Das Überholen im Straßenverkehr ist ein komplexes Thema, das sowohl rechtliche Grundlagen als auch situationsbedingtes Verhalten umfasst. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, ist es wichtig, die geltenden Regeln zu kennen und zu befolgen. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Aspekte des Überholens zusammen und gibt Empfehlungen für ein sicheres Verhalten.
Grundlagen des Überholens
Was bedeutet Überholen?
Überholen ist ein Vorbeibewegen an einem Fahrzeug, das auf derselben Fahrbahn in die gleiche Richtung fährt.
Was bedeutet Vorbeifahren?
Vorbeifahren nennt man das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einer sich auf der Fahrbahn befindenden, sich nicht fortbewegenden Person oder Sache, z.B. an einem anhaltenden, haltenden oder parkenden Fahrzeug. Beim Vorbeifahren musst du einen ausreichenden Seitenabstand einhalten.
Was gilt nicht als Überholen?
- Das Nebeneinanderfahren von Fahrzeugreihen
- Die freie Wahl des Fahrstreifens
- Das Vorbeibewegen an einem Radfahrer auf einem Radfahrstreifen
- Wenn einer der beiden Fahrzeuglenker [§ 2 StVO und 2Ob12/92, 2Ob6/94] auf einem Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen fährt
Wichtige Verhaltensregeln für Autofahrer
Immer wieder lesen wir über die wichtigsten Verhaltensregeln für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen für ein sicheres Miteinander im Verkehrsraum Straße: links und rechts Schauen, reflektierende Bekleidung, vorausschauendes Fahren, wertschätzender Umgang, … die Liste ist lang und wichtig, denn alle wollen unfallfrei wieder nach Hause kommen.
Seitlicher Abstand
Beim Überholen von Radfahrenden müssen Kraftfahrzeuge innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und außerorts von 2 Metern. Bis zu einem Tempo des Kfz von 30 km/h darf die Überholdistanz jedoch unterschritten werden, falls noch ausreichend Abstand eingehalten werden kann, nämlich ein „der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom Fahrzeug, das überholt wird.“
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Sicherheitsabstand beim Hintereinanderfahren
Empfohlen sind ZWEI Fahrzeuglängen.
Rechtsfahrgebot
Das Rechtsfahrgebot gilt natürlich für alle Verkehrsteilnehmer:innen, jedoch wird laut Wiener Rechtsprechung den Radfahrer:innen zumindest ein Abstand von 1,2m beim Vorbeifahren an zum Beispiel parkenden Autos zugesprochen.
Einbahnstraßen
Sofern gekennzeichnet dürfen diese von Radfahrenden auch entgegen der Einbahnrichtung genutzt werden - bitte genügend Raum geben.
Radwege
Kein Zuparken oder Halten auf Radwegen.
Kreisverkehr
Im Kreisverkehr sind Radfahrer:innen, wie alle Verkehrsteilnehmer:innen zu behandeln: kein Überholen im Kreisverkehr und beim Einfahren in den Kreisverkehr besonders auf Radfahrer:innen und Motorräder achten.
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Aussteigen aus dem Fahrzeug
Vor dem Öffnen der Fahrertüre beim Aussteigen aus dem Fahrzeug sicherstellen, dass kein:e Radfahrer:in kommt. Hier ist der „Dutch Reach“ sehr hilfreich - er soll das Übersehen eines Radfahrersbeim Öffnen der Tür eines geparkten Fahrzeugs verhindern. Dabei wird die Autotür mit der rechten Hand statt mit der näheren linken Hand geöffnet. So dreht sich der Oberkörper des Fahrers bzw.
Besondere Situationen und Regeln
Überholen von Bussen und Straßenbahnen
Das Vorbeifahren an einem Bus oder einer Straßenbahn im Haltestellenbereich ist in Zukunft an der Seite, auf der Fahrgäste ein- und aussteigen, verboten. Das gilt, solange Fahrgäste ein- und aussteigen. Hat der Bus oder die Straßenbahn alle Türen bereits wieder geschlossen, darf man ganz langsam - d.h.
Rechtsabbiegen von Lkw und Bussen
Lenker:innen von Lkw und Bussen über 3,5 t dürfen im Ortsgebiet in Zukunft nur mehr mit Schrittgeschwindigkeit (5 km/h) rechts abbiegen, wenn mit Radfahrer:innen oder Fußgänger:innen zu rechnen ist, die gefährdet werden könnten.
Schulstraßen
In Zukunft können in der unmittelbaren Umgebung von Schulgebäuden Schulstraßen eingerichtet werden. Damit soll verhindert werden, dass Staus und gefährliche Situationen entstehen, die die Sicherheit der Kinder gefährden.
Schutzwege
Schutzwege müssen nach wie vor benützt werden, wenn sie maximal 25 m entfernt sind. Ober- und Unterführungen müssen nicht mehr zwingend benützt werden.
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Verhalten gegenüber Fußgängern
Fußgänger müssen die Fahrbahn auf geradem Weg überqueren, ohne sich selbst oder andere zu gefährden bzw.
Benutzung von Gehsteigen und Gehwegen
Gehsteige und Gehwege müssen in Zukunft nur dann benützt werden, wenn die Benützung zumutbar ist.
Parken auf Gehwegen
Haltende oder parkende Fahrzeug dürfen in Zukunft nicht mehr in Gehsteige, Gehwege oder Radfahranlagen hineinragen. Zulässig ist das Halten und Parken nur, wenn das Fahrzeug geringfügig in den Gehsteig oder Gehweg hineinragt (z.B. Seitenspiegel, Stoßstange) oder wenn eine Ladetätigkeit bis maximal 10 Minuten durchgeführt wird. Aber auch in diesen Fällen müssen 1,5 m des Gehsteigs oder Gehwegs freibleiben.
Blinken und Anzeigen
Generell gilt: Lenker:innen eines Fahrzeugs dürfen nur dann die Fahrtrichtung oder den Fahrstreifen wechseln, wenn sie sich vorab davon überzeugt haben, dass dies ohne Gefährdung anderer möglich ist.
Rechtzeitig blinken
Lenker:Innen haben das geplante Verhalten rechtzeitig anzuzeigen, damit sich andere Straßenbenützer:innen darauf einstellen können.
Blinken in besonderen Situationen
- Vorrangstraße: Bei bogenförmigem Verlauf wird geblinkt - weil man die Fahrtrichtung ändert und dies auch anderen kundtun muss.
- Runde Sache: Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr wird nicht geblinkt.
- Immer blinken: Auch wer glaubt, alleine unterwegs zu sein, sollte blinken.
Das Verhalten im Stau
Rechts überholen im Stau
Stehen Fahrzeuge auf der linken Spur oder fahren dort nicht schneller als 60 km/h, darf rechts überholt werden - aber nur 20 km/h schneller als die Autos nebenan. Widerrechtliches Verhalten kann mit Bußgeld oder Strafmaßnahmen geahndet werden. Das Gleiche droht Motorradfahrern, die sich zwischen Autos im Stau durchdrängeln.
Rettungsgasse bilden
Bei Stau auf der Autobahn eine Rettungsgasse zu bilden kann Leben retten. Die Regel dafür ist ganz einfach: Autos auf dem ganz linken Fahrstreifen weichen nach links aus, auf allen weiteren Fahrstreifen, auch bei mehrspuriger Autobahn, wird etwas nach rechts ausgewichen, um Rettungswagen oder Einsatzkräften freie Fahrt zu gewähren.
Handynutzung im Stau
Egal, ob während der Fahrt, an der Ampel oder im Stau - die Nutzung von Handy oder Smartphone ist Fahrer*innen immer untersagt! Daran sollte sich tunlichst gehalten werden, sonst drohen Bußgelder oder bei Gefährdungslagen sogar zeitlich begrenzter Führerscheinentzug. Denn eine kurze Unaufmerksamkeit kann fatale Folgen haben.
Seitenstreifen befahren
Die Benutzung des Seitenstreifens ist für Pannen und Notfälle gedacht, weshalb die Seitenstreifen stets freizuhalten sind. Auch im Stau ist deren Befahren nur bei ausdrücklicher Freigabe des Seitenstreifens durch entsprechende Verkehrs-Hinweise erlaubt.
Wenden auf der Autobahn
Einfach mal umdrehen? Was auf Landstraßen in der Regel leicht möglich ist, wäre auf der Autobahn lebensgefährlich und ist daher strengstens verboten. Einzige Ausnahme: die Polizei erlaubt dies und regelt den Verkehr entsprechend.
Aussteigen im Stau
Einfach bei längerem Stau kurz aussteigen und die Füße ausstrecken? Bitte nicht! Das Verlassen des Fahrzeugs im Stau ist nur erlaubt, wenn eine Unfallstelle gesichert werden muss. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Bußgeld-Verwarnung rechnen.
Weitere wichtige Regeln und Hinweise
- Radfahrer:innen dürfen in Zukunft nur dann bei roter Ampel rechts abbiegen oder geradeausfahren, wenn eine Zusatztafel mit Grünpfeil das bei der Ampel anzeigt. Sie müssen aber vorher anhalten und dürfen nur weiterfahren, wenn sie niemanden gefährden oder behindern.
- Am Ende eines Radfahrstreifens müssen sich Fahrzeuge bereits seit 2019 abwechselnd auf dem durchgehenden Fahrstreifen einordnen; in Zukunft gilt das auch innerhalb des Ortsgebietes nach einem parallel in die Fahrbahn einmündenden Radweg, wenn der/die Radfahrer:in die Fahrtrichtung beibehält.
- Fahrzeuglenker:innen müssen in Zukunft Radfahrer:innen in Gruppen ab 10 Personen gemeinsam die Kreuzung überqueren lassen. Die gesamte Gruppe darf also die Kreuzung gemeinsam queren, selbst wenn die Ampel inzwischen auf Rot umschaltet. Der/die voranfahrende Radfahrer:in muss an der Kreuzung den übrigen Fahrzeuglenker:innen das Ende der Gruppe durch Handzeichen anzeigen.
- Radfahrer:innen dürfen sich Radfahrerüberfahrten ohne Ampel nur mit höchstens 10 km/h nähern. Sie dürfen außerdem die Radfahrerüberfahrt nicht unmittelbar vor einem anderen Fahrzeug und für dessen Lenker:in überraschend befahren. Diese Regeln gelten in Zukunft weiterhin.
- Die Behörde kann Radfahrerinnen/Radfahrern auf bestimmten Kreuzungen mit Ampelschaltung erlauben, trotz roten Ampellichts rechts abzubiegen oder an "T-Kreuzungen" (Kreuzungen, an denen kein Fahrzeugverkehr von rechts kommen kann) geradeaus zu fahren. die Radfahrerin/der Radfahrer hat vor dem Abbiegen bzw. es ist nicht zu erwarten, dass sie/er Fußgängerinnen/Fußgänger bzw. Die Fahrzeuge müssen angehalten haben.
- Radfahrerinnen/Radfahrer dürfen auf Radwegen, in Fahrradstraßen, in Wohnstraßen, in Begegnungszonen und - auf sonstigen Straßen mit öffentlichem Verkehr - bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander fahren. Beim Nebeneinanderfahren oder wenn eine Radfahrerin/ein Radfahrer neben einer anderen /einem anderen fährt, muss immer der äußerste rechte Fahrstreifen benützt werden. Wird ein Kind begleitet, darf - außer in Schienenstraßen - neben dem Kind gefahren werden.
- Fährt eine Gruppe ab zehn Personen in eine Kreuzung ein, so muss es ihr der Querverkehr ermöglichen, die Kreuzung im Verband zu verlassen. Voraussetzung ist, dass die erste und die letzte Person der Gruppe reflektierende Warnwesten tragen und die erste Person im Kreuzungsbereich das Ende der Gruppe durch Handzeichen signalisiert; dafür muss sie im Zweifel vom Fahrrad absteigen.
- Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, dürfen Fahrräder auch dort abgestellt werden. Es ist aber zu empfehlen, einen Fahrradabstellplatz zu benutzen, wenn sich einer in der unmittelbaren Nähe befindet.
- Bedenken Sie, dass Rad fahren in alkoholisiertem Zustand ein Hinweis auf mangelnde Verkehrszuverlässigkeit sein kann.