Ein Wechsel von einem Medizinstudium zu einem Psychologiestudium kann verschiedene Fragen aufwerfen, insbesondere bezüglich der Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen. Dieser Artikel soll einen Überblick über die wichtigsten Aspekte und Voraussetzungen geben.
Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen
Eine Anerkennung von Prüfungen ist notwendig, wenn diese im Rahmen eines anderen Studiums und/oder an einer anderen Universität absolviert wurden. Dies gilt auch für einen Umstieg von Diplom auf Bachelor oder einen nicht-automatischen Umstieg auf eine neuere Studienplanversion.
Wichtig: Reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein, da die Bearbeitung einige Wochen dauern kann. Anerkennungen mit Bescheid, die während der Anmeldefrist für teilnahmezahlbeschränkte Lehrveranstaltungen eingereicht werden, können für diese Anmeldeperiode nicht mehr berücksichtigt werden.
Bescheidlose Anerkennung
Eine bescheidlose Anerkennung wird direkt vom Prüfungsreferat der naturwissenschaftlichen Fakultät durchgeführt, normalerweise nach einem Umstieg, z.B. von Diplom auf Bachelor. In diesem vereinfachten Verfahren wird die Anerkennung direkt seitens des Prüfungsreferats bestätigt (die LVen sind im System von den Studierenden selbst zu erfassen).
Eine bescheidlose Anerkennung ist in den folgenden Fällen möglich:
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- Bei Master-LVen, die im Bachelorstudium Psychologie vorgezogen wurden.
- In anderen Studien an der Universität Graz absolvierte Lehrveranstaltungen zur Anerkennung als Freie Wahlfächer für ECTS-Reihung bei Lehrveranstaltungsanmeldung bis zur Höhe der im Studienplan angegebenen ECTS für die Freien Wahlfächer.
Voraussetzung bei den ersten beiden Punkten ist, dass im Curriculum des neuen Studiums eine Äquivalenztabelle definiert ist, die die entsprechenden Anrechenbarkeiten festlegt.
Hinweis: Äquivalenztabellen können bei der bescheidlosen Anerkennung nicht transitiv über zwei Äquivalenztabellen angewendet werden.
Anerkennung mit Bescheid
Eine Anerkennung mit Bescheid ist in den folgenden Fällen durchzuführen:
- Prüfungen, die in UNIGRAZonline einem Prüfungsfach des jeweiligen Studienplans Psychologie zugeordnet sind, aber NICHT im Hauptfachstudium Psychologie absolviert wurden.
- Beliebige Prüfungen, die an einer anderen inländischen oder ausländischen Universität abgelegt wurden, können für das Fach 'Freie Wahlfächer' anerkannt werden. Diese Anerkennungen sind im Bachelor- und Masterstudium auf das im Studienplan vorgesehene Volumen an Freien Wahlfächern beschränkt.
- Eine Prüfung, die im Rahmen eines Psychologie-Studiums an einer anderen inländischen oder ausländischen Universität im Fach Psychologie abgelegt wurde und zu einer bestimmten, im jeweiligen Studienplan Psychologie vorgesehenen Prüfung in Inhalt und Niveau äquivalent (gleichwertig) ist, kann für die entsprechende Prüfung anerkannt werden. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Vorsitzende der Curricula-Kommission.
- In bestimmten Fällen kann eine Prüfung anerkannt werden, die an einer postsekundären Bildungseinrichtung absolviert wurde (z.B. Pädagogische Akademie); wenn die Prüfung zu einer bestimmten, im jeweiligen Studienplan Psychologie angeführten Prüfung in Inhalt und Niveau äquivalent (gleichwertig) ist. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Vorsitzende der Curricula-Kommission.
Nicht-Anerkennung aufgrund fehlender Gleichwertigkeit
Grundsätzlich keine Chance auf eine Bewertung als 'gleichwertig' und damit keine Chance auf Anerkennung in den Pflichtfächern haben:
- Prüfungen, bei denen keine Leistungen verlangt werden, die den im Psychologiestudium üblichen Leistungen entsprechen (gleichwertig sind).
- Prüfungen, die keine psychologischen Inhalte im engeren Sinn enthalten oder deren psychologische Inhalte unwissenschaftlich oder laienhaft sind. Für die Vertiefung in anderen Fächern als der Psychologie (z.B. Medizin/Psychiatrie, Sprachen, Soziale Kompetenz usw.) sind die Freien Wahlfächer vorgesehen.
Anerkennungsformular im UNIGRAZonline
Das Prüfungsreferat der naturwissenschaftlichen Fakultät stellt auf seiner Homepage Anleitungen zum Anlegen eines Anerkennungsantrags im UNIGRAZonline zur Verfügung. Anerkennungsformular im UNIGRAZonline ausfüllen und als PDF ausdrucken (s.a. Anleitungen des Prüfungsreferats). Bei Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen, die an anderen Universitäten abgelegt wurden, Transcript of Records und Beschreibungen der Lehrveranstaltungen (möglichst genaue Darstellung der Inhalte, Typ, Prüfungsart). Gegebenenfalls nähere Erläuterungen. Die "Abschrift der Studienleistungen" (UNIGRAZonline Visitenkarte --> Studienerfolgsnachweis) mit markierten erfüllten Voraussetzungen der anzuerkennenden Prüfungen.
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Anerkennung von Prüfungsergebnissen aus Auslandssemestern
Wenn Sie z.B. im Rahmen von Austauschprogrammen ein (oder mehr) Semester Ihres Grazer Studiums an einer ausländischen Universität studieren wollen, müssen Sie bereits im Vorhinein Schritte für die spätere Anrechnung setzen.
- Informieren Sie sich über das LV-Angebot an der (gewünschten) Gastuniversität und planen Sie, welche LVen Sie dort besuchen wollen.
- Sammeln Sie die relevanten Informationen über die LVen: Inhaltsbeschreibung sowie Angaben zu Semesterstunden und ECTS.
- Füllen Sie den Antrag auf Vorausbescheid im UNIGRAZonline aus.
- Gehen Sie mit Ihrem Antrag und allen Informationen über die LVen in die Sprechstunde des/der Erasmusbeauftragten zur Besprechung.
Nach Ihrem Auslandsaufenthalt (und wenn Sie Ihre Zeugnisse über die dort absolvierten LVen und Prüfungen haben), durchlaufen Sie das normale Prozedere bei Anerkennung mit Bescheid - der bestehende Vorausbescheid bindet hierbei die/den CuKo-Vorsitzenden und beschleunigt dadurch auch den Prozess.
Ablegen von Prüfungen an anderen Universitäten während des Psychologiestudiums
Wenn Sie im Rahmen Ihres Psychologie-Studiums Lehrveranstaltungen/Prüfungen an einer anderen Universität absolvieren möchten, müssen Sie:
- die Bestimmungen des UG 2002 zur Ablegung von Prüfungen an einer anderen Universität beachten,
- während der Zulassungsfrist an der Fremduniversität als 'MitbelegerIn' inskribieren (mit Ihrer Psychologie-Studienkennzahl; zusätzlich zur Inskription an der Karl-Franzens-Universität),
- sowie das Zeugnis für das Psychologiestudium an der Karl-Franzens-Universität anerkennen lassen (i.d.R. für die Freien Wahlfächer; dann s. Infos zur bescheidlosen Anerkennung).
Um an einer anderen Universität eine gültige Prüfung ablegen zu können, muss man darüber hinaus in dem Semester, in dem die Lehrveranstaltung stattfand, an dieser Universität als Mitbeleger inskribiert gewesen sein. Die abgelegte Prüfung muss dann noch mit Bescheid für das Psychologiestudium anerkannt werden.
Berufsbezeichnung "Psychologe" bzw. "Psychologin"
Als „Psychologin“ oder „Psychologe“ darf man sich in Österreich bezeichnen, wenn man:
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- innerhalb der EU an anerkannten Universitäten / Hochschulen das Studium der Psychologie im Umfang von mind. 300 ECTS absolviert hat (i.d.R. Bachelor- + Masterabschluss)
- außerhalb der EU entsprechende Studien der Psychologie abgeschlossen hat und diese in Österreich von einer Universität nostrifiziert wurden
- die Studienrichtung Psychologie in Österreich mit dem akademischen Grad „Mag.“ abgeschlossen hat
- das Doktoratsstudium der Philosophie mit Hauptfach Psychologie abgeschlossen hat (sehr alte Studienordnung nach 1945)
Wichtig: Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung schreibt vor, dass Studienbezeichnungen, in denen das Wort „Psychologie“ enthalten ist, die Bezeichnungsbedingungen des § 4 Psychologengesetz 2013 erfüllen müssen. Festgehalten wird somit, dass das Wort „Psychologie“ jedenfalls in der Bezeichnung des Studiums enthalten sein muss.
Berufsberechtigung als "Psychologe" bzw. "Psychologin"
Nein. Für die selbständige Tätigkeit im Gesundheitsbereich benötigen Sie eine Listeneintragung des Gesundheitsministeriums als „Klinischer Psychologe“ bzw. „Klinische Psychologin“ oder als „Gesundheitspsychologe“ oder „Gesundheitspsychologin“ oder als „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“. Sie könnten auch im Rahmen einer Gewerbeberechtigung tätig werden, z.B. als „Lebens- und Sozialberater“ bzw. „Lebens- und Sozialberaterin“ oder „Unternehmensberater“ bzw. „Unternehmensberaterin“.
Zusätzliche Voraussetzung bzgl. Studium für die Ausbildung „Klinische Psychologie“ bzw. „Gesundheitspsychologie“
Sie müssen nachweisen, dass Sie im Rahmen Ihres Psychologiestudiums zumindest 75 ECTS (in möglichst gleichen Anteilen) in den folgenden Themenfeldern erbracht haben:
- Psychopathologie, Psychopharmakologie, Psychiatrie und Neurologie
- psychologische Diagnostik mit besonderem Bezug auf gesundheitsbezogenes Erleben und Verhalten und auf psychische Störungen einschließlich Übungen
- Methoden und Anwendungsbereiche im Bereich der Gesundheitsförderung, der Krankheitsprävention und der Rehabilitation
- psychologischen Interventionen im Bereich der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie einschließlich Übungen
Tätigkeitsbereiche
Als „Klinische Psychologin“ bzw. „Klinischer Psychologe“ sind Sie zur eigenverantwortlichen Durchführung von klinisch-psychologischer Diagnostik und Begutachtung, klinisch-psychologischer Behandlung und Beratung bei Verhaltensstörungen und psychischen Leidenszuständen berechtigt, sowohl freiberuflich als auch in Anstellung. Die Klinische Psychologie beschäftigt sich mit psychischen Störungen, psychisch bedingten somatischen Störungen, psychischen Folgen akuter Belastung, Entwicklungskrisen, psychischen Krisen und generell krankheitswertigen Zuständen.
Als „Gesundheitspsychologin“ bzw. „Gesundheitspsychologe“ sind Sie zur eigenverantwortlichen Durchführung von gesundheitspsychologischer Diagnostik und Begutachtung, gesundheitspsychologische Beratung berechtigt, sowohl freiberuflich als auch in Anstellung. Die Gesundheitspsychologie beschäftigt sich u.a. mit Ernährung, Bewegung, Rauchen und der Vermeidung von Gesundheitsrisiken.
Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften: Quereinstieg ins Medizinstudium
Die Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften bietet Interessent:innen mit gesundheitswissenschaftlichen und/oder medizinischen Vorkenntnissen die Möglichkeit sich für einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester zu bewerben.
Voraussetzungen:
- Nachweis von Lehrveranstaltungen von zumindest 10 ECTS, die auf das Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit vorbereiten.
- Alle verfügbaren Zeugnisse (Transcripts) der bereits abgelegten Prüfungen bzw.
- Beachten Sie, dass beglaubigte Übersetzungen der Zeugnisse innerhalb der Einreichfrist zu erbringen sind und eine Nicht-Erbringung zur Sofortabsage führt.
Ablauf des Bewerbungsverfahrens:
- Wählen Sie im Zuge der Online-Bewerbung den Studiengang „Quereinstieg Medizinstudium“ und laden Sie die geforderten Unterlagen hoch.
- Erst nach Einlangen der Bearbeitungsgebühr sowie der vollständigen Zeugnisse inkl. dazugehöriger Lehrveranstaltungsbeschreibungen kann die Überprüfung der Vorleistungen durchgeführt werden.
Anerkennung von Vorleistungen:
- Liegen weniger als 50% der ECTS des 1. Studienjahres anerkennbar vor, ist ein Einstieg in ein höheres Fachsemester nicht möglich.
- Liegen mehr als 50% der ECTS des 1. bzw. 2. Studienjahres anerkennbar vor muss für die fehlenden Inhalte des anzuerkennenden Jahres vor Studienbeginn eine Ergänzungsprüfung positiv absolviert werden.
- Sind Inhalte und Umfang des Bachelorstudiums Medical Science durch ein äquivalentes, erfolgreich abgeschlossenes Studium im Ausmaß von mind. 180 ECTS-Punkten an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung vollständig abgedeckt, besteht die Möglichkeit eines Direkteinstiegs in das Masterstudium Humanmedizin. Je nach Ergebnis der Äquivalenzprüfung kann eine Ergänzungsprüfung erforderlich sein.
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