In Österreich ist es grundsätzlich möglich, direkt eine Fachärztin bzw. einen Facharzt aufzusuchen, ohne eine Überweisung zu benötigen. Dies gilt auch für Psychiater. Allerdings gibt es einige Aspekte, die beachtet werden sollten, insbesondere im Hinblick auf Kostenzuschüsse und bestimmte Untersuchungen.
Die Rolle der e-card und der Krankenversicherung
Wenn Sie eine Vertragsärztin bzw. einen Vertragsarzt (Kassenarzt) in Anspruch nehmen und bei der ÖGK versichert sind, müssen Sie in der Regel nichts extra bezahlen, da die medizinischen Leistungen direkt mit der ÖGK verrechnet werden. Wichtig ist, dass Sie immer Ihre e-card mitnehmen. In manchen Fällen kann jedoch zusätzlich eine Überweisung erforderlich sein.
Die Anzahl der direkten Arztbesuche mit der e-card (also ohne Überweisung) ist je nach Krankenversicherungsträger unterschiedlich. Meist können pro Quartal - bei Bedarf auch mehrfach - eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt für Allgemeinmedizin sowie eine Vertragsärztin bzw. ein Vertragsarzt pro Fachgebiet ohne Überweisung aufgesucht werden. Es empfiehlt sich, direkt bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger Informationen darüber einzuholen.
Überweisung für bestimmte Untersuchungen
Für die Durchführung bestimmter fachärztlicher Untersuchungen, wie z.B. Röntgen, Computertomographie, Physikalische Medizin oder Labor, ist fast immer eine Zuweisung durch eine Ärztin bzw. einen Arzt erforderlich. Diese Zuweisung dient dazu, dass die zuweisende Ärztin oder der zuweisende Arzt für die Diagnose und Behandlung eine konkrete Untersuchung benötigt, die sie oder er nicht selbst durchführen kann.
Der Überweisungsschein wird gemeinsam mit der e-card der Ärztin oder dem Arzt vorgelegt, an die oder den Sie überwiesen wurden.
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Kostenzuschüsse für Psychotherapie
Wenn Sie die Psychotherapie bei niedergelassenen Psychotherapeut*innen durchführen, die nicht in ein Finanzierungsmodell eingebunden sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des an den*die Psychotherapeut*in bezahlten Honorars zurück.
Um einen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung darüber, dass Sie sich spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären, die die seelische Problematik vielleicht (mit-) bedingen. Die Untersuchung kann von einem*einer praktischen Ärzt*in durchgeführt werden, für die Bestätigung gibt es ein Formular.
Für einen Kostenzuschuss zu den ersten 10 Psychotherapiesitzungen genügt es, neben dieser ärztlichen Bestätigung die Honorarnote des*der Psychotherapeut*in bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Für einen Kostenzuschuss ab der elften Psychotherapiesitzung muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme eines*einer freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeut*in“ gestellt werden, auf dem von dem*der Psychotherapeut*in einige Fragen beantwortet werden. Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann dann den Kostenzuschuss für maximal 50 weitere Psychotherapiesitzungen bewilligen.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat in den vergangenen Jahren das Angebot für kostenlose Psychotherapie laufend erweitert und bietet nunmehr eine flächendeckende Versorgung der Versicherten und deren anspruchsberechtigten Angehörigen an. Wenn die Psychotherapie bei einem Vertragspartner der ÖGK erfolgt und alle Voraussetzungen vorliegen, übernimmt die ÖGK die Kosten. Hier finden Sie eine Liste der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner für Psychotherapie, die auch die Kontakte der jeweiligen Clearingstellen beinhaltet.
Kostenzuschüsse der BVAEB für Psychotherapie und klinisch-psychologische Behandlungen
Die BVAEB leistet Kostenzuschüsse für die Psychotherapie, die jährlich angepasst werden. Seit 1.1. dieses Jahres gelten folgende Beträge:
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- Einzelsitzung ab 25 Minuten: EUR 28,40
- Einzelsitzung ab 50 Minuten: EUR 48,80
- Gruppensitzung ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten: EUR 11,50
- Gruppensitzung ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten: EUR 16,40
Zu beachten ist, dass Behandlungseinheiten unter 25 Minuten nicht vergütet werden. Bei Gruppentherapien unter 45 Minuten Dauer oder mit mehr als zehn Teilnehmern ist kein Kostenzuschuss möglich.
Der Versicherte muss der BVAEB und der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung vor oder nach der ersten, jedenfalls aber vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung der Behandlungsserie nachweisen. Ab der elften Sitzung ist die psychotherapeutische Behandlung bewilligungspflichtig.
Die BVAEB erbringt seit dem 1.1.2024 einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlungen. Die Psychologinnen und Psychologen müssen in die vom Bundesministerium geführte Psychologenliste eingetragen sein. Der bzw. die Versicherte muss der BVAEB und der klinischen Psychologin oder dem klinischen Psychologen die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung vor oder nach der ersten, jedenfalls aber vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung nachweisen. Die ersten zehn Sitzungen bedürfen keiner Bewilligung. Ab der elften Sitzung ist die klinisch-psychologische Behandlung bewilligungspflichtig.
Die Höhe des Kostenzuschusses wird in der Höhe des in der Satzung festgelegten Betrages gewährt. Es gelten folgende Beträge:
- Einzelsitzung ab 25 Minuten: EUR 28,40
- Einzelsitzung ab 50 Minuten: EUR 48,80
- Gruppensitzung ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten: EUR 11,50
- Gruppensitzung ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten: EUR 16,40
Zu beachten ist, dass Behandlungseinheiten unter 25 Minuten nicht vergütet werden. Bei Gruppentherapien unter 45 Minuten Dauer oder mit mehr als zehn Teilnehmern ist kein Kostenzuschuss möglich. Als Gruppe wird die Behandlung von 3 bis 7 Personen bezeichnet, 2 Personen werden als Paartherapie gewertet.
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Wenn zeitgleich eine Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten absolviert wird (laufende Therapieserie), können keine Kosten übernommen werden.
Besonderheiten bei Wahlpsychologen
WahlpsychologInnen haben keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Das bedeutet: Sie als PatientIn müssen die Diagnostik zuerst selbst bezahlen. Danach können Sie die Honorarnoten zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Wenn Sie eine klinisch-psychologische Diagnostik bei einer Wahlpsychologin in Anspruch nehmen, bekommen Sie bis zu 80 % des Kassentarifs von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Dafür benötigen Sie eine Überweisung von einem Facharzt für Psychiatrie/Neurologie/Innere Medizin bzw. Ihrem praktischen Arzt mit einer chefärztlichen Bewilligung.
eKOS - Elektronisches Bewilligungsservice
Die e-Zuweisung (eKOS) ist ein elektronisches Bewilligungsservice, welches für bestimmte medizinische Untersuchungen, wie z.B. Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), nuklearmedizinische und humangenetische Untersuchungen, klinisch-psychologische Diagnostik, Knochendichtemessungen, Röntgen oder Sonographie-Ultraschall, sukzessive etabliert wird.
Derzeit steht das elektronische Kommunikationsservice eKOS nicht bei allen Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung, sondern wird Schritt für Schritt eingeführt. In der Übergangsphase können Sie von den Kassenärztinnen bzw. Kassenärzten weiterhin Zuweisungen in Papierform erhalten.
Weitere Informationen und Anlaufstellen
Wenn Sie unter Panikattacken leiden und einen ersten Schritt in Richtung Behandlung suchen, kann ein Psychotherapeut, der über Erfahrungen in der Behandlung von Panikattacken verfügt, ein sinnvoller Ansprechpartner sein. Dieser wird Ihnen sicherlich sagen, ob seiner Einschätzung nach unterstützende Medikation nützlich wäre, und wie in diesem Fall weiter vorzugehen ist.
Bei vielen Erkrankungen oder bei speziellen Gesundheitsfragen können Allgemeinmediziner:innen - also Hausärztinnen und Hausärzte - oft helfen. In den meisten Fällen sind sie die erste Ansprechstelle.
Hier finden Sie Listen der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte der ÖGK. Hinzu kommen Ärztinnen und Ärzte in Primärversorgungseinheiten, Vertragseinrichtungen (Spitalsambulanzen) und in den Gesundheitseinrichtungen der ÖGK.