Beim Fahren im Straßenverkehr ist es wichtig, die Verkehrsregeln zu kennen und sich entsprechend zu verhalten, besonders beim Überholen. Hier sind einige wichtige Aspekte, die beim Überholen zu beachten sind.
Überholen und Vorbeifahren - Was ist der Unterschied?
Vorbeifahren nennt man das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einer sich auf der Fahrbahn befindenden, sich nicht fortbewegenden Person oder Sache, z.B. an einem anhaltenden, haltenden oder parkenden Fahrzeug. Beim Vorbeifahren musst du einen ausreichenden Seitenabstand einhalten.
Überholen ist ein Vorbeibewegen an einem Fahrzeug, das auf derselben Fahrbahn in die gleiche Richtung fährt.
Nicht als Überholen gilt:
- Das Nebeneinanderfahren von Fahrzeugreihen
- Die freie Wahl des Fahrstreifens
- Das Vorbeibewegen an einem Radfahrer auf einem Radfahrstreifen
- Wenn einer der beiden Fahrzeuglenker auf einem Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen fährt
Verkehrsbeurteilung und Blicktechnik
Du musst beurteilen, ob das Vorbeifahren oder Überholen aufgrund der Verkehrsverhältnisse möglich ist und in welcher Form die Kontaktaufnahme erfolgen muss.
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- Wenn du hinter langsamen Verkehrsteilnehmern (Fahrrad, Traktor, ...) nachfährst, obwohl ein Überholen leicht möglich wäre, bekommst du einen Fehler [M] eingetragen. Bei wiederholtem Verhalten oder bei einem Nachfahren über eine längere Strecke wird die Fehlerwertung [S] vergeben.
- Wenn du vor dem Manöver nicht ausreichend Kontakt aufnimmst, obwohl das erforderlich ist, trägt der Prüfer einen Fehler [M] ein.
- Kein vollständiger 3-S-Blick hat einen Fehler [M] zur Folge, bei wiederholtem Verhalten wird daraus [S]. Fehlendes Blickverhalten wird immer als [S] beurteilt. Auch wenn du ein anderes Fahrzeug übersiehst, ist das ein Fehler [S].
Ein Fehler [S] und eine negative Bewertung der Prüfung erfolgt in diesen Fällen:
- Du überholst trotz des Vorschriftszeichens „Überholen verboten“
- Du überholst auf oder unmittelbar vor einem ungeregelten Schutzweg oder einer ungeregelten Radfahrerüberfahrt
Überholsicht und Behinderung
Du musst beurteilen können, ob das Vorbeifahren oder Überholen aufgrund der Sichtverhältnisse und der Verkehrslage möglich ist.
- Wenn du zum Vorbeifahren oder Überholen ansetzt (ein Umspuren gilt als „ansetzen“), obwohl die Verkehrslage, die Straßen- oder Sichtverhältnisse das Manöver nicht erlauben, ist ein Fehler [S] die Folge.
- Kommt es durch das Überholmanöver zu einer Behinderung oder ist dafür nicht genügend Platz vorhanden, ist die Beurteilung [S] und die Prüfung wird nicht bestanden.
Rechtzeitige Anzeige
Du musst das Vorbeifahren bzw. den Überholvorgang so rechtzeitig anzeigen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer ohne Gefährdung auf dieses Fahrmanöver einstellen können.
- Ein zu frühes Anzeigen gilt als Fehler [L], bei wiederholtem Verhalten als Fehler [M]. Wenn dadurch für andere Verkehrsteilnehmer eine unklare Situation entsteht und das zu frühe Blinken zu ihrer Verwirrung beiträgt, ist ein Fehler [S] die Folge.
- Zu spätes Anzeigen, ein Unterlassen der Anzeige sowie eine nicht mit dem 3-S-Blick koordinierte Anzeige wird mit einem Fehler [M] beurteilt, bei wiederholtem Verhalten als Fehler [S].
- Wenn du den Blinker nach dem Manöver nicht ausschaltest, wird ein Fehler [L] oder [M] eingetragen. Wenn dadurch für andere Verkehrsteilnehmer eine unklare Situation entsteht und das fortgesetzte Blinken zu ihrer Verwirrung beiträgt, ist ein Fehler [S] die Folge.
Beschleunigen und Gangwahl
Wenn es für eine ausreichende Beschleunigung erforderlich ist, musst du zurückschalten. Du musst diesen Schaltvorgang rasch durchführen und das Beschleunigungsvermögen des Fahrzeuges voll ausnützen.
- Wenn du nicht zurückschaltest, obwohl die Drehzahl zu niedrig ist, wird das wie zu wenig Gas geben als Fehler [M] beurteilt.
- Überholen mit zu geringem Geschwindigkeitsunterschied hat die Bewertung [S] zur Folge. Kommt es dadurch zu einer Behinderung anderer Straßenbenützer, ist die Beurteilung [S] und die Prüfung wird nicht bestanden.
Seitenabstand
Die üblichen Abstandsrichtwerte können bei ausreichender Geschwindigkeitsreduktion auch unterschritten werden, ohne dass der Prüfer einen Fehler eintragen muss.
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- Abstand geringfügig unterschritten: Fehler [M]
- Abstand deutlich unterschritten: Fehler [S]
- Nicht angepasstes Verhalten bei Personen (Geschwindigkeit, Abstand): Fehler [S]
Wiedereinordnen
Vor dem Wiedereinordnen auf den rechten Fahrstreifen musst du dich überzeugen, dass ein ausreichend großer Sicherheitsabstand (mindestens der 1-Sekunden-Sicherheitsabstand) zum überholten Fahrzeug gegeben ist.
- Zu langes Fahren auf der linken Spur ergibt einen Fehler [M].
- Ein Wiedereinordnen ohne Kontrollblick wird mit [M] bewertet. Bei gefahrenerhöhenden Situationen (z.B. zwei Fahrstreifen rechts, im Bereich von Autobahnauffahrten, ...) ist die Fehlerkategorie [S].
- Ordnest du dich zu knapp, mit zu geringem Sicherheitsabstand wieder ein, gilt das als Fehler [M]. Wenn dieses Fehlverhalten wiederholt stattfindet, wird es als Fehler [S] beurteilt.
Überholverbote und Ausnahmen gemäß StVO
Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es spezifische Regeln und Ausnahmen bezüglich des Überholens:
- Allgemeines Überholgebot: Außer in bestimmten Fällen (siehe unten) darf ein Fahrzeug nur links überholt werden (§ 15 Abs. 1 StVO).
- Rechts überholen: Rechts darf überholt werden, wenn (§ 15 Abs. 2 StVO):
- Ein Fahrzeugführer die Absicht anzeigt, nach links einzubiegen oder zum linken Fahrbahnrand zu fahren und sich entsprechend links eingeordnet hat.
- Schienenfahrzeuge, sofern genügend Platz rechts vorhanden ist (auf Einbahnstraßen dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden).
- Überholen von Straßenfahrzeugen: Fahrzeuge des Straßendienstes, die bei einer Arbeitsfahrt einen anderen als den rechten Fahrstreifen benutzen, dürfen rechts überholt werden, sofern links nicht genügend Platz ist (§ 15 Abs. 2a StVO).
- Ankündigung des Überholvorgangs: Der bevorstehende Überholvorgang muss rechtzeitig durch Betätigen des Blinkers und gegebenenfalls durch Warnzeichen angekündigt werden (§ 15 Abs. 3 StVO i.V.m. § 11 und § 22 StVO).
- Seitenabstand: Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zum überholten Fahrzeug eingehalten werden, der der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entspricht. Beim Überholen von Radfahrern und Rollerfahrern mit Kraftfahrzeugen beträgt der Mindestabstand innerorts 1,5 m und außerorts 2 m, wobei dieser bei geringerer Geschwindigkeit (max. 30 km/h) reduziert werden kann (§ 15 Abs. 4 StVO).
- Verhalten des Überholten: Der Fahrer des überholten Fahrzeugs darf die Geschwindigkeit nicht erhöhen, sobald der Überholvorgang angezeigt wurde oder erkennbar war (§ 15 Abs. 5 StVO).
Weitere wichtige Punkte
- Vorbeischlängeln von Motorrädern: Motorradfahrer dürfen sich unter bestimmten Bedingungen an stehenden Kolonnen vorbeischlängeln, um sich weiter vorne aufzustellen, wenn ausreichend Platz vorhanden ist und keine Abbieger behindert werden.
- Überholabstand zu Radfahrern: Beim Überholen von Radfahrern müssen Kraftfahrzeuge innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern und außerorts von 2 Metern einhalten.
Neuerungen der StVO-Novelle
Die StVO-Novelle brachte einige wichtige Änderungen, die besonders den Radverkehr betreffen:
- Rechtsabbiegen bei roter Ampel: Gemeinden können das Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrer durch ein Grünpfeil-Zusatzschild erlauben.
- Nebeneinander Radfahren: Das Nebeneinanderfahren mit einem Fahrrad neben einem radelnden Kind ist erlaubt.
- Schnelle E-Bikes auf Überland-Radwegen: S-Pedelecs dürfen außerorts Radwege befahren, wenn diese entsprechend gekennzeichnet sind.
Konflikte zwischen Auto- und Radfahrern
Eine österreichweite Befragung von Fahranfängern ergab, dass sich junge Autofahrer am meisten über Radfahrer und E-Scooter-Fahrer ärgern. Die Unfallursachenforschung zeigt, dass es häufig zu Kollisionen zwischen Pkw- und Radfahrern kommt, wobei der Autofahrer in den meisten Fällen der Unfallverursacher ist.
Lösungen für den Konflikt:
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- Ablenkungen beim Autofahren vermeiden
- Bewusst Ausschau halten nach anderen Verkehrsteilnehmern
- Rücksichtnahme und defensives Fahren
Vorbeischlängeln von Zweirädern im Stau
Zweiradfahrer dürfen sich im Stau an den Autos vorbeischlängeln, um bei Grün als Erster von der Ampel loszufahren. Dies ist jedoch nur erlaubt, wenn die Autos stehen und ein angemessener Seitenabstand eingehalten wird.
Regeln für das Vorbeischlängeln:
- Sperrlinien dürfen nicht überfahren werden.
- Radwege und Mehrzweckstreifen dürfen nicht genutzt werden.
- Die Abbiegespur darf genutzt werden, um sich vor der Kolonne einzuordnen.
- Vor der Haltelinie anhalten.