Die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die noch in ihrer eigenen Häuslichkeit untergebracht sind und beispielsweise von einem ambulanten Pflegedienst oder Angehörigen betreut werden, ist ein großes Thema in der Krise. An der Ahr konnten diese Patienten tagelang nicht betreut werden, die Einsatzkräfte wussten nicht einmal, wer welchen Bedarf hat. Wie auch: Es gibt ja kein Register mit Menschen, die zuhause gepflegt werden.
Ausbildung und Vorbereitung auf Krisenfälle
Beim DRK wird gerade eine Fortbildung "Disaster Nursing" im Umfang von 40 UE entwickelt, die Pfelgekräften das spezielle Wissen vermitteln soll, wie man in Krisen- und Katastrophenfällen agiert. Im Kalten Krieg gab es in der BRD auch staatlich geförderte Programme, mit denen Zivilpersonen eine Schulung in der Pflege erhalten sollten.
In vierzehn Tagen Theorie und vierzehn Tagen Krankenhaus-Praktikum ließen sich bis Ende 1985 rund 285.000 Frauen freiwillig zur Schwesternhelferin ausbilden. 1986 wurden allein 19.000 Schwesternhelferinnen ausgebildet, etwa 30.000 nahmen an Fortbildungslehrgängen teil.
Verantwortlichkeiten und Bringschuld der Pflegedienste
Es geht um Menschen, die zuhause von Pflegediensten sog. häusliche Pflege bzw. Pflegeunterstützung bekommen. Dann passiert die Flutkatastrophe und am Anfang bleiben diese Menschen zunächst unversorgt, weil - ja warum? Weil sie im Schadensgebiet wohnen und nicht erreichbar sind? Weil ihr ambulanter Pflegedienst die Arbeiten eingestellt hat (evtl. selbst von der Lage betroffen, z.B. alle Dienstautos weggeschwemmt, Arbeitsmaterialien futsch) oder weil die bisherigen Pflegekräfte selbst Opfer in der Katastrophe wurden und nicht einsatzfähig sind. Hier muss man m.E. doch keinen neuen Spezial-Pflegedienst mit "disaster nursing" auf die Beine stellen?
Diese Menschen mit besonderen Bedürfnissen sollte doch der lokale Krisenstab auf dem Schirm haben und natürlich die Pflegedienste, die diese Menschen bis zur Katastrophe betreut haben. Diese Dienste haben eine verdammte Bringschuld ihren Kunden gegenüber und wenn sie selbst betroffen sind, müssen sie das dem Krisenstab melden und der muss dann entsprechend Kräfte mobilisieren, damit diese zuhause lebenden Pflegebedürftigen versorgt werden können. Ich denke, Pflege- und Altenheime im Schadensgebiet wurden doch auch evakuiert und die Menschen provisorisch woanders untergebracht, damit ihre Betreuung und Versorgung sichergestellt werden konnte. Dann muss man die zuhause lebenden Pfleglinge eben auch evakuieren.
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Da sehe ich aber in erster Linie eine Verantwortung bei den Anbietern der ambulanten Pflegedienste. Eigentlich es doch ganz einfach: die ambulanten Pflegedienste müssen die Behörden informieren, wenn sie aus welchem Grund auch immer, ihren Pflegedienst nicht mehr durchführen können. Das ist deren Bringschuld. Punkt.
Herausforderungen im Pflegeheimalltag
Das alltägliche Tagesgeschäft im Pflegeheim würde in anderen Branchen als Katastrophe gelten. Pro Schicht im gesamten Heim (Durchschnittlich120-140 Bewohner) 1 "Pflegefachkraft" im Dienst. Die Gesetze dafür wurden in den letzten Jahren gelockert (Stichwort: Fachkraftquote und Tourenplanung in Heimen) wurden immer mehr zur Normalität und auch so gewollt von dem Betreiber. Das meiste Pflegepersonal sind unqualifiziert und beherrschen wenig die Landessprache.
Durch Delegationsnachweise reicht es mittlerweile aus, dass auch eine Pflegefachassistent (1Jahr Ausbildung) Aufgaben einer Pflegefachkraft übernehmen muss. Von den "Pflegefachkräften kann ich aus 19 Jahre Erfahrung sagen das gut 50% fachlich, organisatorisch und Menschlich ungeeignet sind. Ach weil in den letzten Jahrzenten viele von den Jobcenter gedrängt wurde die Ausbildung zu machen. 30% besitzen grundlegende Kenntnisse und der Rest betreibt tgl. eine Triage welchen Bew. man versorgen kann. Die Funktionspflege der unterste Grad in der Pflege (Sauber, Satt) kann nicht tgl. gewährleistet werden.
Hinzu kommt das man meist nur noch Schwerstpflegebedürftige und Zeitaufwendige Bewohner bekommt. Früher war es eine Mischung aus fitten und pflegebedürftigeren Menschen gewesen. Der Personalschlüssel ist aber gleichgeblieben. Es heißt zwar das je höher der Pflegegrad desto mehr Pflegepersonal wird eingestellt, aber ich aber das habe ich nie mitterlebet, dass man in der Schicht mal mehr waren, wenn wir mehr PG5 hatten.
In den letzten 5 Jahren habe ich persönlich und von Kollegen immer mehr gesehen, dass immer häufiger Physisch Kranke Menschen von der Psychiatrie in das Pflegeheim weiter geschlaucht werden. Aber in ein Pflegeheim gibt es kein Qualifiziertes und ausreichendes Personal für Menschen mit solchen Erkrankungen. Und das Schaft Probleme für die anderen Bewohner und das Personal.
Und dann wird auch noch mit den zu Knappen Personalschlüssel von den Betreibern getrickst. Zb. die Pflegedienstleitung zählt als Pflegefachkraft in den Personalschlüssel in der Pflege als volle Stelle. Das Pflegepersonal wird durch den Versorgungsvertrag von den Pflegekassen bezahlt. Jetzt stellt man eine stellv. Pflegedienstleitung ein. Sie macht Büroarbeit und Verwaltungsarbeit und man spart sich eine Verwaltungsangestelte. Aber laut Schlüssel sind es 2 volle Fachkraftstellen, die dann in der Pflege fehlen. Oder man hat ein öffentlicher Speisesaal für Angehörige und Besucher. Das Personal, dass dort arbeitet, sind im Stellenplan als Pflegehilfskräfte vermerkt und fehlen dann in der pflege. Aber dafür bekommen wir alle 2 Jahre einen neuen Expertenstandart nachdem wir alle Pflegen sollen. Was zwar nie so umgesetzt werden kann aber wir müssen es tgl.
Trotz Pflicht seit Juli sind 70 Prozent der deutschen Pflegeeinrichtungen nicht an die Telematikinfrastruktur angebunden.
Eigenverantwortung und Krisenvorsorge
Stimmt, aber da sehe ich auch uns als "Krisenvorsorger" in der Pflicht für unsere Angehörigen, Verwandten usw. vorzusorgen. Material und auch mit dem entsprechenden Wissen ... soweit das möglich ist. Personen die ambulant versorgt werden müssen ... das kann man lernen. Von wem das ist dann ein anderes Thema. Bei uns war es der ambulante Pflegedienst mit einem Kurs und zusehen bzw. helfen bei der Versorgung der zu pflegenden Person, sowei einfach fragen. Wenn man dabei hilft hat die Pflegefachkraft auch etwas Zeit Dinge ein wenig zu erklären.
Wo welche pflegebedürftige Person in der Nachbarschaft lebt, lässt sich u.a (einfach) daran erkennen, wo die Fahrzeuge der ambi. Pflegedienste parken bzw. sie hineingehen. Ist zwar keine Info über den Grund/Schwergrad der Pflege, aber besser als nichts im Ereignisfall. Und in der Nachbarschaft hört man auch das eine oder andere.
Datenvorhaltung und Datenschutz
Hoffentlich sind die Daten im Pflegeheim bzw. Diese Dienste haben eine verdammte Bringschuld ihren Kunden gegenüber und wenn sie selbst betroffen sind, müssen sie das dem Krisenstab melden und der muss dann entsprechend Kräfte mobilisieren, damit diese zuhause lebenden Pflegebedürftigen versorgt werden können. Ich denke, Pflege- und Altenheime im Schadensgebiet wurden doch auch evakuiert und die Menschen provisorisch woanders untergebracht, damit ihre Betreuung und Versorgung sichergestellt werden konnte. Vermutlich wird so eine Datenvorhaltung der Pflegedienste an der DSGVO scheitern.
Heute sind sämtlichen Patientendaten bei den Pflegediensten ausschließlich digital vorliegend. Lediglich beim Patienten selbst liegt, normalerweise, eine hoffentlich ordentlich geführte Pflegedienstmappe in Papierform. Bei den Pflegediensten in der Zentrale dürfte so etwas eigentlich nicht in Papierform im Büro liegen. Theoretisch nicht einmal in einem Tresor oder so.
Wie soll der lokale Krisenstab Pflegebedürftige denn auf dem Schirm haben? Ohne ein (idealerweise auf Kommunalebene geführtes) Verzeichnis (wo Datenschutz im Krisenfall nachrangig wäre) ist das unmöglich. Meldungen an den Krisenstab von x verschiedenen ambulanten Pflegediensten entgegenzunehmen (und was wenn die Telefone nicht gehen?) und dann Versorgung zu koordinieren, wäre ein zeitaufwendiges Durcheinander. Letztendlich nicht zielführend.
Man könnte die Pflegekassen (inklusive der privaten) gesetzlich verpflichten, eine jährliche (damit aktuelle) Meldung der Betreffenden mit Angabe des Wohnorts, des Pflegegrads (und ggfs. speziellen Erfordernissen) zu übermitteln. Der administrative Aufwand hierfür sollte gering sein, man kann ja mit Kennzahlen und Verschlüsselungen arbeiten, ähnlich wie bei SV-Meldungen. Im Bedarfsfall könnte der Krisenstab dann einfach ermitteln, z.B. durch Eingabe eines Ortsschlüssels, welche Pflegebedürftigen im Krisengebiet wohnen. Das finde ich eine sehr gute Idee.
Zivilschutzbroschüren und kommunale Initiativen
“Graz hat als erste Stadt Österreichs eine Zivilschutz-Broschüre speziell für Menschen mit Behinderung veröffentlicht. Die Broschüre bietet wichtige Informationen und praktische Tipps für den Umgang mit Krisensituationen, wie einem Blackout.” Besonders dass man Pläne machen und üben soll mit seinem Umfeld, wird im Ernstfall vieles leichter machen.
Wenn "von oben" nichts bzw. noch nichts in der Richtung gemacht wurde, kann man auch auf Gemeindeebene den Bedarf von pflegebedürftigen Bewohnern im Ort erheben und im Krisenfall da ein Auge drauf haben. Und wenn es nur im Kleinen, im Rahmen der Nachbarschaft passiert. Sollte mit der DSGVO überhaupt keine Probleme geben dahingehend, bei berechtigtem Interesse.
Gesetzliche Vorgaben und Engagement
Gibts da gesetzliche Vorgaben das zu müssen? Falls nicht hängt es vom Engagement der zuständigen Person ab und darauf darf man sich auf keinen Fall verlassen wie man am Ahrtal sieht.
Glaube nämlich nicht, dass die mobilen Dienste großartige Pläne beispielsweise für einen Blackout haben, die auch einem Test standhalten würden. Offline Routenplanung, firmeninterne Kommunikation ohne Mobilfunk, im Notfall Einsatzkräfte verständigen können, tanken bei Blackout, usw.
tags: #drk #psychiatrisches #pflegeheim #leistungen