Die Psychotherapieausbildung ist in Österreich durch das seit 1990 bestehende Psychotherapiegesetz (PthG) gesetzlich geregelt. Aktuell kann die Psychotherapieausbildung in Österreich noch in 2 Schritten (Propädeutikum und Fachspezifikum) kostenpflichtig absolviert werden, wobei dieses Modell mit längeren Übergangsfristen auslaufen wird. Mit der Beschießung des neuen Psychotherapiegesetzes (PThG2024) ist wirklich ein Meilenstein in der Akademisierung dieser Ausbildung gelungen.
Neues Psychotherapiegesetz (PThG 2024)
In Zukunft soll die Ausbildung 3-teilig sein: Bachelorstudium, Masterstudium und daran anschließend Fachausbildung in einer Fachgesellschaft (clusterspezifisch) mit einer staatlichen Approbationsprüfung am Ende. Es ist geplant, dass mit WS 2026/27 ein Masterstudium für Psychotherapie an öffentlichen Universitäten in Österreich angeboten werden wird. Die Universität Graz ist bestrebt, ein entsprechendes Angebot zu schaffen.
4 Cluster sind in Österreich vorgesehen: Verhaltenstherapie, Humanistische Therapie, Psychoanalytisch-Psychodynamische Therapie und Systemische Therapie.
Der dritte Ausbildungsteil umfasst die postgraduelle psychotherapeutische Fachausbildung, die theoretische Inhalte, die praktische Tätigkeit, Lehrsupervision, Selbsterfahrung und die Approbationsprüfung. Dieser Ausbildungsteil wird auch weiterhin mit Kosten verbunden sein.
Das Psychotherapeutische Propädeutikum
Für die Ausübung der Psychotherapie ist zuerst die Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums erforderlich. Das Propädeutikum ist der erste gesetzlich vorgeschriebene Teil der Psychotherapieausbildung. Es ist Voraussetzung zur Aufnahme in das Fachspezifikum (PThG, BGBl. Nr. 49/2024).
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Im Theorieteil des Propädeutikums erfolgt die Heranführung an psychotherapeutische Schulen und Grundkonzepte. Die praktischen Teile eröffnen vertieftes Verstehen des eigenen Handelns und verbessern die Kompetenz im positiven Umgang mit anderen.
Der theoretische Teil des Propädeutikums umfasst mindestens 765 Stunden. Der praktische Teil umfasst mindestens 550 Stunden.
Das Psychotherapeutische Fachspezifikum
Danach spezialisieren Sie sich in einer vom Gesundheitsministerium anerkannten psychotherapeutischen Methode im Fachspezifikum. Im Anschluss an das Propädeutikum muss noch ein Fachspezifikum absolviert werden. Das Fachspezifikum findet an vom Psychotherapiebeirat anerkannten Ausbildungseinrichtungen statt und besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil.
Der theoretische Teil umfasst mindestens 300 Stunden und der praktische Teil mindestens 1600 Stunden.
Voraussetzungen für das VRP Fachspezifikum
Voraussetzungen für die Aufnahme in das VRP Fachspezifikum sind mindestens 30 Stunden methodenspezifische Selbsterfahrung nach Carl R. und die Teilnahme an einem Auswahl- bzw. Aufnahmegespräch.
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- Die Überprüfung der Eignung erfolgt in zwei Gesprächen mit jeweils einem Mitglied der Lehrkonferenz.
- In das Fachspezifikum kann nur eintreten, wer die Voraussetzungen des § 10, Absatz 2 PthG erfüllt: Eigenberechtigung; Erreichen des 24. Lebensjahres; erfolgreicher Abschluss der Matura oder eines gleichwertigen Studiums.
Ergänzung ab 01.01.2025: Aufgrund der Änderung des § 10, Abs 2 PthG (BGBL. I 49/2024) entfällt die Altersgrenze von 24 Jahren.
Der Umfang der praktischen Ausbildung beträgt 1.600 Stunden (inkl. Selbsterfahrung (mind. 50 Stunden, davon mind. laufende Gruppe über mind. 2 Jahre), Supervision (mind. 150 Stunden) sowie psychotherapeutische Praxis (mind. 550 Stunden, davon: mind. 100 Stunden unter Supervision)). Das Praktikum im Umfang von mind. 550 Stunden (28 ECTS) wird nicht von der VRP angeboten.
Übergangsfristen
Mit dem 01.01.2025 ist das neue Psychotherapiegesetz 2024 - PThG 2024 in Kraft getreten. Mit der Gesetzesänderung zum Psychotherapiegesetz gibt es nun für Propädeutikumsteilnehmende wichtige Übergangsfristen zu beachten.
Personen, die bereits vor dem 31.12.2024 das Propädeutikum begonnen haben, können dieses spätestens bis zum 30.09.2030 abschließen. Das psychotherapeutische Fachspezifikum in der bisherigen Form ist bis längstens 1. Oktober 2030 zu beginnen und bis längstens 30. September 2038 abzuschließen.
Jedenfalls zu beachten ist, dass ab Inkrafttreten des PThG 2024 die Altersgrenzen von 24 bzw. 28 Jahren entfallen.
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Personen, die sich bereits vor 31.12.2024 im Fachspezifikum befinden, können es bis spätestens zum 30.09.2038 abschließen. Die Eintragung in die Berufsliste für Psychotherapeut:innen ist in dieser Ausbildungsform bis 01.03.2039 möglich.
Akademisierung der Psychotherapieausbildung
Mit dem Psychotherapiegesetz 2024 wird eine Akademisierung und dadurch eine Qualitätssicherung der Psychotherapieausbildung beabsichtigt. Die Ausbildung wird in drei Abschnitte unterteilt.
Den ersten Abschnitt stellt ein Bachelorstudium dar, in dem fachlich-methodische und berufsethische Kenntnisse, wissenschaftliche Grundkompetenzen sowie sozialkommunikative und selbstreflexive Grundkompetenzen erworben werden.
Ab dem Wintersemester 2026/27 soll ein Masterstudium Psychotherapie an öffentlichen Universitäten den 2. Abschnitt darstellen. Es soll österreichweit 500 Studienplätze geben.
Zugang zum zweiten Abschnitt sollen insbesondere Personen mit einer Absolvierung von Humanmedizin, Bachelor Psychologie und Soziale Arbeit, Master Soziale Arbeit und Sozialpädagogik mit 60 ECTS Anerkennungspunkten aus dem jeweiligen Grundstudium, eingetragene Musiktherapeuten, Berechtigte zur Ausübung eines gehobenen medizin-technischen Dienstes, Berechtigte zur Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, Berechtigte zur Ausübung des Hebammenberufes und Personen mit Zugang zum Gewerbe Lebens- und Sozialberatung haben.
Den dritten Ausbildungsabschnitt stellt eine postgraduelle psychotherapeutische Fachausbildung dar, in welcher die Ausbildungskandidat:innen in einem der psychotherapiewissenschaftlichen Cluster ausgebildet werden. Diese Cluster sind: Humanistische Therapie, psychoanalytisch-psychodynamische Therapie, systemische Therapie und Verhaltenstherapie.
Der dritte Ausbidungsabschnitt besteht aus einer theoretischen Ausbildung, psychotherapeutischer Tätigkeit unter Lehrsupervision, psychotherapeutischer Selbsterfahrung und Vorbereitung zur Approbationsprüfung.
Kosten der Psychotherapieausbildung
Der Gesamtpreis der Psychotherapieausbildung (inkl. Zertifikatskurs) liegt zwischen € 23.000,- und € 25.000,- zahlbar in Teilbeträgen je nach Veranstaltung.
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