Gründe für die Ablehnung eines Psychotherapie-Gutachters

Nach Monaten des Wartens scheint festzustehen, dass die Krankenkasse eine Verlängerung der Therapie nicht übernimmt. Es stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, sich gegen diese Entscheidung zu wehren und eine weitere Prüfung zu bewirken.

Mögliche Gründe für eine Ablehnung

Die genaue Begründung des Obergutachters ist noch unbekannt. Eine Ablehnung kann verschiedene Ursachen haben, darunter:

  • 'Nicht therapiewürdige' Probleme
  • Fokus des Antrags liegt auf Beziehungsproblemen ohne zugrundeliegende Störungen mit Krankheitswert
  • Der Therapeut hat die Notwendigkeit der Therapie nicht ausreichend für den Gutachter formuliert

Der Weg zum Obergutachter

Der erste Antrag wurde im September gestellt, nachdem eine Anamnese erstellt wurde. Der Gutachter lehnte den Antrag ab, woraufhin der Bericht ergänzt und an einen Obergutachter weitergeleitet wurde.

Diagnose und Therapie

Die Therapeutin scheint die Diagnose nicht gerne zu besprechen, da sich viele Patienten darauf versteifen würden. Es geht um depressive Episoden und Angststörung, möglicherweise in Verbindung mit früherem selbstverletzendem Verhalten (SVV).

Es ist wichtig zu erfahren, was der Gutachter geschrieben oder bewertet hat. Die fehlende Transparenz in der therapeutischen Beziehung kann verunsichernd sein.

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Partnerschaftsprobleme als Therapiegrund?

Partnerschaftsprobleme sind grundsätzlich kein Grund für eine Psychotherapie, es sei denn, es gibt eine krankhafte Ursache. Die Krankenkassen finanzieren eine Therapie, wenn die Störungen Krankheitswert haben.

Es ist wichtig, dass der Therapeut die Indikationsstellung so formuliert, dass der Gutachter die Notwendigkeit der Therapie nachvollziehen kann.

Alternative Therapieansätze

Eine stationäre Therapie wurde bisher nicht in Betracht gezogen. Es stellt sich die Frage, ob die Therapiemethode ausreichend ist.

Eigene Wahrnehmung der Probleme

Manchmal kommen einem die eigenen Probleme 'klein' vor, nicht richtig 'krank'. Ein Teil denkt, dass man alles schlimmer redet als es ist, nur um in 'Therapiestimmung' zu kommen, und dass man motiviert genug ist, alles weitere alleine zu schaffen. Ein anderer Teil bezweifelt das aufgrund vergleichbarer Erfahrungen anderer Menschen.

Die Frage ist, ob Probleme wie Minderwertigkeitsgefühle, die die Aufnahme von Partnerschaften und Freundschaften erschweren, eine Störung mit Krankheitswert darstellen.

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Was tun bei Ablehnung?

Es ist ratsam, die Therapeutin nach den Gründen für die Ablehnung zu fragen. Möglicherweise gibt es eine Möglichkeit, bei derselben Therapeutin fortzusetzen, notfalls auch bei jemand anderem (dann ginge nur Verhaltenstherapie). Wichtig ist, dass die Therapie nicht wieder nur 25 Stunden umfasst.

Rechtliche Schritte und Beratung

Wenn die Krankenkasse die Zuschusszahlung ablehnt, muss ein Bescheid über diese Entscheidung verlangt werden. Innerhalb von vier Wochen ab Zustellung dieses Bescheides kann dann durch Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht der Bescheid angefochten werden.

Es ist ratsam, sich bei der Arbeiterkammer, der Gewerkschaft, der Ombudsfrau/dem Ombudsmann der Krankenkasse und der Patientenanwaltschaft beraten zu lassen.

Psychotherapeutische Gutachten

Psychotherapeutische Gutachten bieten Entscheidungsträgern eine fundierte Einschätzung psychischer Fragestellungen. Im Rahmen einer Begutachtung ist die Schweigepflicht eingeschränkt, und das Einverständnis der betroffenen Person ist erforderlich, um relevante Informationen an Dritte weiterzugeben.

Psychotherapeuten dürfen nur dann als Gutachter tätig werden, wenn sie objektiv und unvoreingenommen beurteilen können.

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