Braucht man eine Überweisung zum Psychologen?

Manchmal kann eine Psychotherapie hilfreich sein, um seelisches Leid zu heilen oder zu lindern, Hilfe in Lebenskrisen zu bieten und gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern. Psychotherapie unterstützt die Wiedererlangung eines sinn- und wertvoll empfundenen Lebens, die Liebes- und Arbeitsfähigkeit und die Teilhabe an gesellschaftlichen Austauschprozessen. Sie kann bei Menschen aller Altersgruppen angewendet werden.

Zugang zur Psychotherapie

Der Zugang zu "Psychotherapie Vorarlberg" erfolgt ausschließlich über die Clearingstelle Psychotherapie. Im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs klären Psychotherapeut:innen, ob und welche psychotherapeutische Behandlung passend ist. Eine Anmeldung für ein Clearinggespräch erfolgt über ein Online-Anmeldeformular.

Überweisung und e-card

Wenn Sie direkt eine Fachärztin bzw. einen Facharzt aufsuchen wollen, ist das mit der e-card auch ohne Überweisung möglich. Für die Durchführung bestimmter fachärztlicher Untersuchungen, wie z.B. Röntgen, Computertomographie, Physikalische Medizin oder Labor, ist fast immer eine Zuweisung durch eine Ärztin bzw. einen Arzt erforderlich.

Der Überweisungsschein wird gemeinsam mit der e-card (als Anspruchsnachweis) der Ärztin oder dem Arzt vorgelegt, an die oder den Sie überwiesen wurden. Die Anzahl der direkten Arztbesuche mit der e-card (also ohne Überweisung) ist je nach Krankenversicherungsträger unterschiedlich. Meist können pro Quartal - bei Bedarf auch mehrfach - eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt für Allgemeinmedizin sowie eine Vertragsärztin bzw. ein Vertragsarzt pro Fachgebiet ohne Überweisung aufgesucht werden. Informationen darüber erhalten Sie direkt bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger.

Ist eine Leistung bewilligungspflichtig, dann muss die Überweisung oder Zuweisung dem Krankenversicherungsträger innerhalb eines Monats ab dem Tag, an dem sie ausgestellt wurde, zur Bewilligung vorgelegt werden. Manche Zuweisungen müssen vom Sozialversicherungsträger bewilligt werden. Für diese Bewilligungen kann eKOS genutzt werden. Die e-Zuweisung (eKOS) ist ein elektronisches Bewilligungsservice, welches für bestimmte medizinische Untersuchungen, wie z.B. Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), nuklearmedizinische und humangenetische Untersuchungen, klinisch-psychologische Diagnostik, Knochendichtemessungen, Röntgen oder Sonographie-Ultraschall, sukzessive etabliert wird. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin kann Ihnen Auskunft über die weitere Vorgangsweise mitgeteilt.

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Kosten und Zuschüsse

Seit 2001 bezahlen die Wiener Krankenkassen die "Psychotherapie auf Krankenschein" fast vollständig unter der Bedingung, dass eine ärztlich diagnostizierte psychische Störung vorliegt. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat in den vergangenen Jahren das Angebot für kostenlose Psychotherapie laufend erweitert und bietet nunmehr eine flächendeckende Versorgung der Versicherten und deren anspruchsberechtigten Angehörigen an. Wenn die Psychotherapie bei einem Vertragspartner der ÖGK erfolgt und alle Voraussetzungen vorliegen, übernimmt die ÖGK die Kosten.

Sie können sich für eine Psychotherapie durch eine freiberufliche Psychotherapeutin oder einen freiberuflichen Psychotherapeuten entscheiden. Wird die psychotherapeutische Behandlung bei einem Vertragspartner der BVAEB in Anspruch genommen, so ist ein Behandlungsbeitrag analog jenem der ärztlichen Hilfe zu leisten. Der Kostenzuschuss für die Behandlung bei einem freiberuflichen, zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Psychotherapeuten und bei einem entsprechend ausgebildeten Vertragsarzt, der über keinen Vertrag zur Erbringung psychotherapeutischer Leistungen mit der BVAEB verfügt, richtet sich nach der Satzung. Die Höhe des Zuschusses wird von der Art der Behandlung bestimmt (zB Einzelsitzung, Gruppensitzung, Dauer der Behandlung etc.).

Die BVAEB leistet Kostenzuschüsse für die Psychotherapie, die jährlich angepasst werden. Seit 1.1. dieses Jahres gelten folgende Beträge:

  • Einzelsitzung ab 25 Minuten: EUR 28,40
  • Einzelsitzung ab 50 Minuten: EUR 48,80
  • Gruppensitzung ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten: EUR 11,50
  • Gruppensitzung ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten: EUR 16,40

Zu beachten ist, dass Behandlungseinheiten unter 25 Minuten nicht vergütet werden. Bei Gruppentherapien unter 45 Minuten Dauer oder mit mehr als zehn Teilnehmern ist kein Kostenzuschuss möglich.

Der Versicherte muss der BVAEB und der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung vor oder nach der ersten, jedenfalls aber vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung der Behandlungsserie nachweisen. Ab der elften Sitzung ist die psychotherapeutische Behandlung bewilligungspflichtig.

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Klinisch-psychologische Behandlungen

Die BVAEB erbringt seit dem 1.1.2024 einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlungen. Die Psychologinnen und Psychologen müssen in die vom Bundesministerium geführte Psychologenliste eingetragen sein.

Der bzw. die Versicherte muss der BVAEB und der klinischen Psychologin oder dem klinischen Psychologen die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung vor oder nach der ersten, jedenfalls aber vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung nachweisen. Die ersten zehn Sitzungen bedürfen keiner Bewilligung. Ab der elften Sitzung ist die klinisch-psychologische Behandlung bewilligungspflichtig.

Die Höhe des Kostenzuschusses wird in der Höhe des in der Satzung festgelegten Betrages gewährt. Es gelten folgende Beträge:

  • Einzelsitzung ab 25 Minuten: EUR 28,40
  • Einzelsitzung ab 50 Minuten: EUR 48,80
  • Gruppensitzung ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten: EUR 11,50
  • Gruppensitzung ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten: EUR 16,40

Zu beachten ist, dass Behandlungseinheiten unter 25 Minuten nicht vergütet werden. Bei Gruppentherapien unter 45 Minuten Dauer oder mit mehr als zehn Teilnehmern ist kein Kostenzuschuss möglich.

Als Gruppe wird die Behandlung von 3 bis 7 Personen bezeichnet, 2 Personen werden als Paartherapie gewertet.

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Wenn zeitgleich eine Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten absolviert wird (laufende Therapieserie), können keine Kosten übernommen werden.

Kosten bei "Psychotherapie Vorarlberg"

Die Psychotherapie wird aus Beiträgen der Versicherungsträger und aus Mitteln des Landes Vorarlberg (Sozialfonds) finanziert. Die Eigenbeteiligung der Klientinnen und Klienten beträgt pro Therapieeinheit im Einzelsetting max. 15 Euro, pro Gruppeneinheit max. 5 Euro. Wir bieten Psychotherapie in den Sprachen Deutsch, Englisch, Bosnisch, Kroatisch, Serbisch und Türkisch an.

Klinische PsychologInnen

Klinische PsychologInnen sind ExpertInnen für psychische Gesundheit und unterstützen dabei, Symptome zu überwinden, Belastungen zu reduzieren und das psychische Wohlbefinden wiederherzustellen. Klinische PsychologInnen haben mindestens fünf Jahre Psychologie an einer Universität studiert und nach ihrem Studium eine rund zweijährige postgraduale theoretische und praktische Ausbildung, begleitet durch Supervision und Selbsterfahrung, absolviert. Meist noch weitere Spezialisierungen, Zusatzausbildungen und Zertifizierungen.

Klinisch-psychologische Behandlung wird im Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppensetting angeboten und hilft mit psychologischen Maßnahmen bei psychischen Störungen und Leidenszuständen, inkl. Ängste, AD(H)S, Zwänge, Schizophrenie etc., neurologischen Erkrankungen, die das Zentrale Nervensystem betreffen (Gehirnhautentzündung, Schädelhirntrauma, Schlaganfall u.ä.) bzw. haben (z.B. die die Alltagsaktivitäten beeinträchtigen.

Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung

Seit 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Um den Kostenzuschuss zu erhalten, ist eine ärztliche Untersuchung nötig. Sie brauchen keine Überweisung einer Ärztin oder eines Artzes. Was Sie allerdings spätestens vor Beginn der zweiten Einheit der klinisch-psychologischen Behandlung benötigen, ist der Nachweis, dass eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat. In dieser Untersuchung wird beispielsweise ausgeschlossen, dass körperliche Erkrankungen für die psychische Erkrankung verantwortlich sind. Die ärztliche Untersuchung kann von AllgemeinmedizinerInnen oder beispielsweise auch von FachärztInnen wie NeurologInnen oder PsychiaterInnen durchgeführt werden.

Die Einreichung von mehreren Honorarnoten gleichzeitig ist ebenso möglich, wie die Einreichung von Sammelhonorarnoten.

Der Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung ist auch bei Mitversicherten möglich. Der Kostenzuschuss besteht hier in derselben Höhe.

Auch für Hausbesuche sind Kostenzuschüsse möglich. Die Höhe des Kostenzuschusses bleibt allerdings gleich, egal, wo die klinisch-psychologische Behandlung durchgeführt wird.

Für die Inanspruchnahme eines Kostenzuschusses können in Ausnahme- und begründeten Einzelfällen einzelne klinische-psychologische Behandlungen unter folgenden Voraussetzungen online durchgeführt werden: Eine Online-Behandlung setzt eine vorangegangene persönlichen Kontakt zwischen Klinischer PsychologIn und KlientIn voraus. Eine Online- Behandlung setzt voraus, dass durch die telemedizinische Behandlung gleichwertige Ergebnisse wie in Präsenz zu erwarten sind. Nur Leistungen, die als zweckmäßige Krankenbehandlung angesehen werden können, sind mit dem Versicherungsträger abrechenbar. Ausgeschlossen sind Inhalte, welche per Telemedizin nicht effektiv vermittelt werden können. Die Online-Behandlung soll auf der Honorarnote vermerkt sein.

Wenn Sie die Psychotherapie bei niedergelassenen Psychotherapeut*innen durchführen, die nicht in ein Finanzierungsmodell eingebunden sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des an den*die Psychotherapeut*in bezahlten Honorars zurück.

Für einen Kostenzuschuss zu den ersten 10 Psychotherapiesitzungen genügt es, neben dieser ärztlichen Bestätigung die Honorarnote des*der Psychotherapeut*in bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Für einen Kostenzuschuss ab der elften Psychotherapiesitzung muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme eines*einer freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeut*in“ gestellt werden, auf dem von dem*der Psychotherapeut*in einige Fragen beantwortet werden. Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann dann den Kostenzuschuss für maximal 50 weitere Psychotherapiesitzungen bewilligen.

Nachstehend eine Aufstellung der von uns recherchierten Zuschüsse der einzelnen Kassen.

Kasse Leistung Zuschuss
ÖGK Gruppensitzung (max. Minuten) 46,60 €
ÖGK Familiensitzung (min. 48,80 €
SVS (BSVG und GSVG) Gruppensitzung (max. 11,50 €

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