Nein, Sie brauchen keine Überweisung von einer Ärztin oder einem Arzt, um eine klinisch-psychologische Behandlung in Anspruch zu nehmen. Was Sie allerdings spätestens vor Beginn der zweiten Einheit der klinisch-psychologischen Behandlung benötigen, ist der Nachweis, dass eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat. In dieser Untersuchung wird beispielsweise ausgeschlossen, dass körperliche Erkrankungen für die psychische Erkrankung verantwortlich sind.
Die ärztliche Untersuchung kann von Allgemeinmedizinern oder beispielsweise auch von Fachärzten wie Neurologen oder Psychiatern durchgeführt werden. Diese Bestätigung sollte auf dem von der Kasse bereitgestellten Bestätigungsformular erfolgen.
Seit dem 1. Jänner 2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung in Österreich eine Kassenleistung. Um den Kostenzuschuss zu erhalten, ist eine ärztliche Untersuchung nötig.
Kostenzuschuss für Psychotherapie
Wenn Sie die Psychotherapie bei niedergelassenen Psychotherapeut*innen durchführen, die nicht in ein Finanzierungsmodell eingebunden sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des an den*die Psychotherapeut*in bezahlten Honorars zurück.
Um einen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung darüber, dass Sie sich spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären, die die seelische Problematik vielleicht (mit-)bedingen. Die Untersuchung kann von einem*einer praktischen Ärzt*in durchgeführt werden, für die Bestätigung gibt es ein Formular. Die Untersuchung bezieht sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht aber darauf, ob eine Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig ist.
Lesen Sie auch: Überraschungen für den Partner
Für einen Kostenzuschuss zu den ersten 10 Psychotherapiesitzungen genügt es, neben dieser ärztlichen Bestätigung die Honorarnote des*der Psychotherapeut*in bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen.
Für einen Kostenzuschuss ab der elften Psychotherapiesitzung muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme eines*einer freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeut*in“ gestellt werden, auf dem von dem*der Psychotherapeut*in einige Fragen beantwortet werden.
Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann dann den Kostenzuschuss für maximal 50 weitere Psychotherapiesitzungen bewilligen.
Klinische PsychologInnen
Was ist die Rolle Klinischer PsychologInnen?
Klinische PsychologInnen sind ExpertInnen für psychische Gesundheit und unterstützen dabei, Symptome zu überwinden, Belastungen zu reduzieren und das psychische Wohlbefinden wiederherzustellen.
Klinische PsychologInnen haben:
Lesen Sie auch: Wissenschaftliche Perspektive auf ADHS
- mindestens fünf Jahre Psychologie an einer Universität studiert,
- nach ihrem Studium eine rund zweijährige postgraduale theoretische und praktische Ausbildung, begleitet durch Supervision und Selbsterfahrung, absolviert,
- meist noch weitere Spezialisierungen, Zusatzausbildungen und Zertifizierungen.
Wobei helfen Klinische PsychologInnen?
Klinisch-psychologische Behandlung wird im Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppensetting angeboten und hilft mit psychologischen Maßnahmen bei:
- psychischen Störungen und Leidenszuständen, inkl. Ängste
- AD(H)S
- Zwänge, Schizophrenie etc.
Weitere Informationen zum Kostenzuschuss
Der Kostenzuschuss ist auch bei Mitversicherten möglich. Der Kostenzuschuss besteht hier in derselben Höhe.
Auch für Hausbesuche sind Kostenzuschüsse möglich. Die Höhe des Kostenzuschusses bleibt allerdings gleich, egal, wo die klinisch-psychologische Behandlung durchgeführt wird.
Für die Inanspruchnahme eines Kostenzuschusses können in Ausnahme- und begründeten Einzelfällen einzelne klinische-psychologische Behandlungen unter folgenden Voraussetzungen online durchgeführt werden:
- Eine Online-Behandlung setzt eine vorangegangene persönlichen Kontakt zwischen Klinischer PsychologIn und KlientIn voraus.
- Eine Online- Behandlung setzt voraus, dass durch die telemedizinische Behandlung gleichwertige Ergebnisse wie in Präsenz zu erwarten sind.
- Nur Leistungen, die als zweckmäßige Krankenbehandlung angesehen werden können, sind mit dem Versicherungsträger abrechenbar.
- Ausgeschlossen sind Inhalte, welche per Telemedizin nicht effektiv vermittelt werden können.
- Die Online-Behandlung soll auf der Honorarnote vermerkt sein.
Wenn der Arzt ein Vertragsarzt ist, kann er die Behandlung direkt mit der Kasse verrechnen.
Lesen Sie auch: Kleine Freuden im Alltag
Es ist möglich, mehrere Honorarnoten gleichzeitig einzureichen, ebenso wie Sammelhonorarnoten.
Probleme mit Krankenfürsorgeanstalten (KFA)
Leider gibt es seitens der KFA Wien eine klare Absage bezüglich Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung. Der Grund liegt laut KFA Wien darin, dass die im Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz festgelegten Gelder für klinisch-psychologische Behandlung nicht für Krankenfürsorgeanstalten explizit berücksichtigt wurden.
Betroffen sind auch weitere Krankenfürsorgeanstalten in den Bundesländern.
Antworten sind bis jetzt von der Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Landesbedienstete (KFL), der Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Gemeinden (KFG) und der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge (LKUF) gekommen, dass es einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung unter denselben Voraussetzung wie bei den anderen Sozialversicherungen gibt.
Online-Behandlungen und Kostenzuschüsse
Klinisch-psychologische Online-Behandlungen einer/s Klinischen PsychologIn, die ausschließlich oder anonym Online durchgeführt werden, stellen laut Versicherung keine Krankenbehandlung im Sinne des ASVG dar.
Zulässige Konstellationen der Online-Behandlung setzen eine vorangegangene persönliche Behandlung zwischen der/dem Berufsangehörigen und der/dem KlientIn voraus. Zudem sind für einen Kostenzuschuss Behandlungen primär in Präsenz durchzuführen. Daher besteht für Versicherte kein Anspruch auf Kostenzuschuss für die angebotenen Online-Behandlungen von Online-Plattformen.
Weitere finanzielle Unterstützung
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hilft in besonderen Notlagen im Zusammenhang mit Gesundheitskosten und bietet deshalb freiwillige Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds an.
Informationen zu Zuweisungen
Bei vielen Erkrankungen oder bei speziellen Gesundheitsfragen können Allgemeinmediziner:innen - also Hausärztinnen und Hausärzte - oft helfen. In den meisten Fällen sind sie die erste Ansprechstelle.
Bei bestimmten Erkrankungen oder Beschwerden sind jedoch manchmal Untersuchungen nötig, die nicht in der Ordination möglich sind. Oder es ist für die Diagnose und Behandlung ein spezielles medizinisches Wissen erforderlich.
Bei der Zuweisung benötigt die zuweisende Ärztin oder der zuweisende Arzt für die Diagnose und Behandlung eine konkrete Untersuchung, die sie oder er nicht selbst durchführen kann (z.B. Röntgenbild, Laboruntersuchung).
Wenn Sie direkt eine Fachärztin bzw. einen Facharzt aufsuchen wollen, ist das mit der e-card auch ohne Überweisung möglich.
Für die Durchführung bestimmter fachärztlicher Untersuchungen, wie z.B. Röntgen, Computertomographie, Physikalische Medizin oder Labor, ist fast immer eine Zuweisung durch eine Ärztin bzw. den Arzt erforderlich.
Die Anzahl der direkten Arztbesuche mit der e-card (also ohne Überweisung) ist je nach Krankenversicherungsträger unterschiedlich. Meist können pro Quartal - bei Bedarf auch mehrfach - eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt für Allgemeinmedizin sowie eine Vertragsärztin bzw. ein Vertragsarzt pro Fachgebiet ohne Überweisung aufgesucht werden.
Ist eine Leistung bewilligungspflichtig, dann muss die Überweisung oder Zuweisung dem Krankenversicherungsträger innerhalb eines Monats ab dem Tag, an dem sie ausgestellt wurde, zur Bewilligung vorgelegt werden.
Manche Zuweisungen müssen vom Sozialversicherungsträger bewilligt werden. Für diese Bewilligungen kann eKOS genutzt werden.
Die e-Zuweisung (eKOS) ist ein elektronisches Bewilligungsservice, welches für bestimmte medizinische Untersuchungen, wie z.B. Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), nuklearmedizinische und humangenetische Untersuchungen, klinisch-psychologische Diagnostik, Knochendichtemessungen, Röntgen oder Sonographie-Ultraschall, sukzessive etabliert wird.
Derzeit steht das elektronische Kommunikationsservice eKOS nicht bei allen Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung, sondern wird Schritt für Schritt eingeführt. In der Übergangsphase können Sie von den Kassenärztinnen bzw. Kassenärzten weiterhin Zuweisungen in Papierform erhalten.
Bei Inanspruchnahme einer Vertragsärztin bzw. eines Vertragsarztes ist die e-card vorzuweisen.
Psychotherapie Vorarlberg
Psychotherapie unterstützt die Wiedererlangung eines sinn- und wertvoll empfundenen Lebens, die Liebes- und Arbeitsfähigkeit und die Teilhabe an gesellschaftlichen Austauschprozessen. Menschen aller Altersgruppen.
Zugang zum Angebot
Der Zugang zu "Psychotherapie Vorarlberg" erfolgt ausschließlich über die Clearingstelle Psychotherapie. Im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs klären unsere Psychotherapeut:innen mit Ihnen, ob und welche psychotherapeutische Behandlung passend für Sie sein kann.
Bitte melden Sie sich über untenstehendes Online-Anmeldeformular für ein Clearinggespräch an. Ihrer Ärztin erhalten haben, bringen Sie diese bitte zum Clearinggespräch mit.
Kosten
Die Psychotherapie wird aus Beiträgen der Versicherungsträger und aus Mitteln des Landes Vorarlberg (Sozialfonds) finanziert. Die Eigenbeteiligung der Klientinnen und Klienten beträgt pro Therapieeinheit im Einzelsetting max. 15 Euro, pro Gruppeneinheit max. 5 Euro.
Wir bieten Psychotherapie in den Sprachen Deutsch, Englisch, Bosnisch, Kroatisch, Serbisch und Türkisch an.
Sämtliche Angaben werden vertraulich behandelt.
Bestehen schwierige finanzielle Verhältnisse?
Diagnostik durch VertragspsychologInnen bzw. WahlpsychologInnen
Diese erfolgt durch VertragsärztInnen Ihrer Krankenkasse (z.B. Zuweisung oder die Ihres Psychotherapeuten bzw. WahlärztInnen oder PsychotherapeutInnen.
VertragspsychologInnen können die von Ihnen durchgeführte Diagnostik direkt mit den Krankenkassen abrechnen.
WahlpsychologInnenhaben keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Das bedeutet: Sie alsPatientIn müssen die Diagnostik zuerst selbstbezahlen. Danach können Sie dieHonorarnoten zur Kostenerstattungbei der Ihrer Krankenkasse einreichen.
Die Krankenkasse rückfundiert.
Kosten für Psychotherapie und Zuschüsse (Beispiele)
Nachstehend eine Aufstellung der von uns recherchierten Zuschüsse der einzelnen Kassen:
| Kasse | Leistung | Zuschuss |
|---|---|---|
| ÖGK | Gruppensitzung | max. 46,60 € |
| ÖGK | Familiensitzung | min. |
| SVS (BSVG und GSVG) | Gruppensitzung | max. |
Die KFA Villach verrechnet nach dem Tarif analog der BVAEB. Hier besteht die Möglichkeit der Direktabrechnung laut Tarif bzw. ist auch ein Kostenzuschuss laut Tarif möglich.
tags: #benötigt #man #eine #Überweisung #zum #Psychotherapeuten