Psychotherapeut*innen führen eigenständig Behandlungen von Menschen mit psychischen oder psychosomatischen Problemen oder Erkrankungen durch. Sie betreuen ihre Klient*innen in beruflichen, persönlichen oder familiären Krisen- und Entscheidungssituationen.
Definition und rechtlicher Status
Seit 1990 ist "Psychotherapeut*in" in Österreich ein eigenständiger, freier Heilberuf. Psychotherapeut*innen sind Personen, die die gesetzlich festgelegte Ausbildung absolviert haben und in die Psychotherapeut*innenliste eingetragen sind. Achtung: Der Beruf (z. B. Aufgaben, Tätigkeiten, Ausbildung) ist gesetzlich geregelt. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.
Die in der Liste ausgewiesenen Zusatzbezeichnungen geben an, in welcher Methode der Psychotherapeut / die Psychotherapeutin ausgebildet worden ist. Zu den 23 in Österreich gesetzlich anerkannten Psychotherapie-Methoden zählen u. a. Systemische Familientherapie, Gesprächstherapie (= Klient*innenzentrierte Psychotherapie), Gestalttherapie, Psychoanalyse, Psychodrama und Verhaltenstherapie.
Aufgaben und Tätigkeiten
Psychotherapeut*innen behandeln und betreuen Menschen in psychischen Konflikt- und Krisensituationen (z. B. Tod des Ehepartners / der Ehepartnerin) oder besonderen Entscheidungssituationen (z. B. berufliche Neuorientierung). Im Rahmen eines Erstgesprächs erstellen Psychotherapeut*innen eine psychotherapeutische Diagnose. Sie setzen gemeinsam mit den Klient*innen Behandlungsziele und erarbeiten darauf hin einen Behandlungsplan.
In Einzel- oder Gruppensitzungen und unter Anwendung verschiedener therapeutischer Methoden versuchen sie, gemeinsam mit ihren Klient*innen die Ursachen für bestimmte Probleme und Krisen zu erkennen und aufzulösen oder Lösungswege für Entscheidungssituationen zu erarbeiten. Psychotherapeut*innen haben sich in mindestens einer Psychotherapie-Methode, wie z. B. Systemische Familientherapie, Verhaltenstherapie, Gesprächspsychotherapie (= Klient*innenzentrierte Psychotherapie) oder Psychoanalyse spezialisiert. Entsprechend ihrer Spezialisierung planen sie die Behandlung und setzen gezielt psychotherapeutische Interventionen. Ihr Ziel ist, die bestehenden Probleme oder Symptome gemeinsam mit den Klient*innen zu mildern oder zu beseitigen und ihre Persönlichkeitsentwicklung und ihre Gesundheit zu fördern.
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Psychotherapeut*innen arbeiten mit Einzelpersonen oder mit Gruppen und haben, je nach Problemlage, auch Kontakt zu deren Angehörigen und Bezugspersonen. Je nach Tätigkeitsbereich arbeiten sie mit Berufskolleg*innen und mit Ärzt*innen, Lehrer*innen, Heilpädagog*innen und anderen therapeutischen Fachkräften und beratenden Berufen zusammen.
PsychotherapeutInnen unterstützen und behandeln ihre KlientInnen bei verschiedenen Problemen, wie beispielsweise bei belastenden Lebenssituationen und Lebenskrisen, Problemen und Krisen in der Partnerschaft und in der Familie, somatopsychischen und chronischen Erkrankungen sowie funktionellen Störungen ohne organische Ursache. PsychotherapeutInnen sind meist auf eine Methode der Psychotherapie spezialisiert, wie etwa Verhaltenstherapie oder Gesprächstherapie. Sie führen Einzelgespräche und bieten Paartherapien, Familientherapien oder Gesprächsgruppen an. Je nach Alter oder Problemlage der KlientInnen beziehen sie auch die Angehörigen in die Therapie ein.
Im Erstgespräch erstellen PsychotherapeutInnen eine erste Diagnose und setzen die Behandlungsziele und den Behandlungsplan fest. Erstgespräche führen, psychotherapeutische Diagnosen erstellen, Symptome beurteilen Entscheidungs- bzw. Krisensituation feststellen, eingrenzen und beurteilen gemeinsam mit ihren Klient*innen Lösungsvorschläge, Maßnahmen und Vorgangsweisen erarbeiten Persönlichkeitsstörungen und psychische Erkrankungen feststellen; bei schweren Erkrankungen an psychiatrische Fachärzt*innen überweisen und/oder mit ihnen zusammenarbeiten gemeinsam mit dem Klienten / der Klientin einen Behandlungsplan erstellen und die Therapieziele formulieren Einzel- und Gruppentherapien durchführen, dabei verschiedene therapeutische Methoden und Verfahren anwenden, wie z. B. Gesprächstherapie (= Klient*innenzentrierte Psychotherapie), Gestalttherapie, Psychoanalyse, Psychodrama, systemische Familientherapie oder Verhaltenstherapie Behandlungsprozesse und Behandlungsergebnisse bewerten ( evaluieren) Aufzeichnungen, Dokumente, Datenbanken, Karteien etc.
Weitere Aufgabenfelder:
- In den Bereichen Gesundheitswesen, Sozialwesen und Privatwirtschaft können Psychotherapeut*innen auch als Berater*innen und Begutachter*innen tätig sein.
- Sie arbeiten weiters in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken, in psychologischen Praxen, in Kinder- und Erziehungsheimen oder in Einrichtungen des Bildungs- und Sozialwesens.
Arbeitsmittel und Kompetenzen
Das wichtigste Arbeitsmittel für Psychotherapeut*innen ist die eigene Person. Kompetentes Auftreten, Einfühlungsvermögen und wertschätzende Kommunikation auf Augenhöhe sind in diesem Beruf unerlässlich. Je nach psychotherapeutischer Schule verwenden sie außerdem unterschiedliche Hilfsmaterialien in der Beratung, wie z. B. Arbeitsblätter und Arbeitsmappen, Testverfahren, Systembretter, Puppen und Figuren, Bänder/Seile, Tafeln und Stifte und vieles mehr.
Für organisatorische Arbeiten, Kommunikation und teilweise auch bei Einsatz digitaler Methoden in der Therapie arbeiten Psychotherapeut*innen mit Computern/Laptops und Tablets, Datenbanken und sie führen Protokolle und Aufzeichnungen über ihre Klient*innen. Sie kennen und verwenden Fachbücher, Fachzeitschriften, Gesetzestexte und Statistiken und wissen gut über verschiedene soziale Einrichtungen Bescheid.
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Psychotherapeut*innen arbeiten hauptsächlich mit ihren Klient*innen und in manchen Fällen auch mit deren Bezugspersonen zusammen. Sie üben ihre Tätigkeit in Praxisräumen, Therapieräumen, Beratungs- und Gruppenräumen oder Unterrichtsräumen aus, zum Teil arbeiten sie an wechselnden Einsatzorten (Betreuung von Klient*innen in Kliniken, Heimen, Beratungsstellen). Je nach beruflichem Aufgabengebiet arbeiten sie auch im Team mit Fachkolleg*innen, z. B. Ärzt*innen, Sozialarbeiter*innen oder Ergotherapeut*innen und anderen therapeutischen Berufen und Beratungsberufen sowie fallweise mit psychiatrischen Fachärzt*innen. Weiters haben sie Kontakt zu Eltern, Lehrkräften, Erzieher*innen und Mitarbeiter*innen von sozialen Einrichtungen.
Je nach Beschäftigungsart - selbstständig oder angestellt in Einrichtungen - arbeiten Psychotherapeut*innen zeitlich sehr flexibel oder zu fixen Beratungszeiten. Der Beruf kann psychisch sehr beanspruchend sein, weil man mit unterschiedlichsten Problemlagen der Klient*innen konfrontiert wird. Es ist daher wichtig sich gut abgrenzen zu können.
Benötigte Fachkenntnisse und Fähigkeiten:
- Ergotherapeutische Behandlungsmethoden (z. B. Konzentrationstraining)
- Wissenschaftliche Fachterminologie
- Entspannungstechniken
- Wissenschaftliche Recherche
- Einzelfallhilfe
- Sozialpädagogische Beratung (z. B. Lebensberatung, Erziehungsberatung)
- Sozialpsychologische Notfallhilfe
- Betreuung von Personen (z. B. Betreuung von Opfern ziviler Gewalt, Betreuung von Opfern militärischer Gewalt, Betreuung von psychisch kranken Menschen, Betreuung von kranken Menschen)
- Angehörigenbetreuung (z. B. Trauerbegleitung)
- Medizinische Dokumentation (z. B. Behandlungsdokumentation)
- Medizinische Verwaltungssoftware (z. B. ELGA - Elektronische Gesundheitsakte)
- Erstellung von Therapieplänen
- Inklusive Pädagogik (z. B. TEACCH)
- Psychodiagnostik
- Psychologische Behandlung (z. B. Psychologische Krisenintervention)
- Psychologische Beratung (z. B. Psychosoziale Beratung)
- Führen von Erstgesprächen
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
- Psychotherapiemethoden (z. B. Supervision, Gestalttheoretische Psychotherapie, Klientenzentrierte Psychotherapie, Familientherapie, Psychoanalyse, Psychodrama, Verhaltenstherapie)
- Psychotherapie bei psychischen Erkrankungen (z. B. Therapie von psychotischen Störungen)
- Zivilrecht
PsychotherapeutInnen können selbstständig für ihre Arbeit erforderliche umfangreiche Informationen recherchieren, erfassen, vergleichen, beurteilen und in ihrer Tätigkeit anwenden. PsychotherapeutInnen müssen umfangreiche und komplexe digitale Inhalte, Informationen und Daten selbstständig erfassen und in bestehende digitale Anwendungen einpflegen können. Psychotherapeutinnen haben ein hohes Bewusstsein für die Bedeutung des Datenschutzes und der Datensicherheit insbesondere im Umgang mit personenbezogenen Gesundheitsdaten, kennen die grundlegenden betrieblichen Regeln und sorgen für die Einhaltung in ihrem Verantwortungsbereich. Psychotherapeutinnen können die Einsatzmöglichkeiten digitaler Tools und Lösungen für ihre Arbeit zumindest in den Grundzügen beurteilen. Sie können erkennen Probleme mit digitalen Geräten und Anwendungen bei ihrer Arbeit und können einfache klar definierte Probleme selbstständig lösen bzw.
Menschen, die sie behandeln und betreuen und die diskrete und systematisch gelenkte Kommunikation mit ihnen stehen im Zentrum ihrer Tätigkeit. Für den Beruf PsychotherapeutIn benötigt man Deutschkenntnisse auf Niveau C2: Kann praktisch alles, was er/sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.
Ausbildung zum Psychotherapeuten in Österreich
Die Ausbildung zum Psychotherapeuten in Österreich ist umfangreich und verlangt in der Regel ein abgeschlossenes Studium (das muss nicht unbedingt ein Psychologie-Abschluss sein). Nach einem allgemeinen Theorieteil, dem sogenannten Propädeutikum, folgt eine vertiefende Ausbildung in einem der anerkannten therapeutischen Ansätze. Ab 2026 wird die Psychotherapie-Ausbildung an öffentlichen Unis angeboten.
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Die Ausbildung zur Psychotherapeutin und zum Psychotherapeuten und die Zulassungsbedingungen dazu sind im Psychotherapiegesetz geregelt. Diese besteht aus einem allgemeinen Einführungsteil (Propädeutikum) im Gesamtausmaß von mindestens 1.315 Stunden und nach Absolvierung des Propädeutikums einem fachspezifischen Teil (Fachspezifikum) im Gesamtausmaß von mindestens 1.900 Stunden in einer der gesetzlich anerkannten psychotherapeutischen Richtungen. Das Absolvieren des Fachspezifikums kann in einigen Einrichtungen auch mit der Erlangung eines akademischen Grades verbunden sein. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist eine Eintragung in die Psychotherapeutenliste des BMSGPK erforderlich. Mit der Eintragung erhält die betreffende Person die Berechtigung, den Beruf eigenverantwortlich und selbstständig auszuüben.
Zum psychotherapeutischen Fachspezifikum zugelassen sind Personen mit einem Abschluss z.B. Für PsychotherapeutInnen besteht eine Weiterbildungspflicht, die in § 14 des Psychotherapiegesetztes verankert ist. Demnach müssen innerhalb von 5 Jahren Fortbildungen im Umfang von mindestens 150 Stunden absolviert werden, z.B. Weitere Informationen finden Sie z.B. Weiterbildungen können beispielsweise beim Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) absolviert werden, z.B. Weitere Weiterbildungsmöglichkeiten bieten Lehrgänge an Fachhochschulen und Universitäten, z.B.
Wo kann man Psychotherapie studieren?
- FH Kärnten - Gesundheitscampus Klagenfurt - St. 9020 Klagenfurt am Wörthersee, St.
- 3500 Krems a. d.
- 3100 St. Pölten, Campus-Platz 1, Campus St.
- 3100 St. Pölten, Campus-Platz 1, Campus St.
- 3500 Krems a. d.
- 3100 St. Pölten, Campus-Platz 1, Campus St.
- 3100 St. Pölten, Campus-Platz 1, Campus St.
- 6020 Innsbruck, Ing.
- 6020 Innsbruck, Ing.
Psychologie vs. Psychotherapie
Die Psychologie ist ein breites wissenschaftliches Feld, das sich mit dem menschlichen Verhalten und Denken beschäftigt und Diagnosen stellt. Die Psychotherapie auf der anderen Seite konzentriert sich auf die therapeutische Behandlung von psychischen Erkrankungen.
- Was ist Psychologie? Die Psychologie wird wörtlich übersetzt als „Seelenkunde“ und ist die Wissenschaft vom Verhalten, Denken und Fühlen des Menschen. In Österreich ist das Psychologiestudium stark wissenschaftlich ausgerichtet und bietet eine solide Basisausbildung in verschiedenen Teilgebieten der Psychologie.
- Was ist Psychotherapie? Psychotherapie ist die Behandlung psychischer Erkrankungen und Leidenszustände durch gezielte Gespräche und therapeutische Verfahren.
Um in Österreich selbstständig als Psychologin oder Psychologe tätig sein zu dürfen, musst du nach dem Psychologie-Studium mindestens eine Ausbildung in der Klinischen Psychologie, der Gesundheitspsychologie oder der Psychotherapie abschließen. Das ist natürlich keine Pflicht.
Ein:e Psychotherapeut:in behandelt Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Leidenszuständen durch therapeutische Gespräche und Interventionen. Der wichtigste Unterschied zwischen Psychologie und Psychotherapie ist die therapeutische Ausbildung. Nein, in Österreich muss man nicht zwingend Psychologie studiert haben, um eine Psychotherapie-Ausbildung zu beginnen. Viele Psychotherapie-Ausbildungen setzen ein abgeschlossenes Studium voraus, das kann aber auch in einem anderen Fachgebiet sein.
Unterschiede zwischen Psychologen und Psychotherapeuten:
- Behandlung von psychischen Erkrankungen: Beide Berufsgruppen können Menschen mit psychischen Problemen oder Erkrankungen behandeln.
- Diagnosestellung: Klinische Psychologinnen und Psychologen dürfen psychische Störungen diagnostizieren. Dazu verwenden sie verschiedene diagnostische Instrumente und Tests.
- Medikamentöse Behandlung: Weder Psychotherapeutinnen und -therapeuten noch Psychologinnen und Psychologen dürfen Medikamente verschreiben.
- Durchführung von Tests: Klinische Psychologinnen und Psychologen sind speziell ausgebildet, um psychologische Tests durchzuführen. Mit diesen Tests können sie die kognitive Leistungsfähigkeit, Persönlichkeitsmerkmale oder spezifische psychische Störungen messen. Psychotherapeutinnen und -therapeuten machen eigentlich keine solchen Tests, es sei denn, sie haben auch eine Ausbildung als Psychologin bzw.
- Beratung vs. Therapie: Psychologinnen und Psychologen übernehmen oft eine beratende Funktion in verschiedenen Bereichen (z. B. in der Arbeits- oder Schulpsychologie).
Begriffsklärung: Psychotherapeut, Psychologe, Psychiater
Die verschiedenen Berufsbezeichnungen im psychotherapeutischen Umfeld sind auf den ersten Blick schwierig zu unterscheiden. Psychische Störungen können zwar sowohl von Psychiatern als auch von Psychotherapeuten und vielen Psychologen gleichermaßen behandelt werden. Dennoch handelt es sich dabei um verschiedene Berufsfelder.
- Ein Psychologe hat einen Universitätsabschluss mit Diplom oder Master im Studienfach Psychologie erworben. Manche Psychologen arbeiten im klinischen Bereich, andere in der Wirtschaft oder in der Forschung.
- Der Psychiater wiederum ist ein Arzt, der nach seinem Medizinstudium eine Facharztausbildung im Bereich der psychischen Erkrankungen absolviert hat. Er behandelt psychische Störungen mit Medikamenten. Nur eine psychotherapeutische Zusatzausbildung erlaubt ihm, seine Patienten auch psychotherapeutisch zu behandeln - als ärztlicher Psychotherapeut.
- Davon zu unterscheiden ist der psychologische Psychotherapeut. Das ist ein Psychologe, der eine Zusatzausbildung im Bereich Psychotherapie abgeschlossen hat und deshalb ebenfalls eine Psychotherapie anbieten darf. Nicht jeder Psychologe ist also auch ein (psychologischer) Psychotherapeut - die Zusatzausbildung macht den Unterschied!
- Für die Tätigkeit als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut sind nicht nur Psychologen, sondern auch Pädagogen und Sozialpädagogen zugelassen, wenn sie die entsprechende Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nachweisen können. Sie dürfen dann ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln.
- Der Begriff Psychotherapeut ist in Österreich geschützt. Nur wer eine psychotherapeutische Ausbildung durchlaufen hat, darf sich Psychotherapeut nennen und - sofern er im Rahmen der entsprechenden psychotherapeutischen Formen praktiziert - über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen.
Arbeitsmarktperspektiven
Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie, die für viele Menschen eine überaus herausfordernde und belastende Situation bedeutet, sind die Arbeitsmarktperspektiven für PsychotherapeutInnen gut. Besonders zu beobachten ist eine Nachfrage nach kinder- und jugendpsychologischer Unterstützung.
Gehaltsinformationen
Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivvertägen.
Kostenübernahme für Psychotherapie in Österreich
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat in den vergangenen Jahren das Angebot für kostenlose Psychotherapie laufend erweitert und bietet nunmehr eine flächendeckende Versorgung der Versicherten und deren anspruchsberechtigten Angehörigen an. Wenn die Psychotherapie bei einem Vertragspartner der ÖGK erfolgt und alle Voraussetzungen vorliegen, übernimmt die ÖGK die Kosten. Hier finden Sie eine Liste der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner für Psychotherapie, die auch die Kontakte der jeweiligen Clearingstellen beinhaltet.
Sie können sich für eine Psychotherapie durch eine freiberufliche Psychotherapeutin oder einen freiberuflichen Psychotherapeuten entscheiden. PsychotherapeutInnen arbeiten an Krankenhäusern und/oder sind freiberuflich (selbstständig) in eigener Praxis tätig. Manche betreiben auch Gemeinschaftspraxen - teilweise zusammen mit PsychologInnen und ÄrztInnen.
Wenn Sie während eines Spitalsaufenthaltes von einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten betreut werden, sind die Kosten durch Ihren Krankenversicherungsträger abgedeckt. Wenn Sie während eines von den Sozialversicherungsträgern bewilligten Kuraufenthaltes von einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten betreut werden, sind die Kosten dafür abgedeckt. Für Reha- und Kuraufenthalte ist vom Versicherten eine einkommensabhängige Zuzahlung zu leisten.
Eine volle Kostenübernahme für Psychotherapie ist in eigenen bzw. vertraglich gebundenen Einrichtungen der Krankenversicherungsträger möglich sowie in Institutionen, die von der öffentlichen Hand subventioniert werden. Abhängig vom Krankenversicherungsträger kann ein Selbstbehalt zu leisten sein. Wenn Sie eine Psychotherapie bei einer niedergelassenen Psychotherapeutin oder einem niedergelassenen Psychotherapeuten machen, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstattet Ihnen der Krankenversicherungsträger einen Teil des an die Psychotherapeutin oder den Psychotherapeuten bezahlten Honorars zurück. Die Krankenversicherungsträger leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine sogenannte krankheitswertige Störung vorliegt.
Abhängig vom Krankenversicherungsträger kann ein Selbstbehalt zu leisten sein.
Wo findet man weitere Informationen?
- Offizielle PsychotherapeutInnen-Liste des BMSGPK.
- In jeder Landeshauptstadt gibt es Informationsstellen für Psychotherapie von den Landesverbänden des Österreichischen Bundesverbands für Psychotherapie.
- Ein Verzeichnis von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit nachgewiesener Weiterbildung in Kinder- und Jugendpsychotherapie finden Sie unter www.psychotherapie.at.
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