Pflegegrad 2 ist der erste Schritt in Richtung Unterstützung, wenn der Alltag immer mehr zur Herausforderung wird. Es ist ein schleichender Prozess: Ein geliebter Mensch hat zunehmend Schwierigkeiten, Aufgaben alleine zu bewältigen. Was zunächst nur kleine Dinge waren, wird nach und nach zu einer täglichen Notwendigkeit. Vielleicht machst Du Dir Sorgen, weil Dein Vater immer öfter vergisst zu essen oder Deine Mutter das Treppensteigen kaum noch schafft. Pflegegrad 2 bietet finanzielle und praktische Unterstützung, um den Alltag trotz Einschränkungen so selbstständig wie möglich zu gestalten.
Auch für die Familie bedeutet dies eine spürbare Entlastung und das beruhigende Wissen, dass ihre Liebsten in guten Händen sind. Wir wissen auch, wie wichtig es in dieser Situation ist, den Alltag weiterhin so selbstbestimmt wie möglich zu gestalten.
Voraussetzungen für Pflegegrad 2
Du oder Dein Angehöriger bzw. Obwohl diese Tätigkeiten nicht mehr ganz alleine gemeistert werden können, bleibt noch viel Selbstständigkeit erhalten. Dieser Pflegegrad ermöglicht es, die benötigten Hilfen wie ambulante Pflege oder Unterstützung im Haushalt in Anspruch zu nehmen, um die Lebensqualität zu erhalten.
Um den Pflegegrad festzustellen bewertet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Unterstützungsbedarf anhand eines Punktesystems. Für die Einstufung in Pflegegrad 2 sind mindestens 27 Punkte erforderlich. Ab 47 Punkten wird der Bedarf auf Pflegegrad 3 hochgestuft.
Leistungen bei Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 bietet sowohl finanzielle als auch praktische Unterstützung, damit Betroffene wie Herr Frankin trotz ihrer Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Pflegegrad 2 bietet Anspruch auf Pflegegeld oder Sachleistungen, die Dir helfen, die Kosten für Pflege und Unterstützung im Alltag zu decken. Pflegegeld wird direkt an Dich ausgezahlt, wenn Du selbst pflegst. Sachleistungen hingegen werden an den Pflegedienst oder die Pflegeeinrichtung gezahlt, um professionelle Pflege zu finanzieren.
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Hier eine Übersicht über die Leistungen, die bei Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden können:
- Wenn ein Familienmitglied oder eine vertraute Person die Pflege übernimmt, zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld von 347 Euro.
- Für Menschen mit Pflegegrad 2 stehen bis zu 796 Euro monatlich für einen ambulanten Pflegedienst zur Verfügung. Die Fachkräfte helfen unter anderem bei der Körperpflege, beim Anziehen, bei der Mobilisation oder beim Essen.
- Für die Unterstützung im Alltag können jeden Monat 131 Euro in Anspruch genommen werden, beispielsweise für eine Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung oder Betreuungsangebote. Auch Alltagsbegleiter, die Zeit für Gespräche oder gemeinsame Spaziergänge bieten, können damit finanziert werden.
- Falls eine vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung nötig wird, weil pflegende Angehörige krank sind oder eine Auszeit benötigen, übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.854 Euro pro Jahr für die Kurzzeitpflege. Diese kann für maximal vier Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.
- Wer einen Angehörigen pflegt, braucht auch mal eine Pause. Die Verhinderungspflege ermöglicht es, eine Ersatzpflegekraft zu finanzieren, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist - sei es durch Urlaub, Krankheit oder persönliche Termine. Dafür stehen bis zu 1.685 Euro Euro pro Jahr zur Verfügung.
- Nicht jeder Pflegebedürftige kann oder möchte rund um die Uhr zu Hause betreut werden. Die Tages- und Nachtpflege bietet eine stundenweise Betreuung in einer spezialisierten Einrichtung, etwa tagsüber, wenn Angehörige arbeiten, oder nachts, wenn zusätzliche Unterstützung benötigt wird.
- Oft sind kleine Umbaumaßnahmen nötig, um den Alltag sicherer und komfortabler zu gestalten.
Der Weg zum Pflegegrad 2: Antragstellung und Begutachtung
Der Weg zum Pflegegrad kann herausfordernd wirken, aber mit der richtigen Vorbereitung ist der Antrag gut zu bewältigen. Um Pflegegrad 2 zu beantragen, musst Du einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Bevor Du den Antrag stellst, lohnt es sich, alle wichtigen Unterlagen zu sammeln und bereit zu legen. Der Antrag auf Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt, die an die Krankenkasse gekoppelt ist. Das geht schriftlich, telefonisch oder online.
Über den Pflegegrad entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder ein ähnlicher Dienst. Der Gutachter oder die Gutachterin besucht die pflegebedürftige Person zu Hause (oder im Pflegeheim). Dabei wird geprüft, in welchen Bereichen Unterstützung benötigt wird. Nach der Begutachtung übermittelt der MDK oder Medicproof sein Gutachten an die Pflegekasse. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 25 Arbeitstage. In dringenden Fällen, z. B.
Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 25 Arbeitstage. In dringenden Fällen, z. B. Der zugewiesene Pflegegrad (z. B. Die bewilligten Leistungen (z. B.
Falls Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist oder ein zu niedriger Pflegegrad bewilligt wurde, kannst Du innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Wenn der Antrag abgelehnt wird, kannst Du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
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Pflegegeld in Österreich
In Österreich wird mit dem Pflegegeld ein Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen durch eine pauschale Geldleistung abgegolten. Insbesondere soll die Entscheidung über die Verwendung des Pflegegeldes und die Wahl der Betreuungsart dem pflegebedürftigen Menschen überlassen werden.
Sie bekommen Pflegegeld, wenn Sie wegen einer Erkrankung oder Behinderung ständige Betreuung brauchen und gleichzeitig Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben. Das gilt nur dann, wenn die Beeinträchtigung wahrscheinlich länger als ein halbes Jahr anhalten wird. Eine Betreuung gilt als ständig, wenn Sie mehr als 65 Stunden im Monat betreut werden müssen. Ob Sie ständige Betreuung brauchen, richtet sich danach, wie viel Hilfe Sie brauchen.
Für bestimmte Personengruppen gibt es bei der Pflegegeldeinstufung einen sogenannten Erschwerniszuschlag. Der Zuschlag soll den größeren Stundenaufwand bei schwer intellektuell oder schwer psychisch behinderten Menschen, zum Beispiel bei einer Demenz, abdecken. Bei über 15-Jährigen werden für den Erschwerniszuschlag immer 45 Stunden angenommen; Sie können weder mehr noch weniger als 45 Stunden angerechnet bekommen. Bei unter 7-Jährigen werden immer 50 Stunden angerechnet.
Bei der Pflegegeldeinstufung von schwer geistig oder schwer psychisch behinderten, insbesondere demenziell erkrankten Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr wird ein Erschwerniszuschlag pauschal in der Höhe von 45 Stunden angerechnet. Die besonders intensive Pflege von schwerst behinderten Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr wird durch einen pauschalen Erschwerniszuschlag berücksichtigt, wenn behinderungsbedingt zumindest zwei voneinander unabhängige, schwere Funktionsstörungen vorliegen.
Eine Ärztin/ein Arzt oder eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause, um sich ausrechnen zu können, wie viele Stunden Hilfe Sie brauchen werden. Vertrauenspersonen und/oder pflegende Angehörige können bei diesem Hausbesuch dabei sein. Danach erstellt die Fachkraft einen Bericht.
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Das Pflegegeld oder eine Erhöhung des Pflegegelds muss beim zuständigen Pensionsversicherungsträger beantragt werden. Berichte vom Spital und Ähnliches sollten am besten mitgesendet werden. Wenn Sie den Antrag formlos eingebracht haben, wird Ihnen anschließend ein Formular zugeschickt. Sie müssen bzw. die pflegebedürftige Person muss im Formular aufzählen, welche Tätigkeiten (bspw. Aufwärmen von Vorgekochtem) noch möglich sind, welche nicht (bspw. Körperpflege). Außerdem geben Sie an, ob bereits eine pflegebezogene Leistung in Anspruch genommen wird.
Nachdem Sie Ihren Antrag auf Pflegegeld gestelt haben, besucht Sie eine sachverständige Person (Ärztin/Arzt/diplomierte Pflegefachkraft) bei Ihnen zu Hause, im Pflegeheim oder notfalls im Krankenhaus. Der Besuch wird vorher angekündigt. Die/der Sachverständige untersucht die betroffene Person, erhebt die Anamnese, erkundigt sich über den Hilfsbedarf (falls anwesend auch bei der Hauptbetreuungsperson) und erstellt ein Gutachten. Die Entscheidung über die zuerkannte Pflegestufe trifft der Versicherungsträger bzw. das Gericht. Auf Wunsch kann bei der Untersuchung eine Vertrauensperson, etwa eine Pflegeperson, anwesend sein, und Angaben zur Pflegesituation machen. Bei der Begutachtung in stationären Einrichtungen sind Informationen des Pflegepersonals und die Pflegedokumentation zu berücksichtigen.
Das Pflegegeld soll pflegebedingte Mehraufwendungen pauschal abgelten. Der Pflegebedarf wird anhand von Durchschnittswerten für die pro Monat erforderlichen Zeitaufwendungen ermittelt. Die Summe dieser Aufwendungen ergibt den Pflegebedarf, der für die Höhe des Pflegegeldes ausschlaggebend ist.
Der erweiterte Pflegebedarf schwerst behinderter Kinder und Jugendlicher (bis zum vollendeten siebten bzw. 15. Lebensjahr) sowie von Personen mit einer schweren geistigen oder schweren psychischen Behinderung, insbesondere einer demenziellen Erkrankung (ab dem vollendeten 15. Lebensjahr), wird mit einem zusätzlichen Stundenwert berücksichtigt (Erschwerniszuschlag).
Das Pflegegeld wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Es wird valorisiert, das bedeutet, es wird genauso wie Pensionen jährlich automatisch (um den Anpassungsfaktor) erhöht.
Das Pflegegeld ist in 7 Stufen gegliedert. Es wird monatlich ausbezahlt (12 mal im Jahr).
Hier eine Übersicht über die Pflegegeldstufen in Österreich (Werte 2025):
Stufe | mtl. Höhe Pflegegeld | Ø mtl. Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. Mobilitätshilfe im weiteren Sinn (z.B. |
---|---|---|
1 | 192,50 € | mehr als 65 Stunden |
2 | 354,00 € | mehr als 95 Stunden |
3 | 551,60 € | mehr als 130 Stunden | 4 | 827,70 € | mehr als 160 Stunden | 5 | 1.123,70 € | mind. 180 Stunden/Monat + Pflege/Betreuung zeitlich nicht planbar bzw. | 6 | 1.592,10 € | mind. 180 Stunden/Monat + dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich, weil die Gefahr besteht, dass sich der/die Pflegebedürftige selbst oder andere gefährdet | 7 | 2.060,40 € | mind. 180 Stunden/Monat + keine zielgerichtete Bewegung und keine spontane Reaktion auf Reize möglich |
Ab 1. Jänner 2020 wird das Pflegegeld in allen Stufen um den Pensionsanpassungsfaktor erhöht und jährlich valorisiert.
Mit noracares fand Herr Frankin schnell die richtige Pflegekraft, die sich mit Herz und Fachwissen um sein Wohlbefinden kümmert. Die Anerkennung des Pflegegrad 2 kann für Dich und Deine Angehörigen der Moment sein, in dem ihr wieder mehr Sicherheit und Unterstützung erfahrt. Es ist der erste Schritt, sich die Hilfe zu holen, die nötig ist - ohne dabei die Kontrolle über das eigene Leben zu verlieren. Herr Frankin ist dank dieser Unterstützung wieder richtig aufgeblüht. Stück für Stück kann er die Herausforderungen des Lebens mit mehr Freude und weniger Belastung bewältigen. Dabei war der erste Schritt besonders schwer: Sich einzugestehen, dass er Hilfe braucht.
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