Die Inanspruchnahme von Psychotherapie in Österreich ist ein Thema, das viele Fragen aufwirft. Besonders häufig wird gefragt, ob eine ärztliche Überweisung notwendig ist, um psychotherapeutische Hilfe zu erhalten und ob die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.
Benötige ich eine ärztliche Überweisung für Psychotherapie?
Nein, grundsätzlich benötigen Sie keine Überweisung von einer Ärztin oder einem Arzt, um eine Psychotherapie zu beginnen. Allerdings gibt es eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt eines Kostenzuschusses durch die Krankenkasse.
Spätestens vor der zweiten Sitzung müssen Sie eine ärztliche Untersuchung vorweisen können. Diese Untersuchung dient dazu, mögliche körperliche Ursachen für Ihre psychische Erkrankung auszuschließen. Die Untersuchung kann von einem Allgemeinmediziner oder einem Facharzt (z.B. Neurologe oder Psychiater) durchgeführt werden. Die Bestätigung der Untersuchung muss auf einem von der Krankenkasse bereitgestellten Formular erfolgen.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat in den vergangenen Jahren das Angebot für kostenlose Psychotherapie laufend erweitert und bietet nunmehr eine flächendeckende Versorgung der Versicherten und deren anspruchsberechtigten Angehörigen an. Wenn die Psychotherapie bei einem Vertragspartner der ÖGK erfolgt und alle Voraussetzungen vorliegen, übernimmt die ÖGK die Kosten.
Wenn Sie die Psychotherapie bei niedergelassenen Psychotherapeut*innen durchführen, die nicht in ein Finanzierungsmodell eingebunden sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des an den*die Psychotherapeut*in bezahlten Honorars zurück.
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Für einen Kostenzuschuss zu den ersten 10 Psychotherapiesitzungen genügt es, neben dieser ärztlichen Bestätigung die Honorarnote des*der Psychotherapeut*in bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Für einen Kostenzuschuss ab der elften Psychotherapiesitzung muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme eines*einer freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeut*in“ gestellt werden, auf dem von dem*der Psychotherapeut*in einige Fragen beantwortet werden. Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann dann den Kostenzuschuss für maximal 50 weitere Psychotherapiesitzungen bewilligen.
Kostenzuschüsse der einzelnen Kassen (Auswahl)
Die Höhe der Kostenzuschüsse variiert je nach Krankenkasse. Hier eine Übersicht einiger recherchierter Zuschüsse:
| Krankenkasse | Leistung | Zuschuss |
|---|---|---|
| ÖGK | Einzelsitzung (50 Min.) | variiert |
| ÖGK | Gruppensitzung (max. Minuten) | 46,60 € |
| ÖGK | Familiensitzung (min. | variiert |
| SVS (BSVG und GSVG) | Einzelsitzung (50 Min.) | variiert |
| SVS (BSVG und GSVG) | Gruppensitzung (max. | variiert |
| BVAEB | Einzelsitzung ab 25 Minuten | EUR 28,40 |
| BVAEB | Einzelsitzung ab 50 Minuten | EUR 48,80 |
| BVAEB | Gruppensitzung ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten | EUR 11,50 |
| BVAEB | Gruppensitzung ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten | EUR 16,40 |
Klinisch-psychologische Behandlung
Seit 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Um den Kostenzuschuss zu erhalten, ist eine ärztliche Untersuchung nötig.
Klinische PsychologInnen sind ExpertInnen für psychische Gesundheit und unterstützen dabei, Symptome zu überwinden, Belastungen zu reduzieren und das psychische Wohlbefinden wiederherzustellen.
Klinisch-psychologische Behandlung wird im Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppensetting angeboten und hilft mit psychologischen Maßnahmen bei...• psychischen Störungen und Leidenszuständen.
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Auch für Hausbesuche sind Kostenzuschüsse möglich. Die Höhe des Kostenzuschusses bleibt allerdings gleich, egal, wo die klinisch-psychologische Behandlung durchgeführt wird.
Für die Inanspruchnahme eines Kostenzuschusses können in Ausnahme- und begründeten Einzelfällen einzelne klinische-psychologische Behandlungen unter folgenden Voraussetzungen online durchgeführt werden: Eine Online-Behandlung setzt eine vorangegangene persönlichen Kontakt zwischen Klinischer PsychologIn und KlientIn voraus. Eine Online- Behandlung setzt voraus, dass durch die telemedizinische Behandlung gleichwertige Ergebnisse wie in Präsenz zu erwarten sind.
Weitere Informationen und Anlaufstellen
- Clearingstelle Psychotherapie: Zugang zum Angebot der Psychotherapie erfolgt ausschließlich über die Clearingstelle Psychotherapie.
- ifs Clearingstelle Psycho-Therapie: Hier können Sie sich für eine Psycho-Therapie anmelden.
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