Immer wieder sterben Menschen bei Wohnungsbränden, und es entstehen hohe Sachschäden in Millionenhöhe. Die Entstehungsursachen von Wohnungsbränden sind so vielfältig, dass eine komplette Aufzählung fast unmöglich erscheint. Die kleinsten Ursachen können oftmals verheerende Ausmaße annehmen.
Brandursachen und Gefahren
Typische Brandursachen für Dachstuhlbrände sind fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftungen. Für Kellerbrände gibt es ähnliche Ursachen wie für Dachstuhlbrände. Während Dachstuhlbrände meistens höheren Schaden verursachen, stellen Kellerbrände häufig eine größere Gefährdung der Hausbewohner dar.
Eine weitere erhebliche Brand- und Explosionsgefahr besteht, wenn Kraftstoffe, Farben, Lacke, Verdünner, Spraydosen, Campinggasflaschen usw. in Kellern aufbewahrt werden. Die meisten brennbaren Dämpfe sind schwerer als Luft und sammeln sich daher vorzugsweise in Kellern an. Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten ist daher nur in geringem Maße zulässig (max. 20 Liter in nicht zerbrechlichen Behältern für den gesamten Kellerraum - nicht pro Kellerverschlag).
Vorbeugende Maßnahmen
Ein Brand kann schneller ausgelöst werden, als man denkt. Die gute Nachricht: Bereits einfache Brandschutzmaßnahmen können Leben retten und massive Schäden verhindern. Offenes Feuer und elektrische Geräte in Kombination mit menschlichem Fehlverhalten und mangelnden Sicherheitsvorkehrungen stellen die größte Brandgefahr im Eigenheim dar. Doch bereits durch ein paar, gezielte Sicherheitsmaßnahmen kann den Gefahren eines Wohnungsbrandes erfolgreich entgegengewirkt werden.
Hier sind einige wichtige vorbeugende Maßnahmen:
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- Halten Sie brennbare Gegenstände von Wärmequellen fern.
- Lassen Sie Ihren Rauchfang regelmäßig kehren und inspizieren.
- Reinigen Sie auch schwer zugängliche Bereiche in Ihren Wohnraum von Staub, speziell hinter elektrischen Geräten wie Kühlschrank und Fernseher.
- Sind in Ihrem Haushalt die elektrischen Einrichtungen in einwandfreiem Zustand und wurden sie von einem Fachmann installiert bzw. überprüft?
Rauchmelder retten Leben
Rauchgasvergiftung ist eine häufige Todesursache bei Wohnungsbränden. Die meisten Brandopfer (ca. 70%) sterben nachts, da tagsüber ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht werden kann, sodass die Opfer im Schlaf von den gefährlichen Brandgasen überrascht werden. Schwelbrände, d.h. bevor es zu einer sichtbaren Flammenausbreitung kommt, entstehen oft giftige Rauchgase. Brandopfer kommen nicht durch Flammen, sondern durch diese Rauchgase ums Leben - schon wenige Lungenfüllungen Kohlenmonoxid sind tödlich.
So genannte Heimrauchmelder können besonders während des Schlafes vor einem Brand warnen. Optische Heimrauchmelder messen die Konzentration der Rauchpartikel in der Luft. Ist eine bestimmte Dichte erreicht, wird ein pulsierender Alarmton von mindestens 85 dB ausgelöst. Diese Lautstärke ist selbst durch geschlossene Türen und für schlafende Personen hörbar. Die Bewohner werden so zu einem Zeitpunkt gewarnt, an dem eine Flucht, eine Verständigung der Mitbewohner oder eine Brandbekämpfung noch möglich ist.
In Privathaushalten gehören Heimrauchmelder auf der Zimmerdecke und am besten in die Raummitte und in den Schlafzimmern selbst - vor allem, wenn Sie elektrische Geräte wie Heizdecken, Fernsehapparate o.ä. benutzen. Auch die Kinderzimmer sollten Sie durch ein zusätzliches Gerät schützen. In Häusern mit mehreren Stockwerken sollten die Rauchmelder im Flur auf den Etagen montiert werden. Wichtig ist auch ein Rauchmelder im Keller. In Küche und Bad sollten Sie auf eine Installation verzichten, weil dort durch Koch- und Wasserdämpfe Täuschungsalarm ausgelöst werden könnte. Auch besonders staubige Räume eignen sich nicht für eine Installation.
Die Heimrauchmelder werden mit einer Batterie (in der Regel 9V - Blockbatterie) betrieben. Diese Batterie hat eine Lebensdauer von etwa ein bis zwei Jahren und macht bei Spannungsabfall durch einen Piepston in einem Intervall von etwa 60 Sekunden auf ihren erforderlichen Wechsel aufmerksam. Die Preise für optische Heimrauchmelder bewegen sich zwischen 9 und 70 Euro. Heimrauchmelder sind im gut sortierten Fachhandel sowie in Baumärkten erhältlich.
Verhalten im Brandfall
Denn wer rechtzeitig auf einen Brand aufmerksam wird, hat die Möglichkeit sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen, die Feuerwehr zu rufen oder den Brand selbst zu löschen.
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Hier sind einige wichtige Verhaltensweisen im Brandfall:
- Ersticken Sie die Flammen durch Aufsetzen eines Topfdeckels.
- Versuchen Sie nicht, brennendes Fett oder Öl mit Wasser zu löschen.
- Rauchmelder in der Wohnung installieren.
- Verhalten im Brandfall besprechen.
Feuerlöscher und Löschdecken
Dazu zählen Feuerlöscher, Rauchmelder und Löschdecke. Denn bis die Feuerwehr im Brandfall da ist, vergehen in der Regel 8 bis 15 Minuten. Feuerlöscher sind daher empfehlenswert - ihn muss man allerdings alle zwei Jahr überprüfen lassen.
Weitere wichtige Punkte:
- Haben Feuerlöscher griffbereit?
- Feuerlöscher regelmäßig warten.
- Löschdecke in deiner Küche platzieren.
- Liegt in deiner Küche eine Löschdecke oder ein großer Deckel zum Ersticken von brennendem Fett bereit?
- Handhabung eines Feuerlöschers üben.
Brandschutz in Arbeitsstätten
In einer Arbeitsstätte sind geeignete Löschhilfen, welche dem Stand der Technik entsprechen bereitzuhalten. Die Behörde hat die Bestellung eines/einer Brandschutzbeauftragten und erforderlichenfalls einer Ersatzperson sowie, falls dies nicht ausreicht, weitere geeignete Maßnahmen vorzuschreiben, wenn dies auf Grund besonderer Verhältnisse (§ 12 Abs. 2 Z 2 Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG)) dies erfordern.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, alle Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen. Er ist derjenige, der die Vorschriften kennen und einhalten muss. Sind Sie in Ihrem Job für die Einhaltung von Vorschriften im Bereich des Brandschutzes zuständig?
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Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt vor, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, zur Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind. Er ist verpflichtet, die Vorschriften zu kennen und einzuhalten.
Neben der Beschaffenheit von Bauprodukten sowie der Installation von automatischen Löschanlagen ist es vor allem das Verhalten der Beschäftigten, das im Brandfall Leben retten kann.
Die Brandschutzordnung ist das zentrale Instrument des organisatorischen (betrieblichen) Brandschutzes. Sie umfasst alle Anweisungen zur Vorbeugung von Bränden und für den Brandfall.
Die besten Vorkehrungen für den Brandfall nutzen jedoch nichts, wenn die Beschäftigten sie nicht kennen. Mindestens einmal im Jahr müssen sie deshalb über die Festlegungen in der Brandschutzordnung und über die Verhaltensweisen im Brandfall unterwiesen werden. Bestenfalls wird ihnen dann auch demonstriert, wie ein Feuerlöscher zu benutzen ist. Ebenfalls einmal im Jahr sollte eine Gebäuderäumung (Probealarm) stattfinden, damit alle Beschäftigten wissen, wie sie sich im Ernstfall verhalten müssen.
Sind die Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar? Wie werden die Kollegen und Kolleginnen bei einem Brand alarmiert? Sind die Notausgänge frei zugänglich und nicht verschlossen? Diese und weitere Fragen sind Teil der Checkliste des Leitfadens „Feuerschutz: Was im Brandfall verfügbar sein muss“.
Brandmeldeanlagen
Die Entdeckung eines Brandes durch eine automatische Brandmeldeanlage beruht auf der Überwachung von Brandkenngrößen im Überwachungsbereich. Brandmeldeanlagen können im Vollschutz eine ganze Arbeitsstätte überwachen, oder nur auf einen Brandabschnittsschutz bzw. auf einzelne Melder reduziert sein.
Der Betrieb einer Brandmeldeanlage muss durch den Betreiber der Anlage überwacht werden. Die Prüfung von Brandmeldeanlagen hat mindestens einmal jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu erfolgen.
Eine Brandmeldeanlage könnte als Ersatzmaßnahme gemäß § 95 Abs. 3 ASchG für bauliche Maßnahmen verwendet werden.
Brandlasten und Fluchtwege
Der bauliche Brandschutz (Objektschutz) und die Sicherstellung der Flucht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gefahrenfall haben zwar Berührungspunkte, erfordern aber bei der Frage nach der „geringen Brandlast“ eine differenzierte Betrachtung.
Es ist durchaus zulässig, dass in gesicherten Fluchtbereichen in geringem Umfang Gegenstände vorhanden sind, die zwar nicht unbrennbar sind, von denen im Falle eines Brandes jedoch keine Gefährdung von Personen in diesem Bereich zu erwarten ist. Es ist daher erforderlich, im Einzelfall durch Ermittlung und Bewertung der Gefahren zu beurteilen, ob Art und Menge der vorhandenen Gegenstände im Hinblick auf eine gefahrlose Flucht der dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu rechtfertigen sind.
Brandverhalten von Bauprodukten
Baustoffe werden als nichtbrennbar (EU-Klasse A1 und A2: kein Beitrag zum Brand) und brennbar (EU Klassen B bis F: Beiträge zum Brand) eingeteilt.
Um die, in diversen österreichischen (Bau-)gesetzen und Verordnungen verwendeten Begriffen in EU Klassen zuordnen zu können, geben untenstehende Tabellen Auskunft:
Brennbarkeit | EU-Klasse | Beitrag zum Brand |
---|---|---|
Nicht brennbar | A1, A2 | kein Beitrag zum Brand |
Schwer brennbar/schwer entflammbar | B | sehr begrenzter Beitrag zum Brand |
C | begrenzter Beitrag zum Brand | |
normalbrennbar/normal entflammbar | D | hinnehmbarer Beitrag zum Brand |
E | hinnehmbares Brandverhalten | |
leichtbrennbar/leicht entflammbar | F | keine Leistung im Hinblick auf Flammwidrigkeit feststellbar |
Für die weiteren Branderscheinungen gibt es noch Zusatzklassifikationen durch Bewertung der Rauchentwicklung s (alt: Qualmbildung Q) und des brennenden Abtropfens d (alt: Tropfbildung Tr).
Gerade die Rauchentwicklung ist ein wichtiges Kriterium zum Brandschutz. So stellen Rauchgasvergiftungen die häufigste Todesursache bei Bränden dar.
Rauchentwicklung s | Abtropfverhalten d |
---|---|
s1 vernachlässigbar | d0 kein brennendes Abtropfen innerhalb der ersten 10 Minuten |
s2 schwach | d1 kein brennendes Abtropfen mit einer Nachbrennzeit >10 Sekunden innerhalb der ersten 10 Minuten |
s3 stark | d2 weder d0 noch d1 |
Beispiel für einen Klassifizierungsschlüssel eines geprüften Bauprodukts: B-s1, d0 (fällt unter den in der AStV verwendeten Begriff „schwer brennbar“)
Eine wichtige Anforderung eines Bauteils, Bauprodukts ist dessen Feuerwiderstand/Brandwiderstand über einen entsprechenden Zeitraum bei Brandeinwirkung.
Brandwiderstand (alt) | Feuerwiderstand |
---|---|
Brandhemmend | mind. 30 Minuten |
Hochbrandhemmend | mind. 60 Minuten |
Brandbeständig | mind. 90 Minuten |
Hochbrandbeständig | mind. 180 Minuten |
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