Manchmal kann eine Psychotherapie hilfreich sein. Doch welche Kosten sind damit verbunden und wie können diese finanziert werden? Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Kostenübernahme für Psychotherapie in Österreich und Deutschland.
Psychotherapie als частная услуга
Anders als bei Ärzt*innen, wo es einen Gesamtvertrag der Sozialversicherungsträger mit den Ärzt*innen gibt und eine Inanspruchnahme einer ärztlichen Leistung daher bei Kassenärzt*innen gar nichts kostet, ist Psychotherapie grundsätzlich eine private Leistung, die NICHT von den Krankenkassen getragen wird. Ein Gesamtvertrag der Krankenkassen mit den Psychotherapeut*innen war bereits vor Jahren ausverhandelt, scheiterte allerdings aus politischen Erwägungen und Kostengründen. Psychotherapie ist deshalb größtenteils eine private Leistung. Die Honorare bewegen sich in der Regel zwischen 70.- € und 150.- € für eine Einzelsitzung von 50 Minuten.
Seit 2001 bezahlen die Wiener Krankenkassen die "Psychotherapie auf Krankenschein" fast vollständig unter der Bedingung, dass eine ärztlich diagnostizierte psychische Störung vorliegt. Welche Kosten von SVS, BVAEB und der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK übernommen werden und welche Voraussetzungen für einen Kostenzuschuss gegeben sind.
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Damit die Krankenversicherung die vollen Kosten bzw. einen Kostenzuschuss für die Therapie gewährt, muss der Klient zum Patienten werden. Was heißt das? Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD, englisch International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) ist das wichtigste, weltweit anerkannte Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen und wird von der WKO veröffentlicht und laufend aktualisiert. Psychische und Verhaltensstörungen werden hier genau definiert.
Wird eine psychische Störung diagnostiziert, werden psychotherapeutische Behandlungen (unterschiedliche Methoden möglich) als wissenschaftlich fundierte und nachhaltige Behandlungsmethoden der "ärztlichen Hilfe" gleichgestellt und damit von den Krankenkassen in unterschiedlicher Höhe finanziell übernommen.
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Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Grundvoraussetzung für die Übernahme einer psychotherapeutischen Behandlung durch die Wiener Gebietskrankenkasse ist eine ärztliche Bestätigung (spätestens vor der zweiten Therapie-Sitzung), die dem Psychotherapeuten vorgelegt werden muss. Somit gibt es einen Kostenzuschuss nur bei Vorliegen einer psychischen Störung, die als Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn angesehen wird.
Psychotherapeutische Behandlungen können Sie bei einem Vertragspartner der ÖGK in Anspruch nehmen oder bei einem Wahlarzt/-psychotherapeuten/in. Der Unterschied liegt ausschließlich in der Abrechnung (vgl. Kassenvertragsarzt und Wahlarzt). Vertragspartner der ÖGK rechnen direkt mit der Kasse ab, es entstehen Ihnen keine Kosten. Bei Wahltherapeuten müssen Sie die Kosten vorab bezahlen und können dann die Honorarnoten bei der ÖGK für einen Kostenzuschuss einreichen. Die ÖGK behält keinen Selbstbehalt ein. Hier werden umfassende diagnostische und psychotherapeutische Hilfe sowie psychosoziale Beratung angeboten.
Für eine Psychotherapie beim sogenannten Wahltherapeuten kann Kostenzuschuss beantragt werden. Unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Honorars, das WahltherapeutInnen selbst festlegen können, beträgt der Kostenzuschuss für Behandlungen (je 60 Minuten (Einzelsitzung) EUR 33,70 (Stand 2025). Auch hier muss eine ärztliche Untersuchung stattfinden (spätestens vor der zweiten Psychotherapie-Sitzung), damit die Krankenkasse zahlt. Die Honorar-Note des Wahltherapeuten muss der Krankenkasse vorgelegt werden. Die Kostenübernahme bei einer klinisch-psychiatrischen Behandlung, also in einem Spital, ist abhängig von den durchgeführten Untersuchungen und der Diagnose.
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Die Kosten einer Psychotherapie bei einem Vertragspartner der BVAEB werden weitgehend von der BVAEB übernommen. Der übliche Behandlungsbeitrag von 10 % ist vom Patienten im Nachhinein zu bezahlen (Gleichstellung mit ärztlicher Hilfe). Für einkommensschwache Patienten wird dieser Selbstbehalt reduziert oder gänzlich erlassen.
Wird die Psychotherapie nicht bei einem Vertragspartner der BVAEB durchgeführt (freiberufliche/r, zur selbständigen Berufsausübung berechtigte/r PsychotherapeutIn, entsprechend ausgebildeter Vertragsarzt ohne BVA-Vertrag für psychotherapeutische Leistungen), erhält der Versicherte einen Zuschuss.
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Die genaue Höhe des Zuschusses wird von der Art der Behandlung bestimmt z.B.:
- Einzelsitzung:
- ab 25 Minuten EUR 28,40
- ab 50 Minuten EUR 48,80
- Gruppensitzung:
- ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 11,50
- ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 16,40
Der Versicherte muss der BVAEB und dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung spätestens vor der zweiten Sitzung der Behandlungsserie nachweisen. Vor der elften Sitzung muss ein Bewilligungsantrag an die Versicherung gestellt werden. Hier gibt es keinen Zuschuss, die BVAEB rechnet direkt mit der jeweiligen Klinik direkt ab und kommt für entsprechende Leistungen auf.
Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS)
Die SVS hat verschiedene Vertragspartner in Österreich. Diese können Sie mit Ihrer E-Card aufsuchen. Die SVS übernimmt dann den Großteil der Kosten für die Sitzung, Der Patient bezahlt lediglich 20 % Selbstbehalt. Dies entspricht in Wien normalerweise 10,60 € pro Sitzung.
Nach der ersten Psychotherapie-Sitzung ist eine Überweisung des Allgemeinmediziners oder Facharztes notwendig, um weitere Therapiesitzungen per E-Card zu besuchen. Ist der Psychotherapeut kein Mitglied eines Partnervereins der SVS, gewährt die Kasse einen Zuschuss von 45 Euro. Eine klinisch-psychiatrische Behandlung ist einem Spitalsaufenthalt gleichgesetzt. Die SVS übernimmt daher die vollständigen Kosten der allgemeinen Gebührenklasse.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Obwohl es keinen Gesamtvertrag für Psychotherapie gibt, ermöglichen regionale Vereinslösungen für eine gewisse Anzahl an Patienten/-innen die vollständige Übernahme der Psychotherapiekosten („Psychotherapie auf Krankenschein“).
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Viele Psychotherapeut*innen bieten auch einzelne Plätze mit Sozialtarif für Personen an, die wenig oder kein Einkommen haben (z.B. bei AMS-Bezug, Sozialhilfebezug, o.ä.). Spezielle Beratungsstellen (Suchtberatung, Familienberatungsstellen, Männerberatung, etc.) bieten ein beschränktes Kontingent an Psychotherapie an, das für den*die Klient*in kostenlos ist. Je nach Beratungsstelle können teilweise nur 10 bis max. 15 Stunden in Anspruch genommen werden, manchmal ist auch eine langfristige Begleitung möglich.
Eine dritte Möglichkeit ist die Wahl eines*einer Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision, deren Honorare meist unter denen eingetragener Psychotherapeut*innen liegen.
Herausforderungen bei der Therapieplatzsuche
Einen geeigneten Platz zur Psychotherapie in Österreich zu finden, kann langwierig und kompliziert sein, denn es gibt nicht genug Psychiater und Psychotherapeuten mit Kassensitz. Wartezeiten auf einen Therapieplatz können zwischen sechs Wochen und neun Monate betragen. Offiziell stehen derzeit 10.000 Betroffene auf der Warteliste.
Die im Artikel vom Eingangspost skizzierte Problematik ist aber im Real gar nicht so sehr auf Lasten der Patienten, denn es gibt das Kostenerstattungsverfahren, das sich in den letzten Jahren in der Praxis durchgesetzt hat, d.h. für den Patienten leichter geworden ist, es durchzusetzen, zumindest bei einigen Krankenkassen.
a) in der Tat faktisch schneller einen Platz bekommen kann - Therapeuten in Kostenerstattung nehmen sogut wie umgehend (wenn sie nehmen), da sie dies schlicht müssen, da sonst keine Kostenerstattung bewilligt wird.
b) die Varianz an Therapeuten in ihrer jeweiligen Schwerpunktsetzung etc.
Psychotherapie in Deutschland
Mittlerweile hatte ich so viele Absagen kassiert, dass ich für das private Kostenerstattungsverfahren qualifiziert war. In diesem Verfahren übernimmt die Krankenkasse in Deutschland die Kosten für eine private Therapie, wenn kein Kassentherapieplatz in Sichtweite ist.
In der Regel kann ich als Verhaltenstherapeutin auch mit deutschen Krankenkassen abrechnen. Anders als bei einer Psychotherapeutin mit Kassensitz in Deutschland müssen Sie bei mir das Honorar zunächst selbst begleichen. In der Regel wird ein Großteil der Summe (probatorische Sitzungen) bzw die ganze Summe (je nach Krankenkasse) schließlich von Ihrer Krankenkasse an Sie rückerstattet.
4 - 5 so genannte probatorische Sitzungen sollten ohne große Umstände genehmigt werden. Danach muss ich einen kostenpflichtigen Antrag an Ihre Krankenkasse stellen, in welchem ich Ihre aktuelle Situation und den Behandlungsbedarf sowie die Therapieplanung beschreibe.
Zuschüsse der einzelnen Kassen (Recherche)
Nachstehend eine Aufstellung der von uns recherchierten Zuschüsse der einzelnen Kassen:
- ÖGK:
- Gruppensitzung (max.)
- Familiensitzung (min.)
- SVS (BSVG und GSVG):
- Gruppensitzung (max.)
Fazit
Die verschiedenen Krankenversicherungen bieten eine recht gute finanzielle Unterstützung für Menschen mit psychischen Krankheiten. Bei der SVS und der BVAEB fallen auch bei Kassenärzten Selbstbehalte an, bei der Wiener Gebietskrankenkasse nicht. Besonders wichtig ist es, die Antragsfristen einzuhalten und Honorar-Noten des Wahlarztes aufzubewahren. Denn in manchen Fällen erteilt die Krankenkasse auch Kostenzuschüsse.
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