Richtiges Verhalten beim Überholen auf der Autobahn

Um sicher und regelkonform auf der Autobahn zu überholen, ist es wichtig, die Verkehrsregeln zu kennen und zu beachten. Hier sind einige wichtige Aspekte, die beim Überholen auf der Autobahn zu berücksichtigen sind:

Grundlagen des Überholens

Du musst durch die richtige Blicktechnik beurteilen können, ob ein Überholen bzw. Vorbeifahren erforderlich bzw. sinnvoll, erlaubt und möglich ist. Der Vorgang muss rechtzeitig angezeigt sowie rasch, sicher und ohne Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern durchgeführt werden.

Vorbeifahren vs. Überholen

Vorbeifahren nennt man das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einer sich auf der Fahrbahn befindenden, sich nicht fortbewegenden Person oder Sache, z.B. an einem anhaltenden, haltenden oder parkenden Fahrzeug. Beim Vorbeifahren musst du einen ausreichenden Seitenabstand einhalten.

Überholen ist ein Vorbeibewegen an einem Fahrzeug, das auf derselben Fahrbahn in die gleiche Richtung fährt.

Nicht als Überholen gilt:

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  • Das Nebeneinanderfahren von Fahrzeugreihen
  • Die freie Wahl des Fahrstreifens
  • Das Vorbeibewegen an einem Radfahrer auf einem Radfahrstreifen
  • Wenn einer der beiden Fahrzeuglenker [§ 2 StVO und 2Ob12/92, 2Ob6/94] auf einem Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen fährt

Verkehrsbeurteilung und Blicktechnik

Du musst beurteilen, ob das Vorbeifahren oder Überholen aufgrund der Verkehrsverhältnisse möglich ist und in welcher Form die Kontaktaufnahme erfolgen muss.

Kein vollständiger 3-S-Blick hat einen Fehler [M] zur Folge, bei wiederholtem Verhalten wird daraus [S]. Fehlendes Blickverhalten wird immer als [S] beurteilt. Auch wenn du ein anderes Fahrzeug übersiehst, ist das ein Fehler [S].

Ein Fehler [S] und eine negative Bewertung der Prüfung erfolgt in diesen Fällen:

  • Du überholst trotz des Vorschriftszeichens „Überholen verboten“
  • Du überholst auf oder unmittelbar vor einem ungeregelten Schutzweg oder einer ungeregelten Radfahrerüberfahrt

Überholsicht und Behinderung

Du musst beurteilen können, ob das Vorbeifahren oder Überholen aufgrund der Sichtverhältnisse und der Verkehrslage möglich ist.

Wenn du zum Vorbeifahren oder Überholen ansetzt (ein Umspuren gilt als „ansetzen“), obwohl die Verkehrslage, die Straßen- oder Sichtverhältnisse das Manöver nicht erlauben, ist ein Fehler [S] die Folge.

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Kommt es durch das Überholmanöver zu einer Behinderung oder ist dafür nicht genügend Platz vorhanden, ist die Beurteilung [S] und die Prüfung wird nicht bestanden.

Rechtzeitige Anzeige

Du musst das Vorbeifahren bzw. den Überholvorgang so rechtzeitig anzeigen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer ohne Gefährdung auf dieses Fahrmanöver einstellen können.

Ein zu frühes Anzeigen gilt als Fehler [L], bei wiederholtem Verhalten als Fehler [M]. Wenn dadurch für andere Verkehrsteilnehmer eine unklare Situation entsteht und das zu frühe Blinken zu ihrer Verwirrung beiträgt, ist ein Fehler [S] die Folge.

Zu spätes Anzeigen, ein Unterlassen der Anzeige sowie eine nicht mit dem 3-S-Blick koordinierte Anzeige wird mit einem Fehler [M] beurteilt, bei wiederholtem Verhalten als Fehler [S].

Wenn du den Blinker nach dem Manöver nicht ausschaltest, wird ein Fehler [L] oder [M] eingetragen. Wenn dadurch für andere Verkehrsteilnehmer eine unklare Situation entsteht und das fortgesetzte Blinken zu ihrer Verwirrung beiträgt, ist ein Fehler [S] die Folge.

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Beschleunigen und Gangwahl

Wenn es für eine ausreichende Beschleunigung erforderlich ist, musst du zurückschalten. Du musst diesen Schaltvorgang rasch durchführen und das Beschleunigungsvermögen des Fahrzeuges voll ausnützen.

Wenn du nicht zurückschaltest, obwohl die Drehzahl zu niedrig ist, wird das wie zu wenig Gas geben als Fehler [M] beurteilt.

Überholen mit zu geringem Geschwindigkeitsunterschied hat die Bewertung [S] zur Folge. Kommt es dadurch zu einer Behinderung anderer Straßenbenützer, ist die Beurteilung [S] und die Prüfung wird nicht bestanden.

Seitenabstand

Die üblichen Abstandsrichtwerte können bei ausreichender Geschwindigkeitsreduktion auch unterschritten werden, ohne dass der Prüfer einen Fehler eintragen muss.

Abstand geringfügig unterschritten: Fehler [M]

Abstand deutlich unterschritten: Fehler [S]

Nicht angepasstes Verhalten bei Personen (Geschwindigkeit, Abstand): Fehler [S]

Wiedereinordnen

Vor dem Wiedereinordnen auf den rechten Fahrstreifen musst du dich überzeugen, dass ein ausreichend großer Sicherheitsabstand (mindestens der 1-Sekunden-Sicherheitsabstand) zum überholten Fahrzeug gegeben ist.

Zu langes Fahren auf der linken Spur ergibt einen Fehler [M].

Ein Wiedereinordnen ohne Kontrollblick wird mit [M] bewertet. Bei gefahrenerhöhenden Situationen (z.B. zwei Fahrstreifen rechts, im Bereich von Autobahnauffahrten, ...) ist die Fehlerkategorie [S].

Ordnest du dich zu knapp, mit zu geringem Sicherheitsabstand wieder ein, gilt das als Fehler [M]. Wenn dieses Fehlverhalten wiederholt stattfindet, wird es als Fehler [S] beurteilt.

Rechtsfahrgebot und Überholen auf der Autobahn

Seit 1960 gilt in Österreich das Rechtsfahrgebot. Auf allen Straßen muss möglichst weit rechts gefahren werden. In der Realität tun sich manche Verkehrsteilnehmende damit aber offenbar schwer.

Richtiges Fahrverhalten auf der Autobahn besagt links zu Überholen und sich so bald als möglich wieder rechts einzureihen, sofern der Verkehr es zulässt. Sobald ein sicherer Wechsel auf den rechten Fahrstreifen möglich ist - ohne den Hintermann zu schneiden - muss dieser durchgeführt werden.

"Man darf nicht außer Acht lassen, dass auf unseren Autobahnen die Rechtsfahrordnung gilt und der linke Fahrstreifen rein zum Überholen gedacht ist. Sobald man sicher gehen kann, dass keine Gefahr droht, muss der linke Fahrstreifen verlassen werden. Wenn sich alle Autofahrer daran halten würden, könnte man Staus sowie zahlreiche Unfälle vermeiden", so Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV).

Verhalten im Stau

Sobald der Verkehr ins Stocken gerät, müssen Autofahrer auf der Autobahn eine Rettungsgasse bilden, nicht erst, wenn sich Rettungsfahrzeuge nähern. Denn dann ist es aus Platzgründen oft gar nicht mehr möglich auszuweichen. Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Wer auf der linken Fahrspur ist, fährt nach links, alle anderen fahren nach rechts.

Um Auffahrunfälle zu vermeiden, ist es ratsam das Warnblinklicht einzuschalten, sobald man auf einen Stau zufährt. Dann können andere Verkehrsteilnehmer die Gefahr besser und schneller erkennen.

Weitere Regeln im Stau

  • Standstreifen frei halten: Befahren darf man ihn nur, wenn es Verkehrszeichen oder die Polizei in Ausnahmefällen erlauben.
  • Wenden oder Rückwärtsfahren: Nicht erlaubt, es sei denn, die Polizei weist dazu an.
  • Fahrbahn betreten: Auch bei Stau verboten, Ausnahme: ein Unfall muss abgesichert werden.

Rechts Überholen im Stau

Wenn der Verkehr auf der linken Fahrspur steht oder mit höchstens 60 km/h fährt, darf auch rechts überholt werden, allerdings immer nur mit einer Geschwindigkeitsdifferenz von maximal 20 km/h. Das bedeutet, fahren die Autos links etwa 15 km/h, darf man rechts mit 35 km/h an ihnen vorbeifahren. Wenn die Fahrzeuge auf der linken Spur stehen, sind rechts maximal 20 km/h erlaubt.

Verhalten auf dem Pannenstreifen

Auf dem Pannenstreifen darf grundsätzlich nur angehalten werden, wenn ein technisches Gebrechen oder ein Notfall vorliegt. Der Pannenstreifen ist der rechts neben dem Fahrstreifen einer Richtungsfahrbahn befindliche Teil der Straße, wenn dieser nicht durch Bodenmarkierungen als Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen gekennzeichnet ist.

Sofern sich aus Straßenverkehrszeichen oder speziellen Bodenmarkierungen bzw. Anweisungen der Exekutive oder den Vorschriften zur Bildung der Rettungsgasse nichts anderes ergibt, ist es verboten, den Pannenstreifen zu befahren.

Zusammenfassung der Fehlerbewertungen

Die folgende Tabelle fasst die Fehlerbewertungen zusammen, die bei Verstößen gegen die Überholregeln vergeben werden können:

Fehler Beschreibung
L Zu frühes Anzeigen des Überholvorgangs
M Geringfügige Unterschreitung des Seitenabstands, zu langes Fahren auf der linken Spur, Wiedereinordnen ohne Kontrollblick, zu spätes Anzeigen des Überholvorgangs, zu wenig Gas geben
S Deutliche Unterschreitung des Seitenabstands, nicht angepasstes Verhalten bei Personen, Überholen trotz Verbot, Überholen auf oder vor Schutzwegen, Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, gefährdende Situationen beim Wiedereinordnen, fehlendes Blickverhalten

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