Verband Deutscher Heilpraktiker für Psychotherapie: Umfassende Informationen

Der Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. ist eine von mehreren Organisationen, in denen Heilpraktiker in Deutschland organisiert sind. Sie vertreten die Interessen der Heilpraktikerschaft und bieten Fortbildungsveranstaltungen und Serviceleistungen an. Da die meisten Verbände auch Schulen unterhalten, sorgen sie neben zahlreichen freien Anbietern auch für die Ausbildung.

Es gibt verschiedene Verbände, in denen die Heilpraktiker organisiert sind:

  • Allgemeiner Deutscher Heilpraktikerverband e. V.
  • Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e. V.
  • Bund Deutscher Heilpraktiker e. V.
  • Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e. V.
  • Fachverband Deutscher Heilpraktiker e. V.
  • Freie Heilpraktiker e. V.
  • Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e. V.
  • Union Deutscher Heilpraktiker e. V.
  • Verband Deutscher Heilpraktiker e. V.
  • Verband Heilpraktiker Deutschland e. V.
  • Verband Unabhängiger Heilpraktiker e. V.

Diese Bundesverbände arbeiteten teilweise in den überverbandlichen sowie berufs- und medizinalpolitischen Fragen im Rahmen der Organisation Die Deutschen Heilpraktikerverbände (DDH) zusammen.

Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie bezeichnet allgemein die „gezielte professionelle Behandlung psychischer Störungen oder psychisch bedingter körperlicher Störungen mit psychologischen Mitteln“. Die dabei angewandten Verfahren, Methoden und Konzepte sind durch verschiedene Psychotherapieschulen geprägt.

Psychotherapie ist die professionelle Behandlung von psychischen Erkrankungen mit psychologischen Mitteln. Um als Psychotherapeut in Deutschland tätig werden zu dürfen, ist eine Approbation nötig. Diese setzt grundsätzlich neben einem einschlägigen wissenschaftlichen Hochschulstudium in Psychologie oder Medizin (im letzteren Fall mit Approbation zum Arzt) auch eine entsprechende, gesetzlich geregelte Weiterbildung voraus.

Lesen Sie auch: Berufsverband Österreichischer PsychologInnen

Psychotherapie bezeichnet allgemein die "gezielte professionelle Behandlung psychischer Störungen oder psychisch bedingter körperlicher Störungen mit psychologischen Mitteln". Die dabei angewandten Verfahren, Methoden und Konzepte sind durch verschiedene Psychotherapieschulen geprägt. Nach einer bis heute oft zitierten methodenübergreifenden Definition von Hans Strotzka ist Psychotherapie die "gezielte professionelle Behandlung psychischer Störungen oder psychisch bedingter körperlicher Störungen mit psychologischen Mitteln".

Das Wort Psychotherapie leitet sich ab von psych? „Atem, Hauch, Seele‘ in Zusammensetzung mit θεραπε?ειν therapeúein ‚pflegen, sorgen‘ sowie von altgriechisch θεραπε?α therapeia „Heilung“. Erstmals benutzt wurde es 1872 von Daniel Hack Tuke, Ende des 19. Jahrhunderts wurde es im Zusammenhang mit Hypnotismus gebräuchlich und durch F. van Elden ab 1889 verbreitet, der damit Psychotherapie im modernen Sinne bezeichnete.

Rechtliche Regelungen in Deutschland

Die Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker bedarf in Deutschland der staatlichen Erlaubnis. Die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne als Arzt approbiert zu sein ist nach § 1 Abs. 1 HeilprG nur mit dieser Erlaubnis zulässig. Voraussetzungen für die Erlaubnis sind nach § 2 der ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (HeilprGDV 1) ein Mindestalter von 25 Jahren, ein Hauptschulabschluss, die gesundheitliche Eignung und die „sittliche Zuverlässigkeit“, die durch ein ärztliches Attest bzw. Die Überprüfung, die aus einem schriftlichen (meist Multiple-Choice-Test) und einem mündlichen Teil besteht, enthält u. a. Der Nachweis einer absolvierten Ausbildung ist keine Erlaubnisvoraussetzung.

Als Heilpraktiker wird in Deutschland bezeichnet, wer die Heilkunde berufs- oder gewerbsmäßig ausübt, ohne als Arzt oder psychologischer Psychotherapeut approbiert zu sein (§ 1 des seit 1939 bestehenden Heilpraktikergesetzes).

Heilpraktiker mit einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Erlaubnis sind seit 1993 in Deutschland neben Psychotherapeuten befugt, Heilkunde im Bereich der Psychotherapie auszuüben, allerdings - anders als diese - ohne Eintrag ins Arztregister und ohne Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung.

Lesen Sie auch: Psychotherapie Ausbildung Wiesbaden: Alle Infos

Rechtliche Regelungen des Begriffs Psychotherapie finden sich im Psychotherapeutengesetz und in der Psychotherapie-Richtlinie. In beiden Fällen wird jedoch nicht geregelt, was unter Psychotherapie rechtlich zu verstehen ist, sondern nur in welcher eingeschränkten Form Psychotherapie unter das Psychotherapeutengesetz oder unter die Psychotherapie-Richtlinie fällt.

Das Psychotherapeutengesetz regelt, wer heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ausüben darf. Unter das Psychotherapeutengesetz fällt somit nicht Psychotherapie, die von Psychologen oder Heilpraktikern im Rahmen des Heilpraktikergesetzes durchgeführt wird.

Psychotherapie, die gemäß Psychotherapie-Richtlinie über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnungsfähig ist, „( ) wendet methodisch definierte Interventionen an, die auf als Krankheit diagnostizierte seelische Störungen einen systematisch verändernden Einfluss nehmen und Bewältigungsfähigkeiten des Individuums aufbauen.“

Es gibt keine vorgeschriebene Regelausbildung, jedoch eine staatlich geregelte Prüfung, deren schriftlicher Teil in allen Gesundheitsämtern einheitlich und gleichzeitig durchgeführt wird. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erfolgt eine mündliche Prüfung durch das jeweilige Gesundheitsamt als staatlich beauftragte Behörde.

Psychotherapieausbildung

Du interessierst dich für psychisch bedingte Störungsbilder und Krankheiten sowie ihre Ursachen, du willst dich mit psychotherapeutischen Methoden auseinandersetzen und die bestmögliche Therapieform finden, um die Leiden deiner Patienten zu lindern? Dann ist die Psychotherapie Ausbildung die richtige Wahl für dich.

Lesen Sie auch: Heilpraktiker Ausbildung Bamberg

Die Psychotherapie Ausbildung ist seit 1991 im Psychotherapiegesetz geregelt. Bis dahin konnten nur Ärzte entsprechende Therapien und Behandlungen durchführen. Der Beruf Psychotherapeut/in ist rechtlich geschützt. Die Berufsberechtigung kannst du nur erwerben, wenn du die psychotherapeutische Ausbildung absolvierst. Im Anschluss musst du dich, um eigenständig praktizieren zu dürfen, in die Psychotherapeutenliste eintragen lassen.

Die Psychotherapie Ausbildung gliedert sich in zwei Teile, die aufeinander aufbauen: Das Propädeutikum und das Fachspezifikum.

Propädeutikum

Das Propädeutikum ist der erste und allgemeine Teil der Ausbildung. Hier erwirbst du das theoretische Fachwissen sowie praktische Kompetenzen, die die gemeinsame Grundlage für die psychotherapeutische Tätigkeit für alle sogenannten psychotherapeutischen Orientierungen bilden.

In Theorieseminaren des Propädeutikums begegnen dir folgende Inhalte:

  • Grundlagen und der Psychotherapie
  • Allgemeine Psychologie und die Entwicklungspsychologie
  • Persönlichkeitstheorien
  • Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychotherapie
  • Psychologische Diagnostik und Begutachtung
  • Psychosoziale Interventionsformen
  • Psychiatrie, Psychopathologie und Psychosomatik
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Gerontopsychotherapie

Fachspezifikum

Im Fachspezifikum spezialisierst du dich auf eine Therapiemethode, anhand derer du deine Patienten behandeln wirst. In Österreich gibt es insgesamt 23 anerkannte Therapiemethoden, die sich vier Orientierungen zuteilen lassen:

  • Die Tiefenpsychologisch‐psychodynamische Orientierung
  • Die Humanistisch‐existenzielle Orientierung
  • Die Systemische Orientierung
  • Die Verhaltenstherapeutische Orientierung

Voraussetzungen

Für jeden Teil der Psychotherapie Ausbildung musst du jeweils andere Voraussetzungen erfüllen.

Du bist berechtigt das Propädeutikum anzutreten, wenn du …

  • das 18. Lebensjahr vollendet hast
  • über die Matura oder Abitur (inklusive Berufsmatura) oder einen der Matura gleichwertigen, nostrifizierten Schulabschluss oder über die Studienberechtigungsprüfung oder über das Diplom des Krankenpflegefachdienstes oder über das Diplom des medizinisch-technischen Dienstes oder über eine Sondergenehmigung des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verfügst.

Du bist berechtigt das Fachspezifikum anzutreten, wenn du …

  • das Propädeutikum erfolgreich absolviert hast
  • das 24. Lebensjahr vollendet hast
  • einen sogenannten Quellberuf erworben bzw. ein entsprechendes Studium absolviert hast oder über eine Sondergenehmigung des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verfügst.

Abgrenzung zu anderen Berufen

Häufig wird die Psychologie mit Psychotherapie, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychoanalyse verwechselt oder gleich gesetzt. Hierbei handelt es sich um irrtümliche Auffassungen.

Ein Psychiater bzw. Neurologe (Facharzt für Psychiatrie und Neurologie) verfügt nicht unbedingt über eine psychotherapeutische Ausbildung, sondern ist auf die Diagnose, Behandlung, Prävention und Rehabilitation schwerer psychischer und neurologischer Erkrankungen (wie Persönlichkeitsstörungen und Psychosen) spezialisiert, wobei er hauptsächlich auf medikamentöse Behandlung (Psychopharmaka) setzt.

PsychologInnen beschäftigen sich mit dem Erleben, Verhalten und Bewusstsein des Menschen, und erforschen seelische Vorgänge. Die Arbeitsgebiete Klinischer PsychologInnen betreffen die Prävention seelischer Störungen, die klinisch-psychologische Diagnostik und die psychologische Beratung und Begleitung bei somatischen und psychischen Erkrankungen. Sie haben nicht unbedingt auch eine psychotherapeutische Ausbildung.

Ein Coach unterstützt vorwiegend bei der Klärung beruflicher Ziele und bei der Erarbeitung von Möglichkeiten, diese zu erreichen.

In Österreich ist die Ausübung der Heilkunst Ärzten und Psychotherapeuten (siehe oben) vorbehalten, die Ausübung des Berufes des Heilpraktikers ist verboten. In Deutschland und der Schweiz sind Heilpraktiker zwar formal zur Ausübung von Psychotherapie berechtigt, allerdings schwankt in beiden Ländern die Intensität, fachliche Tiefe und Dauer der hinter diesem Berufstitel stehenden Ausbildungen erheblich.

Psychotherapeutische Verfahren

In Deutschland werden derzeit nur vier Methoden als „wissenschaftlich begründete“ Psychotherapie anerkannt, und nur zwei davon können bei der Krankenkasse abgerechnet werden:

  • Verhaltenstherapie
  • Psychodynamische Verfahren

Systemische Therapie und Gesprächstherapie sind zwar auch in Deutschland wissenschaftlich anerkannt, werden aber von den Krankenkassen nicht bezahlt.

In Österreich sind 23 Verfahren als „Psychotherapie“ anerkannt und zugelassen.

Anerkannte Psychotherapie-Methoden in Österreich

Wenn Sie sich bei einem(r) Psychotherapeuten(in) in Therapie begeben, der/die einer der folgenden in Österreich anerkannten Methoden angehört und darüber hinaus (wichtig!) auch in der beim Gesundheitsministerium geführten Therapeutenliste steht, könnten Sie von der Krankenkasse einen Teil Ihrer Kosten refundiert erhalten.

  • Systemische Familientherapie (SFT)
  • Analytische Psychotherapie (AP)
  • Gruppenpsychoanalyse (GP)
  • Individualpsychologie (IP)
  • Psychoanalyse (PA)
  • Autogenes Training (AT)
  • Daseinsanalyse (DA)
  • Dynamische Gruppenpsychotherapie (DG)
  • Hypnotherapie (Hypnose / Hypnosepsychotherapie) (HY)
  • Katathym-Imaginative Psychotherapie (Katathymes Bilderleben)
  • Konzentrative Bewegungstherapie
  • Transaktionsanalytische Psychotherapie (Transaktionsanalyse)
  • Neurolinguistisches Programmieren (NLP)
  • Existenzanalyse und Logotherapie (E, EL)
  • Gestalttheoretische Psychotherapie (GTP)
  • Integrative Gestalttherapie (IG)
  • Integrative Therapie (IT)
  • Klientenzentrierte Gesprächstherapie (KP)
  • Personzentrierte Gesprächstherapie (PP)
  • Psychodrama (PD)
  • Verhaltenstherapie (VT)

Die Rolle der Psychologie

Die Psychologie ist eine empirische Wissenschaft. Ihr Ziel ist es, menschliches Erleben und Verhalten, deren Entwicklung im Laufe des Lebens sowie alle dafür maßgeblichen inneren und äußeren Ursachen oder Bedingungen zu beschreiben und erklären.

Psychologen sind Personen, deren Berufsbild durch die Anwendung psychologischen Wissens charakterisiert ist und deren Bezeichnung in Deutschland ein Hochschulstudium im Hauptfach Psychologie voraussetzen.

Psychotherapie in der Schweiz

In der Schweiz sind 23 Verfahren als „Psychotherapie“ zugelassen. Zwei Wege führen zur Berechtigung, psychotherapeutisch zu arbeiten, einer für Ärzte und einer für Psychologen. Beide setzen einen (Fach-)Hochschulabschluss und eine postgraduale psychotherapeutische Weiterbildung voraus.

Psychologische Psychotherapie regelt das Psychologieberufegesetz, die Ausübung von Psychotherapie durch Psychologen namentlich das Kapitel 5 „Ausübung des Psychotherapieberufes“. Ärzte erwerben den Facharzttitel „Psychiatrie und Psychotherapie“.

Tabelle: Psychotherapieverfahren in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Anerkennung und Finanzierung verschiedener Psychotherapieverfahren in Deutschland, Österreich und der Schweiz:

Richtung Methode Deutschland Österreich Schweiz
Analytisch Psychoanalyse Anerkannt Zugelassen Zugelassen
Tiefenpsychologisch Hypnosepsychotherapie Anerkannt (eingeschränkt) Zugelassen Zugelassen
Humanistisch Gesprächspsychotherapie Anerkannt (nicht erstattungsfähig) Zugelassen Zugelassen
Behavioral Verhaltenstherapie Anerkannt Zugelassen Zugelassen
Systemisch Systemische Therapie Anerkannt (nicht erstattungsfähig) Zugelassen Zugelassen

tags: #Verband #Deutscher #Heilpraktiker #für #Psychotherapie #informationen