ADHS, die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung, beginnt in den meisten Fällen im Kindes- und Jugendalter. Bei vielen Betroffenen nehmen die Symptome mit zunehmendem Alter ab, wobei Jungen bzw. Männer häufiger betroffen sind als Mädchen bzw. Frauen. Manchmal wird ADHS auch erst im Erwachsenenalter als Diagnose gestellt.
Diagnose und Behandlung von ADHS
Die Diagnose von ADHS erfordert eine sorgfältige Abklärung. Die Ärztin/der Arzt erhebt die Krankengeschichte (Anamnese) und fragt nach Beschwerden. Um mögliche andere Erkrankungen auszuschließen, werden weitere Untersuchungen durchgeführt. Unter anderem klärt die Ärztin/der Arzt ab, ob andere psychische Erkrankungen (z.B. bipolare Störung) bzw. eine Persönlichkeitsstörung vorliegen oder ausgeschlossen werden können.
Ebenso kann klinisch-psychologische Diagnostik ergänzend hilfreich sein (z.B. mittels Selbst- und Fremdeinschätzungsfragebögen). Die Verhaltensauffälligkeiten bestehen seit der Kindheit. Es gibt mindestens sechs Anzeichen dafür, dass Unaufmerksamkeit, Impulsivität oder Hyperaktivität vorhanden sind. Es gibt in mehr als einem Lebensbereich Schwierigkeiten. Das soziale Leben und der berufliche Alltag sind stark beeinträchtigt.
Die Behandlung von ADHS im Erwachsenenalter richtet sich nach der persönlichen Lebenssituation und den bestehenden Symptomen bzw. Problemen. Sie wird gemeinsam mit Ärztin/Arzt bzw. auch etwa Psychotherapeutin/Psychotherapeut besprochen und sollte gut für Betroffene annehmbar sein. Erwachsene suchen sich auch häufig eigene Bewältigungsstrategien, um mit ADHS umzugehen.
Medikamentöse Behandlung
Die Medikamente wirken gegen die Hauptsymptome von ADHS (Hyperaktivität, Unaufmerksamkeit, Impulsivität). Es kommt dabei vor allem der Wirkstoff Methylphenidat zum Einsatz. Wurde der Wirkstoff Lisdexamfetamin bereits im Jugendalter eingenommen, kann die Behandlung damit bei Bedarf auch im Erwachsenenalter fortgesetzt werden. Kommt es mit den genannten Medikamenten nicht zum Therapieerfolg, kann auch der Wirkstoff Atomoxetin verschrieben werden.
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Vor Beginn der Therapie erfolgt eine genaue körperliche Untersuchung sowie ggf. eine Blutabnahme. Es erfolgen regelmäßig Kontrolluntersuchungen. Treten Nebenwirkungen auf, sollen Betroffene dies der Ärztin/dem Arzt mitteilen.
Weitere Behandlungsansätze
Bewältigung psychosozialer Probleme (z.B. die Behandlung von möglichen weiteren psychischen Erkrankungen (z.B. Dabei kommt Psychoedukation ein wichtiger Stellenwert zu. Zudem kommt auch klinisch-psychologische Behandlung zum Einsatz (z.B. Erinnerungshilfen einsetzen (z.B. Routinen festlegen (z.B. Gegenstände immer am gleichen Ort hinlegen, feste Abläufe in der Früh oder am Abend). Für jede/jeden Betroffenen kann es unterschiedliche Strategien geben, die hilfreich sind. Mit der Zeit, können diese herausfinden, was wirklich guttut.
Wurde die Diagnose ADHS bereits im Kindesalter gestellt, wird die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt gegebenenfalls die Patientin/den Patienten noch einige Zeit im jungen Erwachsenenalter begleiten und nach gegebener Zeit an eine Fachärztin/einen Facharzt für Psychiatrie (und psychotherapeutische Medizin) überweisen. Diese übernehmen dann die weitere medizinische Betreuung. Auch eine bestehende Psychotherapie kann meist weitergeführt werden.
ADHS im Kindesalter: Diagnose und Therapie
Eine sorgfältige Diagnosestellung ist sehr wichtig, um unruhige, unterforderte oder traumatisierte Kinder von jenen mit ADHS zu unterscheiden. Zudem sollte abgeklärt werden, ob es vielleicht Schwierigkeiten in der Familie gibt. Je jünger ein Kind ist, desto eher ist unreifes und impulsives Verhalten altersgerecht und somit „normal“. Die Diagnose einer ADHS sollte nicht vor dem Alter von drei bis vier Jahren erfolgen.
Zu den möglichen Therapien zählen vor allem die Aufklärung über die Erkrankung, Elternschulung/Elterncoachings, intensive Zusammenarbeit mit der Schule, Medikamente und Psychotherapie. Eine Erhebung der Krankengeschichte sowie ein ausführliches Gespräch stehen am Beginn der Diagnosestellung. Die Ärztin/der Arzt führt zudem eine körperliche Untersuchung durch.
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Diagnostische Maßnahmen
Andere Ursachen für die Symptome müssen ausgeschlossen werden (z.B. Schilddrüsenüberfunktion, Schlafstörungen, Seh- oder Hörschwierigkeiten, andere psychische oder neurologische Erkrankungen). Zudem wird abgeklärt, ob Krankheiten vorliegen. Zur Diagnosestellung kann auch eine klinisch-psychologische Diagnostik ergänzend hilfreich sein. Dabei werden Tests durchgeführt bzw. Fragebögen ausgefüllt.
Eine Einbeziehung in die Diagnostik vom weiteren sozialen Umfeld von Kindern (z.B. aus der Schule) kann hilfreich sein. Dies dient dazu, das Verhalten aus Schule oder Kindergarten beurteilen zu können. ADHS erfordert eine sorgfältige Diagnostik. Für die Diagnose ADHS müssen in Österreich bestimmte Kriterien vorliegen. Diese orientieren sich an den Kriterien der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD).
Therapeutische Ansätze bei Kindern
Die Therapie von ADHS besteht aus mehreren Säulen, die einander ergänzen. Ist das AHDS nicht stark ausgeprägt, kann es bereits helfen, bei einer Elternschulung den Umgang mit ADHS zu erlernen und auf gute Schlafgewohnheiten des Kindes zu achten. Ist das ADHS stärker und kommt es zu Problemen in der Schule bzw. dem sozialen Umfeld sind Begleitmaßnahmen in der Schule und eine Psychotherapie sinnvoll.
Gemeinsam mit der Ärztin/dem Arzt entscheiden die Betroffenen, welche Therapiemöglichkeiten infrage kommen. Es kann sein, dass der Behandlungsbedarf nicht so groß ist oder dass doch eine umfassendere Therapie notwendig ist. Eine wichtige Maßnahme ist die Aufklärung über ADHS von Eltern, Familie und Betreuungspersonen aus dem sozialen Umfeld (etwa Kindergarten oder Schule). Die Aufklärung über die Erkrankung wird Psychoedukation genannt und erfolgt z.B. in Form von Elternschulungen.
Klinisch-psychologische Behandlung und Kostenzuschüsse
Klinische PsychologInnen sind ExpertInnen für psychische Gesundheit und unterstützen dabei, Symptome zu überwinden, Belastungen zu reduzieren und das psychische Wohlbefinden wiederherzustellen. Klinische PsychologInnen haben mindestens fünf Jahre Psychologie an einer Universität studiert, nach ihrem Studium eine rund zweijährige postgraduale theoretische und praktische Ausbildung, begleitet durch Supervision und Selbsterfahrung, absolviert, meist noch weitere Spezialisierungen, Zusatzausbildungen und Zertifizierungen.
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Kostenzuschüsse für klinisch-psychologische Behandlungen
Die BVAEB erbringt seit dem 1.1.2024 einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlungen. Die Psychologinnen und Psychologen müssen in die vom Bundesministerium geführte Psychologenliste eingetragen sein. Der bzw. die Versicherte muss der BVAEB und der klinischen Psychologin oder dem klinischen Psychologen die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung vor oder nach der ersten, jedenfalls aber vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung nachweisen. Die ersten zehn Sitzungen bedürfen keiner Bewilligung.
Es gelten folgende Beträge:
- Einzelsitzung ab 25 Minuten EUR 28,40
- Einzelsitzung ab 50 Minuten EUR 48,80
- Gruppensitzung ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 11,50
- Gruppensitzung ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 16,40
Zu beachten ist, dass Behandlungseinheiten unter 25 Minuten nicht vergütet werden. Bei Gruppentherapien unter 45 Minuten Dauer oder mit mehr als zehn Teilnehmern ist kein Kostenzuschuss möglich.
Voraussetzungen für Kostenzuschüsse
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat in den vergangenen Jahren das Angebot für kostenlose Psychotherapie laufend erweitert und bietet nunmehr eine flächendeckende Versorgung der Versicherten und deren anspruchsberechtigten Angehörigen an. Wenn die Psychotherapie bei einem Vertragspartner der ÖGK erfolgt und alle Voraussetzungen vorliegen, übernimmt die ÖGK die Kosten. Sie können sich für eine Psychotherapie durch eine freiberufliche Psychotherapeutin oder einen freiberuflichen Psychotherapeuten entscheiden.
Für die Inanspruchnahme eines Kostenzuschusses können in Ausnahme- und begründeten Einzelfällen einzelne klinische-psychologische Behandlungen unter folgenden Voraussetzungen online durchgeführt werden: Eine Online-Behandlung setzt eine vorangegangene persönlichen Kontakt zwischen Klinischer PsychologIn und KlientIn voraus. Eine Online- Behandlung setzt voraus, dass durch die telemedizinische Behandlung gleichwertige Ergebnisse wie in Präsenz zu erwarten sind.
Pflegegeld und Zuschläge
Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. Bei Menschen mit einer schweren geistigen oder schweren psychischen Behinderung - insbesondere einer demenziellen Erkrankung - ist ab dem 15. Geburtstag ein pauschaler Erschwerniszuschlag in der Höhe von 45 Stunden pro Monat zu berücksichtigen.
Die besonders intensive Pflege von schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen wird durch einen pauschalen Erschwerniszuschlag berücksichtigt, wenn behinderungsbedingt zumindest zwei voneinander unabhängige, schwere Funktionsstörungen vorliegen. Der Erschwerniszuschlag beträgt bis zum siebenten Geburtstag monatlich 50 Stunden und danach bis zum 15. Für die Beurteilung des Pflegebedarfes von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Für die Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugendlichen wurde die Kinder-Einstufungsverordnung (Kinder-EinstV) erlassen.
Umgang mit Versicherungen
Die Problematik liegt einfach darin, dass du ja den Gesundheitszustand bzw. die Vorgeschichte von dem Zuversichernden angeben musst und wenn du da unwahre Angaben machst, können sie dich aus dem Vertrag rausschmeissen. Ich war bei einer großen Versicherung Wahlarztversichert, als ich mein Kind auch versichern wollte, haben sie mich einfach auch aus dem Vertrag genommen.
Jetzt besteht die Möglichkeit, sich schon in der SS zu versichern, allerdings glaub ich würden sie mich sogar da ablehnen, weil ich ja schon ein "schwarzes Schaf" bin. Aus der Privatarztvers. wurde ich allerdings gekündigt, als ich versucht hab, meinen behinderten Sohn mitversichern zu lassen.
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