Pflegegrad 2 bietet finanzielle und praktische Unterstützung, um den Alltag trotz Einschränkungen so selbstständig wie möglich zu gestalten.
Es ist ein schleichender Prozess: Ein geliebter Mensch hat zunehmend Schwierigkeiten, Aufgaben alleine zu bewältigen. Was zunächst nur kleine Dinge waren, wird nach und nach zu einer täglichen Notwendigkeit.
Vielleicht machst Du Dir Sorgen, weil Dein Vater immer öfter vergisst zu essen oder Deine Mutter das Treppensteigen kaum noch schafft.
Pflegegrad 2 ist der erste Schritt in Richtung Unterstützung, wenn der Alltag immer mehr zur Herausforderung wird.
Du oder Dein Angehöriger bzw. Obwohl diese Tätigkeiten nicht mehr ganz alleine gemeistert werden können, bleibt noch viel Selbstständigkeit erhalten.
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Dieser Pflegegrad ermöglicht es, die benötigten Hilfen wie ambulante Pflege oder Unterstützung im Haushalt in Anspruch zu nehmen, um die Lebensqualität zu erhalten.
Die Pflegegrade sind ein wichtiges Kriterium, um den Grad der Pflegebedürftigkeit festzulegen und die entsprechenden Leistungen wie Pflegegeld zu bestimmen.
In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade, die sich nach dem individuellen Pflegebedarf richten. Diese Einstufung beeinflusst sowohl die Höhe des Pflegegeldes als auch den Anspruch auf zusätzliche Unterstützungsangebote.
Wenn der Alltag zunehmend herausfordernder wird und Tätigkeiten wie das Anziehen, das Zubereiten von Mahlzeiten oder die Körperpflege schwerer fallen ist regelmäßige Unterstützung notwendig.
Um den Pflegegrad festzustellen bewertet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Unterstützungsbedarf anhand eines Punktesystems. Für die Einstufung in Pflegegrad 2 sind mindestens 27 Punkte erforderlich. Ab 47 Punkten wird der Bedarf auf Pflegegrad 3 hochgestuft.
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Pflegegrad 2 bietet sowohl finanzielle als auch praktische Unterstützung, damit Betroffene wie Herr Frankin trotz ihrer Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.
Wenn ein Familienmitglied oder eine vertraute Person die Pflege übernimmt, zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld von 347 Euro.
Für Menschen mit Pflegegrad 2 stehen bis zu 796 Euro monatlich für einen ambulanten Pflegedienst zur Verfügung. Die Fachkräfte helfen unter anderem bei der Körperpflege, beim Anziehen, bei der Mobilisation oder beim Essen.
Für die Unterstützung im Alltag können jeden Monat 131 Euro in Anspruch genommen werden, beispielsweise für eine Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung oder Betreuungsangebote. Auch Alltagsbegleiter, die Zeit für Gespräche oder gemeinsame Spaziergänge bieten, können damit finanziert werden.
Falls eine vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung nötig wird, weil pflegende Angehörige krank sind oder eine Auszeit benötigen, übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.854 Euro pro Jahr für die Kurzzeitpflege. Diese kann für maximal vier Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.
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Wer einen Angehörigen pflegt, braucht auch mal eine Pause. Die Verhinderungspflege ermöglicht es, eine Ersatzpflegekraft zu finanzieren, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist - sei es durch Urlaub, Krankheit oder persönliche Termine. Dafür stehen bis zu 1.685 Euro Euro pro Jahr zur Verfügung.
Nicht jeder Pflegebedürftige kann oder möchte rund um die Uhr zu Hause betreut werden. Die Tages- und Nachtpflege bietet eine stundenweise Betreuung in einer spezialisierten Einrichtung, etwa tagsüber, wenn Angehörige arbeiten, oder nachts, wenn zusätzliche Unterstützung benötigt wird.
Oft sind kleine Umbaumaßnahmen nötig, um den Alltag sicherer und komfortabler zu gestalten.
Der Weg zum Pflegegrad kann herausfordernd wirken, aber mit der richtigen Vorbereitung ist der Antrag gut zu bewältigen. Bevor Du den Antrag stellst, lohnt es sich, alle wichtigen Unterlagen zu sammeln und bereit zu legen.
Der Antrag auf Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt, die an die Krankenkasse gekoppelt ist. Das geht schriftlich, telefonisch oder online. Der Gutachter oder die Gutachterin besucht die pflegebedürftige Person zu Hause (oder im Pflegeheim). Dabei wird geprüft, in welchen Bereichen Unterstützung benötigt wird.
Nach der Begutachtung übermittelt der MDK oder Medicproof sein Gutachten an die Pflegekasse. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 25 Arbeitstage.
Der zugewiesene Pflegegrad (z. B. Die bewilligten Leistungen (z. B.
Falls Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist oder ein zu niedriger Pflegegrad bewilligt wurde, kannst Du innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen.
Die Anerkennung des Pflegegrad 2 kann für Dich und Deine Angehörigen der Moment sein, in dem ihr wieder mehr Sicherheit und Unterstützung erfahrt. Es ist der erste Schritt, sich die Hilfe zu holen, die nötig ist - ohne dabei die Kontrolle über das eigene Leben zu verlieren.
Dabei war der erste Schritt besonders schwer: Sich einzugestehen, dass er Hilfe braucht. Wir wissen auch, wie wichtig es in dieser Situation ist, den Alltag weiterhin so selbstbestimmt wie möglich zu gestalten.
Auch für die Familie bedeutet dies eine spürbare Entlastung und das beruhigende Wissen, dass ihre Liebsten in guten Händen sind. Lass uns diesen Schritt gemeinsam gehen.
Um Pflegegrad 2 zu beantragen, musst Du einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Pflegegrad 2 bietet Anspruch auf Pflegegeld oder Sachleistungen, die Dir helfen, die Kosten für Pflege und Unterstützung im Alltag zu decken.
Pflegegeld wird direkt an Dich ausgezahlt, wenn Du selbst pflegst. Sachleistungen hingegen werden an den Pflegedienst oder die Pflegeeinrichtung gezahlt, um professionelle Pflege zu finanzieren.
Über den Pflegegrad entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder ein ähnlicher Dienst. Wenn der Antrag abgelehnt wird, kannst Du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Pflegegeld bekommen alle, die auf Grund von Behinderung bzw. Das Pflegegeld ist in 7 Stufen gegliedert. Es wird monatlich ausbezahlt (12 mal im Jahr).
Bei der Pflegegeldeinstufung von schwer geistig oder schwer psychisch behinderten, insbesondere demenziell erkrankten Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr sowie von schwerst behinderten Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15.
Nachdem Sie Ihren Antrag auf Pflegegeld gestelt haben, besucht Sie eine sachverständige Person (Ärztin/Arzt/diplomierte Pflegefachkraft) bei Ihnen zu Hause, im Pflegeheim oder notfalls im Krankenhaus. Der Besuch wird vorher angekündigt.
Die/der Sachverständige untersucht die betroffene Person, erhebt die Anamnese, erkundigt sich über den Hilfsbedarf (falls anwesend auch bei der Hauptbetreuungsperson) und erstellt ein Gutachten. Die Entscheidung über die zuerkannte Pflegestufe trifft der Versicherungsträger bzw. das Gericht.
Auf Wunsch kann bei der Untersuchung eine Vertrauensperson, etwa eine Pflegeperson, anwesend sein, und Angaben zur Pflegesituation machen. Bei der Begutachtung in stationären Einrichtungen sind Informationen des Pflegepersonals und die Pflegedokumentation zu berücksichtigen.
Das Pflegegeld soll pflegebedingte Mehraufwendungen pauschal abgelten.
Der Pflegebedarf wird anhand von Durchschnittswerten für die pro Monat erforderlichen Betreuungs- und Hilfsverrichtungen ermittelt. Die Summe dieser Aufwendungen ergibt den Pflegebedarf, der für die Höhe des Pflegegeldes ausschlaggebend ist.
Pflegebedarf liegt vor, wenn Betreuungs- und Hilfsverrichtungen oder die Anleitung und Beaufsichtigung von geistig und psychisch behinderten Menschen zu bestimmten Verrichtungen notwendig ist.
Verrichtungen, die einen Pflegebedarf begründen können, sind beispielsweise die tägliche Körperpflege, das Zubereiten und die Einnahme von Mahlzeiten, die Reinigung der Wohnung und die Besorgung von Lebensmitteln.
Der Pflegebedarf wird anhand von Durchschnittswerten für die pro Monat erforderlichen Zeitaufwendungen ermittelt. Die Summe dieser Aufwendungen ergibt den Pflegebedarf, der für die Höhe des Pflegegeldes ausschlaggebend ist.
Für bestimmte Gruppen von Pflegebedürftigen sind Mindesteinstufungen festgelegt (z.B. für Blinde oder Personen, die wegen einer spezifischen Erkrankung auf den Gebrauch eines Rollstuhls zur eigenständigen Lebensführung angewiesen sind).
Der erweiterte Pflegebedarf schwerst behinderter Kinder und Jugendlicher (bis zum vollendeten siebten bzw. 15. Lebensjahr) sowie von Personen mit einer schweren geistigen oder schweren psychischen Behinderung, insbesondere einer demenziellen Erkrankung (ab dem vollendeten 15. Lebensjahr), wird mit einem zusätzlichen Stundenwert berücksichtigt (Erschwerniszuschlag).
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind sieben Stufen vorgesehen. Erforderlich ist ein Pflegebedarf in einem bestimmten zeitlichen Mindestausmaß, ab der Stufe fünf gelten zusätzliche Kriterien.
Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. Mobilitätshilfe im weiteren Sinn (z.B.
Bei Menschen mit einer schweren geistigen oder schweren psychischen Behinderung - insbesondere einer demenziellen Erkrankung - ist ab dem 15. Geburtstag ein pauschaler Erschwerniszuschlag in der Höhe von 45 Stunden pro Monat zu berücksichtigen.
Die besonders intensive Pflege von schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen wird durch einen pauschalen Erschwerniszuschlag berücksichtigt, wenn behinderungsbedingt zumindest zwei voneinander unabhängige, schwere Funktionsstörungen vorliegen. Der Erschwerniszuschlag beträgt bis zum siebenten Geburtstag monatlich 50 Stunden und danach bis zum 15.
Für die Beurteilung des Pflegebedarfes von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15.
Für die Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugendlichen wurde die Kinder-Einstufungsverordnung (Kinder-EinstV) erlassen.
Werden auch andere pflegebezogene Leistungen bezogen, werden diese zur Vermeidung von Doppelleistungen auf das Pflegegeld angerechnet und vermindern somit den Auszahlungsbetrag.
Bestimmten Gruppen von behinderten Menschen, die einen weitgehend gleichartigen Pflegebedarf haben, wird das Pflegegeld durch fixe Zuordnung zu einer der sieben Stufen gewährt.
Über die Zuordnung zu einer Pflegegeld-Stufe entscheidet die zuständige Stelle auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens. In der Regel erfolgt ein Hausbesuch durch eine Ärztin/einen Arzt oder durch eine diplomierte Pflegefachkraft. Dieser Hausbesuch ist zuvor anzukündigen.
Aber auch Vertrauenspersonen wie z.B. Pflegegeld soll Menschen mit dauerhaftem Pflegebedarf finanziell entlasten. Doch viele Angehörige und Betroffene fühlen sich im Förderdschungel verloren.
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