Master Klinische Psychologie mit Approbation: Voraussetzungen und Ausbildung

Die postgraduelle Ausbildung in Klinischer Psychologie, die sich am Psychologengesetz orientiert und zur selbständigen Tätigkeit befähigt, richtet sich an Psychologinnen und Psychologen mit abgeschlossenem Universitätsstudium. Diese Ausbildung setzt sich aus einem allgemeinen Grundmodul und einem Aufbaumodul zusammen, das die verschiedenen klinischen Störungsbilder und Behandlungsansätze bearbeitet.

Die postgraduale Ausbildung "Klinische Psychologie“ ist ein berufsbegleitender, modular aufgebauter Lehrgang. Die Lehrveranstaltungen finden in der Regel geblockt (Donnerstag, Freitag, Samstag) im Haus der Begegnung in Innsbruck oder Schloss Hofen (Lochau bei Bregenz) statt. Zusammen mit der praktisch-fachlichen Ausbildung, der Supervision und Selbsterfahrung erwerben die Studierenden ein Zertifikat, das zur Eintragung in die Liste der Klinischen Psycholog:innen beim Bundesministerium für Gesundheit führt.

Struktur der Ausbildung

Das postgraduelle Studium Klinische Psychologie unterteilt sich in:

  • Grundmodul mit 220 Einheiten
  • Aufbaumodul mit 124 Einheiten

Neben den Theorieseminaren erwerben die Student:innen praktisch-fachliche Kompetenz im Umfang von 2.098 Stunden. Diese praktische Fachausbildungstätigkeit muss unter Anleitung von Berufsangehörigen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen geleistet werden. Von dieser gegebenen Stundenanzahl müssen zumindest 500 Stunden parallel zur Theorie absolviert werden.

Supervision und Selbsterfahrung

Begleitend zur praktisch-fachlichen Ausbildung muss eine Supervision im Umfang von 120 Einheiten (davon 40 EH im Einzelsetting) stattfinden. Diese soll eine unterstützende Hilfestellung und Beratung gewährleisten. Gleichzeitig fordert das Psychologengesetz Selbsterfahrung im Ausmaß von zumindest 76 Einheiten, wovon zumindest 40 Einheiten in Einzelselbsterfahrung zu absolvieren sind.

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Abschlussprüfung

Nach erfolgreichem Abschluss der gesamten theoretischen und praktischen Ausbildung findet eine kommissionelle Prüfung statt.

Zulassungsvoraussetzungen für den Lehrgang

Laut Psychologengesetz § 7 (1) darf die postgraduelle Ausbildung in Gesundheitspsychologie oder in Klinischer Psychologie nur beginnen, wer:

  1. die Bezeichnung „Psychologin“ oder „Psychologe“ gemäß § 4 Abs. 1 bis 3 führen darf, und
  2. im Rahmen eines Studiums der Psychologie gemäß § 4 nachweislich Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der empirisch-wissenschaftlichen Psychologie im Ausmaß von zumindest 180 ECTS erworben hat und nachweislich folgende Studieninhalte (einschließlich des Nachweises praktischer Anwendung im Rahmen von Übungen oder Praktika) im Ausmaß von zumindest 75 ECTS absolviert hat (zu möglichst gleichen Anteilen):
    1. Psychopathologie, Psychopharmakologie, Psychiatrie und Neurologie,
    2. psychologischer Diagnostik mit besonderem Bezug auf gesundheitsbezogenes Erleben und Verhalten und auf psychische Störungen einschließlich Übungen,
    3. Methoden und Anwendungsbereiche im Bereich der Gesundheitsförderung, der Krankheitsprävention und der Rehabilitation,
    4. psychologischen Interventionen im Bereich der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie einschließlich Übungen
    und
  3. der Ausbildungseinrichtung gemäß § 9 die physische Eignung auf Grundlage eines allgemeinärztlichen Zeugnisses, die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen oder eines fachärztlich psychiatrischen Gutachtens sowie die persönliche Eignung im Rahmen eines Aufnahmegesprächs mit Vertretern der Ausbildungseinrichtung gemäß § 9 nachgewiesen hat.

Ein Ausschlussgrund für die postgraduelle Ausbildung stellen insbesondere offenkundige Mängel der somatischen oder psychischen Eignung oder der Vertrauenswürdigkeit dar, die eine verlässliche Erfüllung der Ausbildungs- und künftigen Berufspflichten nicht erwarten lassen.

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung

Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:

  • Formblatt „Angaben zu Person"
  • Nachweis der physischen Eignung auf Grundlage eines allgemeinärztlichen Zeugnisses (darf zum Zeitpunkt des Aufnahmegesprächs nicht älter als 3 Monate sein)
  • Nachweis der psychischen Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen oder eines fachärztlich psychiatrischen Gutachtens (max. 1 Jahr alt zum Zeitpunkt des Aufnahmegesprächs)
  • Sponsionsbescheid (für Diplomstudium bzw. Masterabschluss)

Die Unterlagen werden geprüft.

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Informationen für Studieninteressierte aus Deutschland

In Deutschland wurde die Ausbildung in Psychotherapie durch das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz neu geregelt. Die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) können Sie hier nachlesen. Das Psychologiestudium in Österreich ist immer noch gleichwertig mit einem Psychologiestudium in Deutschland. Es ist noch unklar, ob und wie ein Wechsel von österreichischen Universitäten ins deutsche System funktionieren kann.

Ab dem Wintersemester 2026 wird das Masterstudium Psychotherapie in Österreich mit bundesweit 500 Plätzen eingeführt, und voraussichtlich wird es das Studium auch an der Universität Salzburg geben. Was Ihnen natürlich weiterhin offensteht, ist der österreichische Ausbildungsweg: Also Bachelor + Masterstudium Psychologie + Therapieausbildung in Österreich, die Sie in Salzburg mit der ersten Ausbildungsstufe, dem Propädeutikum, schon parallel zum Masterstudium beginnen können. Ein Fachspezifikum müsste dann noch berufsbegleitend angeschlossen werden. Viele Fachspezifika werden ebenfalls an unserer Universität angeboten. Sind Sie hier als Psychotherapeut*in zugelassen, müssten Sie sich in Deutschland akkreditieren lassen.

Das Zertifikatsprogramm „Grundlagen der Psychologischen Psychotherapie (BA Erweiterungscurriculum für Psychologiestudierende)“ deckt jene Inhalte ab, die für die Approbation in Deutschland Voraussetzung sind und im Bachelor-Studium "Psychologie" in Wien bisher nicht vertreten sind. Um sich also in Deutschland als Psychotherapeut*in approbieren zu können, müssen Sie im BA und MA Studium bestimmte Inhalte nachweisen.

Neues Psychotherapiegesetz 2024

In der Sitzung des Nationalrats vom 17. April 2024 wurde das neue Psychotherapiegesetz 2024 - PThG 2024 beschlossen. Wie im Bundesgesetzblatt vom 30. Die Psychotherapie-Ausbildungs-, Approbationsprüfungs- und Qualitätssicherungs-Verordnung 2024 (PTh-AAQV 2024) mit näheren Rahmenbedingungen wurde im Bundesgesetzblatt vom 24.

Alle derzeit in die Psychotherapeut:innen-Liste eingetragenen Personen bleiben in der Berufsliste eingetragen und können ihren Beruf weiterhin ausüben. Hier soll es weder in der Berufsgruppe noch in der Versorgung für die Patient:innen zu Änderungen kommen. Durch Fort- und Weiterbildungen bleiben die bereits eingetragenen Psychotherapeut:innen am aktuellen Stand der Wissenschaft.

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Übergangsfristen und neue Möglichkeiten

Propädeutika können bis 30.09.2030 angeboten werden. Sind aber auch bis zu diesem Zeitpunkt abzuschließen, da die Aufnahme ins Fachspezifikum bis längstens 01.10.2030 möglich ist. Dieses ist dann bis längstens 30.09.2038 abzuschließen.

Ab dem Wintersemester 2026 wird das Masterstudium Psychotherapie in Österreich mit bundesweit 500 Plätzen eingeführt. Das Masterstudium ist an den Unis Wien, Graz, Klagenfurt, Krems (Uni für Weiterbildung), Linz, Salzburg und Innsbruck geplant. An Standorten mit MedUnis oder einer medizinischen Fakultät auch an diesen.

Zulassungsvoraussetzung ist ein fachlich einschlägiges Bachelorstudium bzw. Die genauen Zulassungsbestimmungen zum Masterstudium legen die Universitäten in ihren Curricula fest. Aufgrund der begrenzten Studienplätze ist mit einem Auswahlverfahren zu rechnen.

Klinische Psycholog:innen und Gesundheitspsycholog:innen können direkt in den postgradualen Ausbildungsabschnitt einsteigen.

Weitere Informationen

Für Fragen bzw. einen Nachweis über eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung im medizinischen oder psychosozialen Feld, die vor dem Lehrgangsbeginn geleistet wurde. Jetzt neu: Mit der Einführung des Campusmanagementsystems in Schloss Hofen erfolgen die Bewerbungen zu unseren Lehrgängen über das neue Online-Bewerbungsportal.

Laut Universität Wien: Das bedeutet, dass nach einem Bachelor- und Masterstudium Psychologie an der Univ. Wien - unabhängig von der inhaltlichen Schwerpunktsetzung im Rahmen des Masterstudiums - davon ausgegangen werden kann, dass die Voraussetzung der 75 einschlägigen ECTS (nach PG, § 7) als erfüllt zu betrachten ist. Bei alle anderen Abschlüssen wird individuell entschieden.

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