Cybermobbing: Was tun? Tipps und Verhaltensweisen

Mit der zunehmenden Digitalisierung hat sich das Mobbing zusehends von der realen in die digitale Welt verlagert. Oft verschwimmen dabei aber auch die Grenzen und die Taten verlagern sich von der Off- in die Onlinewelt und umgekehrt.

Was ist Cybermobbing?

Als Cyber-Mobbing wird bezeichnet, wenn jemand einen anderen über einen längeren Zeitraum mit Hilfe von digitalen Systemen (Computer, Smartphones, Soziale Medien, etc.) belästigt, verleumdet, bedroht, bloßstellt oder dergleichen. Im Gegensatz zu früher, als die Attacken zeitlich (z. B. während der Unterrichtszeit) oder örtlich (z. B. in der Schule) begrenzt waren, finden diese heutzutage durch die ständige Verfügbarkeit der digitalen Möglichkeiten meist orts- und zeitunabhängig statt. Auch werden heutzutage meist mehr Personen Zeuge einer Attacke (z. B. in sozialen Medien) als früher. Hinzu kommt, dass sich die Täter durch die scheinbare Anonymität in ihrem Tun oft ziemlich sicher fühlen oder ihre Taten als unbedeutende Hänselei oder Dummheit abtun.

Cybermobbing kann viele Gesichter haben: Personen können aus Gruppen oder Chats ausgeschlossen werden, es werden Hass-Gruppen eröffnet oder über Fake-Profile peinliche Bilder veröffentlicht. Es können Bilder mit verletzenden oder bedrohenden Worten kommentiert, oder Postings mit negativem Inhalt verfasst werden und vieles mehr. Cyber-Mobbing kann ganz unterschiedlich aussehen.

Unter Cybermobbing versteht man das absichtliche und wiederholte Beleidigen, Bedrohen oder Bloßstellen einer Person über digitale Medien. Da sich die Inhalte online schnell verbreiten und schwer zu entfernen sind, erreicht Cybermobbing ein besonders breites Publikum. Im Internet sind die Opfer den Attacken zudem rund um die Uhr ausgeliefert.

Gesetzliche Definition und Strafbarkeit

In §107c StGB definiert der Gesetzgeber unter dem Titel „Fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems“, was unter Cyber-Mobbing verstanden wird. Dabei macht sich strafbar, wer eine Person für eine größere Zahl von Menschen für eine längere Zeit wahrnehmbar an der Ehre verletzt oder Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung für eine größere Zahl von Menschen für eine längere Zeit wahrnehmbar macht.

Lesen Sie auch: Hilfe bei Angst

Seit 2016 wird in Österreich Cyber-Mobbing daher mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen bestraft. Verübt das Opfer Selbstmord bzw. begeht es einen Selbstmordversuch, so ist der Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen. Hier sieht man schon, dass Cyber-Mobbing mitnichten als Lausbubenstreich oder Hänselei abgetan werden kann.

Für eine Strafbarkeit wegen “Cyber-Mobbings” müssen die Handlungen der Täter:innen geeignet sein, eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen. Was genau unter dem Begriff eine längere Zeit hindurch zu verstehen ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Es geht dabei nicht um das persönliche Empfinden der betroffenen Person, sondern um eine objektive Nachvollziehbarkeit der Ehrverletzung.

Vom Gesetz erfasst sind auch Tatsachen und Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person. Darunter fallen beispielsweise das Sexualleben, der sensible Bereich des Familienlebens, religiöse Ansichten und Krankheiten.

Cyber-Mobbing ist kein "Spaß". Bestärkt wird das auch durch ein eigenes Gesetz, den Paragraph 107c "Fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems".

Was bedeutet das Gesetz im Detail?

  • Eine Handlung bzw. Handlungen, die geeignet ist bzw. sind, eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen. Das heißt, dass man durch die Handlungen sich z. B. das Handy nicht mehr verwenden traut, man Angst hat, sich vielleicht immer wieder mal nicht mehr in die Schule traut oder man nicht mehr wirklich schlafen kann.
  • Strafbar sind einzelne und auch wiederholte Handlungen, die für eine größere Zahl von Menschen für eine längere Zeit wahrnehmbar sind. Wird z. B. denn hier wird ein bloßstellendes Bild vor mehr Menschen gepostet und diese können das Foto ja immer wieder in der Gruppe aufrufen. Also ist es eben auch länger "wahrnehmbar". Auch wenn man eine Hate-Gruppe zu einer Person erstellt und dieser Person dann auch noch immer wieder Beschimpfungen sendet, ist das strafbar.
  • Strafbar ist auch das, was das Ansehen einer Person in ihrem sozialen Umfeld verringern kann. Als klar ehrverletzend gelten Fotos in Zusammenhang mit Alkohol, Gewalt oder Nacktheit. Ein Foto von einer Person, die sich betrunken übergibt, würde hier z. B. klar hinein fallen.
  • Im Gesetz geht es auch um Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches. Unter den höchstpersönlichen Lebensbereich fallen unter anderem das Intim- und Sexualleben, religiöse Ansichten, Krankheiten oder auch der Wohnbereich einer Person. Also Fotos von jemandem in der Umkleide oder beim Sex dürfen klar nicht verschickt werden. Oft kann hier auch schon die Aufnahme an sich verboten sein.

Prävention von Cybermobbing

Einen guten Ansatzpunkt bietet das Thema Datenschutz, wofür vor allem Kindern und Jugendlichen oft das Verständnis fehlt. So sollte man gerade Online nur sehr sparsam mit der Weitergabe seiner persönlichen Daten umgehen. Nicht nur der eigene Name ist dabei schützenswert, auch andere Daten können für Cyber-Mobbing gezielt eingesetzt werden:

Lesen Sie auch: Was tun bei einer Hai-Begegnung?

  • Handynummer: Diese sollte niemals im Internet bzw. in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden. Vor allem intime Fotos werden heutzutage immer wieder für Cyber-Mobbing verwendet.
  • Wohnadresse: Neben den oben beschriebenen Daten sollte selbstverständlich auch die eigene Wohnadresse nicht wahllos an (nahezu) Unbekannte weitergegeben werden.

Des Weiteren sollte gerade bei Kindern frühzeitig mit der Sensibilisierung für dieses Thema begonnen werden. Eltern und Lehrer können zum Beispiel auf die Gefahren eines zu sorglosen Umgangs mit den eigenen Daten hinweisen. Auch selbstbewusst agierende Personen wissen sich in schwierigen Situationen oft besser zu helfen. Hier können Eltern und Lehrer ebenfalls unterstützend zur Seite stehen.

Zeigen Sie Interesse an der Lebenswelt Ihres Kindes und informieren Sie sich über dessen Handy- und Internetnutzung, auch wenn keine Belästigung vorliegt. Besprechen Sie den Umgang mit persönlichen Daten. Erklären Sie, wie wichtig es ist, persönliche Daten im Internet zu schützen - denn ein allzu freizügiger Umgang mit privaten Informationen kann Angriffsfläche für Cybermobbing bieten.

Was können Eltern tun?

  • Sprechen Sie über Cybermobbing. Schaffen Sie ein Bewusstsein dafür, was Cybermobbing und Hasspostings sind.
  • Schauen Sie nicht weg, wenn Ihnen ein Fall von Cybermobbing bekannt wird - egal ob Ihr eigenes Kind involviert ist, ein Konflikt zwischen Ihren Schüler:innen besteht oder eine Lehrperson verunglimpft wird.
  • Kooperieren Sie mit anderen Erwachsenen, um die Situation zu klären.
  • Unterstützen Sie, statt zu verurteilen.
  • Machen Sie Ihrem Kind klar, wie verletzend sein Verhalten für die Betroffenen ist. Fordern Sie Ihr Kind klar dazu auf, die belästigenden Aktivitäten einzustellen.
  • Versuchen Sie, möglichst vorurteilsfrei mit Ihrem Kind die Hintergründe der Attacken zu klären.
  • Machen Sie sich ein Bild und sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber. Mobbing kann auch für die TäterInnen schwerwiegende Folgen haben. Umso wichtiger ist es, dass Ihr Kind rechtzeitig aus dem Kreislauf ausbricht.

Was können Lehrer tun?

Es gibt ein klares Bekenntnis des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung für eine Null-Toleranz gegen Gewalt in der Schule. Es stehen auf der Webseite zahlreiche und praxisnahe Unterrichtsmaterialien zum Thema "Cyber-Mobbing" zur Verfügung. Behandelt wird unter anderem, wie Lehrerinnen und Lehrer vorbeugen können, wie Vorfälle bemerkt werden, wie die rechtliche Situation aussieht und was im Ernstfall zu tun ist.

Verhaltensweisen bei Cybermobbing

Der wohl wichtigste Tipp für Opfer von Cyber-Mobbing ist, sich so rasch wie möglich einer Vertrauensperson zuzuwenden. Eltern, Lehrer oder gute Freunde können oft mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn man selbst nicht mehr weiter weiß. Wissen diese auch nicht weiter, dann hilft oft das Hinzuziehen von Experten. Diese können direkt wertvolle Tipps geben (z. B. Rat auf Draht) oder aber sie organisieren eine kostenlose Rechtsberatung im Anlassfall (z. B. über den Keine Sorgen Schutzengel Digital), bei welcher die notwendigen Schritte besprochen werden können. Grundsätzlich sollte man nie seine Probleme in sich hineinfressen. Oft hilft schon ein kleiner Input von außen, um ein Problem zu lösen.

Bei fortgesetzter Belästigung ist es außerdem wichtig, Beweise zu sammeln. Je besser die Attacken dokumentiert sind, desto klarer wird meist das Bild und desto glaubhafter wird die Geschichte. Vor allem bei einer Strafanzeige lassen sich so Dauer und Art der Belästigungen nachweisen. Bei Angriffen über digitale Medien bieten diese sehr oft eine Unterstützung über eine „Melden“-Funktion. Oft wird über diese Möglichkeit in der Hilfe oder den häufig gestellten Fragen hingewiesen. Dadurch können diese nicht mehr oder nur noch erschwert mit dem Opfer in Kontakt treten.

Lesen Sie auch: Wichtige Verhaltensregeln nach Katarakt-OP

Niemals sollte man jedoch die Rollen umkehren, also vom Opfer zum Täter werden. Nur weil einem selbst Unrecht zugefügt wurde, rechtfertigt das nicht, selbst andere zu demütigen, zu bedrohen oder zu verleumden.

Tipps für Betroffene

  • Ruhig bleiben. Betroffene sollten auf bösartige Nachrichten oder Postings nicht antworten.
  • Kontakte blockieren. Unerwünschte Kontakte können auf Social Media und anderen Plattformen in den Privatsphäre-Einstellungen gesperrt werden.
  • Beweise sichern. Ein Screenshot des entsprechenden Postings dient als Beweis und erleichtert zudem die Identifizierung der Täterin beziehungsweise des Täters. Idealerweise wird auch das Datum des Postings notiert. Außerdem sollten möglichst viele personenbezogene Informationen wie zum Beispiel Profil oder Nickname der Täterin beziehungsweise des Täters dokumentiert werden.
  • Löschung einfordern. Sollten die Urheber des Postings bekannt sein, sollten Eltern beziehungsweise Betroffene zunächst die Löschung direkt bei den Verantwortlichen einfordern. Ist die Urheberschaft des Postings nicht bekannt oder kommen die Verantwortlichen der Forderung nicht freiwillig nach, kann auch über die meisten Plattformbetreiber eine Entfernung beantragt werden.
  • Anzeige erstatten. Bringen die zuvor erwähnten Maßnahmen keinen Erfolg, können Betroffene auch polizeilich Anzeige erstatten, sofern ein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt. Dies ist auch möglich, wenn Betroffene den Klarnamen der Täterin oder des Täters nicht kennen.

Weitere hilfreiche Maßnahmen

  • Auch wenn du dir noch nicht ganz im Klaren bist, wie du mit dem Cyber-Mobbing gegen dich umgehen willst, empfiehlt es sich Beweise zu sichern. Z. B. Beweise kannst du z. B. mit Screenshots sichern. Am besten fotografierst du den gesamten Thread, wobei auch das Datum der Postings wichtig ist.
  • Cyber-Mobbing zu melden ist eine einfache und wichtige Möglichkeit, wie du dich gegen Cyber-Mobbing wehren kannst. Du kannst auch melden, wenn du nicht selbst davon betroffen bist, sondern es dir im Netz auffällt.
  • Damit eine Person in deinem Profil nicht mehr posten kann, kannst du die Person auch direkt auf der Social Media Plattform blockieren. Auch einzelne Wörter, Sätze oder Emojis kannst du sperren lassen.
  • Antworte möglichst nicht inhaltlich auf Nachrichten, die dich belästigen oder ärgern. Versuche in Ruhe zu überlegen und dich zu informieren. Ist das eine Kommentar vielleicht schon strafbar? Dann könntest du sachlich darauf hinweisen.

Was tun, wenn man selbst zum Täter geworden ist?

Aber auch, wenn du selbst etwas gemacht hast, von dem du jetzt weißt, dass es nicht in Ordnung war, kannst du dich melden. Es gibt immer die Möglichkeit, sich zu verändern. Wirst du angezeigt, kann dir dein Handy zur Beweissicherung weggenommen werden und du kannst auch viele Jahre später noch Schwierigkeiten (z. B.

Unterstützung und Hilfe

Sprich mit Personen die dir nahe sind, was gerade passiert. Sie können dich aufbauen und mit dir gemeinsam überlegen, was du tun kannst. Meistens ist es eine große Erleichterung, Probleme mit einer anderen Person zu teilen.

Cyber-Mobbing ist eine strafbare Handlung und kann bei jeder Polizeidienststelle angezeigt werden. Bei einer Anzeige kannst du als Jugendliche*r eine Vertrauensperson mitnehmen. Nimm dafür auch die gesicherten Beweise mit. Die Polizei nimmt die Anzeige auf und händigt dir ein Protokoll aus.

Es gibt auch viele professionelle Einrichtungen mit Expertinnen und Experten, die dir mit der Bewältigung von Mobbing helfen können. Dies können deine Eltern, Freund:innen, Kolleg:innen, Lehrende, Direktor:innen, Schulsozialarbeiter:innen bzw. -psycholog:innen oder auch professionelle Beratungsstellen (z.B.

tags: #verhalten #bei #cybermobbing #tipps