Voraussetzungen für die psychiatrische Rehabilitation

Psychische Erkrankungen wie Burnout, Depression, Angststörungen oder Erschöpfungszustände betreffen eine immer größer werdende Anzahl von Menschen. Sie gehen mit großem persönlichem Leidensdruck einher und erfordern wirkungsvolle Unterstützungs- und Behandlungsmaßnahmen. Die psychiatrische Rehabilitation ist ein wichtiger Bestandteil der Behandlung von psychischen Erkrankungen. Dabei geht es darum, Menschen mit psychischen Erkrankungen dabei zu helfen, ihre Fähigkeiten und ihr Selbstvertrauen wiederzuerlangen, um ein erfülltes und unabhängiges Leben zu führen.

Was ist psychiatrische Rehabilitation?

Die medizinische Rehabilitation schließt an die akutmedizinische Versorgung an. Voraussetzung für deren Beginn ist ein stabiler Krankheitszustand. Das bedeutet: die medizinische Rehabilitation kann erst anfangen, wenn die Maßnahmen von der betroffenen Person gut durchgeführt werden können. Die medizinische Rehabilitation umfasst Maßnahmen, die auf die Erhaltung bzw. Besserung des Gesundheits-zustandes ausgerichtet sind. Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation sollen den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern und die Folgen einer Erkrankung erleichtern.

Ziel der psychiatrischen Rehabilitation ist es, die Patienten während ihres Aufenthaltes auf dem Weg zurück in ein möglichst zufriedenstellendes und stabiles Arbeits-, Sozial- und Familienleben zu begleiten. Patienten erleben es als positiv, im Erwerbsleben wieder Fuß zu fassen und den Arbeitsalltag nach erfolgreicher Rehabilitation besser zu bewältigen. Die wechselseitige Beeinflussung von psychischem Befinden und beruflicher Leistungsfähigkeit steht im Zentrum der psychiatrischen Rehabilitation. Im Sinne des „bio-psycho-sozialen“ Gesundheitsmodells bemühen wir uns um die Verbesserung Ihrer ganzheitlichen Gesundheit. Dabei gehen wir ausführlich auf Ihre berufliche, soziale und biografische Krankheitsvorgeschichte ein.

Formen der Rehabilitation

Eine Rehabilitation kann stationär oder ambulant erfolgen. Welche Rehabilitationsform für Sie geeignet ist, ist abhängig von Ihrem Krankheitsbild und dem Angebot der Rehabilitationseinrichtung.

  • Stationäre Rehabilitation: Bei einem stationären Rehabilitationsaufenthalt sind Sie mehrere Wochen in einer Rehabilitationseinrichtung untergebracht. Die genaue Dauer ist abhängig von Ihrem Krankheitsbild.
  • Ambulante Rehabilitation: Bei einer ambulanten Rehabilitation werden nur die Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung durchgeführt und anschließend kehren Sie in Ihr gewohntes Umfeld zurück. Die ambulante Rehabilitation ermöglicht allen Patientinnen und Patienten, ihre Behandlungen mit dem Familien- und Berufsleben zu vereinbaren.

Indikationen für psychiatrische Rehabilitation

Wir behandeln ein breites Spektrum an Erkrankungen der psychosozialen Gesundheit. Am häufigsten treten depressive Erkrankungen, Erschöpfungssyndrome, Angsterkrankungen und Anpassungsstörungen auf. Kompetente Betreuung finden allerdings auch Menschen, die an einer anderen Erkrankung der psychosozialen Gesundheit leiden. Voraussetzung für die Aufnahme ist jedoch ein stabiler Zustand.

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Die psychiatrische Rehabilitation zielt darauf ab, Ihre mentale Gesundheit wiederherzustellen und zu optimieren. Unser gemeinsames Ziel: Ihre Gesundheit. Unser Team hat die nachhaltige Verbesserung Ihrer Beschwerden zum Ziel und arbeitet gemeinsam mit Ihnen am bestmöglichen Rehabilitationserfolg. Dabei steht die Stabilisierung Ihrer Gesundheit im Mittelpunkt.

Ein vorrangiges Ziel der psychiatrischen Rehabilitation stellt die Verbesserung der psychischen Gesundheit und die Stabilisierung von Symptomen dar. Hierbei geht es darum, die Symptome der psychischen Erkrankung zu reduzieren, damit der Patient bzw. die Patientin ein höheres Maß an Zufriedenheit im Alltag erreichen kann. Maßgeblich für den Erfolg einer psychischen Rehabilitation entscheidend ist die Verbesserung der Lebensqualität und Unabhängigkeit. Hierbei geht es darum, den Menschen dabei zu helfen, ihre Fähigkeiten und ihr Selbstvertrauen wiederzuerlangen, um ein unabhängiges und erfülltes Leben zu führen.

Die psychiatrische Rehabilitation umfasst eine breite Palette von Behandlungsansätzen, die darauf abzielen, die Lebensqualität von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu verbessern. Unser Therapieangebot besteht aus Einzel- und Gruppentherapien. Wir legen den Schwerpunkt auf die therapeutische Begleitung, um Sie bei der Bewältigung von Beruf und Alltag zu unterstützen.

Im Gegensatz zu einem Gesundheitsvorsorge Aktiv-Aufenthalt, der einen vorbeugenden Auftrag hat, versteht sich Rehabilitation als eine wiederherstellende Maßnahme und beinhaltet somit eine höhere Therapieanzahl und -dichte.

Beispiele für Erkrankungen, die von einer psychiatrischen Rehabilitation profitieren können:

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  • Belastungsreaktionen (z.B. nach traumatischen Erlebnissen)
  • Burnout (z.B. Erschöpfungssyndrom)
  • Depressionen (z.B. depressive Episoden, rezidivierende depressive Störungen)
  • Schmerzerkrankungen (z.B. chronische Schmerzen mit psychischer Komponente)
  • Sexuelle Schwierigkeiten (z.B. psychosexuelle Störungen)
  • Spezifische Ängste (z.B. Phobien, Panikstörung)

Ziele der psychiatrischen Rehabilitation

  • Verbesserung der psychischen Gesundheit und Stabilisierung von Symptomen
  • Verbesserung der sozialen Fähigkeiten und Integration in die Gemeinschaft. Weiters wird bei der psychiatrischen Rehabilitation versucht, die sozialen Fähigkeiten und die Integration in die Gemeinschaft zu verbessern. Hierbei geht es darum, den Patienten dabei zu helfen, ihre sozialen Fähigkeiten zu verbessern, um Beziehungen aufzubauen und eine Unterstützung im Umfeld zu erhalten.
  • Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten und Integration in den Arbeitsmarkt. Auch die Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten und die Integration in den Arbeitsmarkt ist Ziel der psychiatrischen Behandlung.
  • Verbesserung der Lebensqualität und Unabhängigkeit.

Wann ist eine psychiatrische Rehabilitation nicht geeignet?

Wir sind keine Anlaufstelle für akute Probleme, führen keine ambulanten oder stationären Akutbehandlungen durch.

Kontraindikationen für eine psychiatrische Rehabilitation:

  • Akute psychische Störungen bzw. Akute oder dekompensierte Krankheitszustände
  • Akute Selbst- oder Fremdgefährdung Kann in verschiedenen Formen auftreten, wie z.B. suizidale Gedanken mit Handlungsimpulsen, selbstverletzendes Verhalten oder nicht kontrollierbares aggressives Verhalten.
  • Anhaltende Trauerreaktion (z.B. nach dem Verlust einer nahestehenden Person)
  • Belastende und zeitintensive Therapieformen, die die Rehabilitations-fähigkeit wesentlich beeinträchtigen
  • Demenzielle Erkrankungen z.B. Sind neurodegenerative Erkrankungen des Gehirns, die vor allem ältere Menschen betreffen. Sie beeinträchtigen die kognitive Funktion und können eine Vielzahl von Symptomen verursachen, wie z.B. Gedächtnisverlust, Orientierungsprobleme, Sprachschwierigkeiten und Verhaltensänderungen.
  • Essstörungen (z.B. Anorexie, Bulimie, Binge Eating Disorder) Sind ernsthafte psychische Erkrankungen, die sich auf das Essverhalten und die Wahrnehmung des Körpers auswirken können. Beispiele für Essstörungen sind Anorexie, die durch einen BMI von unter 17,5 definiert wird, Bulimie, die durch regelmäßiges selbst herbeigeführtes Erbrechen gekennzeichnet ist, sowie Binge Eating Disorder, bei dem eine Person regelmäßig große Mengen an Nahrung konsumiert.
  • Infektionskrankheiten mit Infektionsgefahr wie z. B. offene Tuberkulose, AIDS, u.
  • Keine ausreichende Belastbarkeit Rehabilitanden, die aufgrund körperlicher oder psychischer/mentaler Behinderungen nicht ausreichend belastbar oder mobilisierbar sind, benötigen oft eine individuelle Betreuung.
  • Patienten mit unbehandelten Psychosen oder bipolarer Störung Diese benötigen oft eine umfassende Betreuung, um ihre Symptome zu lindern und ihre Lebensqualität zu verbessern.
  • Personen, für deren Behandlung spezialisierte Institutionen besser geeignet sind (z. B.
  • stoffgebundene Suchterkrankungen (z.B. Alkohol-, Drogenabhängigkeit)

Wenn eine Suchterkrankung im Vordergrund steht, ist es wichtig, dass eine Abstinenz von mindestens sechs Monaten gegeben ist, um sicherzustellen, dass sie von der psychiatrischen Rehabilitation profitieren können. Es sei darauf hingewiesen, dass ein Entzug im Rehazentrum Oberndorf nicht möglich ist, mit Ausnahme von Patienten mit Schmerzstörungen, die auf Opiate eingestellt sind oder einer Nikotinabhängigkeit.

Der Weg zur Rehabilitation

Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation werden nur aufgrund eines Antrages erbracht. Den Antrag stellt die Patientin oder der Patient. Der Rehabilitationsantrag erfolgt über die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt oder im Akutspital, nachdem die Notwendigkeit einer Rehabilitation festgestellt wurde.

Es besteht die Möglichkeit, Anträge bei jedem Sozialversicherungsträger einzubringen - auch wenn ein anderer Versicherungsträger tatsächlich zuständig ist. Nach einer Operation bei Akuterkrankungen oder nach einem Unfall kann die Spitalsärztin oder der Spitalsarzt einen Antrag auf Anschlussheilverfahren beim zuständigen Versicherungsträger stellen.

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Die Entscheidung über den Antrag wird der Antragstellerin oder dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Bewilligt die Sozialversicherung den Reha-Aufenthalt, übernimmt sie auch einen Großteil der Kosten. Reise- und Transportkosten werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Versicherungsträger zum Teil übernommen.

In 3 Schritten zur Reha:

  1. Antrag stellen: Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt füllt mit Ihnen gemeinsam einen Rehabilitationsantrag mit dem Vermerk „ambulant Phase 2“ bzw.
  2. Zusammen mit Hausärztin, Hausarzt, Fachärztin, Facharzt oder dem behandelnden Krankenhaus ausfüllen und „Reha-Oberndorf“ als Wunsch-Einrichtung angeben. Sie haben bereits einen Antrag auf Rehabilitation gestellt und noch keine Info erhalten?

Nach einem eingehenden Aufnahmegespräch erstellt der:die betreuende (Fach-)Arzt:Ärztin gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Therapieprogramm. Durch Schulungen und Beratungen werden u.a. Möglichkeiten der Stressbewältigung aufgezeigt.

Therapieangebote

Die ambulante psychiatrische Rehabilitation bietet interessierten Patientinnen und Patienten die Möglichkeit einer multiprofessionellen Behandlung ihrer psychischen Erkrankungen. Dabei möchten wir den Genesungsprozess möglichst alltagsnah fördern, um die Teilhabe am sozialen Leben nicht einzuschränken.

Zentrale Therapieziele sind u.a.:

  • Psychotherapeutische/ Klinisch- Psychologische Behandlung (inkl. Gruppenpsychotherapeutische Angebote umfassen u.a.
  • Es sind gesundheitspsychologische Aspekte zu vermitteln (Psychoedukation) mit dem Ziel der Prävention, Erhöhung von Lebensqualität und Compliance sowie Motivierung zur Umsetzung gesundheitsfördernder und krankheitsvermeidender Verhaltensweisen. Hilfestellungen hinsichtlich Krankheitsakzeptanz und -bewältigung sind zu geben, Stressbewältigungs- und Entspannungstechniken sind bekannt zu machen, ev.
  • Es ist auf die Bedeutung arbeitsbezogener Faktoren bei der Entstehung und Aufrechterhaltung psychischer Störungen zu achten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Übung berufs- und alltagsrelevanter Praktiken.
  • Der Fokus der Ergotherapie liegt auf der Handlungsebene. Heil- bzw. Krankengymnastik (z. B.
  • Beratung und Hilfestellung bezüglich Kontextfaktoren (Hilfsmittel, Wohn- und Arbeitsumfeld, Kontakte zu externen Stellen wie z. B.

Aktivierende Inhalte stehen zentrierenden gegenüber. Die Kraft des Körpers gibt Selbstvertrauen und Energie und hilft bei der psychischen Genesung. Sorgen existenzieller Natur wirken sich negative auf die psychische Gesundheit aus. Unsere Sozialarbeiterinnen kümmern sich z.B.

Bewegung , in Form von Heilgymnastik und Trainingstherapie, hat in unserem Behandlungskonzept einen wichtigen Stellenwert. Alle Therapien sind auf die Belastbarkeit des:der Patienten:Patientin sowie auf die technischen Gewichtsobergrenzen der Therapiegeräte abgestimmt. Um die Sicherheit und die Wirksamkeit der Therapien zu gewährleisten, können nur Patient:innen mit einem maximalen Körpergewicht von 150 kg aufgenommen werden.

Im Anschluss an ein Akutgeschehen (z.B. nach Krankenhausaufenthalt) oder stationäre bzw. ambulante Rehabilitation können Versicherte eine weiterführend ambulante Rehabilitation in der Therme Wien Med bei ihrem Sozialversicherungsträger beantragen.

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