Verhalten bei Schnee und Eis im Straßenverkehr

Die kalte Jahreszeit ist da. Das Autofahren bei winterlichen Straßenverhältnissen erfordert mehr Aufmerksamkeit und stellt Mensch und Fahrzeug vor besondere Herausforderungen. Jetzt, wo es in weiten Teilen Österreichs wieder sehr kalt ist, gilt für Autofahrer:innen erhöhte Vorsicht vor glatten Straßen. Dabei müssen die Temperaturen nicht einmal in den Minusbereich fallen: Bereits ab etwa 4 Grad können sich spiegelglatte Eisschichten bilden, die mit bloßem Auge nur schwer zu erkennen sind.

Winterliche Herausforderungen und Unfallrisiken

Der Winter bringt spezifische Herausforderungen für die Sicherheit im Straßenverkehr mit sich. Glatteis, Schnee, Matsch und schlechte Sicht erfordern besondere Vorbereitungen. Glatteis, gefrierender Regen oder Schneematsch erhöhen das Unfallrisiko erheblich, da sich Bremswege verlängern und die Fahrzeugkontrolle erschwert wird. Auch Schneeverwehungen und gefrorene Fahrbahnoberflächen stellen ein höheres Sicherheitsrisiko dar. Darüber hinaus können Nebel, kürzere Tageslichtphasen und Schneefall die Sichtverhältnisse verschlechtern, sodass Verkehrsschilder und Fahrbahnmarkierungen schwerer erkennbar sind. Diese Bedingungen fordern von den Verkehrsteilnehmenden ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und die Anpassung des eigenen Verhaltens sowie der Ausrüstung der Fahrzeuge.

Im Jahr 2023 ereigneten sich bei Schnee, Schneematsch und Glatteis österreichweit 1.119 Unfälle mit Personenschaden. Dabei wurden 1.513 Menschen verletzt (145 davon schwer), außerdem waren 14 Tote zu beklagen (Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: ÖAMTC-Unfallforschung).

„Es ist grundsätzlich schwierig, Straßenglätte rechtzeitig zu erkennen. Eisschichten sind oft nicht sofort sichtbar und können unerwartet auftreten - Anzeichen dafür können Nebel oder Raureif an den Bäumen sein.

Vorbereitung auf die Fahrt im Winter

Das A und O im Winter sind die Winterreifen. Diese müssen die Kennzeichnung „M+S“ oder ein entsprechendes Symbol aufweisen (dreigezacktes Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte) und eine Mindestprofiltiefe von 4 mm haben. Achten Sie auf ausreichend Profil bei Ihren Winterreifen. Die absolute Untergrenze liegt bei 4 mm bei Radialreifen bzw. Wer keine Winterreifen montiert hat, muss das Auto bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen stehenlassen. Wird die Winterreifenpflicht ignoriert, so ist hier ebenfalls mit empfindlichen Strafen von bis zu 10.000 € zu rechnen. Kommt es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Verkehrsunfall und es waren keine Winterreifen montiert, kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen.

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Neben den Winterreifen ist es wichtig, das Fahrzeug winterfest zu machen. Überprüfen Sie Ihr Fahrzeug hinsichtlich Frostschutz, Öl-, Kühl- und Bremsflüssigkeit. Ein Wintercheck, der am besten von einer Fachwerkstätte durchgeführt werden sollte, gehört auch das Einfüllen von geeignetem Frostschutzmittel in die Scheibenwischanlage und ins Kühlsystem. Es verhindert das Einfrieren und stellt sicher, dass die Sicht und die Motorfunktion nicht beeinträchtigt werden. Da niedrige Temperaturen die Batterieleistung behindern können, ist es ratsam, auch die Batterie überprüfen zu lassen und gegebenenfalls aufzuladen oder auszutauschen. Eine einwandfreie Funktion der Scheinwerfer, Rückleuchten und Blinker ist essenziell. Die regelmäßige Reinigung gewährleistet gute Sicht und Sichtbarkeit.

Vor Fahrtantritt sollte sich jede/r Autofahrer/in die Zeit nehmen, das Fahrzeug von Schnee und Eis zu befreien. Achten Sie auf freie Sicht. Befreien Sie alle Scheiben komplett mit Handbesen und Eiskratzer von Schnee- und Eis und vergessen Sie nicht auf die Außenspiegel. Diese geben Ihnen wichtige Informationen zu Ihrer Fahrstrecke. Das Autodach sollte unbedingt ganz abgekehrt werden; fällt während der Fahrt Schnee herab und trifft andere Verkehrsteilnehmer, kann das im schlimmsten Fall hohe Schadenersatzforderungen zur Folge haben. Ebenso wichtig ist es, alle Scheiben eisfrei zu machen: Wer Zeit sparen will und lediglich ein "Sichtfenster" an der Windschutzscheibe freikratzt, gefährdet damit nicht nur seine eigene sowie die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, sondern riskiert auch empfindliche Geldstrafen. Den Motor im Stand warmlaufen zu lassen, ist ebenfalls verboten und strafbar.

„Scheiben und Spiegel müssen gereinigt werden und schneefrei sein. In der Regel reicht Tagfahrlicht nicht aus, daher Abblendlicht einschalten, das auch die Beleuchtung auf der Fahrzeugrückseite gewährleistet. Im Bedarfsfall sind Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte ein-, aber auch wieder auszuschalten“, sagt Mag. Martin Hoffer, Leiter ÖAMTC-Rechtsdienste und ergänzt: „Schneefreiheit und Beleuchtung sollten auch bei der Kennzeichentafel überprüft werden“.

Auch Kennzeichen und die Beleuchtung gilt: Sie müssen sichtbar sein. Das heißt, vor Fahrtantritt auch Kennzeichen und die Scheinwerfer von Schnee und Schneematsch mit einem Besen befreien. Wird das nicht gemacht, drohen Strafen. „Wer mit unleserlichen Kennzeichen unterwegs ist, hat mit Strafen in der Höhe von 70 € zu rechnen. Im Extremfall sieht das Kraftfahrgesetz sogar Strafen von bis zu 5.000 € vor“, erklären die ARBÖ-Rechtsexperten.

Zur Notfallausstattung in den Wintermonaten zählen - je nach Region - Schneeketten, Schaufel, Eiskratzer sowie eine Decke und eine Taschenlampe. Besonders in der kalten Jahreszeit müssen sich alle Verkehrsteilnehmer auf schlechte Sicht- und Wetterverhältnisse einstellen. Auch die richtige Winterausrüstung ist wichtig: Schneeketten, Klappschaufel, Stiefel, wetterfeste Jacke, Decke etc., Wolldecke, Handy, Notverpflegung (z. B. Müsliriegel) und Antibeschlagtuch und Eiskratzer gehören dazu. Fahren Sie erst los, wenn alle Scheiben eisfrei sind! Ein kleines „Guckloch“ reicht nicht aus; Ihre Sicht ist erheblich eingeschränkt. Entfernen Sie vor dem Losfahren Schnee und Eis von Dach, Motorhaube und Heckpartie Ihres Fahrzeugs. Denken Sie auch an Planen und Aufbauten, denn während der Fahrt herabfallendes Eis gefährdet andere erheblich, reinigen Sie verschmutzte Scheinwerfer, Blinkergläser, Rückleuchten und die Kfz-Kennzeichen.

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Angepasste Fahrweise bei winterlichen Bedingungen

Bei schnee- und eisbedeckter Fahrbahn gilt als oberste Direktive: Runter vom Gas! Passen Sie unbedingt Ihre Geschwindigkeit an und gehen Sie runter vom Gas. Bereits bei nasser Fahrbahn sollte die Geschwindigkeit um 50% verringert werden, bei Schnee- und Eisfahrbahn sogar um bis zu 70 %. Auch der Abstand zum Vordermann sollte besonders großzügig kalkuliert werden, da sich der Bremsweg bei Schnee und Eis dramatisch verlängert. Vergrößern Sie den Abstand zum Fahrzeug vor Ihnen. Der Bremsweg bei Schnee und Eis auf der Fahrbahn vergrößert sich um ein Vielfaches. Auf Schnee etwa nur mit maximal halber Geschwindigkeit und doppeltem Sicherheitsabstand wie auf trockener Fahrbahn, auf Eis maximal mit einem Viertel der Geschwindigkeit und mit dreifachem Sicherheitsabstand fahren.

Weitere Tipps für die Fahrweise:

  • Route sorgfältig planen: Hauptverkehrsadern werden in der Regel schneller und gründlicher von Schnee geräumt als Nebenstraßen.
  • Mehr Zeit einplanen: "Stress führt zu Fehlern. Deshalb sollte man im Winter grundsätzlich mehr Zeit einplanen", empfiehlt Frisch. Fahren Sie früher als üblich los, wenn sich die Wetterbedingungen verschlechtern.
  • Sanft lenken, bremsen und beschleunigen: Plötzliche Fahrmanöver, etwa in Kurven oder beim Spurwechsel, können das Auto ins Schleudern bringen.
  • Untertourig fahren: Durch das Fahren mit niedriger Drehzahl können die Reifen besseren Grip aufbauen. Bei Schnee und Glätte empfiehlt es sich daher, früher als gewohnt in den nächsthöheren Gang zu schalten.
  • Vorausschauend fahren: Immer das Geschehen vor einem beobachten um eventuelle Bremsmanöver frühzeitig zu erkennen.
  • Erhöhte Aufmerksamkeit: Diese sollte zur Gänze auf den Straßenverkehr gelegt werden.

Wenn vorhanden, sollte das ESP (elektronisches Stabilitätsprogramm) auf Schnee- und Eisfahrbahn eingeschaltet bleiben. Dies verringert die Gefahr, dass das Fahrzeug ins Schleudern gerät. Ganz darauf verlassen darf man sich aber nicht: Auch mit aktiviertem ESP ist bei winterlicher Witterung eine Anpassung der Fahrweise unbedingt notwendig.

Was tun, wenn das Fahrzeug ins Schleudern gerät?

"In solchen Fällen heißt es: Fuß vom Gas, auskuppeln und in die gewünschte Richtung lenken", erklärt der Experte. Sollten alle Vorsichtsmaßnahmen versagen und das Auto ins Rutschen oder Schleudern geraten, ist die richtige Reaktion entscheidend: Den Fuß komplett vom Gas nehmen, (bei Autos mit manueller Schaltung) Auskuppeln, behutsam in die gewünschte Richtung lenken und bremsen. „Bremsen kann helfen, das Auto zu stabilisieren, weil dann Gewicht auf die Vorderachse kommt und die Reifen mehr Grip bekommen“, erklärt der zweifache Rallye-Weltmeister Walter Röhrl in seinen Winter-Fahrtipps. Auch hier sollten ruckartige, hektische Lenkmanöver unbedingt vermieden werden. Gegebenenfalls sanftes Gegenlenken und eine Reduktion der Geschwindigkeit um einige km/h helfen oft, das Fahrzeug wieder unter Kontrolle zu bekommen.

Rechtliche Aspekte

Laut StVO ist der Lenker eines Fahrzeuges verpflichtet, sich den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen anzupassen. Bei sehr widrigen Verkehrsbedingungen sollte man sich auch überlegen, ob man gerade jetzt unbedingt mit dem Auto fahren muss, oder ob sich die Fahrt verschieben lässt bzw.Wenn Verkehrsregeln ausschließlich durch Bodenmarkierungen kundgemacht sind, verlieren sie an Rechtsgültigkeit, sobald die Markierungen aufgrund der Schneelage nicht mehr erkennbar sind. Wenn schneebedeckte Verkehrszeichen nicht mehr identifiziert werden können, sind sie ungültig und es ist die allgemeine Verkehrssituation zu beachten.

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In Österreich gilt von 1. November bis 15. April die situative Winterreifenpflicht. Bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen Rädern Winterreifen (M+S, M.S. oder M & S, mit mindestens 4 mm Profiltiefe) angebracht sein. Ist die Fahrbahn nur nass, ohne dass das zur Bildung einer Schneelage, Schneematsch oder Eis führt, besteht die Winterreifenpflicht nicht. Schneeketten dürfen nur dann verwendet werden, wenn dies erforderlich ist und nur, wenn sie so befestigt sind, dass sie die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigen können. Gerechtfertigt ist das Anbringen von Schneeketten immer dann, wenn die Fahrbahn mit Schnee bedeckt ist. Vorgeschrieben ist die Kettenpflicht, wenn es eine entsprechende Verordnung gibt (z.B. Kettenpflicht für LKW). Die Ketten müssen auf beiden Rädern der angetriebenen Achse montiert werden. Bei Fahrten im Gebirge sollte man die Ketten nicht erst dann anlegen, wenn man schon „hängengeblieben“ ist, sondern rechtzeitig und an einer geschützten Stelle.

Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 Meter entlang ihrer gesamten Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen. Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden, muss der Straßenrand in der Breite von 1 Meter geräumt und bestreut werden. Durch die Schneeräumung und Entfernung von Dachlawinen dürfen andere Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert werden; nötigenfalls müssen die gefährdeten Straßenstellen abgeschrankt oder geeignet gekennzeichnet werden. Schneehaufen, die von Schneepflügen der Straßenverwaltung auf den Gehsteig geschoben werden, müssen ebenfalls entfernt werden. Außerhalb des Ortsgebietes gilt die genannte Räum- und Streupflicht nach der Straßenverkehrsordnung nicht.

Sichtbarkeit im Winter

Um die Sichtbarkeit zu erhöhen, sollten das Abblendlicht bzw. Schalten Sie das Abblendlicht ein und fahren Sie nicht nur mit Tagfahrlicht. Verwenden Sie die Nebelschlussleuchte richtig. Bei schlechter Sicht bzw. Nebellicht und -schlussleuchten sollten nur bei Sichtbehinderung, z.B. bei Nebel und Schneefall verwendet werden.Bei schlechter Sicht kommen jährlich durchschnittlich 124 Verkehrsteilnehmende ums Leben. „Dunkel gekleidete Personen fallen in der Nacht oder bei schlechter Sicht durchschnittlich erst aus einer Entfernung von 25 Metern auf. Hell gekleidete Personen hingegen werden bereits aus rund 40 Metern gesehen. Ist eine Person mit Reflektoren oder reflektierenden Materialien ausgestattet, wird diese bereits aus einer Entfernung von rund 140 Metern sichtbar“, erklärt DI Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). Reflektoren sollen das Licht eines Autoscheinwerfers ­reflektieren. Da ein Abblendlicht 50 bis 120 cm über dem Boden leuchtet, ist es sinnvoll, bei Erwachsenen reflektierende Elemente auch in der unteren Hälfte des Körpers zu platzieren. Bei Kindern bewähren sich reflektierende Materialien von Mützen bis zu den Schuhen. „Sichtbarkeit bedeutet Sicherheit“, betont Robatsch.

Ladungssicherheit im Winter

Der Winter stellt auch im Bereich der Ladungssicherung höhere Anforderungen, denn die niedrigen Temperaturen beeinflussen nicht nur die Fahrbedingungen, sondern auch die Stabilität und Sicherheit von transportierten Gütern. Schnee, Eis und Glätte erhöhen das Risiko, dass Ladung verrutscht oder sich löst. „Besonders gefährlich ist es, wenn sich Schnee oder Eis auf der Ladung ansammelt. Dies kann nicht nur das Gewicht der Fracht verändern, sondern auch zur Ablösung von Eisplatten führen, die den nachfolgenden Verkehr gefährden“, erklärt Robatsch, unter dessen Leitung im KFV eine Studie zur Ladungssicherung durchgeführt wurde. Die Effektivität von Sicherungsmitteln wie Gurten oder Netzen kann durch niedrige Temperaturen beeinträchtigt werden. Rutschfeste Matten können die Reibung erhöhen und ein Verrutschen der Ladung verhindern - das gilt nicht nur im Winter und nicht nur für den Berufsverkehr. „Eine zentrale Rolle spielt die Kommunikation, indem etwa Routen mit extremen Wetterbedingungen vermieden werden oder das Personal rechtzeitig über aktuelle Wetter- und Straßenbedingungen informiert wird“, sagt Robatsch.

Zusätzliche Tipps für sicheres Fahren im Winter

  • Lassen Sie den Motor Ihres Fahrzeugs nicht im Stand warmlaufen. Das ist gesetzlich verboten und für die Umwelt schädlich.
  • Ziehen Sie Ihre Winterjacke im Auto aus. Ja, es ist kalt, aber dicke Kleidungsstücke behindern die Funktion des Sicherheitsgurtes und sind so eine potenzielle Gefahrenquelle.
  • Nutzen Sie auch im Winter die Waschanlage. So entfernen Sie regelmäßig Schmutz, Salz und Eis. Bei Minusgraden sollten Sie zusätzlich in der Waschanlage ein Programm mit Trocknung wählen.
  • Nehmen Sie Prognosen und Schneeberichte ernst und unterlassen Sie nicht dringende Fahrten bei akut ungünstigen Witterungsbedingungen, rät Hoffer.

Denken Sie daran, dass … nicht die Fahrzeugtechnik bestimmt, ob man im Winter sicher ankommt, sondern Sie selbst.

ÖAMTC Fahrtechnik Zentren

Gerade beim Autofahren spielt Erfahrung eine große Rolle, wenn es um die Sicherheit geht. Daher ist es sinnvoll, das Fahren bei Glätte zu trainieren, um für den Ernstfall bestens gerüstet zu sein. Aus diesem Grund verfügen auch alle ÖAMTC Fahrtechnik Zentren über Pisten mit speziellen Gleitbelägen, auf denen das Fahrzeugverhalten auf schnee- und eisglatter Fahrbahn aktiv trainiert werden kann. Gleichzeitig bietet die ÖAMTC Fahrtechnik im Zentrum Saalfelden in den Wintermonaten auch ein spezielles "Snow & Fun-Training" an, bei dem das Fahren auf präparierten Schneefahrbahnen sowie in der Eisarena geübt werden kann.

Räumstationen der ASFINAG

Eis und Schnee sind vom Dach eines Lkw nicht nur umständlich zu entfernen, sondern können auch andere Verkehrsteilnehmende gefährden, denn durch die Kälte und Schneefälle kann Schmelzwasser auf dem Dach des Fahrzeuges über Nacht zu einer schweren Eisplatte gefrieren und beim Fahren vom Dach rutschen. Der Aufbau und das Dach sind vor Fahrtantritt jedenfalls von Eis und Schnee zu befreien. Um bei der Reinigung zu unterstützen, wurden von der ASFINAG auf wichtigen Hauptverkehrsrouten Räumstationen errichtet, die professionelle, fest installierte Schneegerüste anbieten.

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