Rund um den Straßenverkehr haben sich zahlreiche Mythen um richtiges und falsches Verhalten etabliert. Auch das Fahren auf der Autobahn ist davon nicht ausgenommen. Das Autofahren ist mitunter kompliziert, je nach Situation müssen die Fahrer zahlreiche Regeln beachten. Da kann es schon mal zu Verwechslungen oder Irrtümern kommen - auch auf der Autobahn.
Der ADAC klärt auf und stellt die häufigsten Falschannahmen richtig. Denn wer den Verkehrsirrtümern auf den Leim geht, gefährdet insbesondere auf der Autobahn sich und andere Verkehrsteilnehmer.
Verbreitete Irrtümer auf der Autobahn
1. Pannenstreifen bei Stau nutzen
Der wohl größte Mythos beim Fahren auf der Autobahn dürfte die Annahme sein, dass es im Falle eines Staus erlaubt ist, den Pannenstreifen zu nutzen, um rascher voranzukommen. Das ist schlichtweg falsch. Der Streifen ist ausnahmslos Einsatzfahrzeuge vorbehalten. Bei Zuwiderhandlung drohen 75 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg.
Ausnahmefall: Die Polizei gibt den Pannenstreifen aufgrund eines hohen Verkehrsaufkommens etwa zu Urlaubszeiten frei.
2. Rechts überholen ist grundsätzlich verboten
Viele Autofahrer gehen davon aus, dass das Rechtsüberholen auf der Autobahn pauschal verboten ist. Das stimmt nicht. Wenn es zu einem Stau oder stockendem Verlauf auf der Fernverkehrsstraße kommt, ist das Überholen auf der rechten Spur zulässig - allerdings nur bis Tempo 60 und mit einem maximalen Geschwindigkeitsunterschied von 20 km/h.
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3. Schneller Spurenwechsel beim Reißverschlussverfahren
Wenn es auf Autobahnen zu einer Fahrbahnverengung kommt, tritt das Reißverschlussverfahren in Kraft. Die Autofahrer müssen sich dann nacheinander auf der weiterführenden Spur einordnen. Falsch ist der Glaube, dass der Spurenwechsel möglichst zügig erfolgen soll. Die wegfallende Spur ist bis zum Ende zu nutzen.
Hintergrund: Wenn die Fläche nicht vollends genutzt wird, steigt die Gefahr von noch größeren Rückstaus. Laut ADAC bekommen Drängler zumeist eine Teilschuld zugesprochen, wenn es zu einem Unfall kommt. Das gilt aber auch für die Fahrer, die niemandem den Spurwechsel ermöglichen.
4. Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h
Ebenfalls ein Verkehrsirrtum ist die weitverbreitete Ansicht, dass man mit mindestens 60 Stundenkilometern auf der Autobahn unterwegs sein muss.
5. Beschleunigungsstreifen möglichst rasch verlassen
Oft versuchen Fahrer, möglichst schnell den Beschleunigungsstreifen zu verlassen - aus Angst, man schaffe den Spurwechsel nicht vor Ende des Streifens. Eine solche gefährliche Hast ist unnötig.
Verhalten im Stau
Zur Wahrheit der Urlaubszeit gehört auch: Urlaubszeit ist oft Stauzeit. Doch selbst wenn Stau und Stop-and-go-Verkehr auf dem Weg in den Urlaub oder nach Hause nerven, sollte sich jede/r Autofahrer*in um Räson bemühen. Schimpftiraden im Auto verkürzen den Stau genauso wenig wie ungeduldiges Hupen.
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Und dann gibt es noch Verhalten, das im Stau gar nicht geht bzw. strikt verboten ist.
- Rechts überholen? Stehen Fahrzeuge auf der linken Spur oder fahren dort nicht schneller als 60 km/h, darf rechts überholt werden - aber nur 20 km/h schneller als die Autos nebenan.
- Rettungsgasse bilden! Bei Stau auf der Autobahn eine Rettungsgasse zu bilden kann Leben retten. Die Regel dafür ist ganz einfach: Autos auf dem ganz linken Fahrstreifen weichen nach links aus, auf allen weiteren Fahrstreifen, auch bei mehrspuriger Autobahn, wird etwas nach rechts ausgewichen, um Rettungswagen oder Einsatzkräften freie Fahrt zu gewähren.
- Handynutzung bei Stau? Egal, ob während der Fahrt, an der Ampel oder im Stau - die Nutzung von Handy oder Smartphone ist Fahrer*innen immer untersagt!
- Den Seitenstreifen befahren? Die Benutzung des Seitenstreifens ist für Pannen und Notfälle gedacht, weshalb die Seitenstreifen stets freizuhalten sind. Auch im Stau ist deren Befahren nur bei ausdrücklicher Freigabe des Seitenstreifens durch entsprechende Verkehrs-Hinweise erlaubt.
- Wenden auf der Autobahn? Einfach mal umdrehen? Was auf Landstraßen in der Regel leicht möglich ist, wäre auf der Autobahn lebensgefährlich und ist daher strengstens verboten.
- Aussteigen im Stau? Einfach bei längerem Stau kurz aussteigen und die Füße ausstrecken? Bitte nicht! Das Verlassen des Fahrzeugs im Stau ist nur erlaubt, wenn eine Unfallstelle gesichert werden muss.
Rettungsgasse bilden
Bei stockendem Verkehr - also vor allem bei Stau - muss Einsatzfahrzeugen ein schnelles Durchkommen ermöglicht werden. "Die Rettungsgasse ist auf mehrspurigen Richtungsfahrbahnen, wie Autobahn und Autostraße, zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden. Das gilt auch dann, wenn man kein Einsatzfahrzeug wahrnimmt", stellt Hoffer klar.
Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen von bis zu 2.180 Euro rechnen.
Verhalten auf dem Pannenstreifen
Der ÖAMTC hat die wichtigsten Regeln bezüglich des Pannenstreifens zusammengestellt.
- Auf dem Pannenstreifen darf grundsätzlich nur angehalten werden, wenn ein technisches Gebrechen oder ein Notfall vorliegt.
- Sofern sich aus Straßenverkehrszeichen oder speziellen Bodenmarkierungen bzw. Anweisungen der Exekutive oder den Vorschriften zur Bildung der Rettungsgasse nichts anderes ergibt, ist es verboten, den Pannenstreifen zu befahren.
- Wird ein Kraftfahrzeug auf der Autobahn angehalten, weil es z.B. ein Gebrechen hat, muss man es, wenn möglich, auf dem Pannenstreifen abstellen.
- Niemals die Fahrbahn betreten. Den Weg zur Notrufsäule am besten hinter der Leitplanke zurücklegen.
- Egal, ob man den Schaden selbst beheben kann oder Hilfe benötigt - über die Notrufsäule unbedingt angeben, wo man mit dem ausgefallenen Fahrzeug steht.
- Für das Wiedereinordnen in den Verkehr nach der Behebung einer Panne kann der Pannenstreifen als "Beschleunigungsstreifen" benützt werden.
Ein widerrechtliches Befahren des Pannenstreifens kann teuer werden.
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Ablenkung vermeiden
Ablenkung steht konstant an der Spitze der Unfallursachen und hat überhöhte Geschwindigkeit schon lange als Unfallursache Nummer Eins abgelöst. Das wirklich Erschreckende bei diesen jährlichen Statistiken: Jeder dieser Unfälle wäre wohl vermeidbar gewesen, wenn Ablenkung am Steuer als tatsächlich ernstzunehmende Gefahr wahrgenommen wird.
Die Frage „Wie bringt man Menschen dazu, sich anders zu verhalten, sich des enormen Risikos bewusst zu sein?“ hat bei uns, im Rahmen unserer alltäglichen Arbeit und insbesondere in der Planung unserer Verkehrssicherheitskampagnen, oberste Priorität.
Eine solche, verkehrssicherheitstechnisch relevante, weit verbreitete Gewohnheit ist die Nutzung von Smartphones am Steuer.
Tipps zur Vermeidung von Ablenkung:
- Kontrollieren Sie vor der Abfahrt, ob alle Geräte, Sitze und Spiegel richtig eingestellt sind.
- Machen Sie regelmäßig kurze Pausen.
- Handy außer Reichweite - Am besten Sie schalten Ihr Mobiltelefon auf leise und richten einen mobilen Anrufbeantworter ein.
- Musik und Unterhaltung mit Maß - Wenn Sie nicht auf Musik verzichten wollen, sollten Sie den Radiosender oder die Playlist vor der Fahrt einstellen.
- GPS und Assistenzsysteme - Navigations- und Assistenzsysteme können bei korrekter Anwendung wertvolle Helfer sein.
- Kinder - Junge Mitfahrende haben meist kein Verständnis für ein „angemessenes Verhalten im Auto“. Reden Sie daher vorab und regelmäßig mit Ihrem Kind, Ihren Enkeln und kleinen Beifahrerinnen und Beifahrern.
- Schminken und Umziehen - Diese Dinge sollten wirklich nicht im Auto erledigt werden und schon gar nicht während der Fahrt.
Ablenkung gibt es in unserer schnelllebigen Zeit wahrlich mehr als genug, dennoch sollten wir gerade während der Fahrt auf Autobahnen und Schnellstraßen jegliche Unaufmerksamkeit vermeiden.
Verhalten in Notfallsituationen
Wenn das Fahrzeug bei über 100 km/h auf einmal zu stocken beginnt oder bei einem Mitfahrenden plötzlich ein medizinischer Notfall eintritt, lässt das niemanden kalt. Was ist zu tun? Wie verhalte ich mich richtig? Wie kann ich helfen?
In Notfallsituationen ist eines besonders wichtig: Ruhe bewahren. Panik ist hier fehl am Platz, kann zu unüberlegten Handlungen führen und Sie in unnötige Gefahr bringen. Oft ist aber dieser simple Ratschlag, nämlich nicht in Panik zu verfallen, leichter gesagt als getan. Da hilft gute Vorbereitung.
Sobald Sie merken, dass etwas mit Ihrem Fahrzeug nicht stimmt oder Sie oder einer der Fahrzeuginsassen gesundheitliche Probleme hat, sollten Sie die Warnblinkanlage einschalten.
Lenken Sie bei den ersten Anzeichen einer Notsituation Ihr Fahrzeug zu einer geeigneten Stelle zum Anhalten. Park- oder Rastplatz sowie Pannenbucht oder Pannenstreifen sind hier die richtige Wahl. Stellen Sie Ihr Fahrzeug auf jeden Fall so weit rechts wie möglich ab. Sollten Sie aus irgendeinem Grund auf dem äußeren linken Fahrstreifen stehenbleiben müssen, etwa bei Stau, bleiben Sie entsprechend möglichst weit links stehen.
Wichtige Schritte im Notfall:
- Warnblinkanlage einschalten.
- Geeigneten Platz zum Anhalten suchen (Pannenstreifen, Parkplatz).
- Lenkrad einschlagen (weg von der Fahrbahn).
- Warnweste anziehen.
- Warndreieck aufstellen (ca. 200 Meter Abstand).
- Mitfahrer in Sicherheit bringen (hinter die Leitschiene).
- Hilfe holen (Notrufsäule oder Mobiltelefon).
Nachdem alle Mitfahrenden in Sicherheit sind, sollten Sie Hilfe holen. Der beste Weg führt Sie hinter der Leitschiene zur nächsten Notrufsäule, die alle zwei Kilometer entlang der Fahrbahn aufgestellt sind. Rote Richtungspfeile auf den Leitpflöcken oder Leitschienen zeigen Ihnen den Weg zur nächsten Säule.
Sobald Sie den Notruf per Knopf, Klappe oder Hörer betätigen, werden Sie mit der nächsten Überwachungszentrale verbunden.
Ist ein medizinischer Notfall der Grund für Ihr Stehenbleiben, verschaffen Sie sich ein Bild der aktuellen Lage, bevor Sie den Notruf absetzen. Helfen Sie in Notfällen immer so gut es geht, ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen.
Kontrollieren Sie auf alle Fälle die Atmung und das Bewusstsein. Wenn die Person auf Sie reagiert, belassen Sie diese in der bestehenden Position und bleiben Sie bei ihr. Spenden Sie Trost und geben Sie Zuspruch.
Bei fehlendem Bewusstsein bringen Sie die betroffene Person in die stabile Seitenlage - achten Sie dabei immer auf Ihre eigene Sicherheit!
Ist die Person bewusstlos und atmet nicht, müssen Sie mit der Wiederbelebung beginnen.
Es ist nicht erlaubt ein Pannenfahrzeug auf der Autobahn am Pannenstreifen zurückzulassen. Lenkerinnen oder Lenker eines nicht fahrbereiten Fahrzeuges müssen das Kfz unverzüglich entfernen lassen, da es in einem Halte- und Parkverbot steht. Andernfalls droht eine Strafe.