Angststörungen zählen zu den häufigsten psychiatrischen Erkrankungen. Schätzungen zufolge leiden etwa 16 % der Menschen in Österreich an einer behandlungsbedürftigen Angststörung. Frauen sind 2-3x häufiger betroffen als Männer.
Angst ist ein normales Gefühl, das vor gefährlichen Situationen schützt bzw. hilft, diese zu vermeiden. Sie ist ein normaler Bestandteil des Lebens und hat einen großen Stellenwert im Alltag. Wenn die Angst jedoch übermäßig stark wird und den Alltag einschränkt, kann das auf eine Angststörung hinweisen.
Angststörungen sind mit einer Lebenszeitprävalenz von knapp 30 Prozent die am häufigsten auftretenden psychiatrischen Erkrankungen, wobei auch mehrere Angsterkrankungen gleichzeitig vorliegen können.
Es gibt unterschiedliche Arten von Angststörungen:
- Panik-Störungen
- Spezifische Phobien
- Generalisierte Angststörung
- Soziale Phobien
Die Symptome sind je nach Grundstörung verschieden.
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Symptome einer Angststörung
Eine generalisierte Angststörung kann sich sowohl psychisch als auch körperlich äußern. Zu den psychischen Beschwerden gehören andauernde, wirklichkeitsferne und übertriebene Befürchtungen. Die Ängste betreffen verschiedene Bereiche des Lebens. Sie sind keine Reaktion auf eine Bedrohung und auch nicht auf bestimmte Dinge oder Situationen beschränkt.
Bei der generalisierten Angststörung steht quälende, unkontrollierbare Sorge im Vordergrund - Betroffene machen sich ständig und immer und überall Sorgen, um die Partner:in, um die Kinder, um das Geld. Sie befürchten Krankheiten, Unfälle. Selbst Alltagsprobleme wie eine kaputte Waschmaschine können bei Angstpatient:innen zur Katastrophe ausarten.
Die generalisierte Angststörung (GAD) zeigt einen potenziell chronischen Verlauf mit einer fluktuierenden Ausprägung des Schweregrads der Symptomatik. Ein Review über epidemiologische Studien in Europa ergab 1,7 bis 3,4 Prozent zur Ein-Jahres-Prävalenz der generalisierten Angststörung (GAD) und 4,3 bis 5,9 Prozent für die Lebenszeitprävalenz. Frauen leiden in der Regel doppelt so häufig unter einer GAD als Männer.
Bei einer Panikattacke kommt es zu einer akut auftretenden Stressreaktion mit einem massiven Adrenalinschub. Aufgrund der starken Symptome (Atemnot, Herzrasen, kalte Hände und Beine, etc.) glauben die Betroffenen häufig, sie hätten einen Herzinfarkt.
Soziale Phobien zeichnen sich durch starke Angst vor einer Beurteilung in sozialen Situationen aus.
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Die Posttraumatische Belastungsstörung tritt in Folge eines psychischen Traumas auf, das durch ein extrem belastendes bzw. lebensbedrohliches Ereignis ausgelöst wurde. Betroffene haben u.a.
Ursachen und Risikofaktoren
Sowohl genetische Faktoren als auch psychosoziale Faktoren (wie etwa belastende Lebensumstände) können Ursachen einer Angststörung sein. Angst auslösende Lebensereignisse und Belastungen (z.B. Erkrankungen im Gehirn oder Medikamente können ebenso zur Entstehung von Ängsten beitragen, wie etwa antriebssteigernde Antidepressiva oder das Absetzen von Schlaf- und Beruhigungsmitteln.
Die Ursachen für die verschiedenen Angstformen liegen zum einen im Gehirn: Bei Betroffenen mit Angststörungen ist der Wirkmechanismus von Nerven-Botenstoffen, wie Serotonin, Noradrenalin oder Gamma-Aminobuttersäure, gestört. Auch eine genetische Veranlagung (Vulnerabilität) kann dazu führen, dass Menschen leichter als andere auf bestimmte Situationen mit Angst reagieren.
Als Auslöser zählen traumatische Erlebnisse (z.B. seelische oder körperliche Gewalt, Mobbing, Tod eines Angehörigen) oder langanhaltender, ausgeprägter Stress. Auch durch ein medizinisches Leiden oder die Einnahme bzw. das Absetzen von Drogen oder Medikamenten können Ängste entstehen. So können Herzerkrankungen (wie Herzrhythmusstörungen, Herzinsuffizienz), Lungenerkrankungen (Asthma, COPD), hormonelle Probleme (z.B.
Vom aktuellen Wissenstand ausgehend spielen bei Angsterkrankungen vor allem drei Transmittersysteme eine wichtige Rolle: GABAerges System, noradrenerges System, serotonerges System.
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Wer diagnostiziert Angststörungen?
Da die Symptome einer Angststörung auch auf eine körperliche Erkrankung hinweisen können, sollte zunächst die/der Hausärzt*in aufgesucht werden. Nach Ausschluss einer physischen Ursache für die Ängste kann diese*r sodann dabei behilflich sein, die richtige Anlaufstelle zu finden. Zumeist sind dies Fachärzt*innen für Psychiatrie, Psychotherapeut*innen oder Ärzt*innen mit Weiterbildung in psychotherapeutischer Medizin. Auch klinische Psycholog*innen können bei der Diagnose bzw.
Auch von ärztlicher Seite erfordert eine Diagnose viel Einfühlungs- und Fingerspitzengefühl: In einem detaillierten Ärzt:in-Patient:in-Gespräch muss herausgefunden werden, ob tatsächlich eine krankhafte Angst besteht. Je offener die Patient:in über ihre Ängste redet, desto schneller kann eine Beurteilung erfolgen und Hilfe möglich sein.
Am Beginn der Diagnosestellung steht die Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese). Dabei spielen auch Informationen über Beginn, Art und Ausmaß der Ängste eine große Rolle. Bevor die Diagnose einer Angststörung möglich ist, muss eine Ärztin/ein Arzt körperliche Ursachen ausschließen.
Als Screening-Instrument in der Primärversorgung kann das Generalised Anxiety Disorder Assessment (GAD-7) verwendet werden. Das GAD-7 ist ein Modul des Gesundheitsfragebogens für Patienten (PHQ-D), welcher für eine nichtkommerzielle Anwendung frei und kostenlos erhältlich ist. Das GAD-7 erfasst die Symptomschwere der generalisierten Ängste und erfragt, wie häufig die Patienten in den vergangenen vier Wochen an den sieben Kernsymptomen der GAD gelitten haben.
Als Verfahren zur genauen Erfassung der Symptome sowie Diagnosestellung können strukturierte bzw. halbstrukturierte Interviews wie das Structured Clinical Interview for DSM-IV (SCID) bzw. die neue gültige Version DSM-5 oder das Mini-International Neuropsychiatric Interview (MINI; DSM-IV/DSM-5; ICD-10) angewendet werden. Diese strukturierten Interviews sind mit den Diagnosesystemen DSM oder ICD kompatibel.
Behandlungsmöglichkeiten
Die Therapiemöglichkeiten einer Angststörung hängen meist davon ab, wie schwerwiegend die Symptome sind bzw. wie lange diese bereits andauern. Dauern die Symptome der Angststörung jedoch an, kann eine Psychotherapie oder/und medikamentöse Therapie nötig sein. Vor allem die Kombination aus psychotherapeutischen und medikamentösen Maßnahmen erweist sich am effektivsten.
Für die Behandlung von Angststörungen kommen häufig Antidepressiva zum Einsatz ebenso wie Beruhigungsmittel, die aber aufgrund ihres Abhängigkeitspotenzials nur unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden sollten. Als besonders erfolgreich erwiesen hat sich die Psychotherapie, dabei speziell verhaltenstherapeutische Ansätze.
Zu den Standardpräparaten der ersten Wahl gehören SSRIs (Serotonin-Wiederaufnahmehemmer) und SNRIs (Serotonin-Noradrenalin Wiederaufnahmehemmer) sowie der α2δ-Ligand Pregabalin. Viele Studien zeigen eine Responserate für SSRIs/SNRIs von etwa 50 bis 70 Prozent. Laut S3-Leitlinien sind Paroxetin, Citalopram, Escitalopram, Sertralin und Venlafaxin für die Behandlung der GAD mit Empfehlungsgrad A und Evidenzkategorie Ia angeführt.
Die Behandlung mit Antidepressiva sollte nach eingetretener Remission noch für mindestens sechs bis zwölf Monate fortgesetzt werden. Bei einem Rückfall nach Therapieende und initial gutem Therapieansprechen sollte die Behandlung wieder aufgenommen werden. Kommt es nach Absetzversuchen wiederholt zum Auftreten der Angstsymptomatik, ist eine längerdauernde Erhaltungstherapie empfehlenswert.
Die Behandlung erfolgt initial häufig mittels Psychotherapie und/oder Pharmakotherapie, wobei in der klinischen Realität (Hausarztpraxis, niedergelassener Psychiater) die Psychotherapie aus Gründen der unzureichenden Finanzierbarkeit durch die Krankenkassen und des fehlenden Angebots meist zu kurz kommt.
Neben psychotherapeutischen Maßnahmen haben sich auch weitere Möglichkeiten für einen besseren Umgang mit der Angst bewährt, nämlich regelmäßige Sport- und Bewegungseinheit, durch welche Stresshormone effektiv abgebaut werden, und auch Entspannungsverfahren wie Autogenes Training oder die Progressive Muskelentspannung werden empfohlen.
In der Tabelle sind die Zuständigkeiten für die verschiedenen Bezirke Wiens aufgelistet:
Bezirk | Ort |
---|---|
1., 3., 4. und 11. | 3., Modecenterstraße 14/C/3 |
5. bis 9. und 19. | 3., Modecenterstraße 14/B/1 |
10. | 10., Laxenburger Straße 2/1/2 |
12., 13. und 23. | 2., Franzensbrückenstraße 5/4 |
14. und 15. | 14., Linzer Straße 221/1 |
16. bis 18. | 16., Weinheimergasse 2/2 |
20. und 21. | 22., Attemsgasse 7D/1 |
2. und 22. | 1., Salztorgasse 5, 1 |
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