Die Bedeutung des seelischen Wohlbefindens für die Erhaltung und Wiedererlangung der Gesundheit ist seit langem bekannt. Früher wurde das Wohlbefinden im Kurort primär durch ein angenehmes Ambiente gefördert, heute wird auch psychologisches Wissen genutzt.
Zahlreiche körperliche und seelische Krankheiten wären vermeidbar, wenn Menschen sich anders verhalten würden oder ihre Bewältigungsstrategien effizienter wären. Gerade die Entlastung vom Alltag und das "Zeithaben für sich selbst" während einer Kur sind gute Voraussetzungen für eine seelische Ist-Analyse.
Was kann man tun?
Die Gesundheitspsychologie bietet ein breites Angebot, um bei der Umsetzung von möglichen Änderungswünschen zu helfen. Je nach individueller Situation empfehlen sich unterschiedliche Formen einer gesundheitspsychologischen Betreuung. Gruppen-Workshops motivieren die Teilnehmer zur gemeinsamen Erarbeitung von Auswegen aus einem Problem, das alle gleichermaßen betrifft.
Die psychologische Einzelberatung bietet eine sehr vertrauliche Atmosphäre, in der sehr individuelle Lösungswege entstehen können. Bei Impulsvorträgen wird der gesunde Lebensstil psychologisch betrachtet. Die Teilnehmer lernen, Stress, Burnout-Anzeichen und andere Warnzeichen rechtzeitig wahrzunehmen sowie äußere und persönliche Auslöser und Verstärker zu identifizieren.
Das Ziel ist es, mögliche Ansatzpunkte für eine Veränderung aufzuzeigen. Im Rahmen von gemeinsamen Workshops wird das Thema Stress aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Die Teilnehmer tauschen aktiv ihre Erfahrungen und ihre Wahrnehmungen aus. Lösungen werden in der Gruppe erarbeitet.
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Die progressive Muskelentspannung (PME) ist eine Möglichkeit, mit den Herausforderungen im Alltag und Beruf gelassener umzugehen.
Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA)
Neben den Kur- und Rehabilitationsaufenthalten steht Mitgliedern die Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) an mehreren Standorten zur Verfügung. Im Vergleich zu einem Kuraufenthalt zeichnet sich die GVA vor allem durch einen erhöhten Anteil von aktiven Therapieformen aus. Die GVA wird modular angeboten.
Das Basismodul bezieht sich auf Bewegungstherapien, Kraft- bzw. Ausdauertraining sowie Entspannungstherapien. Ein weiteres Angebot ist das Modul Bewegungstherapie, welches sich für Personen eignet, die bereits regelmäßig in Bewegung sind. Durch das Modul Bewegungsmotivation sollen Menschen, welche lieber passiv an sportlichen Aktivitäten teilnehmen, dazu motiviert werden, selbst in Bewegung zu bleiben.
Entspannungs- und Selbstschutzmechanismen werden im Modul Mentale Gesundheit erlernt, welches die psychische Belastung im Alltag vermeiden bzw. verbessern soll. Ein detaillierter, individuell auf die Bedürfnisse zugeschnittener Plan wird vor Ort von der Einrichtung auf Basis des erhobenen Anamnesebogens erstellt.
Die GVA dauert drei Wochen und zielt auf die Aufrechterhaltung der Gesundheit zur Vermeidung von Rehabilitations- und Pflegebedürftigkeit, die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit sowie die Behebung und Verbesserung von indikationsbezogenen Funktionseinschränkungen ab. Die GVA unterliegt - analog dem Kur- und Rehabilitationsaufenthalt - der chefärztlichen Bewilligungspflicht. Ebenso ist eine Kostenbeteiligung vorgesehen.
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Kuraufenthalt: Aufgaben und Voraussetzungen
Die Aufgaben der Kurbehandlung (sogenannte erweiterte Heilfürsorge) haben sich in den letzten Jahrzehnten wesentlich geändert. Heute wird in zeitgemäßen Einrichtungen durch den Einsatz von spezialisierten Behandlungs- und Beratungsteams alles unternommen, um rechtzeitig eine ungünstige Lebensweise zu beeinflussen oder verlorengegangene Fähigkeiten wiederherzustellen.
Bei einer Kurbehandlung handelt es sich um eine intensive, ergänzende Behandlung, das heißt, dass eine derartige Maßnahme nur nach Einleitung bzw. Durchführung einer anderweitigen Therapie geboten ist. Gemäß Krankenordnung können Kuraufenthalte als freiwillige Leistung - gegen Kostenbeteiligung - übernommen werden, sofern nicht andere Einrichtungen zuständig sind. In Betracht kommt der Aufenthalt in einer Vertragseinrichtung. Für diese Leistung besteht kein Rechtsanspruch!
Wie beantrage ich eine Kur?
Voraussetzung für eine Kur ist eine ausführliche medizinische Begründung inklusive aktueller fachärztlicher Befunde.
Welche Zuzahlungen habe ich zu leisten?
Es können auch Zuschüsse zu den Kosten für physikalische Therapien in einer Kuranstalt geleistet werden. Dafür muss zuerst um eine Bewilligung beim Chefärztlichen Dienst angesucht werden. Für diese Bewilligung brauchen Sie eine entsprechende Verordnung Ihrer behandelnden Ärztin/Ihres behandelnden Arztes.
Der Aufenthalt, der mindestens 14 Tage dauern muss, ist selbst zu bezahlen. Auch die verordneten und vorher vom chefärztlichen Dienst bewilligten physikalischen Therapien sind vorerst selbst zu bezahlen. Die Rechnung über die absolvierten physikalischen Therapien (mindestens 10) kann dann mit dem Ersuchen um Rückerstattung eingereicht werden. Die Therapien werden zum KFA-Tarif berechnet. Pro Tag kann jedoch für die Therapie maximal € 13,08 rückvergütet werden.
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Kurkostenzuschuss
Bei einem selbst bezahlten Kuraufenthalt kann ein Kurzuschuss beantragt werden. Lassen Sie im Antragsformular den medizinischen Teil von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, vor Antritt der Kur ausfüllen. Ergänzen Sie Ihre persönlichen Daten und schicken Sie das Formular per Post. Dieser Antrag muss dann chefärztlich bewilligt werden.
Ihr Kuraufenthalt muss mindestens 14 Tage dauern und mindestens 10 physikalische Therapien müssen absolviert werden. Nach Ihrem Kuraufenthalt, der selbst zu bezahlen ist, können Sie den Zuschuss beatragen. Dazu übermitteln Sie bitte per Post die Aufenthaltsbestätigung, den Nachweis über die absolvierten physikalischen Therapien und ihre Bankverbindung. Es kann dann ein Betrag von € 13,08 pro Tag Zuschuss gewährt werden.
Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation
Von der KFA werden im Anschluss an eine Krankenbehandlung nach pflichtgemäßem Ermessen Maßnahmen der Rehabilitation gewährt. Diese Maßnahmen sollen den Erfolg der Krankenbehandlung sichern oder die Folgen der Krankheit erleichtern.
Bei diesen Maßnahmen handelt es sich im Wesentlichen um die Unterbringung in Krankenanstalten, die vorwiegend der Rehabilitation dienen; die Gewährung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln; die Gewährung ärztlicher Hilfe sowie die Versorgung mit Heilmitteln und Heilbehelfen.
Die Rehabilitation fördert die Wiederherstellung der Gesundheit für Personen, deren Leistungsfähigkeit durch einen Unfall oder durch eine Erkrankung eingeschränkt ist. Rehabilitationsaufenthalte werden in allen Indikationen - ausgenommen psychiatrische Rehabilitation - für die Dauer von drei Wochen bewilligt.
Die BVAEB verfügt über eigene moderne Kur-Einrichtungen mit spezialisierten Behandlungs- und Beratungsteams in ganz Österreich: in Bad Tatzmannsdorf (Therapiezentrum Rosalienhof), in Bad Schallerbach (Gesundheitseinrichtung Bad Schallerbach), in Sitzenberg-Reidling (Gesundheitszentrum Resilienzpark Sitzenberg) und in Bad Hofgastein (Gesundheitseinrichtung Bad Hofgastein).
Es gibt auch eine Vielzahl Vertragseinrichtungen für Ihren Kuraufenthalt. Das sind Kur-Einrichtungen, mit denen die BVAEB einen Vertrag für die Behandlung der Versicherten abgeschlossen hat.
Wie beantrage ich einen Kuraufenthalt?
Sie können das Antragsformular downloaden oder bei der Hauptstelle bzw. Ihrer Kundenservicestelle besorgen. Geben Sie das Formular Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zum Ausfüllen des medizinischen Teils. Ergänzen Sie Ihre persönlichen Daten und schicken Sie das Formular an Ihre Kundenservicestelle.
Was sind die Voraussetzungen für eine Kur?
Grundsätzlich können, bei medizinischer Notwendigkeit, zwei Kuren innerhalb von 5 Jahren bewilligt und in Anspruch genommen werden. Als Vorleistung gelten auch Rehabilitationsaufenthalte (mit Ausnahme von Anschlussheilverfahren), ambulante Rehabilitationsprogramme der Phase 3, Kurkostenbeiträge sowie entsprechende Leistungen anderer Sozialversicherungsträger.
Eine Wiederholungskur kann frühestens 18 Monate nach Beendigung der letzten Kur beantragt werden. Ausnahme: Für Bechterew-Heilstollenfahrer sowie für an ausgedehnter Psoriasis oder Neurodermitis Erkrankte besteht die Möglichkeit, jährliche Kuraufenthalte zu beantragen.
Was kostet mich die Kur? (Höhe der Zuzahlung)
Für stationäre Rehabilitations-, Kur- und Genesungsaufenthalte muss der Versicherte einen gewissen Geldbetrag dazuzahlen. Diese Zuzahlung ist für die gesamte Aufenthaltsdauer (für Rehabilitationsaufenthalte allerdings für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr) vor bzw. bei Antritt des Aufenthaltes zu entrichten.
Die Höhe der Zuzahlung für Rehabilitations-, Kur- und Genesungsaufenthalte ist vom monatlichen Brutto-Bezug der Hauptversicherten bzw. des Hauptversicherten (gilt auch für mitversicherte Angehörige) zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig.
Aktuell gelten folgende Sätze für die Zuzahlung pro Tag des Kuraufenthalts:
- keine Zuzahlung unter einem Brutto-Bezug von EUR 1.273,99
- EUR 10,31 bis zu einem Brutto-Bezug von EUR 1.855,37
- EUR 17,67 bis zu einem Brutto-Bezug von EUR 2.436,76
- EUR 25,04 über einem Brutto-Bezug von EUR 2.436,76
Ihre Angehörigen werden bei der Berechnung der Zuzahlung berücksichtigt. Vom monatlichen Brutto-Bezug werden für mitversicherte Erwachsene (z.B. Ehepartnerinnen und Ehepartner) EUR 735,86 sowie für jedes mitversicherte Kind EUR 196,57 abgezogen.
Sie zahlen keine Zuzahlung, wenn Ihr Brutto-Bezug bis zu EUR 1.273,99 beträgt, wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöhte Familienbeihilfe beziehen oder wenn Sie von der Zahlung der Rezeptgebühr befreit sind (Ausnahme: Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der Obergrenze).
Wann bekommt man einen Kurkostenbeitrag?
Kurkostenbeiträge sind Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung am Kurort. Diese können unter den gleichen Voraussetzungen, wie sie für Kuraufenthalte gelten, für die Dauer von 21 Tagen bewilligt werden.
Erkundigen Sie sich in Ihrer Kundenservicestelle, ob mit dem örtlichen Kurmittelhaus Ihres gewünschten Kurortes ein Vertrag besteht. Wenn ja, nehmen Sie für die Kurbehandlung eine Verordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes bzw. Ihre e-card mit. Die Behandlungskosten werden dann direkt verrechnet.
Besteht kein Vertrag, sind die Behandlungen vorerst selbst zu bezahlen. Die detaillierten, saldierten Originalrechnungen sind zusammen mit der Bestätigung über den absolvierten Kuraufenthalt nach Kurende zur tarifmäßigen Kostenerstattung vorzulegen. Für bewilligte Kuren im Ausland sind mit dem Kurkostenbeitrag auch die Kurmittel- und Kurarztkosten abgegolten.
- Kurkostenbeitrag im Inland täglich EUR 21,00
- Kurkostenbeitrag im Ausland täglich EUR 25,00
Diese Leistung ist an eine vorherige Bewilligung gebunden.
Werden die Kosten einer Begleitperson übernommen?
Für Kuren können die Aufenthaltskosten einer Begleitperson bewilligt werden:
- für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
- bei Vorliegen medizinischer Gründe
Werden Reisekosten oder Fahrtkosten übernommen?
Reise-(Fahrt-)kosten bis zur nächstgelegenen Einrichtung können nur dann übernommen werden, wenn der Versicherte von der Zahlung der Rezeptgebühr befreit ist.
Kur: Festigung der Gesundheit
Gestresst, müde und krank - wenn verschriebene Medikamente und Therapien nicht mehr weiterhelfen, muss die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt beurteilen, ob eine Kur medizinisch notwendig ist, um sich wieder zu erholen. Im Gegensatz zu den „wiederherstellenden“ Rehabilitationsmaßnahmen dient ein Kuraufenthalt der Festigung der Gesundheit.
Bei der klassischen Kur handelt es sich um eine medizinische Maßnahme zur Erhaltung und Festigung der Gesundheit bzw. zur Linderung von chronischen Leidenszuständen. Einen Kuraufenthalt können grundsätzlich alle sozialversicherten Personen beantragen. Die Antragstellung erfolgt über die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt.
Der ausgefüllte Antrag kann an den zuständigen Sozialversicherungsträger (Kranken- oder Pensionsversicherungsträger) geschickt oder persönlich in einer Servicestelle abgegeben werden. Bewilligt der Sozialversicherungsträger den Antrag, erfolgt die Terminvergabe für die Kur direkt durch die bewilligte Kureinrichtung.
Es besteht die Möglichkeit, Anträge bei jedem Sozialversicherungsträger einzubringen - auch wenn ein anderer Versicherungsträger tatsächlich zuständig ist. Ein Kuraufenthalt kann bei medizinischer Notwendigkeit innerhalb von fünf Jahren maximal zweimal beantragt werden. Eine Wiederholungskur kann frühestens 18 Monate nach Beendigung der letzten Kur beantragt werden.
Nach Ablehnung eines Antrages kann ein neuerlicher Antrag bei wesentlicher Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes der Patientin oder des Patienten bzw. einer erneuten Erkrankung eingebracht werden. Die Bewilligung eines Kurantrages ist nur begrenzt gültig. D.h., man muss die Kur innerhalb von zwölf Monaten ab Bewilligungsdatum antreten - anderenfalls verfällt die Bewilligung.
Grundsätzlich kann der Kuraufenthaltsort von der Versicherten oder dem Versicherten nicht selbst gewählt werden. Bei speziellen Erkrankungen, die in Österreich nicht ausreichend therapiert werden können, kann der Sozialversicherungsträger auch Kuraufenthalte im Ausland gewähren.
Ein Kuraufenthalt dauert in der Regel 22 Tage. Eine bewilligte Kur gilt als Krankenstand. Für den Kuraufenthalt sind unterschiedliche Sozialversicherungsträger (Kranken- oder Pensionsversicherung) zuständig. Voraussetzung ist eine bestimmte Versicherungszugehörigkeit.
Grundsätzlich ist für Erwerbstätige und Bezieher:innen einer befristeten Invaliditäts-, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitspension die jeweilige Pensionsversicherung zuständig. Da auf eine Kur kein Rechtsanspruch besteht, sind die Sozialversicherungsträger nicht verpflichtet, den Kuraufenthalt zu finanzieren.
Bewilligt die Sozialversicherung den Kuraufenthalt, übernimmt sie auch einen Großteil der Kosten. Bei medizinischer Notwendigkeit besteht die Möglichkeit, eine Begleitperson zur Kur zu beantragen.
Kuraufenthalt: Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit
Kuraufenthalte werden im Rahmen der "Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit" gewährt. Sie dienen zur Verhinderung einer unmittelbar drohenden Krankheit oder der Verschlimmerung einer bestehenden Krankheit und zählen zu den freiwilligen Leistungen der Krankenversicherungsträger. Dabei werden medizinische Leistungen erbracht.
Moderne Kur
Bei diesem Gesundheitsprogramm für aktive Erwerbstätige geht es nicht um die Behandlung von Krankheiten, sondern um die Verbesserung der Lebensqualität und der Zufriedenheit. Individuell abgestimmte Maßnahmen sowie eine umfangreiche Diagnostik schaffen die Grundlage für einen nachhaltig gesunden Lebensstil.
Die Programminhalte widmen sich den Themen Bewegungsförderung, Ernährungsoptimierung, Stärkung der mentalen Gesundheit sowie Steigerung der Gesundheitskompetenz und des Sozialkapitals.
Kur PLUS
Das sind Kuraufenthalte bei Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates mit zusätzlichem Präventionsprogramm wie z.B. Raucherentwöhnung, Ernährungsberatung und psychologische Betreuung.
Gesundheitsvorsorge Aktiv
Bei diesem Therapiekonzept handelt es sich um ein medizinisch neu gestaltetes Kur-Programm auf Grund einer oder mehrerer Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Durch den modularen Aufbau wird eine individuelle, bedarfsorientierte therapeutische Schwerpunktsetzung ermöglicht.
Diese Kur kann in ausgewählten Vertragseinrichtungen durchgeführt werden. Gesundheitsvorsorge Aktiv Aufenthalte werden unter den gleichen Voraussetzungen, wie sie für Kuraufenthalte gelten, für die Dauer von 22 Tagen bewilligt.
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