, sowie um die korrekte Durchführung wissenschaftlicher Studien und um Qualitätsstandards für diagnostische Verfahren und wissenschaftliche Studien.

Ein Klinischer Psychologe hat zusätzlich zum Psychologiestudium eine etwa 2-jährige Zusatzausbildung absolviert. Da viele Symptome im Rahmen unterschiedlicher Erkrankungen auftreten können, kann die genaue Abklärung einer Symptomatik durch eine psychologische Diagnostik vor Beginn einer Psychotherapie nützlich sein.

In allen drei Ausbildungen - Klinische Psychologie, Psychotherapie, Psychiatrie - werden umfassende Kompetenzen zur Behandlung psychischer Erkrankungen und zur Unterstützung bei sozialen Schwierigkeiten vermittelt. Welche Art der Behandlung bei welchem Therapeuten, Arzt oder Psychologen für Sie als Klient hilfreich ist, können letztlich nur Sie als Klient durch Ihre eigene Erfahrung beurteilen. Manche Menschen holen bei der Suche nach einem Therapeuten Empfehlungen von Freunden oder Bekannten ein, andere wiederum wählen ihren Therapeuten lieber selbst durch Suche im Internet aus.

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