Ziel eines inklusiven Bildungssystems ist es, für all jene Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende, die grundsätzlich das Potential zur Erreichung des Bildungsziels einer Schulart haben, Unterstützungsmöglichkeiten bereitzustellen, um die Nachteile, die aufgrund einer Behinderung entstehen, auszugleichen. Zur Erreichung dieses Ziels werden vom Bundesministerium für Bildung unterschiedliche Unterstützungsleistungen bereitgestellt.
Mit dem vorliegenden Erlass sollen daher für alle Arten von Behinderungen die jeweils passenden Unterstützungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, um das oben genannte Ziel erreichen zu können. Die Voraussetzungen dafür sowie Informationen zur Antragsstellung und Abwicklung sind im Erlass betr.
Die Unterstützungsleistungen dienen zum Ausgleich jenes Nachteils, den Schülerinnen und Schüler aufgrund einer Behinderung nachweislich in Bezug auf Lernen, Kommunikation, Verhalten, Alltagsbewältigung sowie auch Pflege haben. Die Gewährung einer Unterstützung anerkennt den Hilfsbedarf mit dem Ziel, bestmögliche Bildungschancen zu gewährleisten sowie größtmögliche Selbstbestimmung von Schülerinnen und Schülern zu fördern. Mit der Unterstützung ist keine pädagogische Hilfestellung verbunden.
Unterstützungsleistungen für Schüler mit Behinderung
Persönliche Assistenz: Die Persönliche Assistenz wird insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen Behinderung bzw. Unterstützung wird auch während ein- und mehrtägiger Schulveranstaltungen und schulbezogener Veranstaltungen gewährt. Von der Unterstützung sind die Übernahme der Kosten der Assistenzstunden sowie auch allfällige Reise- und Nächtigungskosten der unterstützenden Person umfasst.
Neben den Reise- und Nächtigungskosten fallen darunter auch die Verpflegungskosten analog zur Reisegebührenvorschrift sowie Eintrittskarten für Museen etc., welche im Zuge einer Schulveranstaltung oder schulbezogener Veranstaltung besucht werden. Sämtliche entstehenden Kosten sind bereits im Antrag festzuhalten. Sollten im Zuge der Schulveranstaltung ungeplant noch weitere unbedingt erforderliche Kosten entstehen, können diese bei der Abrechnung berücksichtigt werden.
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Die Genehmigung von Anträgen und die Beauftragung der konkreten Assistenzleistung kommt den Bildungsdirektionen als Schulbehörden erster Instanz (Präsidialbereich) zu. Die Genehmigung von Anträgen von Zentrallehranstalten ist dem Bundesministerium für Bildung als zuständige Schulbehörde vorbehalten. Der Prozess bei Anträgen von Unterstützungsleistungen an Zentrallehranstalten wird jedoch analog zu den Bundesschulen vereinheitlicht. Ein Antrag wird nach Antragstellung im Diversitätsmanagement der Bildungsdirektionen an den Präsidialbereich der Bildungsdirektionen übermittelt. Im BMB wird die zuständige Schulaufsicht den Fall prüfen und zur Genehmigung vorbereiten.
Inklusion durch Experimentieren im naturwissenschaftlichen Unterricht
Eine dem Projekt zugrunde liegende Überlegung ist, dass Gruppenarbeiten mit naturwissenschaftlichen Experimenten mehrere Vorteile für die Schüler:innen mit Autismus haben könnten. „Experimente durchzuführen erfordert ein strukturiertes, an einem klaren Ziel ausgerichtetes Arbeiten, was vielen Fähigkeiten der Kinder entgegenkommt. Gleichzeitig gibt dieses Setting auch genug Freiheit, um ihr Bedürfnis nach sozialer Interaktion ausleben zu können - ein Bereich, in dem viele Menschen mit Autismus Schwächen haben“, skizziert Gasteiger-Klicpera.
Die Hypothese der Wissenschaftler:innen ist also, dass diese Unterrichtsform Kindern mit Autismus das Lernen erleichtert und die soziale Interaktion fördert, was auch negativen Faktoren wie Mobbing und Ausgrenzung entgegenwirkt. In der Pilotstudie wird der Ansatz erkundet und in einer grundsätzlichen Weise erprobt, um erste - allerdings noch nicht im vollen Ausmaß generalisierbare - Erkenntnisse zu gewinnen.
In der Umsetzung des Projekts hörte sich Nadine Otto, die mit der operativen Umsetzung betraut war, unter Biologielehrenden in der Steiermark um. Der von Otto eigens konzipierte Experimentierunterricht orientierte sich am jeweiligen Lehrplan und war gleichzeitig auf die Bedürfnisse der Kinder mit Autismus abgestimmt. Die Beobachtungen bestätigten, wie verschieden die individuellen Ausprägungen der Neurodiversität sein können.
„Ein Kind mit Autismus war etwa so aufgeregt über das Experiment mit dem Rotkrautsaft, dass es schnell überfordert war. Andere saugten das Wissen geradezu auf und konnten nicht genug bekommen von den Experimenten“, steckt Otto die Bandbreite ab. Ein Teil der Klassen diente als Kontrollgruppe - hier gab es ebenfalls Gruppenarbeiten, allerdings ohne naturwissenschaftliche Versuche.
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In allen Klassen wurden anhand von Interviews und Fragebögen vor und nach den projektbezogenen Unterrichtseinheiten Einschätzungen zum Klassenklima von Lehrer:innen und Schüler:innen abgefragt. Gleichzeitig wurden bei den Kindern Wissen, Intelligenz und soziale Fähigkeiten erhoben.
„Natürlich war es durch die kurze Intervention nicht möglich, ein Klassenklima vollkommen zu verändern“, erklärt Gasteiger-Klicpera. „Interessant war allerdings, dass die Ergebnisse nach Schultypus sehr unterschiedlich ausfielen: In AHS-Klassen sahen wir bei den Kindern mit Autismus sehr positive Ergebnisse, die in den Mittelschulen nicht erkennbar waren."
Zur Erklärung dieser Ergebnisse können die Wissenschaftler:innen nur Vermutungen anstellen. „Es könnte sein, dass die AHS-Schüler:innen mit Experimentierunterricht bereits besser vertraut waren. Leider wird in vielen Mittelschulen nach wie vor nicht regulär damit gearbeitet“, sagt Simon. Der Experimentierunterricht habe gezeigt, dass man Kindern mit Autismus mehr zutrauen darf, als das aktuell oft der Fall ist, betont Simon. „Bei einem richtig konstruierten Setting können sehr positive Erfahrungen vermittelt werden.“
Der Ansatz soll jedenfalls in weiteren Projekten erprobt und ausgebaut, Ergebnisse allen Lehrenden zur Verfügung gestellt werden. „Letzten Endes wollen wir erreichen, dass Inklusion und Fachdidaktik nicht mehr separat betrachtet werden und Fachleute beider Bereiche Unterrichtseinheiten gemeinsam entwickeln“, sagt Simon.
Umgang mit Schülern im Autismus-Spektrum: Praktische Tipps
Diese oftmals als störend empfundenen Verhaltensweisen sollten aber auf keinen Fall als bewusste Provokation, Bösartigkeit, Arroganz oder als das Ergebnis falscher Erziehung aufgefasst werden. Denn sie sind Symptome der ASS und der/die SchülerIn kann auf Grund seiner Beeinträchtigung in diesen Momenten (noch) nicht anders reagieren.
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- Rückzugsmöglichkeiten schaffen (z.B.
- Bei verbalen Aufforderungen, die an die ganze Klasse gerichtet sind, den/die betroffene(n) SchülerIn zusätzlich persönlich und mit Namen ansprechen (z.B.
- Aufgabenstellungen möglichst konkret und strukturiert vorgeben - Vermeidung von offenen Aufgabenstellungen (z.B. Was weißt du über Säugetiere?
- Wichtige Informationen oder Aufgabenstellungen immer auch visuell darbieten (z.B.
- Positives Feedback, wie beispielsweise Lob, gezielt einsetzen, um den/r SchülerIn zu verdeutlichen welche Verhaltensweisen gewünscht sind (z.B. Super!
- Eventuelle Spezialinteressen können als Belohnung eingesetzt werden, um die Motivation für die Erledigung von Aufgaben zu erhöhen (z.B. Für das Fertigstellen eines Arbeitsblattes bekommt der/die SchülerIn einen Stempel.
Schulassistenz für Kinder und Jugendliche im Autismus-Spektrum
Mit der Schulassistenz unterstützen wir Bundesschulen bei der Inklusion von Schüler*innen mit einer Diagnose im Autismus-Spektrum. Unsere geschulten Assistent*innen arbeiten eng mit Schüler*innen, Lehrkräften und Eltern zusammen, um eine optimale Lernumgebung in der Schule zu schaffen. Unser Ziel ist es, den Schulalltag für autistische Kinder und Jugendliche zu erleichtern.
Um die Schulassistenz für Kinder und Jugendliche im Autismus-Spektrum kann nur bei Vorliegen einer Diagnose angesucht werden.
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