Psychologische Beratung in Österreich: Definition und rechtlicher Status

Die Psychologische Beratung ist in Österreich ein geschütztes Gewerbe und unterliegt somit strengen, qualitätssichernden Richtlinien.

Was bedeutet das für Klienten?

Psychologische Beratung bringt Klarheit in viele Bereiche des Lebens und unterstützt Sie professionell dabei, wieder Leichtigkeit zu spüren und gesund zu bleiben.

Abgrenzung zu anderen Berufen

Es ist wichtig, die Psychologische Beratung von anderen psychologischen Berufen zu unterscheiden:

  • Psychotherapeuten: Die Ausbildung zum Psychotherapeuten bzw. zur Psychotherapeutin dauert nicht nur wesentlich länger als die zur Psychologischen Beratung, sie umfasst neben der Vermittlung von tiefgehendem medizinischen Wissen auch jahrelange fachliche Tätigkeit sowie das Studium tiefenpsychologischer Therapiemethoden.
  • Psychologen: PsychologInnen dürfen sich in Österreich alle Personen nennen, der ein Psychologiestudium absolviert haben. Ein Psychologe bzw. eine Psychologin muss im Gegensatz zu diplomierten Psychologischen BeraterInnen keinerlei praktische Erfahrung in der Gesprächsführung mit KlientInnen, Selbsterfahrung, Supervision oder Praktika ausweisen.
  • Psychiater: PsychiaterInnen haben ein Medizinstudium und anschließend eine jahrelange fachärztliche Zusatzausbildung. Sie stellen (psychiatrische) Diagnosen, behandeln und können Psychopharmaka verschreiben.

Die Rolle der Psychologischen Beratung

Die Psychologische Beratung hingegen ist präventiv zu verstehen und hat die Erhaltung der psychischen Gesundheit von Klientinnen und Klienten zum Ziel.

Psychologische Berater sind medizinisch insofern geschult, als sie Krankheitsbilder erkennen können und ihre Klientinnen und Klienten im Bedarfsfall an PsychotherapeutInnen oder Ärzte und Ärztinnen vermitteln.

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Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen diagnostizieren daher im Unterschied zu Psychologischen Beraterinnen und Beratern und arbeiten neben gesunden auch mit bereits psychisch erkrankten Menschen.

Ausbildung und Qualifikation

Diplomierte Beraterinnen und Berater haben eine umfassende Ausbildung zu absolvieren und eine erhebliche Stundenzahl an praktischer Erfahrung vorzuweisen, bevor sie in Österreich in der Lebens- und Sozialberatung tätig sein dürfen.

Die gesetzlich geregelte Ausbildung an einer der vielen Ausbildungsstätten umfasst das Propädeutikum und Fachspezifikum, mit praktischer Erfahrung durch Praktika.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Da es sich bei den KlientInnen von Lebens- und SozialberaterInnen nicht um erkrankte PatientInnen handelt, werden Beratungseinheiten nicht von der Krankenkassa erstattet.

Beim Vorhandensein einer Diagnose übernimmt die Krankenkassa in Österreich jedoch einen Teil der Psychotherapiekosten von PatientInnen.

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Für einen Kassenzuschuss brauchen Sie eine nach ICD-11 klassifizierte psychische Erkrankung. Diese wird von Therapeut*innen, Psychologen, Psychologinnen oder Psychiater*innen diagnostiziert und bei der Kasse eingereicht. Nach Bewilligung von der Krankenkasse, behandelt Sie ein*e Psychotherapeut*in, Psychologe, Psychologin oder Psychiater*in. Sie können das Honorar einreichen und bekommen einen Teil refundiert.

Andere psychosoziale Berufe

Neben Psychologischer Beratung, Psychotherapie und Psychiatrie gibt es noch weitere psychosoziale Berufe:

  • Coaching: Coaching ist kein geschützter Begriff in Österreich. Jede*r darf Coaching zu unterschiedlichsten Themen anbieten beziehungsweise sich Coach*in nennen. Genauso vielfältig ist auch die Definition für Coaching.
  • Supervision: Supervision ist eine Beratungsform, die bei der Reflexion des eigenen beruflichen Handelns unterstützt. Gerade auch Menschen, die in psychosozialen Berufen arbeiten, reflektieren in der Supervision ihre berufliche Arbeit zur Psychohygiene und Qualitätssicherung.
  • Trainer: TrainerIn ist keine geschützte Bezeichnung und es gibt keine einheitlich geregelte Ausbildung, jedoch etliche Angebote. Bei einem Training werden Fertigkeiten beigebracht und Fähigkeiten trainiert. TrainerInnen leiten an, durch wiederholtes Üben zu einem Lernerfolg zu kommen.
  • Sozialarbeit: Sozialarbeit ist professionelle Hilfe wenn die Alltagsbewältigung nicht mehr gelingt. SozialarbeiterInnen absolvieren eine gesetzlich geregelte Ausbildung über die Fachhochschule und sind in Institutionen, Vereinen, über staatliche Stellen beschäftigt.
  • Energetiker: Man kann den freien Gewerbeschein lösen und ist schon EnergetikerIn; es gibt keine vorgeschriebene Ausbildung. Es werden aber viele verschiedene Kurse und Ausbildungen zu den unterschiedlichen Techniken der Tier- und Humanenergetik angeboten.

Die Bedeutung der Abgrenzung

Daher ist es umso wichtiger, dass Menschen in psychosozialen Berufen gewisse Grundinformationen über häufige psychische Störungen und Symptome haben.

Psychosoziale Berufsgruppen müssen sich ihres Kompetenzbereichs und der Grenzen bewusst sein.

Onlineberatung und Onlinesupervision

Onlineberatung und Onlinesupervision haben vor allem den Vorteil, dass man ortsunabhängig ist und es somit auch nicht wichtig ist, ob Sie in Wien oder in einem anderen Bundesland leben.

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Auch sind recht spontane Termine möglich.

Zusätzliche Unterstützung

Ich begleite Sie gerne zusätzlich, neben einer therapeutischen Behandlung.

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