Ist Depression eine Behinderung? Ein umfassender Überblick

Unsere Psyche ist ein komplexes System, das die Gesamtheit des menschlichen Fühlens und Empfindens umfasst. Ist man psychisch krank, gerät das seelische Wohlbefinden aus dem Gleichgewicht. Gefühlsachterbahnen gehören dann plötzlich zum Leben dazu. Weil psychische Erkrankungen weniger greifbar sind als körperliche Leiden, werden sie leichter übersehen oder unterschätzt.

Zwar erleben auch gesunde Menschen Krisen - diese sind jedoch meist nur von kurzer Dauer. Besteht eine Krise über mehrere Wochen hinweg, sodass kein Alltag mehr möglich ist, kann das auf eine psychische Erkrankung hindeuten. Genau wie bei körperlichen Erkrankungen sollten sich Betroffene nicht scheuen, Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Jedes Jahr leiden 25 % der Bevölkerung an Depressionen oder Angstzuständen. Neuropsychiatrische Störungen machen 26 % der Krankheitslast in den EU-Ländern aus. Diese Störungen sind für bis zu 40 % der Lebensjahre mit Behinderung verantwortlich, wobei Depressionen die Hauptursache ist. Bis zu 50 % der chronischen Krankschreibungen sind auf Depressionen zurückzuführen. Etwa 50 % der schweren Depressionen sind unbehandelt. Die Kosten von Depressionen und Angstzuständen belaufen sich in der EU auf etwa 170 Milliarden EUR pro Jahr.

Mittlerweile sind über 500 verschiedene Arten von psychischen Störungen bekannt. Alkoholabhängigkeit, Depression, Schlafstörungen und Schizophrenie sind häufig, am verbreitetsten jedoch sind Angststörungen.

Was versteht man unter Behinderung?

Behinderung heißt, dass eine Person körperlich oder psychisch beeinträchtigt ist, dass ihre Sinne beeinträchtigt sind oder dass sie Lernschwierigkeiten hat. Eine Behinderung ist es aber nur dann, wenn die Person die Beeinträchtigung länger als 6 Monate hat.

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  • Wenn eine Person eine körperliche Behinderung hat, hat sie zum Beispiel eine Bewegungs-Störung oder braucht einen Rollstuhl.
  • Wenn eine Person eine psychische Behinderung hat, dann fühlt, denkt und handelt diese Person oft anders,wie eine Person ohne psychische Behinderung.
  • Wenn eine Person Lernschwierigkeiten hat, tut sich diese Person zum Beispiel im täglichen Leben schwer und ist langsamer.
  • Wenn eine Person eine Sinnesbehinderung hat,hat sie zum Beispiel eine Sehbehinderung oder Hörbehinderung.

Behinderung heißt auch, dass Personen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft schwerer teilnehmen können weil sie eine Behinderung haben. Eine Person mit Behinderung hat bei einer Diskriminierung immer das Recht auf Gleichstellung. Eine Person mit Behinderung braucht für die Gleichstellung keine schriftliche Bestätigung, dass sie eine Behinderung hat. Das heißt, eine Person mit Behinderung braucht keinen Behinderten-Ausweis, damit das Gesetz die Person vor Diskriminierung schützt.

In Österreich wird die Definition des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) verwendet. Demnach ist eine Behinderung (§3 BEinstG): „die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilnahme am Arbeitsleben zu erschweren.“ Als nicht nur vorübergehend gilt hier eine Dauer von mind. Somit kann auch bei Menschen mit einer chronischen Krankheit, sei es eine psychische oder eine körperliche, von Behinderung gesprochen werden, wenn diese Kriterien erfüllt sind. So können auch Menschen mit z. B. Epilepsie, Asthma, Diabetes oder MS ebenso wie Personen mit Depression, Persönlichkeitsstörungen oder Psychosen dieser Definition entsprechen.

Der subjektive Zugang, ob sich die Person als behindert versteht, ist allerdings sehr unterschiedlich. Weiters hat die Feststellung einer Behinderung und deren Grad hat nichts mit der Einstufung/Einschätzung der Arbeitsfähigkeit zu tun. Man kann zu 100% behindert und gleichzeitig zu 100% arbeitsfähig sein.

Mit dem Begriff der Behinderung ist oftmals eine Stigmatisierung verbunden, die oft mit der Zuschreibung von anderen (negativen) Merkmalen verbunden ist - manche Menschen können sich daher mit dem Begriff der Behinderung identifizieren, andere lehnen den Begriff der Behinderung ab und sprechen lieber von chronischer Krankheit, Beeinträchtigung oder Störung.

Personen mit chronischen Krankheiten und/oder Behinderungen haben die gleichen Bedürfnisse, Wünsche und Forderungen wie solche ohne Behinderung. Zentral sind Themen wie Selbstbestimmung, eine gute Ausbildung, einen guten Beruf, ein gewaltfreies Leben, etc. Frauen mit Behinderungen werden aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Behinderung doppelt diskriminiert.

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Der Behindertenpass in Österreich

Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis und dient als Nachweis der Behinderung; er enthält die persönlichen Daten des Inhabers:der Inhaberin, das Datum der Ausstellung sowie den Grad der Behinderung und ev. Zusatzeintragungen. Unbefristet ausgestellte Behindertenpässe, die der bisherigen Rechtslage entsprechen, bleiben weiterhin gültig.

Der Behindertenpass ist ein Lichbildausweis, der bei Anträgen, die nach dem 1. September 2016 im Sozialministeriumservice einlangen, im Scheckkartenformat ausgestellt wird. Die Vorderseite der Scheckkarte enthält u.a. die persönlichen Daten des Inhabers bzw. der Inhaberin, das Datum der Ausstellung sowie den Grad der Behinderung. Der ebenfalls auf der Vorderseite angebrachte QR-Code ermöglicht Menschen mit Behinderung, auf der Homepage des Sozialministeriumservice nähere Informationen zum Behindertenpass und den einzelnen Zusatzeintragungen abzurufen. Auf der Rückseite der Scheckkarte werden vorliegende Zusatzeintragungen größtenteils in Form von Piktogrammen vorgenommen. Die vorgesehenen Piktogramme wurden mit Vertreter/innen der Behindertenorganisationen abgestimmt.

Lediglich in jenen Fällen, in denen kein aussagekräftiges Piktogramm zur Verfügung steht (z. B. bei der Eintragung „Osteosynthesematerial“) erfolgt die Vornahme der Zusatzeintragung mittels eines Schriftzuges. Alle Eingaben sowie die Ausstellung des Behindertenpasses sind gebührenfrei. Der Behindertenpass kann als Nachweis der Behinderung für Vergünstigungen und steuerliche Vorteile verwendet werden.

Wer bekommt den Behindertenpass?

Anspruch auf einen Behindertenpass haben Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50 %, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder glaubhaft machen, dass sie sich aus beruflichen oder persönlichen Gründen regelmäßig in Österreich aufhalten.

Ebenfalls anspruchsberechtigt sind:

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  • Unionsbürger:innen, Staatsbürger:innen von Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, Schweizer Bürger/innen und deren Familienangehörige,
  • Flüchtlinge, denen Asyl gewährt worden ist, solange sie zum dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind,
  • Drittstaatsangehörige, die berechtigt sind, sich in Österreich aufzuhalten und einer Beschäftigung nachzugehen, soweit diese Drittstaatsangehörigen hinsichtlich der Bedingungen einer Entlassung nach dem Recht der Europäischen Union österreichischen Staatsbürgern/Staatsbürgerinnen gleichzustellen sind.

Wie erhält man einen Behindertenpass?

Den Antrag stellen Sie beim Sozialministeriumservice. Den Antrag können Sie auch online stellen.

Ab sofort ist durch eine neue Lichtbild-Schnittstelle bei einem Behindertenpass- oder Parkausweisantrag kein Passfoto mehr beizulegen. Ihr Lichtbild wird aus den Lichtbildregistern des Bundes wie z.B. Reisepass- oder Führerscheinregister übernommen. Nur wenn in diesen Registern kein Passfoto hinterlegt ist, wird ein Foto von Ihnen angefordert. Ausgestellte Behindertenpässe behalten ihre Gültigkeit.

Dem Antrag unbedingt beizulegen sind:

  • aktuelle medizinische Unterlagen z.B. Befunde in Kopie
  • Meldezettel in Kopie
  • Nachweis über ein allfälliges Vertretungsverhältnis z.B.

Diese sollten in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein. Ausnahmen im Einzelfall: z.B. Behinderung seit Geburt, Amputationen, Fehlen aktueller Befunde etc. Die Befunde sollten alle Leiden belegen, die die AntragstellerIn im Sachverständigengutachten berücksichtigt haben will. Geeignet sind insbesondere folgende medizinische Unterlagen, welche von der Fachabteilung einzuholen bzw. von der AntragstellerIn einzufordern sind (keine Kostenübernahme!): fachärztl. Befunde, Pflegegeldgutachten, aktuelle Krankengeschichten, KH-Entlassungsberichte, Kur- oder Rehaberichte, Laborbefunde.

Atteste im Sinne von Diagnosebestätigungen sind wenig verwertbar, außer sie enthalten Diagnose, Therapie, Zeitpunkt der Diagnoseerstellung und den aktuellen Status. Bei Augenleiden oder Hörbehinderungen ist unbedingt ein Visusbefund (korrigierter Visus) bzw. Falls noch kein Grad der Behinderung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit nach bundesgesetzlichen Vorschriften festgestellt wurde, erfolgt diese Feststellung durch ärztliche Sachverständige beim Sozialministeriumservice. Aktuelle medizinische Befunde und Atteste sollen in diesem Fall dem Antrag beigelegt werden. Der Ärztliche Dienst entscheidet dann, ob es zu einer Vorladung kommt oder eine aktenmäßige Beurteilung durchgeführt wird.

Die Gutachtenserstellung erfolgt - abhängig davon, ob ein rechtskräftig festgestellter Grad der Behinderung bereits vor dem 1.9.2010 vorgelegen hat bzw. ein Verfahren zum 1.9.2010 anhängig ist- nach der Richtsatzverordnung (RVO 1965) oder nach der mit 1.9.2010 in Kraft getretenen Einschätzungsverordnung (EVO 2010).

Bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50 Prozent wird ein abweisender Bescheid erlassen. Ab einem Grad der Behinderung von 25 Prozent kann ein pauschalierter Steuerfreibetrag beim Finanzamt beantragt werden.

Wird einem Antrag dem:der Antragsteller:innen nicht stattgegeben, erfolgt vorerst ein Parteiengehör (§ 45 AVG), welches den Antragsteller/innen das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens mitteilt und die Möglichkeit eines allfälligen Einspruchs einräumt. Sollte kein Einspruch erfolgen, oder der Einspruch keine Änderung des Ergebnisses des Ermittlungsverfahrens bewirken, ist letztlich ein Bescheid zu erstellen, der dann an den/die Antragsteller/innen ergeht. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung des Bescheides Berufung erhoben werden.

Sonstige Bescheide und Ausweise

  • Feststellungsbescheid nach dem Behinderteneinstellungsgesetz: Der Behindertenpass ist nicht gleichzusetzen mit einem Bescheid betreffend der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetztes, mit dem zum Beispiel ein erhöhter Kündigungsschutz verbunden ist.
  • Bescheid für die Zuerkennung einer finanziellen Leistung: Mit dem Behindertenpass ist keine laufende finanzielle Leistung wie eine Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension verbunden. Eine solche Geldleistung ist bei den Sozialversicherungsträgern zu beantragen.
  • Parkausweis: Für den Erhalt eines Parkausweis (nach § 29b der Straßenverkehrsordnung), der das Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen ermöglicht, ist ein zusätzlicher Antrag notwendig.

Die Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten dient unter anderem der Erlangung eines erhöhten Kündigungsschutzes (ab 50% Grad der Behinderung).

Sollten Sie Schüler/-in oder Student/-in ohne Beschäftigung, bzw. Pensionist/-in ohne Beschäftigungsverhältnis sein oder das 65. Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, können als Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Behandlung von Depressionen

Für die Diagnose einer Depression berücksichtigen Ärztinnen oder Ärzte unter anderem den Schweregrad und die Dauer der Symptome. Welche Möglichkeiten der Behandlung gibt es? Was kann ich selbst oder als angehörige Person tun? Und wohin kann ich mich wenden? Die Ärztin oder der Arzt fragt nach Symptomen und wie lange sie bestehen. Sie oder er erkundigt sich zudem nach der Lebenssituation und möglichen Problemen bei der Alltagsbewältigung. Die Ärztin oder der Arzt schließt auch andere mögliche Erkrankungen aus bzw. Zudem ist es wesentlich, organische Ursachen für die Depression auszuschließen - z.B. durch ein Schädel-Hirn-Trauma. Es können auch Fragebögen zum Einsatz kommen, um die Stellung der Diagnose zu unterstützen.

Fachleute teilen Depressionen in drei Schweregrade ein:

  • Leichte depressive Episode: Mindestens zwei oder drei der oben angegebenen Symptome sind vorhanden.
  • Mittelgradige depressive Episode: Vier oder mehr der oben angegebenen Symptome sind vorhanden.
  • Schwere depressive Episode: Darunter verstehen Fachleute eine depressive Episode mit mehreren oben angegebenen quälenden Symptomen. Der Verlust des Selbstwertgefühls und Gefühle von Wertlosigkeit sowie Schuld sind stark ausgeprägt. Suizidgedanken sowie Suizidhandlungen sind häufig. Bei einer schweren depressiven Episode können auch psychotische Beschwerden auftreten. Dazu zählen zum Beispiel Halluzinationen oder Wahnideen. Aber auch Bewegungsstörungen oder ein Stupor können vorhanden sein. Der Alltag ist stark beeinträchtigt.

Die Ärztin oder der Arzt legt mit der betroffenen Person Ziele der Behandlung fest. Die Ziele können sich auch im Verlauf der Behandlung ändern. Milderung bzw. Zur Behandlung einer Depression stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Zu wesentlichen Therapiemaßnahmen zählen vor allem Medikamente, meist sogenannte Antidepressiva, und Psychotherapie. In jedem Fall erfolgt eine Aufklärung über die Erkrankung. Die Fachwelt nennt das Psychoedukation.

Bei der Behandlung einer Depression können auch Ergotherapie oder Musiktherapie zum Einsatz kommen. Sogenannte Antidepressiva sind Medikamente gegen Depressionen, denen ein ähnliches Prinzip zugrunde liegt. Diese sollen mit unterschiedlichen Wirkmechanismen die Konzentration von sogenannten Neurotransmittern im Gehirn, vor allem von Serotonin bzw. Noradrenalin oder Dopamin, erhöhen.

Es gibt verschiedene Arten von Antidepressiva:

  • Alpha2-Rezeptor-Antagonisten: Diese erhöhen ebenfalls die Konzentration von Serotonin und Noradrenalin.
  • Monoaminooxidase-Inhibitoren (MAO-Hemmer): Diese blockieren die Wirkung des Enzyms Monoaminooxidase.
  • Nicht selektive Monoamin-Rückaufnahme-Inhibitoren (NSMRI) erhöhen die Konzentration von Serotonin und Noradrenalin.

Es dauert ungefähr 14 Tage, bis Antidepressiva wirken. Nach ungefähr drei bis vier Wochen rechnet man mit der vollen Wirkung. Dann bespricht die Ärztin oder der Arzt mit der betroffenen Person, ob die Symptome weniger geworden sind. Studien zeigen, dass Antidepressiva Beschwerden einer Depression lindern und Rückfälle verhindern können. Jedoch wirken sie nicht bei allen Betroffenen gleich gut. Ein Teil hat weiterhin Beschwerden.

Bei der Behandlung einer Depression können auch andere Medikamente als Antidepressiva zum Einsatz kommen. Auch Benzodiazepine oder Antipsychotika können zur Anwendung kommen. Zum Beispiel zur Beruhigung oder bei einer Psychose im Rahmen einer Depression. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt klärt Sie über die Wirkung, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen sowie Nutzen und Risiko der Medikamente auf.

Es gibt unterschiedliche Methoden der Psychotherapie. Eine Psychotherapie kann einzeln, in der Gruppe oder auch als Paartherapie erfolgen.

Weitere Behandlungsmethoden sind:

  • Elektrokonvulsionstherapie (EKT): Bei der Elektrokonvulsionstherapie, kurz EKT oder auch Elektrokrampftherapie genannt, erfolgt in einer Kurznarkose eine Verabreichung von Stromimpulsen über Elektroden an der Kopfhaut. Dies führt zu einem Krampfanfall.
  • Repetitive Transkranielle Magnetstimulation (rTMS): Bei der repetitiven Transkraniellen Magnetstimulation (rTMS) wird eine Spule an die Kopfhaut angelegt. Diese erzeugt elektromagnetische Impulse, die wiederholt verabreicht werden.

Die Ärztin oder der Arzt klärt Sie über Möglichkeiten der Behandlung auf, falls die Therapie nicht gut anspricht bzw. wirkt. Fachleute sprechen in dem Zusammenhang von Therapieresistenz. Diese liegt vor, wenn mindestens zwei unterschiedliche Antidepressiva aus unterschiedlichen Wirkstoffklassen nicht zum Therapieerfolg geführt haben.

Ist eine Rückbildung der Symptome nicht möglich, konzentriert sich die Therapie meist auf eine möglichst gute Kontrolle der Symptome und Verbesserungen der Teilnahme am Alltagsleben. Die Therapie richtet sich dabei individuell nach den Patientinnen bzw. Es kann sein, dass Psychotherapie zusätzlich zu Medikamenten eine Empfehlung ist. Oder dass die Ärztin oder der Arzt zusätzlich zum Antidepressivum andere Medikamente verschreibt, zum Beispiel den Wirkstoff Quetiapin. Dieser wirkt auch antipsychotisch. Zudem ist eine repetitive Transkranielle Magnetstimulation (rTMS) eine Möglichkeit.

Bei einer mittelgradigen bis schweren depressiven Episode, die auf mehrere durchgeführte Behandlungsversuche nicht angesprochen hat, schlägt die Ärztin oder der Arzt gegebenenfalls zusätzlich zu einem Antidepressivum Esketamin vor. Die Verabreichung von Esketamin erfolgt im Krankenhaus, eventuell in einer Ambulanz. Auch Ketamin als Infusion kann zum Einsatz kommen. Die Ärztin oder der Arzt sucht zudem nach Ursachen, warum die Therapie bis jetzt nicht gut gewirkt hat.

Weitere Therapieansätze sind:

  • Bewegungstherapie und sporttherapeutische Maßnahmen
  • Musiktherapie
  • Lichttherapie
  • Schlafentzugstherapie

Zudem können Selbsthilfegruppen u.a. durch gegenseitigen Austausch entlasten. Wenn die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist, können Angehörige in die Behandlung eingebunden werden. Zum Beispiel klärt die Ärztin oder der Arzt diese über die Erkrankung auf.

Die Behandlung erfolgt in verschiedenen Phasen:

  • Akuttherapie
  • Erhaltungstherapie
  • Rückfall-Vorbeugung

Die Behandlung verläuft nicht immer nach einem bestimmten Schema. Es kann sein, dass die Ärztin oder der Arzt im Verlauf der Behandlung eine Anpassung der Maßnahmen vorschlägt.

Je nach Schweregrad der depressiven Episode werden unterschiedliche Behandlungsansätze verfolgt:

  • Behandlung einer leichten depressiven Episode: Hier können etwa ärztliche Gespräche, Psychoedukation oder psychotherapeutische Beratung ausreichend sein.
  • Behandlung einer schweren depressiven Episode: Hier empfehlen Fachleute eine Kombination aus Psychotherapie und Medikamenten.

Auch ohne Behandlung kann eine Depression nach einiger Zeit wieder abklingen. Es kann schwer sein, sich zu überwinden, Hilfe zu suchen. Den Tag planen: Ein strukturierter Tagesablauf unterstützt im Alltag. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bzw. Auch für Angehörige kann es sehr schwer sein, wenn ein nahestehender Mensch an einer Depression erkrankt. Depressionen eines Elternteils können etwa Auswirkungen auf die Entwicklung von Kindern haben. Es kann z.B. zu einer verlangsamten Entwicklung, Verhaltensauffälligkeiten oder Problemen in der Schule kommen.

Unterstützungsangebote in Österreich

Verein ChronischKrank „Der Verein ChronischKrank unterstützt und berät Sie und Ihre Angehörigen. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Unterstützung bei Behördenwegen oder Hilfestellungen in den Bereichen Soziales, Recht, Psyche und Medizin benötigen.

Die FEM Süd FRAUENASSISTENZ berät Frauen zum Thema chronische Erkrankungen und Arbeitsmarkt. Das Angebot ist für Frauen mit psychischer oder körperlicher Beeinträchtigung, chronischer Krankheit oder Behinderung, die Unterstützung auf dem Weg in den Arbeitsmarkt brauchen oder Probleme am Arbeitsplatz haben bzw. Angst haben, krankheitsbedingt den Job zu verlieren. Ein großes Thema ist die eigenständige Existenzsicherung. Das Team der FEM Süd FRAUENASSISTENZ unterstützt, berät und begleitet Frauen im erwerbsfähigen Alter in den Sprachen Deutsch, Türkisch, Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Arabisch und Englisch.

Generell steht in Österreich mit dem NEBA-Netzwerk berufliche Assistenz ein Angebot für alle Menschen mit Krankheit und Behinderung zum Thema Arbeitsmarkt zur Verfügung.

In Wien unterstützt der Fonds Soziales Wien (FSW) Menschen mit Behinderung bei einem möglichst selbstbestimmten Leben. Er fördert unter anderem Unterstützung im Alltag, Mobilitäts- und Freizeitangebote, verschiedene Wohnformen, Bildung und Arbeit. Mit einem Behindertenpass (diesen bekommt man ab einem Grad der Behinderung von mind. 50%) kann für Kinder, Jugendliche und Studierende mit Behinderung erhöhte Familienbeihilfe bezogen werden. In Wien bekommen Menschen mit Behinderung und Pass, die Mindestsicherung/Sozialhilfe beziehen, einen Behindertenzuschlag.

Weitere Unterstützungen können Fahrtendienste oder Tageszentren sein, auch Rehabilitationen sind möglich, eine Behinderung kann auch bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend gemacht werden. Umfassende Beratungen zu den Leistungen erteilt u. a. der Fonds Soziales Wien (FSW, s.

Der KOBV - der Behindertenverband„Der KOBV vertritt die Interessen und Anliegen von allen Menschen mit Behinderungen, gleich welcher Art und Ursache. Mit über 33.000 Mitgliedern sind wir die größte Vereinigung von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Alle Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranke genauso wie Unfallopfer, DiabetikerInnen, RollstuhlfahrerInnen oder mit einer anderen Behinderung Geborene haben in unserem Land Rechte, Ansprüche und Bedürfnisse. Der KOBV hilft Ihnen, diese durchzusetzen.

ÖZIV - Bundesverband für Menschen mit Behinderungen„Der ÖZIV Bundesverband setzt sich bei der Gestaltung politischer Rahmenbedingungen für eine inklusive Gesellschaft ein. Gleichzeitig versuchen wir durch konkrete Unterstützungsangebote die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderungen in Österreich zu verbessern. Der ÖZIV Bundesverband versteht sich als Interessenvertretung und Dienstleister.

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