Psychologische Gutachten kommen zur Beurteilung eines Sachverhalts in Bezug auf die psychische Gesundheit einer Person zur Anwendung. Klinisch-psychologische bzw. gesundheitspsychologische Gutachten beantworten nachvollziehbar konkrete Fragestellungen aus dem Bereich der Klinischen Psychologie bzw. Gesundheitspsychologie. Sie beruhen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Gutachten bauen dabei auf einer Diagnostik bzw. Analyse auf.
Anwendungsbereiche psychologischer Gutachten
Klinisch-psychologische bzw. gesundheitspsychologische Gutachten finden bei unterschiedlichen Fragestellungen Anwendung. Gesundheitspsychologische Gutachten werden beispielsweise auch zu gesundheitsbezogenem Risikoverhalten erstellt. Des Weiteren werden unter anderem auch arbeitspsychologische Gutachten erstellt. Auch außerhalb des Gesundheitsbereichs gibt es eine Reihe von psychologischen Berufsfeldern, in denen Gutachten erstellt werden (wie z.B. im Bereich der Wirtschaftspsychologie). Im Gesundheitsbereich werden psychologische Gutachten je nach Fragestellung ausschließlich von Klinischen Psychologinnen/Klinischen Psychologen oder Gesundheitspsychologinnen/Gesundheitspsychologen erstellt.
Erstellung und Anforderungen an Sachverständige
Um psychologische Gutachten zu erstellen, benötigen Sachverständige spezielle Sachkenntnis zur jeweiligen Fragestellung. Sie müssen auf dem letzten Stand der Wissenschaft sein. Sachverständige müssen neutral, unbefangen und unabhängig sein sowie nachvollziehbar handeln. Befangenheit ist zu vermeiden (z.B. Naheverhältnis zum Auftraggeber). Es gelangen standardisierte Testverfahren zur Anwendung, die dem neuesten wissenschaftlichen Kenntnisstand entsprechen und eine möglichst umfassende Sammlung von Informationen erlauben. Dabei ist auf die Zumutbarkeit für die Patientin oder den Patienten zu achten.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Bei einem Gutachten, das für eine öffentliche Stelle erstellt wird (z.B. Gericht, Behörde oder Pensionsversicherung) muss von Beginn an vonseiten der Gutachterin oder des Gutachters klargestellt und mit der zu begutachtenden Person vereinbart werden, dass die Tatsachen im Zusammenhang mit dem Gutachten keine Geheimnisse sind und daher nicht der Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Sie werden einem festgelegten Personenkreis mitgeteilt. Alle Inhalte, die nicht für die Erstellung des Gutachtens relevant sind, sind jedoch vertraulich zu behandeln.
Arten von Gutachten und Auftraggeber
Gerichtsgutachten (z.B. Gutachten für Verwaltungsbehörden (z.B. Obergutachten (bei sich widersprechenden Gutachten). Gutachten können prinzipiell von jeder Person in Auftrag gegeben werden (Privatpersonen, juristische Personen, Verwaltungsbehörden, Gerichte).
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Bedeutung und Entscheidungsfindung
Psychologische Gutachten vermitteln wissenschaftlich fundierte Erfahrungswerte bzw. Grundlagen für Entscheidungen. Die Entscheidung, wie in der Folge mit den Ergebnissen eines Gutachtens umgegangen wird (Sachentscheidung), trifft jedoch die Auftraggeberin oder der Auftraggeber, nicht die oder der Sachverständige.
Suche nach Sachverständigen
Eine allgemeine Suche bietet die Liste der Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen sowie die Liste der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen. Der Berufsverband der PsychologInnen (BÖP) bietet über sein Online-Infomationssystem die Möglichkeit, nach allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für ein Psychologisches Gutachten zu suchen. Gerichtssachverständige können über die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste der Justizbehörden gesucht werden. Eine Online-Suche bietet der Hauptverband für gerichtliche Sachverständige.
Kosten eines Gutachtens
Der jeweilige Auftraggeber bezahlt das Gutachten. Die Kosten richten sich nach verschiedenen Faktoren, z.B.
Klinisch-psychologische Diagnostik
Eine fundierte klinisch-psychologische Diagnostik hilft dabei abzuklären, ob und in wieweit das Vorliegen einer psychischen Störung vorliegt und eine Entscheidung zu treffen, ob und welche Behandlungsschritte gegebenenfalls sinnvoll sind. Liegt eine psychische Störung vor (z. B. Depression, Ängste, Zwänge, Schizophrenie, neurotische bzw. Ist die kognitive Leistungsfähigkeit (z. B. Konzentration, Aufmerksamkeit, Reaktion, Gedächtnisfunktionen) beeinträchtigt (z. B. Dauer: je nach Fragestellung ein bis zwei Termine notwendig (Voranmeldung ca. Kassenvertrag: Bei Inanspruchnahme Ihrer Krankenkassa übernimmt diese das gesamte Honorar.
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