SARS-CoV-2 (Severe acute respiratory syndrome coronavirus - Typ 2) ist der Erreger der Infektionskrankheit COVID-19 (Coronavirus Disease 2019). COVID-19 ist eine durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachte Infektionskrankheit. Sie wurde erstmals 2019 in der Metropole Wuhan (Provinz Hubei) beschrieben, entwickelte sich im Januar 2020 in der Volksrepublik China zur Epidemie und breitete sich schließlich zur weltweiten COVID-19-Pandemie aus. Die genaue Ausbruchsquelle ist derzeit noch immer unbekannt. COVID-19 ist inzwischen weltweit verbreitet.
Seit dem 1. Juli 2023 ist COVID-19 keine meldepflichtige Krankheit mehr. Achtung: Besondere Regelungen des Bundes zu COVID-19-Maßnahmen gibt es seit 16.03.2020, diese wurde jedoch seither mehrmals geändert. Stand: COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung, BGBl. Wien, 7. April 2020. AKTUALISIERT zuletzt am 12. August 2022.
Übertragung und Symptome
Die Übertragung von SARS-CoV-2 erfolgt hauptsächlich über virushaltige Partikel, die z. B. beim lauten Sprechen, Singen, beim Husten oder Niesen durch infektiöse Personen ausgeschieden werden. Aerosole (feinste luftgetragene Flüssigkeitspartikel) und Tröpfchen spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Zu den bisher am häufigsten beobachteten Symptomen zählen:
- Fieber
- Schüttelfrost
- Halsschmerzen
- Husten
- Atembeschwerden
- Allgemeinsymptome
In schwereren Fällen führt die Infektion unter anderem zu starker Atemnot (in Ruhe oder beim Sprechen), Verwirrtheit, Benommenheit oder Bewusstseinsverlust, Schmerzen oder Druckgefühl in der Brust und zu einer blasse bis bläulichen Hautfarbe.
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Die Symptomatik von SARS-CoV-2-Infektionen hängt in ihrer Dauer, Häufigkeit und Schwere unter anderem von der zirkulierenden Variante ab.
Infektionen mit SARS-CoV-2 können Langzeitfolgen mit sich bringen. Hierbei werden Long-COVID und Post-COVID unterschieden. Um Long-COVID handelt es sich, wenn Symptome, die im Rahmen der bestätigten Infektion aufgetreten sind, länger als vier Wochen nach Krankheitsbeginn bestehen. Symptome, die erst zwölf Wochen nach Krankheitsbeginn auftreten oder erneut auftreten, mindestens zwei Monate bestehen und nicht anders erklärt werden können, werden als Post-COVID bezeichnet. Die Beschwerden können dabei körperlicher und/oder psychischer Natur sein.
Über den Eintritt in die Zellen über den ACE2-Rezeptor sind Manifestationen in allen Geweben möglich, in denen diese Rezeptoren vorkommen; die Art und Stärke der Manifestation ist u. a. von der Dichte der Rezeptoren abhängig. Pulmonale Manifestationen sind sehr häufig. Neben Erkältungen können sich im Verlauf Pneumonien entwickeln, die in weiterer Folge in ein Acute Respiratory Syndrome (ARDS) übergehen können. Kommt es zu Hyperinflammationssyndromen, treten in dessen Folge Schädigungen an verschiedenen Organen auf (Multiorganversagen). Häufig treten Ko-Infektionen auf, u.a.
Diagnose und Behandlung
Die Diagnostik einer Infektion mit SARS-CoV-2 erfolgt über ein Sekret, das aus den oberen Atemwegen beispielsweise mittels Mund- oder Nasenrachenabstrich gewonnen wird. Die Probenentnahme sollte möglichst zeitnah zum Symptombeginn erfolgen.
Mit den gewonnenen Proben können zum einen Antigen-Schnelltests durchgeführt werden, bei denen das Ergebnis in der Regel innerhalb von zehn bis 30 Minuten vorliegt. Im Unterschied zu PCR-Tests wird hier nicht das Erbgut des Virus nachgewiesen, sondern dessen Proteine bzw. Proteinhülle. Ein korrekt durchgeführter Antigen-Test bietet die Möglichkeit eines Nachweises viraler Antigene innerhalb kurzer Zeit (15 bis 30 Minuten).
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Die sicherste Nachweismethode ist eine PCR-Testung auf SARS-CoV-2-RNA. Den Goldstandard für die Frühdiagnostik einer Infektion bildet, gemäß wissenschaftlicher Evidenz und internationalen Empfehlungen, der direkte Erregernachweis mittels qualitätsgesichertem PCR-Verfahren bzw. anderer molekularbiologischer Verfahren.
Die Behandlung von leicht symptomatischen Patient:innen ohne Risikofaktoren für einen schweren Verlauf erfolgt grundsätzlich symptomatisch, d. h. durch Linderung der Krankheitsbeschwerden wie z. B. Für Risikopatient:innen und Patient:innen mit einem schweren Verlauf stehen verschiedene pharmazeutische Mittel zur Verfügung (bspw.
Schutzmaßnahmen
Zum Schutz vor einer Ansteckung wird empfohlen, mehrmals täglich die Hände mit Wasser und Seife zu waschen oder mit einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Außerdem empfiehlt es sich, Innenräume regelmäßig zu lüften und nach Möglichkeit Zeit draußen zu verbringen.
Um das Risiko einer Infektion zu minimieren, rät die WHO neben der Impfung weiterhin Distanz zu halten und eine gutsitzende Maske zu tragen, wenn Distanz nicht möglich und der Raum schlecht gelüftet ist.
Auch partikelfiltrierende Halbmasken (FFP3-, FFP2-Masken) bieten einen sehr wirksamen Selbst- und Fremdschutz (sofern kein Ausatemventil vorhanden ist). Sie filtern sowohl eingeatmete als auch ausgeatmete Luft sehr effektiv. Das korrekte Tragen einer FFP2-Schutzmaske bietet einen sehr guten Schutz vor einer Infektion mit bzw.
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Gegen COVID-19 stehen gut wirksame und sichere Impfstoffe zur Verfügung, die in vielen Fällen vor schweren Verläufen und Tod schützen können. Auch gut wirksame COVID-19-Arzneimittel sind in Österreich verfügbar und können Personen, bei denen das Risiko eines schweren Verlaufes besteht, verschrieben werden.
Verkehrsbeschränkungen und Verhalten im Straßenverkehr
Mit 1.8.2022 ist die Corona-Quarantäne gefallen; diese wurde durch eine zehntätige „Verkehrsbeschränkung“ ersetzt. Weiterhin gibt es Fragen rund um das erlaubte Verhalten rund um die Nutzung von Fahrzeugen. Soll bzw. darf ich mein Auto mit Schutzmaske lenken? Darf ich ein Auto lenken, wenn ich in erkrankt bin? Kann ich in eine Fahrschule gehen?
Die bisherige Quarantänepflicht bei einem positiven Testergebnis auf SARS-CoV-2 wurde aufgehoben und durch eine sog. Die betroffenen Personen dürfen also ihre Wohnung verlassen, sind aber in ihren Aktivitäten eingeschränkt.
FFP2-Maskenpflicht besteht nur für Personen, für die ein positives SARS-CoV-2-Ergebnis vorliegt, und zwar, wenn weitere Personen mitfahren. Abgesehen davon ist auch ein freiwilliges Tragen möglich. Jedenfalls soll die Schutzmaske die Sicht des Lenkers nicht beeinträchtigen. Je nach Sitz und Beschaffenheit der Maske können sich z.B. Brillengläser beschlagen.
Nein, ausgenommen Personen, für die ein positives SARS-CoV-2-Ergebnis vorliegt; diese müssen durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Kinder bis zum 6. Geburtstag sind generell von Tragepflichten ausgenommen. Für Kinder ab dem 6.
Für Personen, für die ein positives SARS-CoV-2-Ergebnis vorliegt, gilt seit 1.8. eine zehntägige Verkehrsbeschränkung statt Quarantäne/Absonderung. In privaten Verkehrsmitteln, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist, ist daher durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen.
Taxifahren ist erlaubt. Für Personen, für die ein positives SARS-CoV-2-Ergebnis vorliegt, gilt FFP2-Maskenpflicht. Zusätzlich soll ein allfälliges Infektionsrisiko für andere Personen durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen wie insbesondere regelmäßiges Durchlüften minimiert werden.
Ja, soweit dies den jeweiligen Einreisebestimmungen entspricht. Reiseinformationen des Außenministeriums finden Sie u.a. Es gibt derzeit keine Nachweis-, Registrierungs- oder Quarantänepflichten.
Weitere wichtige Informationen
Diverse Haus-, Heim- und Wild- bzw. Zootierarten, wie Katzenartige (inklusive Großkatzen wie Tiger, Löwen etc.), Hunde, Frettchen, Marderhunde, Hirsche, Goldhamster, Kaninchen und diverse Primaten (z. B. Gorillas) können mit SARS-CoV-2 infiziert werden. In allen bekannten Fällen einer natürlichen Infektion erfolgte diese höchstwahrscheinlich über infizierte Menschen.
Die Ausprägung der klinischen Symptome reicht je nach betroffener Tierart von asymptomatisch bis zu einer milden klinischen Symptomatik (vor allem Katzenartige und Frettchen sowie Nerze); die Tiere spielen nach heutigem Wissensstand in der Weiterverbreitung der Infektion keine Rolle.
Abbildung 1: Modellierte (Influenza-assoziiert und COVID-19-assoziiert) und beobachtete Todesfälle in Österreich, KW 21 2024 bis KW 20 2025.
Die AGES führte bis zum 20.06.2024 Ganzgenomsequenzierungen von SARS-CoV-2-positiven Proben durch, um die Verbreitung bekannter Varianten aufzuschlüsseln und neue SARS-CoV-2-Varianten zu entdecken. Laut dem letzten monatlichen COVID-19 Update der WHO vom 17.01.2025 war XEC im Dezember die weltweit häufigste SARS-CoV-2-Variante mit einer Prävalenz von ca. 38,6 %. Mutationen führen immer wieder dazu, dass sich eine Linie in mehrere, leicht unterschiedliche Linien aufspaltet. Diese werden als Sublinien bezeichnet.
Eine bundesweite SARS-CoV-2-Surveillance wird auch über das Ende der Meldepflicht hinaus weitergeführt. Die Beobachtung der Viruszirkulation wird durch die Bestimmung der SARS-CoV-2-Virenfracht in Abwasserproben abgedeckt. Dies erfolgt über die Nationale Referenzzentrale für SARS-CoV-2 Abwassermonitoring.
Mit dem SARI-System (schwere akute respiratorische Infektionen) ist es möglich, die Krankheitslast in den österreichischen Krankenanstalten durch schwere Atemwegsinfektionen zu erfassen. Erfasst werden im System Aufnahme- und Entlassungsdiagnosen aus der Diagnosegruppe SARI. Virusvarianten werden durch genomische Analyse von SARS-CoV-2-positiven Proben überwacht.
Das SARI-Dashboard zeigt die stationären Aufnahmen in österreichischen Krankenanstalten mit Diagnosen von Schweren Akuten Respiratorischen Infektionen (SARI). Mit dem Ende der Meldepflicht von SARS-CoV-2 Infektionen am 30. Juni 2023 entfiel die Grundlage für eine direkte Erfassung von COVID-19-Todesfällen in Österreich. In der österreichischen Todesursachenstatistik basierend auf Totenscheinen, werden Covid-19 und andere respiratorische Erkrankungen häufig nicht als Ursache genannt, sondern etwa deren die Komplikationen oder chronische Vorerkrankungen, die das Risiko eines schweren oder tödlichen Verlaufs erhöhen.
Dem Modell liegt das zur Schätzung der Influenza-assoziierten Übersterblichkeit entwickelte Modell zugrunde. Darauf basierend erfolgte eine schrittweise Erweiterung, die die Zirkulation von SARS-CoV-2 berücksichtigt und so simultane Schätzung der Influenza- und COVID-19-assoziierten Übersterblichkeit ermöglicht. Während für Influenza die typische Saison von Kalenderwoche 40 bis Kalenderwoche 20 des Folgejahres definiert ist, wird für COVID-19, dessen epidemisches Auftreten bislang keinem konkreten saisonalen Muster folgt, der Zeitraum von Kalenderwoche 21 bis Kalenderwoche 20 des Folgejahres dargestellt.
Bis 30.06.2023 wurden in Österreich 6.084.529 Fälle gemeldet.
Die Pandemie hat unsere Welt, so wie wir sie kennen, auf den Kopf gestellt und hat Auswirkungen über alle Lebensbereiche hinweg mit sich gebracht.
Die überwiegende Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher hält sich an die Corona-Schutzmaßnahmen. Doch die Motivation sinkt. Vernünftig und geduldig sollen die Menschen sein, wenn es um die Einhaltung der Maßnahmen gegen das Coronavirus geht, doch das fällt einigen schwer.