Die medizinische Rehabilitation zielt darauf ab, Patientinnen und Patienten nach Erkrankungen oder Unfällen wieder in die Lage zu versetzen, möglichst ohne fremde Hilfe ein eigenständiges Leben zu führen. Sie schließt an die akutmedizinische Versorgung an, wobei ein stabiler Krankheitszustand Voraussetzung für deren Beginn ist. Das bedeutet, dass die medizinische Rehabilitation erst anfangen kann, wenn die Maßnahmen von der betroffenen Person gut durchgeführt werden können.
Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation sollen den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern und die Folgen einer Erkrankung erleichtern. Ziel der medizinischen Rehabilitation ist es, Patientinnen und Patienten nach Erkrankungen oder Unfällen wieder in die Lage zu versetzen, möglichst ohne fremde Hilfe ein eigenständiges Leben zu führen. Für Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation sind verschiedene Sozialversicherungsträger zuständig: Unfallversicherung, Pensionsversicherung oder Krankenversicherung.
Ziele und Umfang der medizinischen Rehabilitation
Die medizinische Rehabilitation umfasst Maßnahmen, die auf die Erhaltung bzw. Besserung des Gesundheitszustandes ausgerichtet sind. In der Unfallversicherung wird medizinische Rehabilitation im Rahmen der Unfallheilbehandlung mit dem Ziel gewährt, Versehrte bis zu einem solchen Grad ihrer Leistungsfähigkeit wiederherzustellen, der sie in die Lage versetzt, im beruflichen und wirtschaftlichen Leben und in der Gemeinschaft einen ihnen angemessenen Platz möglichst dauernd einnehmen zu können.
Die Unfallheilbehandlung umfasst ärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe und die Pflege in Kranken-, Kur- und sonstigen Anstalten. Sie wird so lange und so oft gewährt, als eine Besserung der Folgen des Arbeitsunfalls bzw. der Berufskrankheit oder eine Steigerung der Erwerbsfähigkeit zu erwarten ist oder Heilmaßnahmen erforderlich sind, um eine Verschlimmerung zu verhüten. Die versehrte Person hat außerdem Anspruch auf Versorgung mit Körperersatzteilen, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln, die erforderlich sind, um den Erfolg der Heilbehandlung zu sichern oder die Folgen des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit zu erleichtern.
In der Pensionsversicherung wird medizinische Rehabilitation mit dem Ziel gewährt, Patientinnen und Patienten bis zu einem solchen Grad ihrer Leistungsfähigkeit herzustellen bzw. wiederherzustellen, der sie in die Lage versetzt, im beruflichen und wirtschaftlichen Leben oder in der Gemeinschaft einen ihnen angemessenen Platz möglichst dauernd einnehmen zu können (Erhalt der Berufsfähigkeit bzw.
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Antragstellung und Bewilligung
Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation auf Kosten eines Sozialversicherungsträgers werden grundsätzlich nur aufgrund eines vorherigen Antrages erbracht. Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation werden nur aufgrund eines Antrages erbracht. Den Antrag stellt die Patientin oder der Patient.
Der Rehabilitationsantrag erfolgt über die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt oder im Akutspital, nachdem die Notwendigkeit einer Rehabilitation festgestellt wurde. Die Ärztin oder der Arzt wird Sie darüber informieren, welcher Versicherungsträger (Pensions-, Unfall- oder Krankenversicherung) in Ihrem Fall zuständig ist.
Es besteht die Möglichkeit, Anträge bei jedem Sozialversicherungsträger einzubringen - auch wenn ein anderer Versicherungsträger tatsächlich zuständig ist. Nach einer Operation bei Akuterkrankungen oder nach einem Unfall kann die Spitalsärztin oder der Spitalsarzt einen Antrag auf Anschlussheilverfahren beim zuständigen Versicherungsträger stellen. Wird ein Rehabilitationsantrag abgelehnt, kann frühestens nach einem Jahr ein neuerlicher Antrag eingebracht werden. Bei wesentlicher Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes der Patientin oder des Patienten oder bei erneuter Erkrankung kann von dieser Fristenregelung Abstand genommen werden.
Die ärztliche Beurteilung erfolgt wiederum durch den jeweiligen Versicherungsträger (Pensions-, Unfall- oder Krankenversicherungsträger). Die Entscheidung über den Antrag wird der Antragstellerin oder dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Bewilligt die Sozialversicherung den Reha-Aufenthalt, übernimmt sie auch einen Großteil der Kosten. Reise- und Transportkosten werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Versicherungsträger zum Teil übernommen.
Adipositas-Kur: Ziele, Dauer und Konzept
Eine Adipositas-Kur erfolgt in Deutschland in der Regel in einer Reha-Klinik oder einer speziellen Adipositas-Klinik. Das Ziel des Aufenthalts: Adipöse sollen grundlegend und nachhaltig ihren Lebensstil verändern, um ausgewogene Ernährung und ausreichend Bewegung fest in den Alltag zu integrieren.
Das Wort „Kur“ beschreibt medizinische Maßnahmen, die der Vorbeugung, Linderung oder Rehabilitation („Reha“) chronischer Erkrankungen dienen. Die offiziellen Bezeichnungen für eine Kur lauten demnach Vorsorgeleistung und Rehabilitation; auch der Begriff Heilverfahren ist gebräuchlich. Rehabilitationsmaßnahmen - zu denen sich eine Adipositas-Kur zählen lässt - dienen dazu, die negativen Folgen einer bereits bestehenden Erkrankung abzumildern und (weitere) Folgeschäden abzuwenden.
Langfristig will man damit gesundheitliche Risiken bei Betroffenen senken und verhindern, dass diese arbeitsunfähig werden oder frühzeitig in Rente gehen müssen. Das konkrete Ziel einer Adipositas-Kur ist es, Betroffene dabei zu unterstützen, langfristig Gewicht zu reduzieren und sich eine gesündere Lebensweise (z.B. gesündere Ernährung, regelmäßige Bewegung) anzugewöhnen.
Weitere Therapieziele sind:
- (weiteren) schweren Folgeerkrankungen (wie Typ-2-Diabetes) vorbeugen und das Risiko dafür vermindern
- das Sterberisiko minimieren
- den allgemeinen Gesundheitszustand und die Lebensqualität verbessern
Der Schwerpunkt einer Adipositas-Kur liegt nicht darauf, möglichst schnell möglichst viel Gewicht zu verlieren!
Ambulante und stationäre Adipositas-Kur
Grundsätzlich kommt eine Kur - wie die Adipositas-Kur - dann infrage, wenn die üblichen ambulanten ärztlichen Maßnahmen zur Vorsorge oder Behandlung einer Erkrankung nicht ausreichend sind. Sie kann prinzipiell sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden und kann sich über wenige bis viele Wochen erstecken.
Dabei hängt es vor allem von der Schwere der Erkrankung und den individuellen Therapiezielen Kur ab, ob im Einzelfall eine ambulante oder aber stationäre Kur geeigneter ist.
Stationäre Adipositas-Kur
Bei einer stationären Adipositas-Kur sind die Teilnehmer für einen bestimmten Zeitraum (meist drei Wochen) in der entsprechenden Adipositas-Kurklinik. Dieser Aufenthalt kann auf Antrag verlängert werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, von einer stationären in eine ambulante Betreuung zu wechseln.
Im Rahmen einer Adipositas-Kur absolvieren Teilnehmer meist ein multimodales Therapiekonzept: Dazu gehören sehr häufig Methoden der Psychosomatik und der Verhaltenstherapie. Das sind Methoden, die auf die Wechselwirkungen zwischen Psyche und Körper eingehen. Auch eine Ernährungs- und eine Bewegungstherapie sind zentrale Säulen der Adipositas-Therapie. Praktische Übungen wie gemeinsames Kochen und Sport gehören bei vielen Adipositas-Kliniken daher zum Grundkonzept.
Die Angebote und der konkrete Ablauf einer stationären Adipositas-Kur unterscheiden sich je nach Adipositas-Klinik.
Ambulante Adipositas-Kur
Eine ambulante Kur kann sechs bis zwölf Monate andauern. Sie findet meist nahe am jeweiligen Wohnort von Patientinnen und Patienten statt. Diese schlafen also auch während der Kur zuhause. Tagsüber besuchen sie aber in regelmäßigen Abständen eine professionelle Einrichtung, die sie bei einer Lebensstilveränderung unterstützen soll - mit Programmen, die oft als „Gewichtsreduktionsprogramme“ bezeichnet werden. Diese decken in der Regel (wie eine stationäre Adipositas-Kur) die drei Bausteine Verhaltens-, Ernährungs- und Bewegungstherapie ab.
Kostenübernahme und Antragstellung für eine Adipositas-Kur
Die Kosten einer Adipositas-Kur werden unter bestimmten Bedingungen von der Krankenkasse oder Rentenkasse übernommen. Dies ist meist eine Einzelfallentscheidung und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Teilweise müssen Erkrankte die Kur mitfinanzieren oder aus der eigenen Tasche zahlen.
Für gesetzlich Versicherte gilt: Für Berufstätige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ist in der Regel die Rentenversicherung für die Bewilligung und Kostenübernahme einer Adipositas-Kur zuständig. Für Menschen im Rentenalter ist es hingegen meist die Krankenkasse. Welcher Kostenträger im Einzelfall zuständig ist, hängt vom individuellen Fall ab. Hierzu erteilen die Beratungsstellen der Rentenversicherung und Krankenkassen sowie der Hausarzt oder die Hausärztin Auskunft.
Bei privat Krankenversicherten hängt es vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Adipositas-Kur übernommen werden. Auskünfte erhalten Versicherte direkt bei ihrer privaten Versicherung.
Wie man eine Adipositas-Kur beantragt:
- Informieren Sie sich zuerst, ob Ihre Krankenkasse oder die Rentenversicherung der für Sie in Frage kommende Kostenträger ist. Dort bekommen Sie die Antragsunterlagen.
- Diese füllen Sie gemeinsam mit einem Arzt oder einer Ärztin aus, der beziehungsweise die antragsberechtigt ist (zum Beispiel der Hausarzt oder die Hausärztin).
- Im Antrag muss begründet werden, warum eine ambulante oder stationäre Adipositas-Kur aus medizinischer Sicht für Sie erforderlich ist. Eventuell müssen Sie auch ein Motivationsschreiben verfassen, in dem Sie selbst begründen, wieso eine Kur für Sie sinnvoll ist.
- Die ausgefüllten Antragsunterlagen müssen Sie anschließend beim zuständigen Kostenträger einreichen. Dieser entscheidet dann, ob er Ihre Adipositas-Kur genehmigt oder nicht und informiert Sie per Post darüber.
Bei einer Genehmigung haben Sie vier Monate Zeit, die Kur anzutreten. Meistens gibt der Kostenträger die Einrichtung (Adipositas-Klinik, Adipositas-Kurklinik) vor, in der die Behandlung stattfinden soll. Bei einigen Krankenkassen erhalten Sie eine Liste der Vertragspartner, unter denen Sie auswählen dürfen.
Meistens erhalten Antragssteller kurz nach dem Genehmigungsbescheid Post von der betreffenden Kurklinik mit Informationen zum weiteren Ablauf.
Falls Ihre Adipositas-Kur genehmigt wird, informieren Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin sowie den Arbeitgeber (falls Sie einen haben) darüber.
Voraussetzungen für eine Kur und Umgang mit Ablehnung
Es gehören dazu in erster Linie vollständige Antragsunterlagen. Außerdem gilt es zu beachten, dass eine ambulante Kur nur alle drei Jahre, eine stationäre Kur nur alle vier Jahre beantragt werden darf.
Es gibt jedoch Ausnahmesituationen, zum Beispiel wenn die Arbeitsfähigkeit eines Betroffenen stark gefährdet ist. Dann darf auch früher als üblicherweise eine neue Reha beantragt werden.
Eine weitere Voraussetzung: Antragsteller sollten seit mindestens sechs Kalendermonaten pflichtversichert sein und in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Je nach Kostenträger sind mitunter Ausschlusskriterien zu beachten. So bekommen beispielsweise Rentner sowie Beamte eine Reha nicht durch die Deutsche Rentenversicherung bezahlt.
Falls Ihr Antrag auf eine Adipositas-Kur abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Wichtig hierbei ist, dass Sie die eingeräumte Frist dafür einhalten (in der Regel 28 Tage ab Eingang des Bescheids). Vielfach haben zunächst abgelehnte Anträge auf eine Adipositas-Kur beim zweiten Anlauf Erfolg.
Wird auch der Widerspruch abgelehnt, ist manchmal der Gang vor das Sozialgericht notwendig, um den Anspruch auf eine Kur durchzusetzen. Dabei vergehen in Einzelfällen mehrere Jahre bis zu einer endgültigen Entscheidung. Antragssteller sollten sich daher bereits vor dem ersten Antrag intensiv mit der Thematik auseinandersetzen und sich ausführlich über den Ablauf des Antrages auf eine Adipositas-Kur informieren.
Zuzahlungen zur stationären Rehabilitation
Für stationäre Rehabilitations-, Kur- und Genesungsaufenthalte in Einrichtungen der Sozialversicherungsträger oder in Vertragseinrichtungen ist eine tägliche Zuzahlung vorgesehen. Diese Zuzahlung ist für die gesamte Aufenthaltsdauer (für Rehabilitationsaufenthalte allerdings für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr) vor bzw. bei Antritt des Aufenthaltes zu entrichten.
Die Höhe der Zuzahlung für Rehabilitations-, Kur- und Genesungsaufenthalte ist vom monatlichen Brutto-Bezug der Hauptversicherten bzw. des Hauptversicherten (gilt auch für mitversicherte Angehörige) zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig.
Aktuelle Sätze (Beispiel):
- EUR 10,31 bis zu einem Brutto-Bezug von EUR 1.855,37
- EUR 17,67 bis zu einem Brutto-Bezug von EUR 2.436,76
- EUR 25,04 über einem Brutto-Bezug von EUR 2.436,76
Diese Richtsätze erhöhen sich bei mitversicherter Ehepartnerin bzw. mitversichertem Ehepartner und mitversicherten Kindern.
Sie zahlen keine Zuzahlung, wenn Ihr Brutto-Bezug unter EUR 1.273,99 liegt, wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder wenn Sie von der Zahlung der Rezeptgebühr befreit sind (Ausnahme: Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der Obergrenze).
Ambulante Rehabilitation: Voraussetzungen
Die Rehabilitation fördert die Wiederherstellung der Gesundheit für Personen, deren Leistungsfähigkeit durch einen Unfall oder durch eine Erkrankung eingeschränkt ist. Anstelle eines stationären Aufenthaltes, gibt es auch die Möglichkeit, die Rehabilitation ambulant durchzuführen. Dazu ist es erforderlich, dass eine entsprechende Mobilität gegeben ist.
Rehabilitationsbedürftigkeit ist dann gegeben, wenn alle möglichen ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind und medizinische Maßnahmen der Rehabilitation notwendig sind, um die Leistungsfähigkeit im Alltag bzw. im Berufsleben wieder herzustellen.
Unter der Rehabilitationsfähigkeit wird die körperliche und geistige Belastungsfähigkeit der Patientinnen und Patienten als Voraussetzung für einen Rehabilitationsantritt verstanden. Sie müssen in der Lage sein, aktiv an den Therapien teilzunehmen. Ihr Mitwirken ist von großer Bedeutung für den angestrebten Heilungsprozess.
Die ambulante Rehabilitation der Phase 2 (nach Operationen und Akuterkrankungen) dauert 6 Wochen und umfasst 60 Therapieeinheiten. Die ambulante Rehabilitation der Phase 3 (fortführende Rehabilitation) dauert je nach Indikation zwischen 3 und 12 Monaten und umfasst 100 Therapieeinheiten.
Transportkosten
Wenn ein medizinischer Grund vorliegt, bezahlen wir die Kosten für einen Krankenwagen oder für einen Taxitransport bis zur nächstgelegenen Rehabilitationseinrichtung. Der Transport für die Anreise zur Rehabilitation muss vor Antritt des Aufenthaltes von uns bewilligt werden. Sind Sie während Ihres Aufenthaltes von der Rezeptgebühr befreit, können Sie Reise-(Fahrt-)kosten bis zur nächstgelegenen Rehabilitationseinrichtung beantragen. Sie bekommen jedoch keine Reisekosten, wenn die Rezeptgebührenbefreiung nur auf Grund der Überschreitung der Obergrenze besteht.
Im Rahmen der ambulanten Rehabilitation bezahlen wir keine Transport-, Reise,- oder Fahrtkosten.
Überblick über die Zuzahlungen zur stationären Rehabilitation
Brutto-Bezug (EUR) | Tägliche Zuzahlung (EUR) |
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Bis zu 1.855,37 | 10,31 |
Bis zu 2.436,76 | 17,67 |
Über 2.436,76 | 25,04 |
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