Stationär Betreutes Wohnen für psychisch Kranke: Voraussetzungen und Angebote

Zielgruppe und Betreuungsangebote

Unser speziell geschultes Team besteht u.a. aus: Sozialpädagog:innen, Diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, Klinischen- und Gesundheitspsycholog:innen, Sozialarbeiter:innen sowie Heimhelfer:innen und Reinigungsmitarbeiter:innen.

Zielgruppe sind Menschen ab 18 Jahren mit schwerer psychischer Erkrankung.

Durch lebenspraktische und psychosoziale Betreuungsangebote im Einzel- und Gruppensetting unterstützen wir die Bewohner:innen, ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu führen.

Sowohl in ihren eigenen vier Wänden, als auch im gemeinsamen Zusammenleben.

Im Fokus steht die soziale Eingliederung und Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.

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Als einziger Träger in der Steiermark bieten wir intensivbetreute Sozialpsychiatrische Wohnplätze auch für Frauen nach dem Maßnahmenvollzug an.

In unseren Wohngemeinschaften für Frauen widmen wir uns den individuellen Problemen, aber auch Möglichkeiten und Ressourcen dieser Zielgruppe.

Der Schwerpunkt der Betreuung wird auf die Reintegration gelegt.

Die Wohn- bzw. Betreuungskosten werden in Kooperation mit dem Bundesministerium für Justiz finanziert.

Gemeinsam. Für Menschen.

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Sozialpsychiatrische Wohngemeinschaft - Teilbetreutes Wohnen

Betreuungs-/Wohnangebot für junge Menschen mit psychischer Erkrankung und/oder Behinderung.

Das Angebot der sozialpsychiatrischen Wohngemeinschaft findet in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie statt und umfasst lebens- und alltagspraktische Unterstützung.

Die Gestaltung einer tragfähigen und professionellen Beziehung steht dabei im Mittelpunkt.

Die Wohngemeinschaft ist teilbetreut.

Das bedeutet, dass das Team von Montag bis Freitag zu fest vereinbarten Zeiten in der Wohngemeinschaft anwesend ist, es aber keine Nacht- und Wochenenddienste gibt.

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Eine Besonderheit der Wohngemeinschaft ist die Kooperation mit der Universitätsklinik Wien für Psychiatrie und Psychotherapie.

Zwei Fachärztinnen der Psychiatrie arbeiten eng mit dem Team der Sozialpsychiatrischen Wohngemeinschaft zusammen.

Voraussetzungen für die Aufnahme

Eine wesentliche Voraussetzung ist die Bereitschaft, für eine bestimmte Zeit in einer Gruppe leben zu wollen und sich mit der eigenen Erkrankung aktiv auseinanderzusetzen.

Wichtig sind zudem die Einhaltung einer Tagesstruktur (z. B. Ausbildung, Arbeit, Kursmaßnahme) sowie die Fähigkeit zur Selbstversorgung.

Die Wohngemeinschaft ist teilbetreut, deshalb ist es notwendig, dass betreuungsfreie Zeiten selbst gestaltet werden können.

Dazu ist es u.a. notwendig, sich in finanziellen Fragen (z. B. Lebenshaltungskosten, z. B. ) selbstständig zu organisieren.

Standorte und Kosten

Die sozialpsychiatrische Wohngemeinschaft befindet sich im 10. Bezirk.

Die Inanspruchnahme der Betreuung im teilbetreuten Wohnverbund ist nach Bewilligung durch den Fonds Soziales Wien kostenfrei.

Stationär Betreutes Wohnen in Wien

Das Wiener Hilfswerk bietet an drei Standorten (6., 10. und 12. Bezirk) stationär betreutes Wohnen an.

Diese Einrichtungen bieten individuelle psychosoziale Betreuung für vormals wohnungs- oder obdachlose Frauen und Männer, für die - aufgrund ihres Alters, ihres psychischen und/oder physischen Unterstützungsbedarfs - das Wohnen in einer eigenen Wohnung in einer Hausgemeinschaft am besten geeignet ist.

Die Häuser verfügen über Einzelwohnungen mit punktueller Unterstützung durch Wohnbetreuer*innen, Sozialarbeiter*innen sowie Gesundheitsberater*innen bei einer grundsätzlich selbstständigen Lebensführung.

Unter Berücksichtigung der eigenen Stärken und der Förderung der Selbstständigkeit wird durch ein multiprofessionelles Team Unterstützung im Alltag geboten.

Der Aufenthalt in unserer Einrichtung ist mit max. 18 Monaten begrenzt und bietet die Chance, sich mit Zukunftsperspektiven und deren Umsetzung zu befassen.

Anmeldeprozess über den Fonds Soziales Wien

Der Fonds Soziales Wien gestaltet den Anmeldeprozess für einen Betreuungsplatz im Bereich „Wohnen mit Behinderung“ mit Anfang September neu.

Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Wien erfolgt mit Stichtag 01.09.2022 ausschließlich über den Fonds Soziales Wien.

Das heißt, sowohl die Antragsstellung, als auch die Vormerkung, laufen ab September nur mehr über den Fonds Soziales Wien.

Hierfür ist ab sofort das Beratungszentrum Behindertenhilfe vom Fonds Soziales Wien zuständig.

Die Voraussetzung für eine Vormerkung eines Betreuungsplatzes in Wien ist die Förderbewilligung des Fonds Soziales Wien.

Zunächst muss ein Antrag auf Förderung von Leistungen beim Fonds Soziales Wien gestellt werden.

Anschließend prüft der Fonds Soziales Wien den Antrag und entscheidet über eine Förderbewilligung.

Für eine Vormerkung ist das Beratungszentrum Behindertenhilfe vom Fonds Soziales Wien zuständig.

Nähere Informationen zum Thema „Wohnen mit Behinderung“ erhalten Sie beim Fonds Soziales Wien unter diesem Link.

Nach erfolgreicher Zuweisung eines Betreuungsplatzes bei pro mente Wien, findet von unserer Seite eine Kontaktaufnahme statt und es kommt zu einem Erstgespräch mit der jeweiligen Standortleitung.

Langzeittherapie und Rehabilitation

Die Voraussetzungen für eine Behandlung/Rehabilitation sind die Kontaktaufnahme mit unserem Betreuungsteam (Aufnahmegespräch), ein positiv absolvierter körperlicher Entzug bzw.

Die stationäre Langzeittherapie ist gedacht für jugendliche und erwachsene Suchtkranke, Paare oder Mütter mit Kindern, Multimorbiditätsklient*innen und Menschen die ihr Leben und sich selbst neu organisieren und neu orientieren müssen.

Das Beratungsteam des Grünen Kreis erarbeitet im Vorfeld der Aufnahme gemeinsam mit den Betroffenen einen Behandlungsplan für die stationäre Langzeittherapie.

Dabei wird entsprechend den individuellen Bedürfnissen und den vorliegenden Problemen das geeignete stationäre Angebot ausgewählt.

Das „Miteinander“ in der Therapeutischen Gemeinschaft ist die wichtigste Grundlage für die Behandlung/Rehabilitation von Menschen mit Suchterkrankungen und den dahinterliegenden psychischen Problemen.

Der geschützte Rahmen, die vorgegebene Tagesstruktur, der emotionale Zusammenhalt und das gemeinsame Erledigen anfallender Aufgaben sind wichtig.

Therapieziel ist das Erleben von stützenden, zwischenmenschlichen Beziehungen und das Erkennen und Verstehen von Zusammenhängen zwischen Suchterkrankung und eigener Lebensgeschichte.

In der Folge können neue sinnhafte Lebensinhalte gefunden, neue Bewältigungsstrategien erprobt und lebenspraktische Fertigkeiten erworben werden.

Ziel ist die nachhaltige Rehabilitation und Integration der Klient*innen.

Die Behandlungsdauer beträgt 6 bis 18 Monate.

Besondere Angebote für Jugendliche

Bei jugendlichen Suchtkranken handelt es sich um eine besonders vulnerable Gruppe.

Die Rücksichtnahme auf die spezifische Lebenssituation und die Bedürfnisse von jungen Menschen ist daher sehr wichtig und notwendig.

Männliche Jugendliche werden in der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung sowie Sozialhilfeeinrichtung Waldheimat untergebracht, weibliche Jugendliche werden in der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung sowie Sozialhilfeeinrichtung Binder betreut.

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