Als Psychologe/-in beschäftigt man sich mit der menschlichen Psyche, also mit der Gesamtheit des Erlebens, Verhaltens, Denkens und Empfindens. Diesen inneren Vorgängen geht man mithilfe wissenschaftlicher Methoden auf den Grund. Prinzipien der Psychologie finden sich in zahlreichen Aspekten des Lebens. Entsprechend viele Karrieremöglichkeiten stehen Psychologen/-innen offen.
Laien nutzen die Berufsbezeichnungen „Psychologe/-in“, „Psychiater/in“ und Psychotherapeut/in“ tendenziell synonym. Doch jeder Job ist anders und der Weg dahin ebenso. Also was ist der Unterschied zwischen den Berufsgruppen Psychologe/-in, Psychiater/in und Psychotherapeut/in?
Psychologinnen und Psychologen studieren Psychologie. Im Unterschied dazu studieren Psychiater/innen Medizin, sodass sie zu den Ärzten/-innen zählen. Als Psychiater/in darf man Medikamente verschreiben und muss eine psychotherapeutische Ausbildung absolviert haben. Psychotherapeuten/-innen machen ebenfalls eine Ausbildung, häufig zusätzlich zu anderen Berufsausbildungen.
Als Psychologin bzw. Psychologe befasst man sich mit dem menschlichen Verhalten, Handeln und Erleben. Der Fokus liegt darauf, die Vorgänge in der menschlichen Psyche zu verstehen und zu erklären, sie vorauszusagen und, falls nötig, zu verändern. Sie beraten Menschen mit psychischen Leiden, arbeiten in der Forschung und Lehre (Wissenschaft), in Wirtschaft und Werbung, Sport und Medien.
Beispielsweise unterstützen Psychologen/-innen Menschen, die mit Angststörungen, Depressionen oder PTBS (posttraumatischen Belastungsstörungen) kämpfen. Jene untersuchen mithilfe spezieller wissenschaftlicher Methoden, welches Krankheitsbild vorliegt. Dann erklären Psychologen/-innen Patienten/innen ihre Ergebnisse. Die in der “Untersuchung” festgestellten Beschwerden sollen nun mit einer Behandlung bewältigt werden. Gemeinsam wird versucht, die Ursachen zu ermitteln und Geschehenes aufzuarbeiten. Auch geben Psychologen/-innen Methoden an die Hand, etwa mit möglichen Triggern umzugehen.
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In der Werbepsychologie besteht das Hauptziel der Arbeit darin, bei Konsumenten/-innen eine Reaktion oder Emotion durch das Marketing auszulösen. Ist man als Psychologe/-in in der Lehre und Forschung tätig, ist der Arbeitsplatz etwa an Bildungseinrichtungen. Dort unterrichtet man Studenten/-innen, hält Vorträge, besucht Veranstaltungen. Die Psychologie gliedert sich in viele unterschiedliche Fachbereiche.
Zu den freien Berufen gehören in Österreich Tätigkeiten, die eigenverantwortlich und fachlich unabhängig ausgeübt werden, jedoch nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Psychologinnen und Psychologen, die sich mit eigener Ordination selbstständig machen, fallen ebenfalls unter die Freiberufler.
Für die Berufsausübung schreibt das österreichische Psychologengesetz ein Psychologie-Studium mit einem Gesamtumfang von mindestens 300 ECTS (Punkte für besuchte Module an der Uni) vor. Der Punktzahl zufolge entspricht das dem Masterabschluss. Bei der Studienfinanzierung helfen die staatliche Studienbeihilfe und Stipendien. Studienbeihilfe erhalten Studierende, sofern sie zum Beispiel aufgrund eines geringen Einkommens als sozial förderwürdig eingestuft werden. Darüber hinaus müssen sie regelmäßig ihren Studienerfolg nachweisen. Studierende, die kurz vor dem Abschluss stehen, können das ebenfalls vom Bund vergebene Studienabschluss-Stipendium beantragen. Darüber hinaus vergeben auch Stiftungen, Unternehmen und Privatpersonen Stipendien an ausgewählte Studierende.
Zugangsvoraussetzung für das Psychologie-Studium ist das Reifezeugnis (Matura, Abitur oder vergleichbarer ausländischer Schulabschluss). Alternativ berechtigen auch die Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung zum Hochschulzugang. An staatlichen Universitäten müssen Studienanwärter/-innen zudem eine zentrale Aufnahmeprüfung bestehen. Private Hochschulen führen häufig eigene Aufnahmetests und/oder ein Aufnahmegespräch durch. Darüber hinaus sollte man auch bestimmte persönliche Eigenschaften mitbringen. Psychologen/-innen müssen auf die unterschiedlichsten Menschen, deren Denk- und Verhaltensweisen sowie deren Probleme eingehen. Entsprechend benötigen sie ein hohes Maß an Empathie und Einfühlungsvermögen. Kommunikationstalent ist ebenso wichtig wie analytische Fähigkeiten und Spaß am Umgang mit Zahlen und Statistiken.
Die zentrale Aufnahmeprüfung an den staatlichen Hochschulen findet in der Regel im August statt. Interessenten/-innen sollten sich daher möglichst frühzeitig an der Hochschule ihrer Wahl registrieren, um zugelassen zu werden. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Test. Abgefragt werden dabei das Verständnis von fachbezogenen Texten in deutscher und englischer Sprache, die Fähigkeit zum formal-analytischen Denken und die Kompetenz, sich aus der Literatur fachrelevantes Wissen aneignen zu können.
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Das Psychologie-Studium gliedert sich in einen Bachelor- und Masterstudiengang. Zunächst macht man das Bachelorstudium (B.Sc.). Es umfasst 180 ECTS. An den staatlichen Universitäten findet das Studium in Präsenzveranstaltungen statt und ist in Vollzeit zu absolvieren. An verschiedenen privaten Hochschulen ist ebenfalls ein berufsbegleitendes Fernstudium in Psychologie möglich. Einige Schulen fokussieren sich dabei auf eine bestimmte psychologische Fachrichtung, zum Beispiel angewandte oder Wirtschafts-Psychologie. Zu beachten ist, dass nicht alle Fernstudiengänge die gesetzlich geforderten 300 ECTS umfassen.
Während des Studiums erlernen angehende Psychologen/-innen diagnostische Grundlagen, Forschungsmethoden und Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens. Einführung in die psychologischen Fachbereiche (z. B. Im Masterstudium schärfen Studierende ihr fachliches Profil im gewählten Schwerpunkt.
Das Psychologie-Bachelorstudium umfasst sechs bis acht Semester, also drei bis vier Jahre. Das Masterstudium dauert vier bis sechs Semester. Das entspricht einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren. Den Studiengang Psychologie bieten die staatlichen Universitäten in Wien, Innsbruck, Graz, Salzburg und Klagenfurt an. Darüber hinaus lassen sich der Bachelor- und der Masterstudiengang an verschiedenen privaten Hochschulen in ganz Österreich absolvieren.
Das Bachelorstudium in Psychologie schließt mit einer schriftlichen Bachelorarbeit ab. Der geforderte Umfang richtet sich entsprechend nach der Hochschule und ist daher den jeweiligen Studienordnungen zu entnehmen. Zum Abschluss des Masterstudiengangs müssen Studierende erstens ein Masterseminar belegen, zweitens eine schriftliche Masterarbeit vorlegen und drittens eine mündliche Prüfung bestehen. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt in beiden Fällen zum Führen der Berufsbezeichnung “Psychologe” oder “Psychologin”.
Das Hochschulstudium der Psychologie wird nicht vergütet. Stattdessen fallen Studiengebühren an. An staatlichen Hochschulen betragen diese rund 363 Euro pro Semester. Darauf kommen noch etwa 25 Euro für den Beitrag zur Österreichischen Hochschülerschaft. Das ist die gesetzliche Vertretung der Studierenden auf allen Ebenen.
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Ob im klinischen Bereich, in der Wirtschaft, Bildung oder Medien: Psychologen/-innen sind gefragt. Studienabsolventen/-innen stehen vielfältige, interessante Tätigkeitsfelder offen. Das Gehalt eines/r Psychologe/-in richtet sich stark nach der im/nach dem Studium gewählten Fachrichtung und der jeweiligen Branche.
So ist man als Forensische/r Psychologe/-in zum Beispiel für die Polizei tätig. Zu den Aufgaben dabei gehört etwa das Erstellen von Täterinnenprofilen bzw. Täterprofilen. Das Einstiegsgehalt liegt hierbei bei rund 3.330 Euro brutto monatlich. Als Schulpsychologe/-in verdient man zum Berufseinstieg zwischen 3.020 Euro bis 3.510 Euro brutto im Monat. Weitere Einflussfaktoren für das Gehalt von Psychologen/-innen sind die Arbeitsform, also ob man freiberuflich oder angestellt tätig ist, die Berufserfahrung und die Region. Hat man eine eigene Praxis, liegt die Vergütung monatlich bei circa. 4.100 Euro brutto im Durchschnitt. In der Klinischen Psychologie beträgt das Bruttomonatsgehalt durchschnittlich 4.450 Euro.
Das Durchschnittseinkommen für Psychologen/-innen beträgt in Österreich etwa 3.820 Euro brutto im Monat. Die Gehaltsspanne erstreckt sich von 3.300 Euro bis 5.880 Euro brutto im Monat. Die höchsten Einkommen lassen sich in der Regel mit Psychologie-Jobs in der freien Wirtschaft erzielen. Angestellte Psychologen/-innen in staatlichen Einrichtungen werden entsprechend nach Kollektivvertrag bezahlt. Angestellte Psychologen/-innen werden in privaten Kur- und Rehabilitationseinrichtungen in die Verwendungsgruppe 6 eingeordnet.
Je nachdem, welcher Schwerpunkt im/nach dem Psychologie-Studium gewählt wurde und in welcher Branche man tätig ist, gestaltet sich die Arbeit von Psychologen/-innen recht unterschiedlich: Im klinischen Bereich begutachtet und behandelt man zum Beispiel psychische Auffälligkeiten und Leiden. Als psychologischer Coach berät man Klienten/-innen bei ihrer Lebensführung. Trotz dieser vielen unterschiedlichen Einsatzfelder gibt es jedoch einige grundlegende Aufgaben, die Psychologen/-innen während ihrer Tätigkeit wahrnehmen.
Als Psychologe/-in analysiert man menschliche Verhaltens- und Denkweisen und versucht, die zugrunde liegenden Strukturen und Prozesse zu erkennen. Die aus der Analyse gewonnenen Erkenntnisse werden in einen größeren Zusammenhang eingeordnet. Was sagt es zum Beispiel aus, wenn sich bestimmte Verhaltensweisen in bestimmten Situationen zeigen? Schließlich versuchen Psychologen/-innen, unerwünschte Verhaltensweisen und Denkmuster zu verändern und erwünschte Verhaltensweisen herbeizuführen. So zeigen sie beispielsweise Menschen mit Angststörung auf, wie diese mit ihren Ängsten umgehen können. In Unternehmen tätige Psychologen/-innen beraten beispielsweise bei der Umgestaltung des Arbeitsplatzes, damit Beschäftigte motivierter arbeiten.
Im Anschluss an das Bachelorstudium in Psychologie kann man einen Master im gleichen Fach machen. Dieser dauert dann zwei bis drei Jahre und man spezialisiert sich auf einen oder mehrere Fachbereiche. Nach dem Psychologie-Studium kann man zu einem bestimmten Schwerpunkt eine Weiterbildung besuchen, zum Beispiel in der Gesundheitskommunikation, in Mediation und Konfliktmanagement oder in der Bildungs- und Berufsberatung. Möchte man als Gesundheitspsychologe/-in oder klinische/-r Psychologe/-in arbeiten, ist die postgraduelle Ausbildung verpflichtend.
Die Ausbildung dauert mindestens zwei Jahre und umfasst 340 Stunden fachtheoretischen Unterricht sowie 2.098 Stunden berufspraktische Einheiten in der klinischen bzw. 1.553 Stunden Berufspraxis in der Gesundheitspsychologie. Hinzu kommen regelmäßige Supervisions- und Selbsterfahrungseinheiten. Die Ausbildung schließt mit einer kommissionellen, mündlichen Prüfung ab. Anschließend können die Absolventen/-innen den Eintrag in die Berufsliste Klinische bzw. Angeboten wird diese Ausbildung beispielsweise von der österreichischen Akademie für Psychologie (AAP). Ausbildungsstätten befinden sich etwa in Wien, Graz, Salzburg, Linz, Klagenfurt und Innsbruck. Die Ausbildungskosten betragen in Wien, Salzburg, Linz und Klagenfurt 4.890 Euro, in Graz und Innsbruck 4.700 Euro. Die praktischen Einheiten werden je nach Ausbildungsstätte entlohnt.
Seit 2019 gilt für die Ausbildung klinischer Psychologen/-innen an Privatkrankenanstalten ein Kollektivvertrag. Darin ist der monatliche Bruttoverdienst dafür festgelegt. Psychologen/-innen haben außerdem die Möglichkeit, eine rund fünf Jahre dauernde Psychotherapeut-Ausbildung zu absolvieren.
Die Aufgabengebiete der klinischen Psychologie umfassen die klinisch-psychologische Diagnostik und Begutachtung, Beratung, Krisenbegleitung und Behandlung sowie die klinisch-psychologische Forschung und Evaluation. Klinische Psychologinnen und Klinische Psychologen untersuchen, beraten und behandeln einzelne Personen, Paare, Familien und Gruppen. Sie sind zuständig für Diagnostik und Erstellung von Befunden, Gutachten und Zeugnissen in Bezug auf psychische Erkrankungen, psychische Leistungsfähigkeit, Persönlichkeitsmerkmale und Verhaltensformen. Die klinisch-psychologische Behandlung umfasst auch vorbeugende und wiederherstellende Maßnahmen. Sie hat zum Ziel, Krankheiten vorzubeugen, psychische Störungen bzw. Leidenszustände zu lindern oder zu beseitigen sowie kranke Menschen darin zu unterstützen, ihre Krankheit besser bewältigen zu können.
Körperlich-seelische Einschränkungen aufgrund körperlicher Krankheiten wie z.B. seelische Belastungen aufgrund einer lebensbedrohenden oder chronischen Erkrankung wie z.B. Demenz und andere Störungen des höheren Alters, z.B. Lebensübergänge bzw. -krisen wie z.B.
Klinische Psychologinnen und Psychologen arbeiten in Einrichtungen des Gesundheitswesens (Krankenhäuser, Ambulatorien, Rehabilitationszentren, psychosoziale Dienste etc.) sowie in sozialen Einrichtungen (Beratungsstellen, Jugendämter usw.). Weitere Tätigkeitsbereiche sind Forschung und Lehre. Sie können ihren Beruf in einem Dienstverhältnis oder freiberuflich in z.B. Um als Klinische Psychologin oder Klinischer Psychologe tätig werden zu können, ist es erforderlich, nach dem Studium der Psychologie zusätzlich eine Ausbildung zur Klinischen Psychologin oder zum Klinischen Psychologen zu absolvieren. Diese ist durch das Psychologengesetz geregelt und umfasst ein Gesamtausmaß von 2.500 Stunden zum Erwerb theoretischer und praktischer Kompetenz in der klinischen Psychologie.
Wenn Sie während eines Spitalsaufenthaltes von einer Klinischen Psychologin oder einem Klinischen Psychologen betreut werden, sind die Kosten durch Ihren Krankenversicherungsträger abgedeckt. Wenn Sie während eines von den Sozialversicherungsträgern bewilligten Kuraufenthaltes von einer Klinischen Psychologin oder einem Klinischen Psychologen betreut werden, sind die Kosten dafür abgedeckt. Für Reha- und Kuraufenthalte ist vom Versicherten eine einkommensabhängige Zuzahlung zu leisten.
Die klinisch-psychologische Diagnostik ist eine Gesundheitsleistung, deren Kosten von den Krankenversicherungsträgern übernommen werden. Zu den Kosten einer klinisch-psychologischen Behandlung bei einer niedergelassenen Klinischen Psychologin oder einem niedergelassenen Klinischen Psychologen ist ein Kostenzuschuss möglich. Behandlungen und Beratungen in speziellen Einrichtungen des Gesundheits- oder Sozialwesens oder eines anderen öffentlich finanzierten Bereiches (z.B. Familienberatungsstellen) können teilweise auch kostenlos bzw.
Klinische Psychologinnen und Klinische Psychologen finden Sie unter Suche nach sonstigen Gesundheitsdienstleistern. Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP): www.boep.or.at (mit Onlinesuche „Psychnet“ nach Psychologinnen oder Psychologen, klinischen Psychologinnen oder Psychologen und Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen). BÖP-Helpline - Beratung unter der Telefonnummer 01 / 504 8000. Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich des BMSGPK.
Mit der Schaffung des Gesundheitsberuferegisters wird den langjährigen Forderungen nach Qualitätssicherung und Patientensicherheit Rechnung getragen. Auch für die regionale bzw. Alle im Gesundheitsberuferegister eingetragenen Personen erhalten einen Berufsausweis, der jeweils fünf Jahre gültig ist. Jeder Berufsangehörige hat vor Ablauf der fünf Jahresfrist seine Registrierung zu verlängern. Die Berufsangehörigen haben vor Beginn der Berufsausübung die Eintragung ins Gesundheitsberuferegister mittels eines, von den Registrierungsbehörden zur Verfügung zu stellenden, Formulars zu beantragen. Der Antrag kann eigenhändig unterschrieben persönlich oder im Rahmen eines Onlineverfahrens mittels elektronischer Signatur eingebracht werden.
Der Eintrag in die Liste der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen ist der Berechtigungsnachweis für die selbstständige Berufsausübung. Er dient daher auch als Bestätigung über die Berufsberechtigung bei Behörden, Ämter, Unternehmen, etc. Zu den wesentlichen Berufspflichten der Berufsgruppe der Gesundheitspsychologie zählt die Ausübung des Berufes nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft. Diesem Erfordernis ist insbesondere durch den regelmäßigen Besuch von in- oder ausländischen Fortbildungsveranstaltungen zu entsprechen.
Sofern eine Berufsunterbrechung (Nichtausübung) länger als ein Jahr gegeben ist, sind (je) 30 Fortbildungseinheiten (siehe § 19 PlG 2013) innerhalb des letzten Jahres vor der Wiederaufnahme der Berufsausübung zu absolvieren. Sofern eine Berufsunterbrechung (Nichtausübung) länger als fünf Jahre gegeben ist, sind (je) 60 Ausbildungseinheiten (siehe § 19 PlG 2013) innerhalb des letzten Jahres vor Wiederaufnahme der Berufsausübung zu absolvieren. Informationen für den Erwerb einer Spezialisierung sind der „Richtlinie für Spezialisierungen“ zu entnehmen.
Antrag auf Eintragung in die Liste der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen gemäß § 18 Abs. 1 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. Nachweis (Glaubhaftmachung) über absolvierte Fortbildungen gemäß Psychologengesetz 2013 (Word, 96 KB) (u.a. Richtlinie für Spezialisierungen. Innerhalb der EU gibt es keine einheitlichen Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsberufe. Eine inhaltliche Prüfung Ihrer Qualifikation ist daher neben der Überprüfung der sonstigen Voraussetzungen für eine Berufsausübung im Sinne der Sicherheit der zu behandelnden Personen notwendig. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein gebührenpflichtiges Verwaltungsverfahren im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) handelt.
Der Eintrag in die Liste der Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen ist der Berechtigungsnachweis für die selbstständige Berufsausübung. Er dient daher auch als Bestätigung über die Berufsberechtigung bei Behörden, Ämter, Unternehmen, etc. Zu den wesentlichen Berufspflichten der Berufsgruppe der Klinischen Psychologie zählt die Ausübung des Berufes nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft. Diesem Erfordernis ist insbesondere durch den regelmäßigen Besuch von in- oder ausländischen Fortbildungsveranstaltungen zu entsprechen.
Sofern eine Berufsunterbrechung (Nichtausübung) länger als ein Jahr gegeben ist, sind (je) 30 Fortbildungseinheiten (siehe § 28 PlG 2013) innerhalb des letzten Jahres vor der Wiederaufnahme der Berufsausübung zu absolvieren. Sofern eine Berufsunterbrechung (Nichtausübung) länger als fünf Jahre gegeben ist, sind (je) 60 Ausbildungseinheiten (siehe § 28 PlG 2013) innerhalb des letzten Jahres vor Wiederaufnahme der Berufsausübung zu absolvieren. Informationen für den Erwerb einer Spezialisierung sind der "Richtlinie für Spezialisierungen" zu entnehmen.
Antrag auf Eintragung in die Liste der Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen gemäß § 27 Abs. 1 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. (u.a. Richtlinie für Spezialisierungen. Innerhalb der EU gibt es keine einheitlichen Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsberufe. Eine inhaltliche Prüfung Ihrer Qualifikation ist daher neben der Überprüfung der sonstigen Voraussetzungen für eine Berufsausübung im Sinne der Sicherheit der zu behandelnden Personen notwendig. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein gebührenpflichtiges Verwaltungsverfahren im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) handelt.
Die berufsmäßige Ausübung im Rahmen der Gesundheitspsychologie ist der Berufsgruppe der Gesundheitspsychologie vorbehalten. Andere Personen, die nicht zur Berufsausübung der Gesundheitspsychologie berechtigt sind, ist die berufsmäßige Ausübung verboten.
Tätigkeitsvorbehalt bedeutet, dass es einen generellen Ausschließungsanspruch auf die Ausübung von Tätigkeiten gibt, unabhängig davon, ob diese berufsmäßig oder nicht berufsmäßig ausgeübt werden.
Gehaltsübersicht für Psychologen/-innen in Österreich:
| Wer/Wann/Wo | Bruttomonatsgehalt |
|---|---|
| Schulpsychologe/-in | 3.500 € |
| Klinische/r Psychologe/-in | 4.450 € |
| Forensische/r Psychologe/-in | 4.200 € |
| In Kur- und Rehaeinrichtungen | 3.850 € |
| Einstiegsgehalt | 3.300 € |
| Über 20 Jahre Berufserfahrung | 5.833 € |
| Psychologe/-in mit eigener Praxis | 4.100 € |
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