Schizophrenie: Eine Definition

In Österreich werden in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen die prominentesten Seiten des Boulevards und auch der sogenannten Qualitätspresse von Berichten über Delikte in Beschlag genommen, die in Form und Ausmaß in unseren Breiten noch vor wenigen Jahren unbekannt waren.

Ebenso dazu gehören die Fälle, in denen exzessive Gewalt und Brutalität, besonders auch gegen Frauen, scheinbar sinnlos zum Einsatz kommen, oder diejenigen, in denen „Bandenkriege“ für Angst und Schrecken besonders unter Unbeteiligten sorgen.

Es vergeht keine Woche, in der nicht derartige Verbrechen bekannt werden.

Ein vermeintlich harmloser Fall wurde hier berichtet, einer der glimpflich abgegangen ist, und der keinen spektakulären Strafrechtsprozess nach sich ziehen wird.

Aber er enthält eine Konstante, die sich durch die Berichterstattung zahlreicher Fälle mit entsprechendem Täterbezug zieht: Der muslimische Täter wird stets als „krank“ oder einfach als „verwirrt“ eingestuft - das spart unangenehme Fragen und eine systematische Analyse.

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Eine Strafverteidigerin, die aussieht wie Schneewittchen, Fachexperten, die miteinander in Streit stehen, schäumende Handlungsträger der Rechtspolitik, emotional hochbelastete Opfer und Angehörige, eine ausgeprägte öffentliche Meinung und ein Mörder im filmreifen Unschuldsweiß, der sich an nichts erinnern können will und wehleidig im Selbstmitleid schwelgt: Das ist der Stoff, aus dem Journalistenträume gemacht sind.

Die Geschichte des Bosniers Alen R., der in Graz im Zuge einer Amokfahrt am 20. Juni 2015 drei Menschenleben auslöschte und die Zukunft dutzender Familien zerstört oder zumindest schwer beeinträchtigt hat, und dessen Fall im September 2016 verhandelt wurde, ist wohl das spektakulärste einer langen Reihe von Ereignissen, in denen in Österreich Täter mit muslimischer Religionszugehörigkeit beziehungsweise islamischem Bezug für gehöriges Aufsehen sorgten.

In der Silvesternacht 2015/16 wird eine 28-jährige Frau vom Wiener Schwedenplatz in eine Wohnung geschleppt und dort von neun „irakischen Flüchtlingen und Asylberechtigten“ vergewaltigt.

Drei afghanische Asylwerber (16, 17, 18) fallen über eine 21-jährige türkische Studentin her und vergewaltigen sie gemeinsam auf brutalste Weise auf einer Toilette am Praterstern (22.4).

Die junge Frau wird mit dem Kopf gegen die Klomuschel geschlagen und gewürgt; ihr Mund wird zugehalten, sodass sie fast erstickte.

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Ein Mann wirft seine eigene, neun Monate alte Tochter auf die Straße, um gegen die Leitung seiner Asylunterkunft zu protestieren (19. Ein junger Mann springt unter Allahu Akbar-Rufen auf eine Straßenbahn und greift nach der Oberleitung (14.10).

Er ruft die Muslime zu Befreiung Syriens und Palästinas auf.

„Er ist psychisch krank.

Vor einem Club in Innsbruck soll ein Passant „einen Türken und einen Österreicher mit türkischen Wurzeln“ als „Scheiß Ausländer“ bezeichnet haben (19./20.11).

Die beiden Muslime prügeln daraufhin auf drei völlig unbeteiligte Frauen, die aus der Diskothek kommen, ein und verletzen sie schwer.

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Zwei der beiden Opfer brechen bewusstlos zusammen.

Alle drei müssen ins Spital eingeliefert werden.

Nachdem es (am 26.9) ein Tschetschene gewagt hatte, eine türkische Community in Wien-Favoriten aufzufordern, ruhiger zu sein, fallen mindestens 15 Türken mit Messern über eine Gruppe von Tschetschenen her, mit denen „ein schon lange schwelender Streit“ bestanden hatte.

Ebenfalls in Favoriten rast ein junger, in Österreich geborener Moslem mit „türkischen Wurzeln“ mit dem Auto seiner Eltern gezielt auf Passanten auf dem Gehsteig der Quellenstraße zu (29.9).

Aus dem geöffneten Wagenfenster ruft er mehrfach „Allahu Akbar“, während die Passanten ihr Leben nur durch beherzte Sprünge zur Seite retten können.

Auch im Zuge seiner Verhaftung durch die Polizei schreit er „Allahu Akbar“.

In ganz ähnlicher Manier fährt ein syrischer Asylwerber auf einen frequentierten Gehsteig in Innsbruck auf, nachdem er zuvor aus einer Bar geschmissen wurde, weil er dort ein Messer in die Menschenmenge geschmissen hatte (5. November).

Ein serbischer Moslem tötet Ehefrau und Schwägerin in Kapfenberg mit äußerster Brutalität (5.4.2016), weil er über die Trennung nicht hinweggekommen sei.

Von Anbeginn der Ehe hatte er seine Frau geschlagen, ihr Nase und Rippen gebrochen.

Sein Strafverteidiger führt entschuldigend ein „machohaft geprägtes Weltbild“ ins Treffen.

Als Moslem würde er in einem „anderen Umkreis leben“.

Der psychiatrische Gutachter konstatiert eine „kombinierte Persönlichkeitsstörung“ und Mangel an Empathie für die Opfer.

Ein bereits vorbestrafter 22-jähriger algerischer Asylwerber sticht in Wien mit dem Stanley-Messer auf seine rumänische Freundin ein, weil sie mit ihm „Schluss machen“ wollte (12. August).

Ein Tschetschene trifft in Wien auf einen anderen Tschetschenen, der mit der Ex-Frau des ersten nach Scharia-Recht verheiratet worden war, und verletzt diesen in Tötungsabsicht mit einem Messer schwer (29.9).

In einem Asylheim für „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ in Görtschach/Kärnten, das von den sozialistischen Kinderfreunden betrieben wird, nehmen drei afghanische Jugendliche eine Betreuerin als Geisel (Anfang September).

Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen nach einem angezeigten sexuellen Missbrauch wird ein Video gefunden, in dem die jugendlichen Flüchtlinge Foltervideos des Islamischen Staates nachstellten und dabei extrem grausame Akte in Szene setzen.

Ebenfalls ganz jung (15-17 Jahre) sind die fünf Angeklagten eines Verfahrens im Wiener Landesgericht (13.10), die zehn- und elfjährige Kinder als „Gotteskrieger“ für den IS anwerben wollten.

Ein IS-Anhänger und seine ihm nach Scharia-Recht angetraute Frau (beide aus Tschetschenien), 25 und 36 Jahre alt, werden von der Cobra in Baden bei Wien überwältigt (Ende September sowie 27. Oktober), nachdem sie den Bau von Bomben und Selbstmordanschläge geplant hatten.

Mit Fäusten und Flaschen liefern sich fünf afghanische und drei somalische Asylwerber im Obergeschoß des Wiener Westbahnhofes eine Massenschlägerei (5. November).

Die Polizei kann über die Motive der Beteiligten keine Angaben machen.

Gegen Ende des Jahres werden derlei Bandenkriege am Westbahnhof beinahe zur alltäglichen Normalität.

Laut Zeitungsberichten geht es dabei stets um einen Mix aus „Stolz, Ehrgefühl, jugendlichem Übermut und der unterschiedlichen Auslegung des Islam“ (Österreich, 29.12.2016).

Während eines diesbezüglichen Strafverfahrens (23. „Aus Frust“ legt ein algerischer Häftling in der Justizanstalt Josefstadt mithilfe einer Decke Feuer, wodurch drei Insassen (darunter der Brandstifter selbst) und elf Justizwachebeamte Verbrennungen und Rauchgasvergiftungen erleiden und ins Spital eingeliefert werden müssen (17. Oktober).

Bürgerkriegsartige Szenen spielen sich nach der Demonstration einer Kurden-Community am Wiener Stephansplatz ab (14.8).

Eine Gruppe von Türken stürzt sich unter Allahu Akbar-Rufen auf die Kurden.

Im Zuge einer wüsten Schlacht wird der Schani-Garten eine Konditorei verwüstet.

Hunderte Gäste und Passanten fliehen in die naheliegenden Gastwirtschaften und Geschäfte.

In den darauffolgenden Wochen kommt es zu zahlreichen Zusammenstößen zwischen Türken und Kurden, deren Vertreter bekannt gibt: „Die Erdogan-Türken wollen uns umbringen.

In einer regelrechten Horror-Szene verprügelt eine weibliche „Teenie-Bande“ mit „schlagkräftiger“ Unterstützung einiger junger Tschetschenen eine 15-jährige Schülerin in Wien-Kagran und verletzen diese schwerst (13.11.).

Darauf ist zu hören, dass die Tschetschenen von der Bandenanführerin mit folgendem Satz in Rage versetzt und zum Angriff angestachelt wurden: „Sie hat Kopftuch runtergerissen, demolier` sie.“

Im Auge der öffentlichen und halböffentlichen Diskussion des Falls in den Medien und sozialen Netzwerken beginnt sich eine beispiellose Gewaltspirale zu drehen.

Angehörige tschetschenischer Communities drohen Nicht-Tschetschenen, die den tschetschenischen Haupttäter „Abbu“ in den Netzen beschimpft oder verunglimpft hatten, mit blutiger Rache und schrecken dabei nicht davor zurück, ihre Identität und ihre Kontaktdaten preiszugeben.

Ein für den 1. Dezember im Wiener Odeon-Theater geplantes Benefiz-Konzert zugunsten des Opfers wird aufgrund von offenen Mord- und Anschlagsdrohungen auf Empfehlung der Polizei abgesagt.

Und ein von Abbu und seinen Freunden in Umlauf gebrachtes Photo zeigt diese in Droh-Pose vor der Millennium City - mit dem ausgestreckten Zeigefinger als Symbol des IS (Islamischen Staates).

In Beendigung des erstinstanzlichen Strafverfahrens wird der eingangs erwähnte Bosnier Alan R. wegen dreifachen Mordes und 108-fachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Haftanstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen (29.9).

Alan R. war am 20. Juni 2015 mit seinem Auto durch die Grazer Innenstadt gerast und hatte gezielt Fußgänger ins Visier genommen.

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