Hausbesuche durch Psychologen: Umfassende Unterstützung für psychisches Wohlbefinden

In bestimmten Situationen kann es notwendig oder wünschenswert sein, psychologische Betreuung in der vertrauten Umgebung des eigenen Zuhauses in Anspruch zu nehmen. Hausbesuche durch Psychologen bieten eine flexible und zugängliche Möglichkeit, professionelle Hilfe zu erhalten.

Die Rolle Klinischer PsychologInnen

Klinische PsychologInnen sind ExpertInnen für psychische Gesundheit und unterstützen dabei, Symptome zu überwinden, Belastungen zu reduzieren und das psychische Wohlbefinden wiederherzustellen. Klinische PsychologInnen haben:

  • mindestens fünf Jahre Psychologie an einer Universität studiert,
  • nach ihrem Studium eine rund zweijährige postgraduale theoretische und praktische Ausbildung, begleitet durch Supervision und Selbsterfahrung, absolviert,
  • meist noch weitere Spezialisierungen, Zusatzausbildungen und Zertifizierungen.

Wobei helfen Klinische PsychologInnen?

Klinisch-psychologische Behandlung wird im Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppensetting angeboten und hilft mit psychologischen Maßnahmen bei psychischen Störungen und Leidenszuständen.

Weitere Informationen zum Thema "Klinische Psychologie" und "klinisch-psychologische Behandlung" finden Sie beispielsweise in aktuellen Foldern.

Kostenzuschüsse für klinisch-psychologische Behandlung

Seit 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Um den Kostenzuschuss zu erhalten, ist eine ärztliche Untersuchung nötig.

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Die Einreichung von mehreren Honorarnoten gleichzeitig ist ebenso möglich, wie die Einreichung von Sammelhonorarnoten.

Ist der Kostenzuschuss auch bei Mitversicherten möglich? Ja, der Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung ist auch bei Mitversicherten möglich. Der Kostenzuschuss besteht hier in derselben Höhe.

Sind auch Hausbesuche anrechenbar?

Ja, auch für Hausbesuche sind Kostenzuschüsse möglich. Die Höhe des Kostenzuschusses bleibt allerdings gleich, egal, wo die klinisch-psychologische Behandlung durchgeführt wird.

Gilt der Kostenzuschuss auch für die Online-Behandlung?

Für die Inanspruchnahme eines Kostenzuschusses können in Ausnahme- und begründeten Einzelfällen einzelne klinische-psychologische Behandlungen unter folgenden Voraussetzungen online durchgeführt werden:

  • Eine Online-Behandlung setzt eine vorangegangene persönlichen Kontakt zwischen Klinischer PsychologIn und KlientIn voraus.
  • Eine Online- Behandlung setzt voraus, dass durch die telemedizinische Behandlung gleichwertige Ergebnisse wie in Präsenz zu erwarten sind.

Nur Leistungen, die als zweckmäßige Krankenbehandlung angesehen werden können, sind mit dem Versicherungsträger abrechenbar. Ausgeschlossen sind Inhalte, welche per Telemedizin nicht effektiv vermittelt werden können. Die Online-Behandlung soll auf der Honorarnote vermerkt sein.

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Benötige ich eine ärztliche Überweisung?

Nein, Sie brauchen keine Überweisung einer Ärztin oder eines Artzes. Was Sie allerdings spätestens vor Beginn der zweiten Einheit der klinisch-psychologischen Behandlung benötigen, ist der Nachweis, dass eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat. In dieser Untersuchung wird beispielsweise ausgeschlossen, dass körperliche Erkrankungen für die psychische Erkrankung verantwortlich sind. Die ärztliche Untersuchung kann von AllgemeinmedizinerInnen oder beispielsweise auch von FachärztInnen wie NeurologInnen oder PsychiaterInnen durchgeführt werden. Diese Bestätigung sollte auf dem von der Kasse bereitgestellten Bestätigungsformular erfolgen. Wenn der Arzt ein Vertragsarzt ist, kann er die Behandlung direkt mit der Kasse verrechnen.

Können neben AllgemeinmedizinerInnen auch andere FachärztInnen die ärztliche Untersuchung durchführen?

Ja, das ist möglich. Laut Gesetz gibt es hier keine Einschränkungen.

Was tun, wenn der Arzt keine Bestätigung über eine ärztliche Untersuchung ausstellen möchte?

Seit 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Um den Kostenzuschuss zu erhalten, ist eine ärztliche Untersuchung nötig.

Warum lehnen die Krankenfürsorgeanstalten (KFA) Kostenzuschüsse ab?

Leider gibt es seitens der KFA Wien eine klare Absage bezüglich Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung. Der Grund liegt laut KFA Wien darin, dass die im Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz festgelegten Gelder für klinisch-psychologische Behandlung nicht für Krankenfürsorgeanstalten explizit berücksichtigt wurden.

Wie verhält es sich mit einem Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung, die Online-Plattformen anbieten?

Klinisch-psychologische Online-Behandlungen einer/s Klinischen PsychologIn, die ausschließlich oder anonym Online durchgeführt werden, stellen laut Versicherung keine Krankenbehandlung im Sinne des ASVG dar.

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Zulässige Konstellationen der Online-Behandlung setzen eine vorangegangene persönliche Behandlung zwischen der/dem Berufsangehörigen und der/dem KlientIn voraus. Zudem sind für einen Kostenzuschuss Behandlungen primär in Präsenz durchzuführen. Daher besteht für Versicherte kein Anspruch auf Kostenzuschuss für die angebotenen Online-Behandlungen von Online-Plattformen.

Gibt es neben dem Kostenzuschuss finanzielle Unterstützung für klinisch-psychologische Behandlung?

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hilft in besonderen Notlagen im Zusammenhang mit Gesundheitskosten und bietet deshalb freiwillige Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds an.

Psychotherapeutischer Bereitschaftsdienst (PTBD)

Der Psychotherapeutische Bereitschaftsdienst (PTBD) kann Sie bei der Suche nach Gruppentherapie-Plätzen unterstützen.

Kann ich über den PTBD eine Psychotherapeut*in finden, die Hausbesuche macht?

Ja, manche Psychotherapeut*innen bieten Hausbesuche an. Dies ist allerdings von Therapeut*in zu Therapeut*in unterschiedlich. Wenn Hausbesuche angeboten werden, ist es üblich, den Tarif zu erhöhen, da die Wegzeit miteinberechnet werden muss.

Seit der Corona-Pandemie ist auch Ferntherapie möglich, viele Therapeut*innen bieten Therapie über Telefon oder Online-Videotelefonie an.

Psychotherapie: Ein Heilverfahren zur Förderung der seelischen Gesundheit

Unter Psychotherapie verstehen viele auch „Hilfe zur Selbsthilfe“. Psychotherapie ist ein eigenes, anerkanntes Heilverfahren, um seelisches Leid zu lindern oder zu heilen und die persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern.

Anhand von wissenschaftlich anerkannten Methoden können Menschen dabei gestärkt werden, eigene Lösungen für Probleme zu finden.

Persönliche Leidenszustände können gelindert, Beziehungsdynamiken verändert, die individuelle Lebensqualität verbessert werden. Das Gespräch im geschützten Rahmen eröffnet neue Sichtweisen, schafft Erleichterung und Hoffnung. Aus einer unverständlichen Situation kann Verständliches entstehen und entlasten.

Wann ist Psychotherapie sinnvoll?

Bei Vorliegen einer psychischen Störung, einer psychiatrischen und psychosomatischen Erkrankung ist - ungeachtet des Alters - eine Psychotherapie angezeigt, das können zum Beispiel sein: Persönlichkeitsstörungen, Depressionen, posttraumatische Stresszustände, Suchtprobleme, Verhaltensstörungen, Sexualstörungen, Schulversagen, Ängste (spezifisch wie auch unspezifisch), Lernstörungen, Dissozialität, Ablösungs-, Trennungs- und Verlustproblematiken und ihre somatischen und psychischen Folgen.

Auch bei Leidenszuständen infolge von Lebens- bzw. Veränderungskrisen, in denen das Gefühl besteht, nicht mehr alleine zurecht zu kommen, ist Psychotherapie sinnvoll, oder bei der Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden sowie unterstützend bei einer medikamentösen Behandlung.

Psychotherapie hat aber auch eine gesundheitsfördernde Wirkung, die sinnvoll sein kann, wenn keine krankheitswertige Störung vorliegt. Beachten Sie allerdings, dass eine Refundierung seitens der Krankenkasse nur bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung möglich ist.

Finanzielle Aspekte der Psychotherapie

Durchschnittlich liegen die Kosten bei Therapeut*innen, die eingetragen sind (also mit ihrer Ausbildung fertig sind), bei rund 110-140 Euro pro Einheit - es besteht die Möglichkeit einer Teilrefundierung durch Ihre Krankenkasse. Je nach Krankenkasse wird ein Betrag von rund 33-48 Euro pro Einheit rückerstattet. Bei Therapeut*innen, die in Ausbildung unter Supervision (iAuS) sind, beträgt das Honorar rund 80-100 Euro - eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse ist hier (in der Regel) nicht möglich.

Viele Psychotherapeut*innen bieten auch Sozialtarife an, also Tarife, die unter dem Honorar liegen, das sie normalerweise verlangen. Der Psychotherapeutische Bereitschaftsdienst kann dabei helfen, eine*n Psychotherapeut*in zu finden, die*der aktuell einen Sozialtarif-Platz frei hat.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Die Erfahrungen aus den Hausbesuchen belegen, dass sich pflegende Angehörige oftmals psychisch belastet fühlen, wobei insbesondere die Verantwortung für das pflegebedürftige Familienmitglied, aber auch Angst und Sorge um den pflegebedürftigen Menschen, Verzicht und Einschränkungen sowie Überforderung mit der Pflege besonders bedrückend empfunden werden.

Als unterstützende Maßnahme für pflegende Angehörige wird österreichweit das „Angehörigengespräch" angeboten, das von Psychologinnen und Psychologen geführt wird. Dieses Gespräch kann sowohl zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Termine vereinbart werden.

Zusammenfassung der Kostenzuschüsse

Leistung Kosten Kostenzuschuss
Einzeltherapie (ab 50 Minuten) 48,80 € Variiert je nach Sozialversicherung
Einzeltherapie (50 Min.) (KFL, KFG, LKUF) 90 % von EUR 60,00
Gruppentherapie pro Person (90 Min.) (KFL, KFG, LKUF) 90 % von EUR 18,00

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