Eine Kur ist ein mehrwöchiger stationärer Aufenthalt (im Regelfall drei Wochen) in einer Kuranstalt. Diese sind für spezifische Krankheitsbilder entsprechend eingerichtet.
Die angebotenen Heilverfahren sollen den Zweck erfüllen, die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit oder die Fähigkeit für die lebensnotwendigen Bedürfnisse zu sorgen, nachhaltig zu festigen oder zu verbessern. Die Auswahl ob ein Kur-, Erholungs-, Genesungs- oder Landaufenthalt zielführend ist, trifft Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt.
Rehabilitation für Kinder und Jugendliche mit psychischen Belastungen
Du leidest an einer psychischen Belastung oder Erkrankung und möchtest lernen damit gut umzugehen? Wir unterstützen dich dabei! Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung in der Behandlung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Bereich der seelischen Gesundheit.
In Wildbad bieten wir dir einen sicheren Ort, um dich mit deinen Problemen auseinanderzusetzen, an Lösungen zu arbeiten und geeignete Strategien für dich zu finden. Gemeinsam finden wir den richtigen Weg für dich.
Ziele der Mental Health Rehabilitation
Wir möchten dich dabei unterstützen, deine eigenen Stärken und Fähigkeiten zu erkennen, weiterzuentwickeln und einzusetzen. Du sollst bei uns neue Perspektiven für deine Zukunft, Mut und Lebensfreude finden und wertvolle Fähigkeiten wieder entdecken oder dir neu aneignen.
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Unser gemeinsames Ziel ist es, dass du dein Leben in guter Lebensqualität selbstständig nach deinen Vorstellungen gestalten kannst und lernst, im Alltag auch mit schwierigen Situationen umgehen kannst. Je nach deinem Alter soll eine Ausbildung und Teilnahme an gesellschaftlichen Aktivitäten (wieder) möglich sein.
Die Mental Health Rehabilitation hat folgende Ziele:
- Selbstwertsteigerung und Mut, sich der Krankheit aktiv zu stellen
- Aufbau und Ausbau von sozialen Kompetenzen und Kommunikationsfähigkeit
- Neu- oder Wiedererlangen des Bezugs zum eigenen Körper
- Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit
- Verbesserung des Umgangs in Belastungssituationen, in Alltagssituationen, in Schule, Ausbildung oder Beruf
Wir unterstützen dich mit einer Therapie, die auf dein persönliches und soziales Umfeld abgestimmt ist. Einiges wird während deiner Rehabilitation für dich anstrengend sein, anderes wird dir leichter fallen. Du wirst viele gute Erfahrungen machen und auch Herausforderungen meistern. Wir sind auf diesem Weg immer für dich da und haben schon viele Kinder- und Jugendliche dabei begleitet, ganz besonders wenn es schwierig wird.
Indikationen für eine Rehabilitation
Folgende Indikationen können eine Rehabilitation erforderlich machen:
- Depressive Störungen
- Angststörungen
- Posttraumatische Belastungsstörungen
- Essstörungen in Remission
- Krankheitsbewältigung chronischer Erkrankungen
- ADHS und tiefgreifende Entwicklungsstörungen in geringer Ausprägung
Voraussetzungen für eine Rehabilitation
Es ist wichtig, dass du bereit und in der Lage bist, aktiv bei der Rehabilitation mitzumachen und an den Therapien, auch in einer Gruppe, teilzunehmen.
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Als eine der prägendsten Lebensphasen bieten wir Kindern in dieser Altersgruppe bei Entwicklungsverzögerungen, (Trennungs-)ängsten, bei sprachlich-motorischem Förderbedarf, Förderbedarf im sozio-emotionalen Bereich, bei Traumatisierungen oder zur psychosozialen Unterstützung in Krisensituationen medizinisch-therapeutische Unterstützung.
Die Behandlung von Auffälligkeiten im Schulalter betreffen in erster Linie Entwicklungsstörungen, Aufmerksamkeitsstörungen, Auffälligkeiten im sozialen Kontakt und erste Schulschwierigkeiten.
Als zweite prägendste Lebensphase neben der frühen Kindheit gilt die Adoleszenz (13. bis 18. Lebensjahr). Bei Depressionen, Angsterkrankungen wie Schulangst oder sozialen Phobien - oft vor dem Hintergrund von Mobbingerfahrungen - bieten wir professionelle Hilfe.
Eltern und andere Bezugspersonen als Begleitung
Der gemeinsame Aufenthalt mit einer Bezugsperson ist für den Erfolg der Rehabilitation entscheidend. Kinder bis 12 Jahre absolvieren die Rehabilitation mit einer Begleitperson.
Auch die Begleitung von Geschwisterkindern ist fallweise möglich. Die Kosten für die Begleitpersonen werden von der Krankenkasse übernommen.
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Rehabilitation für Kind und Eltern
Als Zentrum für die psychische Gesundheit der ganzen Familie können wir Kinder und Eltern gemeinsam betreuen. Das Kind bzw. der Jugendliche wird im Zentrum für Kinder- und Jugendrehabilitation betreut, der Elternteil in der psychiatrischen Rehabilitation für Erwachsene im Gebäude direkt daneben.
In 3 Schritten zur Reha
- Antrag stellen: Dein behandelnder Arzt, deine behandelnde Ärztin stellt gemeinsam mit deiner Familie einen Antrag auf Rehabilitation. Dabei könnt ihr den Standort Wildbad als Wunsch angeben.
So läuft deine Rehabilitation bei uns ab
- Nach deiner Ankunft erstellen wir auf Basis eines ausführlichen Aufnahmegesprächs einen maßgeschneiderten Therapieplan für dich. Du bekommst ihn als Stundenplan, damit du immer weißt, wann und wo die Therapien und andere Aktivitäten stattfinden.
- Wenn du von einem Elternteil oder einer anderen Bezugsperson begleitet wirst, beziehen wir diese in deine Therapie mit ein und leiten sie so an, dass sie dich gut unterstützen können und auch für sich selbst profitieren.
- Bei der abschließenden Untersuchung besprechen wir mit dir deine Erfahrungen und das Ergebnis der Rehabilitation. Wir geben dir auch Tipps und Empfehlungen, wie du das bei uns gelernte gut im Alltag anwenden und für deine Gesundheit nützen kannst. Wir möchten eine Brücke zwischen deinem Rehabilitationsaufenthalt in Wildbad und deinem Alltag zu Hause bauen.
Was ist eine Kur/Gesundheitsförderung/Genesung (Erholung)/Rehabilitation?
Kuraufenthalt: Ein Kuraufenthalt ist eine Maßnahme zur Festigung und Aufrechterhaltung der Gesundheit. Die Antragstellung für Kuraufenthalte unterliegt Fristen (siehe unter „Wie oft kann ich auf Kur/Rehabilitation/Genesung (Erholung) fahren?“).
Stationäre Gesundheitsförderung: Hierbei handelt es sich um Aufenthalte zur nachhaltigen Lebensstiloptimierung. Die Antragstellung für diese Aufenthalte unterliegt Fristen (siehe unter „Wie oft kann ich auf Kur/Rehabilitation/Genesung (Erholung) fahren?“).
Genesungsaufenthalt/Erholungsaufenthalt: Ziel ist es die Gesundheit der Patientin bzw. des Patienten nach Operationen und schweren Erkrankungen rasch wiederherzustellen. Bei diesen Aufenthalten stehen Ruhe und Erholung im Vordergrund und es werden weniger aktive Therapien angeboten. Anträge für Erholungsaufenthalte können bei medizinischer Notwendigkeit jederzeit gestellt werden.
Rehabilitationsaufenthalte: Eine Rehabilitation dient der Wiederherstellung der Gesundheit bzw. der Besserung des Gesundheitszustandes. Das Ziel einer Rehabilitation ist, dass Patientinnen und Patienten wieder ein möglichst selbstständiges Leben ohne Betreuung und Hilfe führen können. Anträge für Rehabilitationsaufenthalte können bei medizinischer Notwendigkeit jederzeit gestellt werden und unterliegen keinen Fristen.
Im Bereich der Rehabilitation unterscheidet man zwischen Anschlussheilverfahren, Wiederholungsheilverfahren (=Rehabilitation) und ambulanter Rehabilitation.
Was ist der Unterschied zwischen Anschlussheilverfahren, Wiederholungsheilverfahren und ambulanter Rehabilitation?
Anschlussheilverfahren: Dieses ist als stationärer Rehabilitationsaufenthalt nach einer Operation bzw. zeitnah nach einem stationären Aufenthalt nach einem Akutereignis (z.B. Schlaganfall) vorgesehen. Das Ziel ist, dass Patientinnen und Patienten wieder ein möglichst selbstständiges Leben ohne Betreuung und Hilfe führen können.
Wiederholungsheilverfahren (= Rehabilitation): Um eine stationäre Rehabilitation kann gegebenenfalls nach einem Anschlussheilverfahren angesucht werden, wenn die Rehabilitationsziele noch nicht erreicht wurden.
Ambulante Rehabilitation: Bei einer ambulanten Rehabilitation werden die Behandlungen ambulant in einer Rehabilitationseinrichtung durchgeführt und anschließend kehren Sie in Ihr gewohntes Umfeld zurück.
Wie stelle ich einen Antrag zu einer Kur/einem Rehabilitationsaufenthalt?
Sie können das Antragsformular in der Service-Zone der BVAEB-Homepage in der Rubrik Kur & Rehabilitation downloaden oder bei der Hauptstelle bzw. Ihrer Kundenservicestelle anfordern. Geben Sie das Formular Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt zum Ausfüllen des medizinischen Teils. Ergänzen Sie Ihre persönlichen Daten und schicken Sie das Formular an Ihre Kundenservicestelle bzw. reichen Sie es über die MeineBVAEB-App oder das Online-Portal MeineBVAEB ein. Sie müssen den Antrag nicht persönlich abgeben.
Wie lange dauert es bis zur Bewilligung?
Bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen erfolgt die Erledigung zeitnah von der Abteilung für Kur- und Rehabilitation, telefonisch erreichbar unter 050405-21010 bzw.
Die Aufenthaltsdauer bei Rehabilitationsaufenthalten richtet sich nach der Indikation. Stationäre Aufenthalte dauern zwischen 22 und 43 Tagen; ambulante Rehabilitationen zwischen sechs Wochen und zwölf Monaten.
Was kostet mich ein Rehabilitations-, Kur-, Gesundheitsförderungs- oder Erholungsaufenthalt?
Die Kosten für einen bewilligten Aufenthalt übernimmt die BVAEB. Sie haben lediglich eine tägliche Zuzahlung für die gesamte Aufenthaltsdauer (für Rehabilitationsaufenthalte für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr) zu bezahlen. Die Höhe der Zuzahlung für Ihren Aufenthalt ist vom monatlichen Brutto-Bezug der/des Hauptversicherten (gilt auch für mitversicherte Angehörige) zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig.
Sie zahlen keine Zuzahlung, wenn der Brutto-Bezug unter einer bestimmten Grenze (2025: EUR 1.274,00) liegt, wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöhte Familienbeihilfe beziehen oder wenn Sie von der Zahlung der Rezeptgebühr befreit sind(Ausnahme: Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der Obergrenze).
Welche Kuranstalt ist für mich geeignet?
Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt bespricht mit Ihnen gerne, welche Kuranstalt für Sie geeignet ist. Die BVAEB betreibt eigene Einrichtungen in Bad Tatzmannsdorf (Therapiezentrum Rosalienhof), in Bad Schallerbach (Gesundheitseinrichtung Bad Schallerbach), in Sitzenberg-Reidling (Gesundheitszentrum Resilienzpark Sitzenberg) und in Bad Hofgastein (Gesundheitseinrichtung Bad Hofgastein).
Die BVAEB hat auch eine Vielzahl von Vertragseinrichtungen für Ihren Kuraufenthalt.
Neben den Kurbehandlungen werden in unseren eigenen Einrichtungen auch zahlreiche Kurse und Vorträge zur Lebensstiländerung (z.B.: Ernährung, Diabetes, Haltung, Bewegung, Rauchen, Stress) angeboten.
Kann ich auch im Ausland eine Kur/Rehabilitation absolvieren?
Es können für Kuraufenthalte in bestimmten - von der BVAEB anerkannten - ausländischen Kurorten Kostenbeiträge gewährt werden. Der Kurkostenbeitrag wird für die Dauer von 21 Tagen in der Höhe von täglich EUR 25,00 bewilligt. Mit diesem Beitrag sind neben den Kosten für Unterkunft und Verpflegung auch die in Anspruch genommenen Therapien und die Kosten der kurärztlichen Betreuung abgegolten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch stationäre Rehabilitationsaufenthalte im Ausland absolviert werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Kur- und Rehabilitation, telefonisch erreichbar unter 050405-21010 bzw.
Ob eine Bewilligung für eines unserer Häuser ausgestellt wird, liegt jedoch im Ermessen des jeweiligen Sozialversicherungsträgers.
Wie lange habe ich Zeit, einen bewilligten Aufenthalt anzutreten?
Die Gültigkeit unserer Bewilligungen beträgt grundsätzlich zwölf Monate ab dem Datum der medizinischen Entscheidung. Bei Bewilligungen für Anschlussheilverfahren und ambulante Rehabilitation Phase 2 ist die Gültigkeit mit sechs Monaten begrenzt.
Ich bin mehrfachversichert. Welcher Versicherungsträger ist für mich zuständig?
Kuransuchen von Mehrfachversicherten sind von der BVAEB als leistungszuständiger SV-Träger zu bearbeiten, wenn der Antrag bei der BVAEB eingereicht wird (Wahlrecht der/des Versicherten).
Für Rehabilitations-Ansuchen von mehrfachversicherten Personen, die in einem aktiven pensionsversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, ist der jeweilige Pensionsversicherungsträger leistungszuständig.
Bei mehrfachversicherten Personen, die nur Pensionsleistungen (Eigen- oder Hinterbliebenenpension bzw. Ruhe- oder Versorgungsgenuss) beziehen, erfolgt die Aufteilung zwischen den SV-Trägern nach Indikationen (z.B. Orthopädie, Herz-Kreislauf, Neurologie etc.).
Wie oft kann ich auf Kur/Gesundheitsförderung/Rehabilitation/Genesung (Erholung) fahren?
Grundsätzlich können, bei medizinischer Notwendigkeit, zwei Kuren innerhalb von fünf Jahren in Anspruch genommen werden. Ein Antrag für eine Wiederholungskur kann frühestens 18 Monate nach Beendigung der letzten Kur beantragt werden.
Es gibt jedoch die Möglichkeit jährlicher Kuraufenthalte für Bechterew-Heilstollenfahrer sowie jährliche Kur- und Meeraufenthalte für an ausgedehnter Psoriasis oder Neurodermitis Erkrankte und Meeraufenthalte für an Asthma Erkrankte.
Stationäre Aufenthalte zur Gesundheitsförderung im BVAEB-Gesundheitszentrum Resilienzpark Sitzenberg unterliegen ebenfalls Fristen. Bei medizinischer Notwendigkeit, können zwei Aufenthalte innerhalb von fünf Jahren in Anspruch genommen werden. Gemäß unseren Richtlinien ist eine neuerliche Bewilligung frühestens 18 Monate nach Beginn des letzten Aufenthaltes möglich.
Die Teilnahme an den Gesundheitsförderungswochen für Seniorinnen und Senioren in der BVAEB-Gesundheitseinrichtung Josefhof ist je Altersgruppe (60-69 Jahre und ab 70 Jahren) nur einmal möglich.
Anträge für Rehabilitations- bzw. Erholungsaufenthalte können bei medizinischer Notwendigkeit jederzeit gestellt werden und unterliegen keinen Fristen.
Gibt es Möglichkeiten mein Kind auf Kur mitzunehmen?
In einigen Kureinrichtungen (zum Beispiel: Kurhotel Bad Zell, Gesundheitsresort Weissenbach) besteht die Möglichkeit Kinder auf eigene Kosten mitzunehmen. Erkundigen Sie sich bitte im Anlassfall direkt in der Einrichtung unter welchen Voraussetzungen und Konditionen eine Mitnahme möglich ist. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Kur- und Rehabilitation, telefonisch erreichbar unter 050405-21010 bzw.
Werden Reisekosten ersetzt?
Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes von der Rezeptgebühr befreit sind, können Sie nach Ende des Aufenthaltes Reise-(Fahrt-)kosten bis zur Ihrem Wohnort nächstgelegenen Einrichtung beantragen. Sie bekommen jedoch keine Reisekosten ersetzt, wenn die Rezeptgebührenbefreiung nur auf Grund der Überschreitung der Obergrenze besteht.
Können Transportkosten übernommen werden?
Bei Kuraufenthalten und ambulanter Rehabilitation wird kein Transport bewilligt. Bei einem stationären Rehabilitations- bzw. Genesungsaufenthalt kann bei medizinischer Notwendigkeit ein Transport für die Anreise ärztlich vor Antritt des Aufenthaltes genehmigt werden.
Der Transport kann direkt im medizinischen Teil des Antragsformulars für Kur/Rehabilitation durch Ihre behandelnde Ärztin/Ihren behandelnden Arzt beantragt werden. Bei Bewilligung bezahlt die BVAEB die Kosten für einen Krankenwagen oder für einen Taxitransport bis zur dem Wohnort nächstgelegenen Einrichtung. Die Entscheidung über die Transportkostenübernahme für die Rückfahrt wird von der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt in der Einrichtung getroffen.
Bin ich während meines Aufenthaltes im Krankenstand oder muss ich mir Urlaub nehmen?
Das ist von Ihrem Dienstgeber abhängig und kann daher variieren. Grundsätzlich ist man jedoch im Rahmen eines Aufenthaltes vom Dienst freigestellt oder im Krankenstand.
Kann ich mit einer Begleitperson anreisen?
Für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr bzw. bei medizinischer Notwendigkeit können die Aufenthaltskosten einer Begleitperson übernommen werden. Dies ist vor Antritt des Aufenthaltes von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt zu beantragen. Im Regelfall ist aber eine entsprechende Betreuung in der Einrichtung gegeben.
Kann man mich besuchen bzw. kann der Besuch übernachten?
In der therapiefreien Zeit ist es möglich Besuch zu empfangen. In manchen Einrichtungen besteht, bei freien Zimmern/Betten, die Möglichkeit, dass Besucherinnen und Besucher auf eigene Kosten übernachten können. Erkundigen Sie sich bitte im Anlassfall direkt in der bewilligten Einrichtung.