Richtiges Verhalten auf der Autobahn: Was Sie bei Stau und Panne beachten müssen

Reisen mit dem Auto ist beliebt, doch vor allem in Urlaubszeiten ist auf den Autobahnen viel los und der Verkehr gerät schnell ins Stocken. Leider gehören Staus in der Reisezeit zum Alltag. Damit man selbst ohne Schaden und Ärger aus dem Stau wieder herauskommt, sollte man einige Dinge beachten.

Verhalten im Stau

Dass der Verkehr steht, passiert manchmal ganz plötzlich, oft ohne ersichtlichen Grund. Einfach, weil viel los ist.

Rettungsgasse bilden

Bei stockendem Verkehr - also vor allem bei Stau - muss Einsatzfahrzeugen ein schnelles Durchkommen ermöglicht werden. Sobald der Verkehr ins Stocken gerät, müssen Autofahrer auf der Autobahn eine Rettungsgasse bilden, nicht erst, wenn sich Rettungsfahrzeuge nähern. Denn dann ist es aus Platzgründen oft gar nicht mehr möglich auszuweichen.

Die Rettungsgasse ist auf mehrspurigen Richtungsfahrbahnen, wie Autobahn und Autostraße, zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden. Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Wer auf der linken Fahrspur ist, fährt nach links, alle anderen fahren nach rechts. Das gilt auch dann, wenn man kein Einsatzfahrzeug wahrnimmt.

Um Auffahrunfälle zu vermeiden, ist es ratsam das Warnblinklicht einzuschalten, sobald man auf einen Stau zufährt. Dann können andere Verkehrsteilnehmer die Gefahr besser und schneller erkennen.

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Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen von bis zu 2.180 Euro rechnen.

Rechtsfahrgebot

Von manchen als Schikane empfunden, gilt das Rechtsfahrgebot immer, soweit es zumutbar ist. Den zweiten Fahrstreifen darf man ausnahmsweise länger nutzen, wenn auf dem ersten Streifen viele Fahrzeuge langsam unterwegs sind und man dort immer nur sehr kurze Strecken fahren könnte.

Überholen

An sich darf man rechts nicht überholen. Wenn der Verkehr auf der linken Fahrspur steht oder mit höchstens 60 km/h fährt, darf auch rechts überholt werden, allerdings immer nur mit einer Geschwindigkeitsdifferenz von maximal 20 km/h. Das bedeutet, fahren die Autos links etwa 15 km/h, darf man rechts mit 35 km/h an ihnen vorbeifahren. Wenn die Fahrzeuge auf der linken Spur stehen, sind rechts maximal 20 km/h erlaubt.

Aussteigen

Grundsätzlich darf man auf Autobahnen und Schnellstraßen das Fahrzeug auch bei Stau nicht verlassen. Fahrbahn betreten auch bei Stau verboten. Ausnahme: ein Unfall muss abgesichert werden. Verstöße werden mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro geahndet.

Bei erkennbar längerem Stillstand sollte die Exekutive aber keine Strafen aussprechen, zumindest wenn keinerlei Gefahr besteht - weit vom Fahrzeug entfernen darf man sich allerdings auf keinen Fall. Wer sich bei einer Vollsperrung die Beine vertreten möchte, verstößt auch gegen die Vorschriften, die Polizei sieht in diesen Fällen aber oft von einer Anzeige ab. Allerdings nur, wenn man keine Rettungskräfte behindert. Wer also aussteigt, sollte sich nicht allzu weit vom Fahrzeug entfernen, damit man schnell weiter fahren kann, falls sich der Stau auflöst.

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Rückwärtsfahren oder Wenden

Beides ist auf der Autobahn verboten - es sei denn, die Polizei fordert dazu auf, um den Verkehr von der Autobahn abzuleiten. Eigenständige Aktionen sind nicht nur gefährlich, sondern werden mit einer Strafe bis zu 726 Euro geahndet.

Telefonieren im Stau

Das Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung ist nur erlaubt, wenn der Motor ausgeschaltet ist, das gilt auch im Stau. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 100 bis 200 Euro rechnen.

Keine Sonderregelung für Motorräder

Man sieht dieses Verhalten immer wieder, es ist aber verboten: Ein Motorrad, dass sich zwischen anderen Fahrzeugen durch den Stau schlängelt. Hier drohen dem Fahrer eine Geldbuße von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Auch hier gilt: Überholen darf man nur links und mit ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Fahrzeugen. Denn sonst gefährdet man sich selbst und andere.

Verhalten bei Panne

Pannenstreifen

Diese Verkehrsfläche ist - wie der Name schon sagt - für Fahrzeuge reserviert, die aufgrund einer Panne zum Stillstand gebracht werden mussten. Der ÖAMTC hat die wichtigsten Regeln bezüglich des Pannenstreifens zusammengestellt.

Auf dem Pannenstreifen darf grundsätzlich nur angehalten werden, wenn ein technisches Gebrechen oder ein Notfall vorliegt. Das Gesetz besagt: Der Pannenstreifen ist der rechts neben dem Fahrstreifen einer Richtungsfahrbahn befindliche Teil der Straße, wenn dieser nicht durch Bodenmarkierungen als Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen gekennzeichnet ist.

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Sofern sich aus Straßenverkehrszeichen oder speziellen Bodenmarkierungen bzw. Anweisungen der Exekutive oder den Vorschriften zur Bildung der Rettungsgasse nichts anderes ergibt, ist es verboten, den Pannenstreifen zu befahren. Wird ein Kraftfahrzeug auf der Autobahn angehalten, weil es z.B. ein Gebrechen hat, muss man es, wenn möglich, auf dem Pannenstreifen abstellen.

Niemals die Fahrbahn betreten. Den Weg zur Notrufsäule am besten hinter der Leitplanke zurücklegen. Egal, ob man den Schaden selbst beheben kann oder Hilfe benötigt - über die Notrufsäule unbedingt angeben, wo man mit dem ausgefallenen Fahrzeug steht. Vor allem auf Strecken mit besonders schmalen Seitenstreifen muss man unbedingt ein Sicherheits-Fahrzeug (z.B. Polizeifahrzeug, Pannenauto) anfordern.

Für das Wiedereinordnen in den Verkehr nach der Behebung einer Panne kann der Pannenstreifen als "Beschleunigungsstreifen" benützt werden. Das ist meist sicherer als ein Anfahren auf dem ersten Fahrstreifen.

Wer meint, so den Stau "auszutricksen" und die nächste Abfahrt oder einen Rastplatz zu erreichen, riskiert bis zu 726 Euro Verwaltungsstrafe. Ein widerrechtliches Befahren des Pannenstreifens kann teuer werden. In seltenen Fällen kann der Pannenstreifen mittels Fahrstreifensignalisierung frei gegeben werden.

Auch das Halten auf dem Standstreifen ist verboten und wird mit 30 Euro Bußgeld geahndet.

Verhalten im Tunnel

Bei Fahren im Tunnel haben Vorsicht und Aufmerksamkeit höchste Priorität. Bei der Einfahrt sollte das Abblendlicht eingeschaltet, die Sonnenbrille abgenommen und nicht überholt werden. Einige Tunnel senden aktuelle Informationen und Verkehrswarnungen über das Radio, deshalb ist es ratsam kurz vor dem Tunnel das Radio einzuschalten.

Kommt es im Tunnel zu einem Stau, sollten Autofahrer den Warnblinker einschalten, eine Rettungsgasse bilden und aus Sicherheitsgründen zum Vordermann einen Abstand von mindestens fünf Metern einhalten.

Wenn der Verkehr länger still steht, den Motor abschalten, im Auto sitzen bleiben und auf Durchsagen über das Radio oder die Tunnel-Lautsprecher achten.

Weitere Tipps für stressfreies Reisen

Staus zu umgehen, ist in Ferienzeiten schwierig. Vor allem an den Wochenenden sind die Autobahnen oft überfüllt. Der ADAC rät Autofahrern die Fahrt in den Urlaub auf einen Dienstag oder Mittwoch zu legen, hier ist erfahrungsgemäß weniger los. Wer auf der Reise ausreichend Verpflegung dabei hat und immer auf einen mindestens halb vollen Tank achtet, kommt unbeschwert durch den Stau.

Zusammenfassung der wichtigsten Regeln

Hier ist eine Tabelle, die die wichtigsten Regeln und potenziellen Strafen zusammenfasst:

Verhalten Strafe
Keine Rettungsgasse bilden Bis zu 2.180 Euro
Unberechtigtes Befahren des Pannenstreifens Bis zu 726 Euro Verwaltungsstrafe
Halten auf dem Standstreifen 30 Euro Bußgeld
Rückwärtsfahren oder Wenden auf der Autobahn Bis zu 726 Euro
Fahrbahn betreten ohne Notwendigkeit Verwarnungsgeld von zehn Euro
Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung bei laufendem Motor 100 bis 200 Euro Bußgeld
Motorradfahren durch den Stau 100 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg

Beachten Sie diese Regeln, um sicher und stressfrei auf der Autobahn unterwegs zu sein!

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