Psychologie Studieren in den Niederlanden auf Deutsch

Ein Psychologiestudium in den Niederlanden auf Deutsch bietet eine interessante Möglichkeit für Studierende, die sich für die Arbeit mit Menschen interessieren und über ein gutes Einschätzungsvermögen verfügen. Um die richtige Entscheidung zu treffen, ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Inhalte und Lernergebnisse

Das Studium vermittelt wichtige Grundlagen über Risiko und Sicherheit. Es wird erklärt, warum Katastrophen normal sind. Darüber hinaus lernen Studierende, wie sie in Organisationen Prozess-, Qualitäts- und Risikomanagement umsetzen können.

Safety und Security

Zunächst liegt der Fokus auf dem Thema Brandschutz. Ein Highlight ist ein Praxistag in einem Unternehmen. Ein weiteres Highlight ist eine Exkursion, wo man einen Brand löscht. Weiter geht es mit dem Thema Arbeitnehmer*innenschutz, wo gelernt wird, wie Unfälle verhindert werden können. Auch hier gibt es einen Praxistag in einem Unternehmen. Nach dem Bereich Safety liegt der Fokus auf Security. Ein Höhepunkt ist dabei eine Krisenübung. Es wird auch vermittelt, wie Objekte geschützt und überwacht werden können. Ein Schwerpunkt liegt dann auf dem Thema Informationssicherheit. Neben einem Livehacking werden auch die psychologischen Tricks der Angreifer*innen gezeigt.

Wahlpflichtfächer und Abschluss

Bevor die Ausbildung abgeschlossen ist, kann noch ein Wahlpflichtfach ausgewählt werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Bachelorarbeit sind die Studierenden bereit für ihre Karriere.

Prozess- und Qualitätsmanagement

  • Die Studierenden sind in der Lage, ein Prozess- und Qualitätsmanagementkonzept basierend auf Vorgaben und Stakeholderforderungen unter kritischer Anwendung der relevanten Grundlagen zu erstellen.
  • Anwendung der vermittelten Grundlagen im Prozess- und Qualitätsmanagement im Rahmen eines konkreten Projekts.
  • Erfahrungslernen / Reflexion

Wissenschaftliches Arbeiten und Künstliche Intelligenz

  • Die Studierenden sind in der Lage, ihre Denk-, Lese- und Schreibkompetenzen durch Selbstreflexion, Achtsamkeit und gezielte Übungen zu analysieren und zu verbessern.
  • Die Studierenden sind in der Lage, in Ihren Arbeiten einheitlich, korrekt zu zitieren.
  • Die Studierenden sind in der Lage, Quellen zu recherchieren, Literatur zu bewerten, Forschungsfragen zu generieren und kurze wissenschaftliche Texte lege artis zu verfassen.
  • Die Studierenden verstehen grundlegende Konzepte und Prinzipien der Künstlichen Intelligenz.
  • Historische Entwicklung, Begriffserklärungen

Organisation und Kommunikation

  • Die Studierenden sind in der Lage, Organisationen auf Prozesse auszurichten.
  • Die Studierenden sind in der Lage, Qualitätstechniken und -methoden anwenden.
  • Die Studierenden sind in der Lage, in Bezug auf Prozess- und Qualitätsmanagement zielgruppengerecht zu kommunizieren.
  • Die Studierenden sind in der Lage, Prozesse durch interne Prozess- und Systemaudits zu überwachen.

Risikoverständnis und Argumentation

  • Die Studierenden sind in der Lage, eigene Aussagen präzise zu formulieren und daraus logische Schlussfogerungen abzuleiten sowie bestehende Aussagen auf ihre logische Schlüssigkeit hin zu überprüfen.
  • Die Studierenden sind in der Lage, Muster im individuellen Risikoverhalten zu erkennen und können diese auf kulturelle Hintergründe zurückführen.
  • Die Studierenden sind in der Lage, die historische und kulturelle Entwicklung und das heutige Risikoverständnis zu erklären.
  • Die Studierenden sind in der Lage, unterschiedliche rechtliche Vorgaben in Bezug auf Tätigkeiten im Risiko- und Sicherheit einzuordnen.

Brandschutz und Risikomanagement

  • Die Studierenden sind in der Lage, ein Brandschutzkonzept basierend auf Vorgaben und Stakeholderforderungen unter kritischer Anwendung der relevanten Grundlagen zu erstellen.
  • Anwendung der vermittelten Grundlagen im Brandschutz im Rahmen eines konkreten Projekts
  • Die Studierenden sind in der Lage, ein Risikomanagementkonzept basierend auf Vorgaben und Stakeholderforderungen unter kritischer Anwendung der relevanten Grundlagen zu erstellen.
  • Anwendung der vermittelten Grundlagen im Risikomanagement im Rahmen eines konkreten Projekts

Brandrisiken und betriebliche Aufgabenstellungen

  • Die Studierenden sind in der Lage, die Brandrisiken und deren Folgen für den Betrieb zu ermitteln.
  • Die Studierenden sind in der Lage, die Anforderungen im Bereich baulicher und technischer Brandschutz zu analysieren.
  • Die Studierenden sind in der Lage, die Anforderungen im Bereich organisatorischer Brandschutz zu analysieren.
  • Die Studierenden sind in der Lage, durch Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen und Normen sowie Regelwerke betriebliche Aufgabenstellungen (Umbau, Adaption, etc.) diese zu bearbeiten (3) bzw. beratend tätig zu sein.
  • Die Studierenden sind in der Lage, die bisher erworbenen Kenntnisse, die in einem Zusammenhang mit Brandschutz stehen, darzulegen.

Risikomanagementmodelle

  • Die Studierenden sind in der Lage, gebräuchliche Dimensionen des Risikobegriffes zu differenzieren.
  • Die Studierenden sind in der Lage, Muster in der Risikowahrnehmung zu erkennen.
  • Die Studierenden sind in der Lage, zwischen intuitiven und analytischen Entscheidungsprozessen zu unterscheiden
  • Die Studierenden sind in der Lage, ausgewählte Risikomanagementmodelle (ONR49000. COSO, etc.) zu beschreiben.
  • Die Studierenden sind in der Lage, Methoden und Möglichkeiten der Risikoidentifikation, Risikoanalyse und Risikobewältigung darzustellen.
  • Die Studierenden sind in der Lage, Spezifika der Kommunikation von Risiken darzustellen.
  • Die Studierenden sind in der Lage, für konkrete Fragestellungen naturwissenschaftliche Ansätze zu nutzen und grundlegende erste Abschätzungen in Bezug auf Risiken zu treffen

Studieren in Belgien

Belgien grenzt an Deutschland, die Niederlande, Luxemburg und Frankreich. Auch wenn das Land mit 30.000 km² recht klein ist, ist es doch sehr dicht besiedelt und weist mehr als 10,5 Millionen Einwohner auf. Neben Französisch und Deutsch ist auch Niederländisch in manchen Regionen eine anerkannte Amtssprache. Die Hauptstadt von Belgien heißt Brüssel. Brüssel ist ja zugleich auch Sitz vieler EU-Institutionen wie der Kommission oder dem EU-Parlament, was Belgien natürlich besonders für an der EU interessierte Studierende interessant macht.

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Seit 1921 ist Belgien in drei Sprachzonen eingeteilt:

  • Flandern, wo niederländisch gesprochen wird
  • Wallonie, wo französisch gesprochen wird
  • Teile von Ostbelgien, wo deutsch gesprochen wird.

Die einzelnen Sprachgemeinschaften Belgiens sind für die Bildungsangelegenheiten weitgehend selbst zuständig. Nur Minimalstandards des Wissens, Pensionen für Lehrer sowie die Schulpflicht zwischen dem sechsten und 18. Lebensjahr sind gesamtstaatliche Bestimmungen.

In Flandern lernt man üblicherweise Französisch als erste Fremdsprache. In der Wallonie gibt es oft das Angebot Niederländisch zu lernen. Durch den Bologna-Prozess ist das belgische Hochschulwesen heute weitgehend vereinheitlicht worden. Es gibt zwei Hochschultypen:

  • Der universitäre Bereich, in dem man wissenschaftlich ausgebildet wird.
  • Der außeruniversitäre Bereich, in dem wissenschaftlich fundiertes, angewandtes Wissen vermittelt wird.

Ansonsten sind beide Hochschultypen gleichwertig und verleihen die gleichen Abschlüsse. Eine deutschsprachige Universität gibt es in Belgien nicht.

Durch Bologna reicht die österreichische Hochschulreife als Voraussetzung für ein Studium an einer belgischen Universität. Je nachdem, ob man eine flämische oder wallonische Universität besuchen möchte, muss man ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen. Wer einen ingenieurwissenschaftlichen Studiengang oder Zahnmedizin bzw. Medizin studieren möchte, muss eine Aufnahmeprüfung machen. Erste Anlaufstelle für die Aufnahme ist immer die jeweilige Universität, für die man sich interessiert. Hier erfährt man alles über das Aufnahmeprozedere.

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In Belgien gibt es Studiengebühren. Diese betragen 500 - 900 Euro für ein jedes Studienjahr (nicht Semester). Als EU-Bürger ist man gleichgestellt und zahlt auch nicht mehr. Durch den Bologna-Prozess sollte die Anrechnung von Prüfungen und anderen Studienleistungen kein Problem darstellen.

Formalitäten und Krankenversicherung

Nachdem Belgien Teil der EU ist, genügt ein gültiger Personalausweis, um nach Belgien einzureisen. Wer einen längeren Aufenthalt in Belgien plant, muss sich bei der Kommunalverwaltung melden. Dann erfolgt der Eintrag ins Ausländerregister. Wer eine österreichische Krankenversicherung hat, für den sollte es auch kein Problem sein, in Belgien Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Um sich komplett abzusichern, sollte man sich vor dem Studienbeginn mit seiner Krankenkasse absprechen.

Erasmus+ Programm

Belgien nimmt auch am ERASMUS-Programm teil. Bezieherinnen und Bezieher einer Studienbeihilfe haben zwischen einem und 20 Monaten Anspruch auf Gewährung einer Auslandsbeihilfe. Eine rechtzeitige Beantragung der Beihilfe für das Auslandsstudium ist zu empfehlen. Der Antrag ist jedoch spätestens drei Monate nach Beginn des Auslandsstudiums zu stellen. Voraussetzung für die abschließende Bearbeitung des Antrages auf Auslandsbeihilfe ist eine Bewilligung der inländischen Studienbeihilfe zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Auslandsbeihilfe.

Die Beihilfe für ein Auslandsstudium wird zusätzlich zur Studienbeihilfe ausgezahlt. Studierende bekommen also während des Auslandsstudiums beide Förderungen gleichzeitig (Studienbeihilfe + Beihilfe für ein Auslandsstudium). Hinweis: Seit dem Studienjahr 2019/20 erhalten Studienbeihilfenbezieher/innen, welche im Rahmen von ERASMUS+ ein Auslandsstudium absolvieren, zusätzlich zur Auslandsbeihilfe auch das volle ERASMUS+ Stipendium und nicht wie bisher ausschließlich die Ausgleichszahlung in Form eines „Top ups“.

Achtung: Praktika im Ausland werden nicht gefördert! Die einzige Ausnahme stellt das klinisch-praktische Jahr in der Studienrichtung Humanmedizin dar.

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Höhe der Beihilfe für ein Auslandsstudium

Die Beihilfe für ein Auslandsstudium ist - abhängig von den jeweiligen Lebenshaltungs- und Studienkosten im Gastland - unterschiedlich hoch. Die Höhe ist in einer eigenen Verordnung geregelt und beträgt maximal € 582,- pro Monat (für die "teuersten" Länder). Die Beihilfe für ein Auslandsstudium wird zusätzlich zur Studienbeihilfe ausgezahlt. Studierende bekommen also während des Auslandsstudiums beide Förderungen gleichzeitig (Studienbeihilfe + Auslandsbeihilfe).

Die Details über die Höhe der Auslandbeihilfe in den jeweiligen Ländern können nachstehender Tabelle entnommen werden:

Förderung Spalte I monatlich Spalte II monatlich Spalte III
Belgien € 131,- € 240,- € 152,-
Deutschland € 131,- € 240,- € 150,-
Niederlande € 116,- € 233,- € 171,-

Spalte I: Auswärtig Studierenden gebührt eine Auslandsbeihilfe gemäß Spalte I. Die Höhe der Beihilfe für die nicht extra ausgewiesenen Staaten beträgt € 73,- pro Monat.

Spalte II: Allen anderen Studierenden gebührt die Beihilfe für ein Auslandsstudium gemäß Spalte II:

  • Selbsterhalterinnen und Selbsterhalter
  • Vollwaisen
  • verheiratete/in eingetragener Partnerschaft lebende Studierende
  • Studierende mit Kind bzw. Kindern
  • Studierende, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
  • nicht auswärtig Studierende, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Die Höhe der Beihilfe für die nicht extra ausgewiesenen Staaten beträgt € 146,-pro Monat.

Spalte III: Hier erfährst Du die Höhe des Reisekostenzuschusses. Für alle nicht ausgewiesenen Staaten innerhalb Europas beträgt der Reisekostenzuschuss € 146,-, außerhalb Europas € 581,-.

Anspruchsdauer und Leistungsnachweis

Eine Beihilfe für ein Auslandsstudium (BAS) kann man nicht nur für ein Auslandssemester, sondern auch über einen längeren Zeitraum beziehen. Studierende an Universitäten, Privathochschulen, Privatuniversitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Theologischen Lehranstalten können die Beihilfe für ein Auslandsstudium für längstens 20 Monate beziehen. Gefördert werden Auslandsstudien ab einer Mindestdauer von 1 Monat. Für die ersten beiden Semester eines Bachelorstudiums kann keine Auslandsbeihilfe bezogen werden. Anträge können daher erst zu Beginn des dritten Bachelorsemesters gestellt werden.

Hinweis: Unvollständige Anträge (z. B. ein Fehlen der Gleichwertigkeit, Stempel der Universitäten) verzögern die Bearbeitung.

Zum Ausschluss der Rückzahlungsverpflichtung ist spätestens bis zum Ende der Antragsfrist des auf das Ende des Auslandsstudiums folgenden Semesters ein Studienerfolgsnachweis und eine Aufenthaltsbestätigung bei der Stipendienstelle vorzulegen. Studierende müssen eine Bestätigung des zuständigen Organs der Bildungseinrichtung (Formular SB-AS 2) über abgelegte Auslandsprüfungen bzw. eine Bestätigung der Betreuerin/des Betreuers über erfolgreiche Arbeiten an der Bachelorarbeit, Masterarbeit, Diplomarbeit oder Dissertation vorlegen.

Der Erfolgsnachweis wird dadurch erbracht, dass für jeden Monat des Auslandsstudiums mindestens drei ECTS-Punkte nachgewiesen werden.

Zuschüsse und Sprachstipendium

Da Bezieherinnen und Bezieher von Auslandsbeihilfe gleichzeitig Studienbeihilfenbezieher/innen sind, können die sonstigen inländischen Förderungen, die an den Bezug von Studienbeihilfe geknüpft sind, auch während des Auslandsaufenthaltes weiter bezogen werden (z. B. Fahrtkostenzuschuss, Versicherungskostenbeitrag). Fahrtkosten, die für die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel am ausländischen Studienort entstehen, werden nicht rückerstattet.

Zusätzlich gibt es für Bezieherinnen und Bezieher einer Auslandsbeihilfe das Sprachstipendium. Es dient der Finanzierung eines Sprachkurses, der zum Zweck des Auslandsstudiums absolviert wird. Die Höhe des Sprachstipendiums beträgt 80 % der Kosten des Sprachkurses, höchstens jedoch € 365,-. Wird ein mindestens zweiwöchiger Sprachkurs unmittelbar vor Beginn des Studienaufenthaltes im jeweiligen Gastland absolviert, wird zusätzlich ein Zuschuss in Höhe einer Monatsrate der Beihilfe für das Auslandsstudium gewährt.

Bezieherinnen und Bezieher einer Auslandsbeihilfe erhalten einen Reisekostenzuschuss. Mit dem Reisekostenzuschuss wird ein Teil der im Zusammenhang mit einem Auslandsstudium notwendigen Reisekosten abgedeckt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.

Aurora Kooperation

Im Rahmen der Aurora Kooperation werden Studienplätze für Semestermobilitäten in einem Verbund von 9 Universitäten zur Verfügung gestellt. Es können sich Studierende aller Fächer - mit einigen hochschulspezifischen Ausnahmen - auf die Austauschplätze bewerben, sofern Ihr Studium an der jeweiligen Wunschuniversität angeboten wird.

Mit einem Platz im Aurora Exchange Programme ist ein Studiengebührenerlass sowie eine monatliche Förderung in Höhe der üblichen Erasmus+ Fördersätze verbunden.

Bewerbungsprozess

  1. Nach Rücksprache mit der Aurora Mobility Koordinatorin bewerben Sie sich offiziell über LFU:online um einen Aurora Exchange Platz für ein Semester.
  2. Füllen Sie die online Bewerbungsform vollständig aus. Verpflichtend hochzuladen sind folgende Dokumente: Motivationsschreiben, Lebenslauf und Reisedokument (Pass oder Personalausweis).
  3. Nach Ablauf der Bewerbungsfristen und nachdem Sie den Platz angenommen haben, erhalten Sie von uns weitere Informationen zu den nächsten Schritten.

Nostrifizierung

Nachdem das Büro Studienpräses Ihre Unterlagen geprüft hat, können Sie den Antrag auf Nostrifizierung im StudienServiceCenter (SSC) Psychologie einreichen.

Erasmus+ Infoveranstaltungen

In den Infoveranstaltungen zum Bewerbungsablauf von Erasmus+ erhalten Sie Tipps und Tricks über:

  • die Suche nach der richtigen Gastuniversität
  • das Erstellen der Onlinebewerbung in Mobility-Online
  • die Vorbereitung und Abgabe der Bewerbung

Finanzielle Unterstützung

Zur Deckung der erhöhten Lebenserhaltungskosten im Ausland erhalten Sie einen Mobilitätszuschuss. Die Voraussetzung für den Erhalt ist, dass Sie sich physisch am Ort der Gastinstitution befinden.

Wichtig: keine Doppelfinanzierung

Eine Doppelfinanzierung für ein und dieselbe Aktivität aus EU-Mitteln oder Förderungen, die vom BMBWF oder anderen österreichischen Bundesstellen direkt finanziert werden, ist nicht gestattet. Der Bezug einer österreichischen oder ausländischen Studienbeihilfe, Auslandsbeihilfe oder Landesförderung stellt keine Doppelfinanzierung dar.

Aktuelle Zuschusshöhen für Aufenthalte im SJ 2025/26

Gruppe Länder pro Aufenthaltsmonat
1 Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen und Schweden € 520,-
2 Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern € 470,-
3 Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn € 470,-

Ab dem Studienjahr 2024/25 haben Erasmus+ Studierende die Möglichkeit, einen Reisekostenzuschuss, der mit dem Erasmus+ Distance Calculator berechnet wird, zu beantragen.

Top-Ups und Inklusionsunterstützung

Zusätzlich zum oben genannten Mobilitätszuschuss sowie dem Reisekostenzuschuss gibt es weitere finanzielle Förderungen („Top-Ups“). Um ein Top-Up zu erhalten, werden weitere Dokumente benötigt. Es handelt sich dabei um einen monatlichen Zuschuss von 250 EURO, der von folgenden Personengruppen beantragt werden kann:

  • Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studienort mitgenommen werden
  • Studierende mit Behinderung (alle Studierenden mit einem Behindertenpass)
  • Studierende mit chronischer Krankheit, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthaltes entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland; Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind ausgeschlossen)

Die Inklusionsunterstützung soll zusätzliche finanzielle Kosten abdecken, die vor allem Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen.

Bewerbungsvoraussetzungen

Um sich für das Erasmus+ Programm bewerben zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen für:ein ordentliches Studium an der Universität Graz,ODER als Student:in/Mitbeleger:in im Rahmen eines NAWI Graz StudiumsODER für Lehramt "Sekundarstufe Allgemeinbildung" im Entwicklungsverbund Süd-Ost (Infoblatt)eingeschrieben sein.
  • Für Bachelorstudierende: Sie benötigen mindestens 20 ECTS, damit Ihre Bewerbung berücksichtigt wird.
  • Bei Antritt des Auslandsaufenthaltes (nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung) haben Sie zumindest das erste Jahr des für den Aufenthalt relevanten Studiums absolviert.
  • Beachten Sie, dass Sie noch genügend "freie ECTS" haben müssen, um sich für einen Erasmus+ Studienaufenthalt bewerben zu können.
  • Mindestaufenthalt: 2 Monate (= 60 Tage, 1 Monat = 30 Tage)
  • Maximale Aufenthaltsdauer: 12 Monate (24 Monate für Diplomstudien)

Für die Bewerbung an der Uni Graz benötigen Sie je nach Unterrichtssprache an der Gastuni einen geeigneten Nachweis.

Bewerbungsunterlagen

Die folgenden Bewerbungsunterlagen benötigen Sie für die Onlinebewerbung:

  • Ausdruck des Bewerbungsformulars (mit Foto und Unterschrift) - verpflichtend
  • Motivationsschreiben (1 bis 2 Seiten) - verpflichtend
  • Studienvorhaben - verpflichtend (Vorlage)
  • tabellarischer Lebenslauf - verpflichtend
  • Studienerfolgsnachweis - verpflichtend
  • Aussage über die an der Partnerinstitution erforderlichen Sprachkenntnisse - verpflichtend

Inhalte des Psychologie Studiums

Die Absolvent*innen sollen die grundlegenden Zusammenhänge der wissenschaftlichen Psychologie überblicken und kritisch beurteilen können. Sie sollen dazu in der Lage sein, ein breites natur-, human- und sozialwissenschaftliches Basiswissen anzuwenden sowie bei Bedarf eigenständig zu erweitern und psychologische Arbeits- und Forschungsmethoden angemessen einsetzen und bewerten können.

Das Bachelorstudium Psychologie besteht aus einer Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP), zwei Pflichtmodulgruppen zu den Kernfächern der Psychologie, einer Pflichtmodulgruppe zu den methodischen und diagnostischen Grundlagen, einem Modul zu den Anwendungsfeldern der Psychologie und ein Modul „Berufsvorbereitung“.

mit denen Sie sich im Studium auseinandersetzen:

  • Sozialpsychologie
  • Differenzielle Psychologie
  • Statistik
  • Moderationstechniken
  • Diagnostizieren

Über die fachlichen Kenntnisse hinaus werden Schlüsselkompetenzen vermittelt, die sowohl für den Berufseinstieg als auch für das weiterführende wissenschaftliche Studium bedeutsam sind.

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