Psychotherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Heilverfahren, das davon ausgeht, dass Körper und Seele eine Einheit sind. In einer Psychotherapie werden verschiedene seelische Probleme behandelt. Das können zum Beispiel starke Ängste, depressive Verstimmungen oder Beziehungsprobleme sein. Wenn Sie merken, dass es Ihnen oder Ihrem Kind seelisch schlecht geht, lassen Sie sich helfen! Eine Psychotherapie kann helfen.
Bei einer Psychotherapie führt man Gespräche mit einer Therapeutin oder einem Therapeuten. Am Anfang der Therapie wird ein Ziel ausgemacht. Dann trifft man sich regelmäßig zur Therapie. Zum Beispiel trifft man sich einmal in der Woche oder nach Vereinbarung.
Dabei unterscheidet man zwischen:
- psychosozialer Beratung und
- Psychotherapie
Wie finde ich den richtigen Therapeuten?
Im folgenden Kapitel informieren wir Sie über die verschiedenen Therapieangebote. Wir helfen Ihnen, Therapeut*innen zu finden. Es gibt Therapeut*innen mit verschiedenen Schwerpunkten. Zum Beispiel gibt es Expert*innen, die sich besonders gut mit Ängsten auskennen. Andere sind auf Beziehungsprobleme oder Depressionen spezialisiert.
Therapeut*innen mit dem Schwerpunkt Kinder und Jugendliche finden Sie hier:⇛ Psychotherapeut*innen für Kinder und Jugendliche, ÖBVP
Lesen Sie auch: Verfahren in der Analytischen Psychotherapie
Das Sozialministerium hat eine Liste aller Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Suchen Sie dort nach Therapeut*innen in Ihrer Nähe. Dort finden Sie auch den Schwerpunkt der Therapeut*innen.
Kosten und Kostenerstattung
Eine selbst bezahlte Psychotherapie ist teuer. Es gibt aber auch günstige und kostenlose Psychotherapien. Die Krankenkasse kann einen Teil der Psychotherapie bezahlen. Diese Therapeut*innen arbeiten wie ein Wahlarzt oder eine Wahlärztin. Das heißt, Sie müssen die Kosten zuerst selbst bezahlen. Außerdem gibt es manche Einrichtungen, die kostenlos Psychotherapie anbieten. Sie müssen aber nicht alles gleich verstehen. Es gibt verschiedene Krankenkassen. Bei jeder Krankenkasse sind die Bedingungen unterschiedlich.
Arten von Psychotherapeut*innen
Es gibt zwei Arten von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten: kassenfinanzierte Psychotherapeut*innen und freiberufliche Psychotherapeut*innen. Kassenfinanzierte Therapeut*innen haben einen Vertrag mit einer Krankenkasse. Wenn man eine Therapie bei kassenfinanzierten Therapeut*innen macht, werden bis zu 100 % der Kosten übernommen. Dann ist die Therapie also kostenlos. Dafür gibt es Voraussetzungen. Freiberufliche Therapeut*innen arbeiten selbstständig. Sie bestimmen die Kosten für ihre Therapie selbst. Als Patient*in müssen Sie die Kosten zuerst selbst bezahlen. Später zahlt die Krankenkasse einen Teil der Kosten zurück. Wichtiger Hinweis: Dafür müssen Sie die Rechnung aufheben und bei der Krankenkassa einreichen. Wie viel die Therapie dann genau kostet, hängt von der Krankenkasse ab.
Kostenerstattung durch die ÖGK
Die ÖGK übernimmt einen Teil der Kosten für Ihre Psychotherapie. In diesem Fall bekommen Sie also einen Teil der Kosten zurück. Die Voraussetzungen dafür sind:
- Die seelische Störung wird als Krankheit gesehen.
- Ein Arzt oder eine Ärztin hat die Krankheit bestätigt. Wichtig: Diese Bestätigung brauchen Sie schon vor der zweiten Therapiesitzung.
- Die Therapeutin oder der Therapeut steht auf der Psychotherapeut*innen-Liste vom Sozialministerium. Zur Liste geht es hier:⇛ Psychotherapeut*innen Liste, Österreichisches Bundesministerium
Für den Zuschuss der Kosten müssen Sie einen Antrag stellen. Unser Tipp: Holen Sie sich am besten bei Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten Hilfe.
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Zuschüsse anderer Krankenkassen
- Therapeut*innen mit Kassenvertrag:Bei der BVAEB müssen Sie 10 % der Therapiekosten bezahlen. Die Zuschüsse sind unterschiedlich hoch.
- Bei der SVS müssen Sie in der Regel 20 % der Therapiekosten bezahlen. Die Kosten bezahlen Sie nach der Therapie an die SVS. Die SVS übernimmt 40 € pro Therapiesitzung bei freiberuflichen Therapeut*innen. Sie müssen die Honorarnote einreichen. Das kann man mit einem Formular machen.
Bei Psychotherapeut*innen mit und ohne Kassenvertrag gibt es oft zu wenig frei verfügbare Plätze. Sie können eine Psychotherapie auch ohne Zuschuss der Krankenkasse machen und selbst bezahlen. Dafür brauchen Sie keine Bestätigung von einem Arzt oder einer Ärztin.
Überblick über die Zuschüsse pro Psychotherapie-Einzelsitzung (Stand: April 2019)
Krankenkasse | Zuschuss |
---|---|
ÖGK, BKK, VAEB | € 33,70 |
BVA | € 46,60 |
SVS | € 45,- |
KFA Graz | € 46,60 |
Ablauf einer Psychotherapie
In den folgenden Absätzen finden Sie einen Überblick, wie sich der Therapieablauf gestaltet, welche Kosten, Absageregelungen und Möglichkeiten der Kostenrückerstattung Sie haben. hierbei erhalten Sie einen Überblick über den Ablauf und die Art und Weise meiner Vorgehensweise und Sie haben so die Möglichkeit mich persönlich kennen zu lernen und Fragen zu stellen. Das Erstgespräch dient daher vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen. Anlass (z.B. die Regelung des Vorgehens für eine Bezuschussung bzw.
Wie schnell bekomme ich einen Termin? Wir bemühen uns, Ihnen so rasch wie möglich einen passenden Termin anzubieten. Die Dauer einer Psychotherapie ist nicht vorgegeben. Sie hängt von der jeweils zugrunde liegenden Problematik, dem Therapieziel und der Methode ab. In einem psychotherapeutischen Prozess werden häufig verschiedene Phasen durchlaufen. Die Beziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn ist für den Behandlungsverlauf von großer Bedeutung.
Terminabsagen
Sie sind verhindert und können einen Termin nicht einhalten? Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, jedoch mindestens 24 Stunden vorher, damit wir den Termin weitergeben können.
Nachdem ich mich auf jeden Klienten und für jede Einheit vorbereite, sind Termine für mich verbindliche Vereinbarungen. Eine Abmeldung ist dennoch bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Danach ist auf Grund der beschriebenen Vorbereitung und der damit verbundenen Kosten das gesamte Honorar fällig.
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Weitere Informationen
Wenn Sie einen Kostenrückersatz beantragen möchten, informiere ich Sie gerne im Rahmen des Erstgesprächs über die notwendigen Schritte für die Kassenrefundierung. Nähere Informationen hierzu bekommen Sie auch bei Ihrer Sozialversicherung.
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