Viele Menschen haben Schwierigkeiten, die Unterschiede zwischen Psychologie, Psychotherapie und Psychiatrie zu verstehen. Alle Berufsfelder beschäftigen sich schließlich mit psychischen Problemen, Störungen und psychologischen Fragestellungen.
Ein/e Psychotherapeut/in beschäftigt sich mit der Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. Psychotherapie ist hierbei ein eigenständiges Heilverfahren im Gesundheitsbereich und bedeutet wörtlich übersetzt “Behandlung der Seele”. Im Zentrum der Psychotherapie stehen die Beziehung und der Austausch zwischen dem/der Psychotherapeut/in und dem/der Patient/in. Diverse Übungen - je nach psychotherapeutischer Methode - können dabei unterstützen. Methoden sind beispielweise die Gesprächstherapie oder die Verhaltenstherapie.
Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut kann Menschen helfen, deren Lebensqualität eingeschränkt ist. Auch in diesem Berufsbild hat man dementsprechend mit chronischen, funktionellen, psychosomatischen sowie somatopsychischen Krankheiten zu tun. Durch Gespräche versuchen Psychotherapeuten/-innen schrittweise, das vorliegende Krankheitsbild zu erklären. Es werden dann Wege aufgezeigt, wie man damit umgehen kann und die Lebensqualität weniger oder kaum mehr unter der Erkrankung bzw. Ängsten (z.B.
Unterschiede in Ausbildung und Befugnissen
Auch wenn im Alltag die Berufsbezeichnung häufig mit “Psychologe/-in” und “Psychiater/in” gleichgesetzt wird, gibt es dabei Unterschiede: Psychologen/-innen studieren Psychologie und analysieren psychologische Phänomene. Auch sie versuchen, etwa Verhaltensänderungen bei psychisch Erkrankten herbeizuführen.
Psychiater/-innen dagegen sind Mediziner/innen bzw. Ärzte/-innen. Daher dürfen diese darüber hinaus auch Medikamente verschreiben. Das darf in den anderen beiden Berufen in der Regel nicht getan werden. Als Psychiater/-in muss man eine psychotherapeutische Lehre gemacht haben.
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Psychologen haben Psychologie studiert. Psychologie meint wörtlich „Seelenkunde“ und ist die Wissenschaft vom Verhalten, Denken und Fühlen des Menschen in den verschiedenen Lebensabschnitten. Psychologen beschäftigen sich also nicht nur mit psychischen Krankheiten, sondern auch ganz allgemein mit den Gesetzmäßigkeiten des menschlichen Seelenlebens. Viele Psychologen haben nach dem Universitätsstudium eine Zusatzausbildung zum „Klinischen Psychologen“ absolviert.
Die Ausbildung zum Psychotherapeuten
Seit 1991 ist die Psychotherapie-Ausbildung durch das Psychotherapeutengesetz (PthG) geregelt. Die Ausbildung zum/-r Psychotherapeuten/-in setzt sich aus dem Propädeutikum sowie dem Fachspezifikum zusammen. Voraussetzung für das Propädeutikum ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Darüber hinaus benötigt man eine Matura oder Studienberechtigungsprüfung. Zudem setzen einige Ausbildungsstätten ein Gutachten über die individuelle Eignung und Motivation für den angestrebten Beruf des/-r Psychotherapeuten/-in voraus.
Das Gutachten über die persönliche Eignung zum Propädeutikum erstellt der Psychotherapiebeirat. Zu den Voraussetzungen für das psychotherapeutische Fachspezifikum (spezieller Teil der Lehre) zählt, erstens neben der Vollendung des 24. Lebensjahres, zweitens die Handlungsfähigkeit in allen Belangen für die Berufsausübung. Außerdem muss das psychotherapeutische Propädeutikum abgeschlossen sein.
Die Ausbildung zum/-r Psychotherapeuten/-in umfasst mindestens 3.000 Stunden und besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Teilen. Wie oben erläutert, splittet sich die Lehre in das psychotherapeutische Propädeutikum und das darauf aufbauende psychotherapeutische Fachspezifikum auf. Das Propädeutikum stellt keine Lehre im eigentlichen Sinne dar.
Auch das daran anschließende psychotherapeutische Fachspezifikum besteht sowohl aus einem theoretischen als auch aus einem praktischen Teil. Während sich die Dauer des Propädeutikum meist auf zwei bis drei Jahre beläuft, hängt die Dauer des psychotherapeutischen Fachspezifikums von gewählten psychotherapeutischen Methoden sowie von der Trägerschaft der Ausbildungseinrichtung ab. Denn im Fachspezifikum besteht ein größerer Teil aus Supervision. Es hängt davon also ab, wie rasch angehende Psychotherapeuten/-innen Klienten/-innen gewinnen können, die sie behandeln können.
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In Österreich gibt es aktuell 39 vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz anerkannte Ausbildungseinrichtungen für psychotherapeutische Propädeutika und Fachspezifika.
Die staatliche kommissionelle Abschlussprüfung der Ausbildung zum/-r Psychotherapeuten/-in setzt sich zum einen aus einer schriftlichen und zum anderen aus einer mündlichen Prüfung zusammen. Der schriftliche Teil der Prüfung dauert 120 Minuten und umfasst dabei Fragen aus dem Bereich der Grundkenntnisse von wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren. Der mündliche Teil dauert ungefähr 60 Minuten. Zudem müssen die angehenden Psychotherapeuten/-innen eine Fallstudie im Umfang von 30 Seiten vorbereiten und der Kommission im Vorfeld der Prüfung abgeben. Diese muss zudem der Prüfungskommission vorgetragen werden.
Der erfolgreiche Abschluss der Psychotherapieausbildung berechtigt zur Eintragung in die Psychotherapeutinnenliste bzw. Die Nachfrage nach qualifiziertem Personal im Gesundheitsbereich ist hoch. Dazu zählen beispielsweise auch Psychotherapeuten/-innen.
Tätigkeitsbereiche und Aufgaben
Zu den Aufgaben im Arbeitsalltag in der Psychotherapie gehört die Unterstützung und Behandlung von Patienten/-innen bei verschiedenen Problemen und Beschwerden, wie belastenden Lebenssituationen- und Krisen oder etwa bei Problemen in der Partnerschaft oder im Familienkreis. Dabei sind Psychotherapeuten/-innen meist auf eine Methode der Psychotherapie, beispielsweise Verhaltenstherapie oder Gesprächstherapie, spezialisiert.
Welche Form der Psychotherapie die Psychotherapeuten/-innen bei Patienten/-innen anwenden, hängt maßgeblich von den in Aus- und Weiterbildungen erlernten Therapiemethoden sowie dem Krankheitsbild des/der Patienten/-in ab. Davon ausgehend entwickeln Psychotherapeuten/-innen einen Behandlungsplan, der berücksichtigt, welches Ziel der/die Patient/in erreichen möchte. In persönlichen Gesprächen informieren sich die Psychotherapeuten/-innen dann in erster Linie, welche Hindernisse etwa einer selbstbestimmten Lebensführung im Weg stehen und welche Verhaltensweisen hierbei zu den jeweiligen belastenden Symptomen führen. Teils erteilen die Psychotherapeuten/-innen ihren Patienten/-innen “Hausaufgaben”.
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Psychotherapeuten/-innen sind dazu verpflichtet, über jeden/n Patienten/-in Akte zu führen. Dort halten sie Angaben fest, unter welchen psychischen Störungen die Person leidet und was für eine Behandlung dementsprechend notwendig ist. Durch die Notizen lässt sich die fortlaufende Entwicklung der Patienten/-innen überprüfen.
Vor allem auf freiberuflich tätige Psychotherapeuten/-innen ohne Angestellte kommen in der Regel umfassende organisatorische Aufgaben zu, die mit einer Selbstständigkeit einhergehen. Neben Terminvereinbarungen müssen die Psychotherapeuten/-innen zudem sichergehen, zwischen den einzelnen Terminen genug Zeit für die Verwaltung der Akten einzuplanen. Auch der stetige Austausch mit Krankenkassen sowie die Einplanung von Notfallgesprächen gehört dazu.
Zu den wesentlichen Berufspflichten der Psychotherapie zählt es, die Ausübung des Berufes nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der wissenschaftlicher Erkenntnisse und Entwicklungen auszuüben. Denn es besteht eine Weiterbildungspflicht für Psychotherapeuten/-innen, welche in §14 des Psychotherapiegesetztes verankert ist. Demzufolge müssen sie innerhalb von fünf Jahren Fortbildungen im Umfang von mindestens 150 Stunden absolvieren.
Anhand von Fort- und Weiterbildungen können sich die Therapeuten/-innen auf spezifische Probleme und innere Einstellungen von Menschen vorbereiten.
Arbeitszeiten und Arbeitsorte
Grundsätzlich können Psychotherapeuten/-innen sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit tätig werden. Die Arbeitszeiten sind jedoch stark davon abhängig, in welcher Einrichtung ein/e Psychotherapeut/in Anstellung findet. Während Freiberufler/innen häufig überdurchschnittlich viel arbeiten und teils auf eine 50-Stunden-Woche kommen, belaufen sich die Arbeitszeiten in Kliniken dagegen regulär auf 40 Stunden.
Psychotherapeuten/-innen können alleine und auf selbstständiger Basis mit ihren Patienten/-innen arbeiten. Besonders in größeren Einrichtungen, wie zum Beispiel in psychotherapeutischen Kliniken, ist die Teamarbeit ein fester Bestandteil deines Alltags. Außerdem kann ein/e Psychotherapeut/in in Beratungsstellen, Krankenhäusern, Rehabilitationszentren oder Ambulatorien tätig werden. Auch die Niederlassung mit einer eigenen Praxis ist möglich.
Gehaltsperspektiven
Wie viel Vergütung ein/e Psychotherapeut/in monatlich erhält, ist von verschiedenen Faktoren abhängig wie dem Standort und der Art (öffentlich, kirchlich, privat) der Arbeitsstätte. Darüber hinaus wirken sich auch die Berufserfahrung des Arbeitnehmenden auf das Gehalt aus. Außerdem ist es auch entscheidend, ob man im Angestelltenverhältnis oder als Freiberufler/in tätig ist.
Als monatliches Durchschnittsgehalt bezieht ein/e Psychotherapeut/in in Österreich rund 42.480 Euro brutto jährlich. Während private Einrichtungen das Gehalt selbst festlegen können und somit über- oder unterdurchschnittlich vergüten, richten sich öffentliche Einrichtungen nach Kollektivverträgen. Mit zunehmender Berufserfahrung und entsprechender Qualifikation kann man außerdem auf selbstständiger Basis in der Regel einen hohen Verdienst erzielen. Denn niedergelassene Psychotherapeuten/-innen dürfen ihr Honorar selbst festlegen. Je nach psychotherapeutischer Methode werden zwischen 70 Euro und 150 Euro für eine 50-Minuten-Einheit verlangt. Wie viel ein/e Freiberufler/in schlussendlich verdient, ist von der Anzahl der Patienten/-innen bzw.
Die folgende Tabelle zeigt das Gehalt von Psychotherapeuten/-innen, die als Angestellte in Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen arbeiten. Die Daten beziehen sich auf den seit dem 1. Mai 2024 geltenden Kollektivvertrag der WKO (Wirtschaftskammer Österreich).
| Berufserfahrung | Bruttojahresgehalt |
|---|---|
| Berufsanfänger | ca. 35.000 € |
| Nach 10 Jahren | ca. 45.000 € |
| Nach 20 Jahren | ca. 55.000 € |
Aktuelle Situation und Bedarf
Durch bestimmte soziokulturelle und sozioökonomische Faktoren ist die Nachfrage nach psychotherapeutischen Angeboten kontinuierlich gewachsen. Nicht zuletzt werde die Corona-Pandemie als herausfordernde, belastende Situation wahrgenommen, was mit ein Grund dafür sein könnte. Es lässt sich außerdem ein großer Bedarf an kinder- und jugendpsychologischer Unterstützung beobachten.
Psychotherapeut*in - Psychiater*in - Psycholog*in
Sowohl Psychotherapeuten als auch Fachärzte für Psychiatrie (Psychiater) und Psychologen beschäftigen sich mit Fragestellungen der Seele. Deshalb ist eine Unterscheidung auf den ersten Blick schwer. Vereinfacht gesagt diagnostizieren und behandeln alle drei Berufsgruppen psychisches Leid.
Psychotherapeuten (griechisch: "Seelenheiler") sind berechtigt medizinische Behandlungen im Sinne des Psychotherapeutengesetzes durchzuführen. Eine Psychotherapie umfasst die Diagnose sowie Behandlung psychischer Beschwerden mittels wissenschaftlich anerkannter Methoden, wobei in Österreich die Systemische Psychotherapie die am meisten praktizierte Therapieform ist. Der Begriff "Psychotherapeut" ist - wie der Begriff "Arzt" - rechtlich geschützt und im österreichischen Bundesgesetz geregelt.
Ein Psychotherapeut darf jedoch keine rezeptpflichtigen Medikamente verschreiben - etwa Antidepressiva; dies ist ausschließlich Ärzten gestattet.
Ein Psychiater ist ein ausgebildeter Facharzt für Psychiatrie. Er hat das Studium der Medizin abgeschlossen und sich auf den Bereich der "Seelenheilkunde" spezialisiert. Die Psychiatrie beschäftigt sich mit der Diagnostik und der medikamentösen Therapie von psychischen Störungen und Erkrankungen. Der Psychiater ist vom Facharzt für Neurologie abzugrenzen. Ein Neurologe ist auf Erkrankungen des Nervensystems spezialisiert.
Ein Psychologe hat das Studium der Psychologie erfolgreich abgeschlossen. Die Psychologie (griechisch: "Seelenkunde") studiert das Erleben und Verhalten des Menschen und seine Entwicklung im Laufe des Lebens. Oft absolvieren Psychologen auch Zusatzausbildungen, wie jene zum Klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen. Damit sind sie Spzezialisten, um eine sogenannte Klinisch-psychologische Diagnostik durchzuführen.
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