Berufsunfähigkeit durch psychische Erkrankung: Ursachen und Absicherung

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU-Versicherung) ist eine der wichtigsten Formen der privaten Absicherung. Genauso wie andere Angestellte, Arbeiter oder Selbstständige haben auch Ärzte das Risiko, aufgrund einer Erkrankung nicht mehr arbeiten zu können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt bei dauerhafter Berufsunfähigkeit in Folge eines Unfalls, einer Krankheit oder psychischer Probleme. Im Ernstfall bezahlt die Versicherung eine monatliche Rente und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Existenz. Denn die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus, um die Fixkosten einer Familie zu decken.

Berufsunfähigkeit ist in Österreich - im Gegensatz zu Deutschland - das am meisten unterschätzte Existenzrisiko. In Österreich hat nur jeder vierzigste Österreicher bereits eine BU-Versicherung abgeschlossen. In Deutschland hingegen verfügt jeder zweite Erwerbstätige über eine solche Risikoabsicherung.

Nicht nur Personen mit körperlich anstrengenden Berufen können von einer Berufsunfähigkeit betroffen sein. Insbesondere lässt sich eine Steigerung bei psychischen Erkrankungen wie z.B. Depressionen oder Burn-out erkennen, aber auch Krebserkrankungen, Herz- und Kreislauferkrankungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates führen zur Berufsunfähigkeit. Mit steigendem Alter wird das Risiko höher. Umso wichtiger ist es, beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung darauf zu achten, dass der Schutz auch nach dem vollendeten 60. Lebensjahr besteht.

Dauerhafte Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Betroffene zu mindestens 50% außerstande ist, den bisherigen Beruf weiterhin auszuüben. Von 2,2 Millionen Pensionisten in Österreich sind rund 470.000 infolge einer Berufsunfähigkeit in Pension. Etwa jeder zweite Neuzugang ist unter 55 Jahre alt, die Tendenz ist stark steigend.

Mit dem Sozialrecht-Änderungsgesetz 2012 wurde der Zugang zur staatlichen Rente auf Grund von Berufsunfähigkeit erschwert. Ist man vorübergehend invalid oder arbeitsunfähig, zahlt die Krankenkasse Rehabilitationsgeld. Kann der gelernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden, zahlt das Arbeitsmarktservice (AMS) Umschulungsgeld. In beiden Fällen zieht der Gesetzgeber auf eine Neuintegration in den Arbeitsprozess ab. Das Rehabilitationsgeld entspricht dem erhöhten Krankengeld und beträgt 60% vom Letztbezug. Im Durchschnitt betrug es im Jahr 2013 1.167,- Euro monatlich.

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Die durchschnittliche Invaliditäts-, Berufs- bzw. Grundvoraussetzung für den Anspruch auf eine Leistung aus der gesetzlichen Sozialversicherung ist die Erfüllung einer altersabhängigen Wartezeit. Diese beträgt für Personen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und berufsunfähig werden, mindestens sechs Versicherungsmonate. Ist die Wartezeit nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Leistung. Erschwerend kommt hinzu, dass bei Eintritt des Versicherungsfalls vor Vollendung des 50. Lebensjahres nur 60 Versicherungsmonate nachgewiesen werden müssen.

Psychische Erkrankungen als häufige Ursache für Berufsunfähigkeit

Psychische Leiden gehören seit Jahren zu den Hauptursachen für Berufsunfähigkeit.Laut Hauptverband sind aber psychische Krankheiten, wie Depressionen oder Burnout die Hauptursache für den Arbeitskraftverlust. Dabei halten die meisten Unfälle, gefolgt von Rückenleiden und lediglich 22 % psychische Erkrankungen für die Ursache einer Berufsunfähigkeit. Laut aktuellen Zahlen entfallen ca. 35 Prozent aller Fälle auf Depressionen, Angststörungen oder andere seelische Erkrankungen. Für Versicherer bedeutet das ein hohes Risiko - entsprechend streng prüfen sie Anträge mit solchen Vorerkrankungen.

Das statistische Handbuch der österreichischen Sozialversicherung weist in 33,1% der Fälle psychische Erkrankungen als Hauptursache für die Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension aus, gefolgt von Krankheiten des Bewegungsapparates (28,5%) und sonstigen Ursachen (27,4%). Der Altersdurschnitt bei Berufsunfähigkeit sinkt in den letzten Jahren immer weiter.

Insgesamt 1,3 Millionen Österreicher - das entspricht mehr als einem Drittel aller Erwerbstätigen - waren zumindest ein Mal psychischen Belastungen ausgesetzt. Kommt es zu einem Burnout, können Behandlung und Genesung ein langwieriger Prozess sein: Es kann Monate oder sogar Jahre dauern bis der beruflichen Tätigkeit wieder nachgegangen werden kann.

Immer mehr Menschen scheiden bereits vor Erreichen des Pensionsalters aus dem Berufsleben aus - der Anteil jener Personen, die aufgrund einer Berufsunfähigkeit in Frühpension gehen müssen, hat sich dabei in den vergangenen Jahren drastisch erhöht. Immer öfter werden psychische Krankheiten diagnostiziert: Burnout, Depressionen und auch Angsterkrankungen spielen eine zentrale Rolle.

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Viele Österreicher assoziieren Berufsunfähigkeit weiterhin mit (Arbeits-)Unfällen und insbesondere Büroangestellte schätzen ihr Risiko arbeitsunfähig zu werden als äußerst gering ein. Diese Annahme ist, wie Statistiken zeigen, jedoch falsch: Psychische Krankheiten (40 %) oder Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems (21 %) sind in mehr als jedem zweiten Fall von Berufsunfähigkeit die Auslöser - und diese können jeden treffen.

Absicherung trotz psychischer Vorerkrankungen

Wer sich derzeit in psychotherapeutischer Behandlung befindet oder diese erst vor kurzem begonnen hat, hat kaum Chancen auf eine Annahme. Das gilt nicht nur für psychische Leiden: Auch andere laufende Therapien, etwa Physiotherapie nach einer Operation, führen in vielen Fällen zu einer Ablehnung.

Anders sieht es aus, wenn die Behandlung bereits länger zurückliegt. Viele Versicherer verlangen einen therapiefreien Zeitraum von mindestens drei bis fünf Jahren, bevor ein Antrag geprüft wird. Ist dieser erfüllt und gilt die Erkrankung als ausgeheilt, bestehen durchaus Chancen auf Versicherungsschutz. Experten raten in solchen Fällen, Nachweise zu sammeln. Dazu können ärztliche Bescheinigungen gehören, die den Abschluss der Therapie dokumentieren. So lässt sich gegenüber der Versicherung plausibel darlegen, dass keine akute Gefahr mehr besteht.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfehlen Fachleute eine sogenannte anonyme Risikovoranfrage. Dabei werden Gesundheitsdaten ohne Namensnennung an mehrere Versicherungen weitergegeben. So lässt sich klären, ob - und unter welchen Bedingungen - eine Police möglich ist. Der Vorteil: Wird ein Antrag offiziell abgelehnt, kann diese Information im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) gespeichert werden. Andere Gesellschaften sehen dann, dass bereits eine Ablehnung vorliegt. Eine anonyme Anfrage verhindert dieses Risiko.

Allerdings sind auch Risikovoranfragen kein Freifahrtschein. Manche Versicherer reagieren selbst auf anonymisierte Daten vorsichtig. Dennoch gilt die Methode in der Branche als unverzichtbar, wenn Vorerkrankungen bestehen.

Alternative Absicherungen

Wer trotz aller Bemühungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhält, muss nicht zwangsläufig ohne Schutz bleiben. In solchen Fällen können alternative Produkte helfen. Eine Möglichkeit ist die Grundfähigkeitsversicherung. Sie zahlt, wenn grundlegende Fähigkeiten wie Gehen, Sprechen oder Sehen verloren gehen. Auch Erwerbsunfähigkeitsversicherungen können in bestimmten Fällen eine Option sein. Zwar bieten diese Lösungen keinen gleichwertigen Ersatz zur klassischen BU, doch sie können finanzielle Lücken zumindest teilweise schließen.

Häufig taucht die Frage auf, ob es eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt. Die klare Antwort lautet: Nein. Eine vollständige BU ohne Angaben zur Gesundheit ist nicht erhältlich. Es gibt allerdings Sonderaktionen, etwa für bestimmte Berufsgruppen, bei denen die Gesundheitsfragen stark vereinfacht sind. Auch über Arbeitgeber können in Einzelfällen Verträge zustande kommen, die weniger Informationen abfragen. Doch Experten warnen: Solche Angebote sind meist mit Einschränkungen verbunden - etwa einer verkürzten Laufzeit, niedrigeren Renten oder dem Verlust von Vorteilen bei einem Arbeitgeberwechsel.

Unabhängig von der Art des Antrags ist es wichtig, alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Wer Krankheiten verschweigt, riskiert im Ernstfall den Verlust des Versicherungsschutzes. Um die Angaben korrekt machen zu können, empfehlen Fachleute, vorab Patientenakten bei Ärzten oder Krankenkassen einzuholen.

Die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Können Sie Ihrer Erwerbstätigkeit für längere Zeit nicht nachgehen müssen Sie mit hohen finanziellen Einbußen rechnen. Denn: Die staatlichen Leistungen, wie beispielsweise die Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspension, reichen meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Die Höhe der staatlichen Rente ist abhängig von Ihren bisherigen Versicherungszeiten sowie Ihrem Einkommen. In den meisten Fällen klafft jedoch eine deutliche Lücke zwischen Ihre ursprünglichen Verdienst und der staatlichen Rente: Laut Statistiken der österreichischen Sozialversicherung betrug die monatliche Höhe der staatlichen Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension im letzten Kalenderjahr für Männer € 1.307 und für Frauen lediglich € 894. Diese Einkommenslücke lässt sich ausschließlich mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) schließen. Eine solche Versicherung leistet im Falle einer Berufsunfähigkeit eine mit Ihnen vereinbarte Mindestrente, welche die Differenz zwischen Ihrem gewohnten Einkommen und der staatlichen Ersatzleistung ausgleicht.

Dennoch sorgen nur rund vier Prozent der österreichischen Erwerbstätigen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor.

Ein großer Anteil der Versicherer kennt Burnout prinzipiell als Grund für eine Berufsunfähigkeit an. Aber Achtung: Einige große Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen schließen das Burnout im Kleingedruckten dezidiert aus! Wichtig ist deshalb, bereits im Vorfeld zu prüfen, ob der gewünschte Versicherer diesen Schutz auch bietet.

Voraussetzung damit die Berufsunfähigkeitsversicherung einspringt ist meist, dass Ihre Arbeitsbeeinträchtigung mehr als 50 % beträgt und dieser Zustand mindestens sechs Monate andauert.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die einzige Absicherung, die alle Ursachen einer Berufsunfähigkeit abdeckt. Die Höhe der monatlichen Prämie richtet sich individuell nach Höhe der gewünschten Monatsrente, Beruf, Gesundheitszustand und Beitrittsalter. Der frühe Abschluss sichert dem Versicherungsnehmer eine günstige Prämie.

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwere Krankheit können das Leben abrupt verändern. Die Folge: keine Arbeit, kein Einkommen. Schnell steht die Existenz am Spiel. Wer soll die Familie versorgen? Womit die Fixkosten decken oder spezielle Behandlungen bezahlen? Lediglich fünf Prozent aller Arbeitnehmer in Österreich haben eine private Berufsunfähigkeitspension abgeschlossen, obwohl hierzulande jeder Vierte vor seinem Pensionsantritt berufsunfähig wird. Bei unseren Nachbarn in Deutschland sind es mehr als 30 Prozent.

Wird jemand berufsunfähig, bedeutet das aber nicht nur eine - oft deutliche - Minderung des Erwerbseinkommens, sondern damit einhergehend auch geringere Pensionsbeiträge und in der Folge eine geringere Alterspension. Das heißt, wer nicht mehr arbeiten kann, muss mit teilweise hohen Einkommensverlusten rechnen.

In den letzten Jahren wurden Berufsunfähigkeitspensionen von den Sozialversicherungsträgern nur sehr restriktiv zuerkannt, im Fokus stehen Rehabilitation und Umschulung. Nur etwa ein Drittel der Antragsteller erhält letztendlich auch dauerhaft eine entsprechende Pension.

Zumeist deckt die Pensionshöhe nicht die Kosten des gewohnten Lebensstandards. Fixkosten wie Miete, Strom oder Kreditraten können mit der privaten Berufsunfähigkeitsrente deutlich leichter finanziert werden.

Besonders gefährdet sind Berufseinsteiger. Hat man bis zum 27. Lebensjahr noch Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitspension, wenn man 6 Versicherungsmonate nachweisen kann, verschiebt sich diese Anspruchsgrenze mit dem 27. Lebensjahr auf 60 Monate. Ein Versicherungszeitraum den insbesondere Studenten, die ins Berufsleben einsteigen nicht erreichen.

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„Work Life Airbag“ Berufsunfähigkeitsversicherung - die umfassende Absicherung:

  • Garantierte Berufsunfähigkeits-Rente ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit.
  • Neustarthilfe: einmalig sechs Monatsrenten zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess (max. 6.000 Euro), Zuschuss für notwendige Umschulungen.
  • Assistance: Beratung, Information und Vermittlung von medizinischen Dienstleistungen, Therapien, Ärzte, Rehazentren.
  • Vorübergehende Reduktion der Berufsunfähigkeitsrente - bei Erhöhung auf ursprüngliche Höhe keine Gesundheitsprüfung!
  • Nachversicherungsoption um maximal 100 Prozent.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit.
  • Keine Meldepflicht bei beruflicher Veränderung.

„Multi Protect“ Existenzschutz - die kostengünstige Lösung:

  • Günstige Alternative zum Berufsunfähigkeitsschutz und besonders gut geeignet für Menschen, die manuell arbeiten (Handwerker, Facharbeiter, Pfleger etc.), junge Familien und Alleinerzieher, Selbständige und Firmengründer.
  • Monatliche Rente schützt bei Verlust von Grundfähigkeiten, bei kritischen Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit.
  • Einmalleistung bei Krebserkrankung, bösartigen Tumoren sowie Leukämie.
  • Umfangreicher Existenzschutz zur Finanzierung von Fixkosten, Behandlungen und Therapien, monatliche Rente, Einmalzahlung bei Krebs.
  • Einzigartiger Existenzschutz in Österreich.

Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung ist die größte Einzelgesellschaft der internationalen Versicherungsgruppe VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (VIG) mit Sitz in Wien und ist mit neun Landesdirektionen, 130 Geschäftsstellen und rund 4.000 Mitarbeitern präsent. Weiters verfügt das Unternehmen über Zweigniederlassungen in Italien und Slowenien.

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