Betreutes Wohnen ist ein Angebot für Menschen mit Behinderung, die auf Hilfestellungen im Alltag angewiesen sind. Zielgruppe sind Menschen, die schwer chronisch, psychisch krank sind. Ihnen wird eine weitestgehend normale Lebensführung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht.
Ziele und Grundsätze
Gemeinsam arbeiten wir daran, vorhandene Ressourcen zu erhalten, neue Fähigkeiten und Fertigkeiten dazu zu lernen und eine bestmögliche Alltagsbewältigung zu fördern. Unsere Grundhaltung zu jeder Art von Tätigkeit ist es, die Selbstständigkeit und Autonomie der Bewohner_innen zu erhalten. Dafür ist es wesentlich, Beziehungen entsprechend gesellschaftlich angemessener Normen, mit Rücksicht auf die Würde und Privatsphäre der Bewohner_innen, zu gestalten.
Dabei gilt stets unser Grundsatz: „So viel Unterstützung wie nötig, so wenig wie möglich“.
Formen des Betreuten Wohnens
Es stehen Wohngemeinschaften bzw. daran angeschlossene Trainingswohnungen oder Einzel- und Paarzimmer in Wohnhäusern zur Verfügung. Für manche ist diese Betreuungsform ein Übergang zu einem selbstständigeren Leben, etwa in Form des Teilbetreuten Wohnens. Bei Bedarf ist das Vollbetreute Wohnen dauerhaft möglich und wird durch eine Tagesstruktur ergänzt.
Vollzeitbetreutes Wohnen
Wir bieten zeitlich flexible oder dauerhafte sozialpsychiatrische Betreuung in einer spezialisierten, vollzeitbetreuten Wohnanlage. Die Einrichtung unterstützt ein selbstbestimmtes Leben durch ein ausgewogenes Verhältnis von Gemeinschaftsaktivitäten und privaten Rückzugsmöglichkeiten.
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- Rund-um-die-Uhr-Betreuung: Vollzeitbetreutes Wohnen sichert eine kontinuierliche Betreuung durch qualifiziertes Fachpersonal.
- Strukturiertes Umfeld: Diese Wohnform bietet ein strukturiertes Tagesprogramm, das Stabilität und Routine schafft.
- Soziale Integration und Gemeinschaft: Vollzeitbetreute Einrichtungen fördern die soziale Interaktion und bieten Gemeinschaftsaktivitäten, die den Bewohner*innen helfen, Isolation zu vermeiden und soziale Fähigkeiten zu entwickeln oder zu erhalten.
- Entlastung für Angehörige: Für Familienmitglieder und Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen kann vollzeitbetreutes Wohnen eine wesentliche Entlastung bedeuten.
Teilbetreutes Wohnen
Selbstständig leben in der eigenen Wohnung oder in einer Wohnung bzw. Wohngemeinschaft, die von einer Trägerorganisation zur Verfügung gestellt wird: Teilbetreutes Wohnen macht das durch individuelle Betreuung und Unterstützung im Alltag für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen möglich. Im Vordergrund stehen Selbstbestimmung und Förderung der Selbstständigkeit.
Die Bewohnerinnen/Bewohner wohnen in einer eigenen Wohnung mit der Möglichkeit, Verpflegung und Betreuung zu erhalten. In einigen Wohnanlagen werden bestimmte Dienstleistungen als sogenanntes Grundservice angeboten, die - je nach Bedarf - von mobilen Sozial- und Gesundheitsdiensten ergänzt werden können.
Unterstützungsleistungen im Teilbetreuten Wohnen
- Wohnen: Unterstützung bei Wohnungswechsel, Einrichtung und Instandhaltung, Haushaltsführung
- Verpflegung: Unterstützung bei Einkäufen, Essenszubereitung
- Betreuung im Alltag: (Begleitung, Beratung, Förderung, Anleitung, Hilfestellung): z. B. Fördert. Stärkt.
Finanzierung
Diese Maßnahmen werden aus Mitteln des Landes Salzburg und vom Magistrat Salzburg finanziert. Laut 80:20 Teilung werden 80 Prozent des Einkommens als Eigenleistung abgezogen.
Voraussetzungen und Anmeldung
Das Angebot richtet sich an Menschen über 18 Jahre mit schweren oder chronischen psychischen Erkrankungen.
Der Fonds Soziales Wien gestaltet den Anmeldeprozess für einen Betreuungsplatz im Bereich „Wohnen mit Behinderung“ mit Anfang September neu. Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Wien erfolgt mit Stichtag 01.09.2022 ausschließlich über den Fonds Soziales Wien. Das heißt, sowohl die Antragsstellung, als auch die Vormerkung, laufen ab September nur mehr über den Fonds Soziales Wien. Hierfür ist ab sofort das Beratungszentrum Behindertenhilfe vom Fonds Soziales Wien zuständig.
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Die Voraussetzung für eine Vormerkung eines Betreuungsplatzes in Wien ist die Förderbewilligung des Fonds Soziales Wien. Zunächst muss ein Antrag auf Förderung von Leistungen beim Fonds Soziales Wien gestellt werden. Anschließend prüft der Fonds Soziales Wien den Antrag und entscheidet über eine Förderbewilligung. Für eine Vormerkung ist das Beratungszentrum Behindertenhilfe vom Fonds Soziales Wien zuständig.
Nach erfolgreicher Zuweisung eines Betreuungsplatzes bei pro mente Wien, findet von unserer Seite eine Kontaktaufnahme statt und es kommt zu einem Erstgespräch mit der jeweiligen Standortleitung.
Wichtiger Hinweis
Da betreutes Wohnen keinen gesetzlichen Rahmenbedingungen unterliegt, kann jede Anbieterin/jeder Anbieter beliebige Angebote unterbreiten. Umfangreiche Informationen zum Thema bietet die Broschüre Barriere:Frei!
Nähere Informationen zum Thema „Wohnen mit Behinderung“ erhalten Sie beim Fonds Soziales Wien unter diesem Link.
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