Die Pflegeberufe stehen unter Druck: Steigender Personalbedarf, hohe Belastungen und herausfordernde Rahmenbedingungen machen es notwendig, neue Lösungen zu finden. Hierbei spielen verschiedene Aspekte eine Rolle, von der Digitalisierung über die Arbeitszeitgestaltung bis hin zur Ausbildung und Finanzierung.
Digitalisierung in der Pflege
Mit rund 70 Prozent ist die Mehrheit der rund 32.000 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland bisher nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen, obwohl die Anbindung seit Juli verpflichtend ist. Aktuellen Zahlen zufolge ist bisher etwa ein Drittel der rund 32.000 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland im Verzeichnis der Gematik, der nationalen Agentur für die Digitalisierung des Gesundheitswesens, registriert.
„Diese Förderung soll einen wichtigen Beitrag leisten, um die Umsetzung des digitalen Fahrplans für die Pflege voranzubringen. Es muss nun analysiert werden, weshalb die Abrufquote weiterhin eher niedrig ist und wie sich die Hürden für die Pflegeeinrichtungen bewältigen lassen“, sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. Der Kassenchef hatte bereits Anfang 2024 zu einer Informationsoffensive aufgerufen, damit mehr Pflegeeinrichtungen die seit 2019 bereitstehenden Fördermittel nutzen. Das ermöglicht Zuschüsse bis zu maximal 12.000 Euro, die auch mit mehreren Anträgen auf mehrere Maßnahmen aufgeteilt werden können.
DAK-Vorstandschef Andreas Storm appelliert an die Politik, den Zugang zu den Fördermitteln zu vereinfachen, indem beispielsweise für die Anschaffung von digitaler Ausrüstung ein Einmal-Zuschuss gewährt wird, der an eine geringe Eigenbeteiligung geknüpft ist. „Eine intensivere Begleitung und passgenauere Lösungen sind insbesondere für die kleineren Pflegeeinrichtungen auf ihrem Digitalisierungsweg dringend erforderlich. Im kommenden Jahr wird etwa die vollelektronische Abrechnung der pflegerischen Leistungen zwingend vorgeschrieben.
Arbeitszeitgestaltung und Personalentwicklung
Im Rahmen von drei betrieblichen Experimentierräumen entstanden Konzepte für mobiles Arbeiten, selbstorganisierte Dienstplanung und flexible Vertretungslösungen. Mit dem Projekt Pflege:Zeit haben das Institut Arbeit und Technik (IAT), die MA&T Sell & Partner GmbH und die Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach gemeinsam neue Ansätze der Arbeitszeitgestaltung in der stationären Altenpflege erprobt.
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- Dienstplanung im Team: Mitarbeitende gestalteten eigenverantwortlich ihre Schichtpläne.
- Führungskräfte erhielten parallel Trainings, um Mitgestaltung der Beschäftigten zu ermöglichen und zu fördern.
„Wir haben den Mut gefasst, mit Arbeitszeiten bewusst zu experimentieren, mit klaren Regeln, aber auch mit Offenheit für Neues“, sagt Dr. „Die Erfahrungen sind für uns wertvoll und zukunftsweisend“, betont Helmut Wallrafen, Geschäftsführer der Sozial-Holding Mönchengladbach. „Das Projekt Pflege:Zeit verdeutlicht, dass Flexibilität und Verlässlichkeit kein Widerspruch sein müssen“, fasst Silke Völz zusammen. Die Ergebnisse wurden in der Broschüre „Zwischen Souveränität und Solidarität: Arbeitszeitgestaltung in der stationären Altenpflege“ veröffentlicht. Sie bietet Handlungsempfehlungen für andere Einrichtungen und zeigt praxisnah, wie Experimentierräume genutzt werden können.
Ausbildung und Nachwuchsförderung
Als Maßnahme gegen die steigenden Abbrecherzahlen in der Pflegeausbildung setzt das Land Brandenburg auf ein neues Konzept zur sozialpädagogischen Begleitung und Beratung von Pflege-Azubis. „Viele Menschen starten hochmotiviert in die Pflegeausbildung, scheitern dann aber an den komplexen Anforderungen der generalistischen Pflegeausbildung - oder auch an privaten Herausforderungen, die sie in dieser intensiven Ausbildungsphase nicht ausreichend bewältigen können. Das hat die Abbrecherquoten in den letzten Jahren in die Höhe schießen lassen“, erklärt die bpa-Landesvorsitzende Simone Leske.
„Die geplante sozialpädagogischen Begleitung ist ein wichtiger Ansatz, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Damit die Maßnahme tatsächlich Wirkung entfalten kann, fordert der bpa eine konkrete und verbindliche Ausgestaltung in der entsprechenden Verordnung. „Es braucht eine gute und verlässliche Personalausstattung mit nachhaltig abgesicherter Finanzierung sowie eine attraktive Vergütung, um qualifizierte Fachkräfte für diese Stellen zu gewinnen.
Ende August fand die gemeinsame Abschlussfeier für die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Ausbildung Pflegefachassistenz (PFA) sowie der einjährigen Ausbildung Pflegeassistenz (PA) an der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Mistelbach statt. Die feierliche Übergabe der Zeugnisse durch Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister fand mit zahlreichen Ehrengästen im Mehrzwecksaal des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf statt. Landesrätin Teschl- Hofmeister beglückwünschte: „Ich gratuliere allen Absolventinnen und Absolventen und wünsche ihnen viel Erfolg und viel Freude auf ihrem beruflichen Weg.“ Es gratulierten den Absolventinnen und Absolventen auch sehr herzlich zu ihrem Abschluss der Vorstand der NÖ Landesgesundheitsagentur, Mag. Dr. Bernhard Kadlec und der Interimistische Direktor der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege, Mag.
Finanzierung und Rahmenbedingungen
Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach fordert eine bundesweite Finanzierung für Springerkonzepte in Pflegeeinrichtungen. In dem groß angelegten Modellprojekt hat der Freistaat Bayern mit insgesamt rund 5,7 Millionen Euro 32 Springerkonzepte in 65 Langzeitpflegeeinrichtungen gefördert. Das Ergebnis zeigt jetzt ein Gutachten der Hochschule Kempten: Springerkonzepte sind geeignet, die Belastung der Pflegekräfte zu verringern. Auch die Inanspruchnahme von Leiharbeit kann damit verringert werden.
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„Pflegepersonal erwartet zu Recht verlässlichere Dienstpläne und ein Ausfallkonzept, dass nicht allein auf dem Einspringen von Pflegekräften beruht, die sich nicht im Dienst befinden. Springerkonzepte setzen hier an und sind ein wichtiger Baustein für mehr Gesundheit und Zufriedenheit des Pflegepersonals. Sie sehen ein geregeltes Einspringen bei Personalausfällen vor und stehen somit für verlässliche Ruhezeiten und Dienstpläne. Entscheidend für eine flächendeckende Etablierung von Springerkonzepten sei jedoch die Finanzierung. Nach der aktuellen Rechtslage sind etwaige Mehrkosten durch Springerkonzepte Betriebskosten. Aufgrund des Teilleistungsprinzips der Pflegeversicherung fallen Kostensteigerungen im Ergebnis den Pflegebedürftigen und den Bezirken als Träger der Hilfe zur Pflege zur Last.
Die Ministerin erläuterte: „Ich setze mich deshalb beim Bund dafür ein, dass die Zusage im Koalitionsvertrag eingehalten wird und die Mehrkosten zur Schaffung von Springerpools sowie entsprechende Vergütung für das Personal ausgeglichen werden.
Qualität und Wertschätzung
Die Segeberger Kliniken gewinnen mit Herrn Oliver Kagerer eine erfahrene Führungspersönlichkeit für die strategisch wichtige Position des Pflegedirektors. Zuvor prägte er als Pflegedirektor der Asklepios Klinik Nord maßgeblich die Ausrichtung und Weiterentwicklung der Pflege. Der gebürtige Lübecker Herr Oliver Kagerer ist staatlich examinierter Krankenpfleger, studierte Pflegemanagement und war zuletzt als Leiter des Konzernbereichs Pflege der Asklepios Kliniken tätig.
Dazu Herr Oliver Kagerer: „Pflege ist das Herzstück jeder Klinik und verdient Wertschätzung, Perspektive und Entwicklung. Über 600 Pflegekräfte arbeiten an den verschiedenen Standorten der Segeberger Kliniken. Sie bilden das Rückgrat der medizinischen Versorgung und sind Tag für Tag mit großem Engagement für die Patienten im Einsatz. „Ohne ihren unermüdlichen Einsatz wäre eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung nicht denkbar. Zur Sicherung des pflegerischen Nachwuchses bildet das unternehmenseigene Bildungszentrum für Gesundheitsberufe der Segeberger Kliniken regelmäßig junge Menschen in Pflegeberufen aus.
Der Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) sieht vor, die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) durchgängig als Qualitätskriterium bei der Festlegung von Leistungsgruppen zu streichen. Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller warnt allerdings: „Diese Untergrenzen helfen, dass Patientinnen und Patienten gut versorgt werden und Pflegekräfte nicht überlastet sind. Das Brandenburger Gesundheitsministerium sieht in den PpUGV ein bewährtes Mindestinstrument, das erst dann entfallen sollte, wenn gleichwertige oder bessere Steuerungs- und Qualitätsmechanismen flächendeckend etabliert sind. Unnötige Bürokratie könnte auch ohne Abschaffung der Untergrenzen verringert werden, zum Beispiel durch digitale Nachweise und einfachere Regeln. Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) warnt davor, die Krankenhausreform ohne Qualitätsvorgaben für die Pflege umzusetzen. Da der Gesetzentwurf vorsieht , die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) nicht länger als Struktur- und Prozessvoraussetzung in den Leistungsgruppen zu verankern, entfällt der bislang einzige pflegerische Bezugspunkt in diesem ...
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