Burnout und Kündigung: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen

Ein Burnout-Syndrom kann sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine schwierige Situation darstellen. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Aspekte einer Kündigung im Zusammenhang mit Burnout, wobei sowohl die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers berücksichtigt werden.

Kündigung im Krankenstand: Ist das möglich?

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob eine Kündigung während des Krankenstandes überhaupt zulässig ist. Und ja, das ist sie grundsätzlich. Denn als Arbeitnehmer hat man keinen generellen Kündigungsschutz, während man krankgeschrieben ist.

Der Arbeitgeber muss auch keinen speziellen Grund für eine Kündigung nennen.

Wird die Kündigung von der Dienstgeberin/dem Dienstgeber ausgesprochen, gibt es grundsätzlich keine Sperrfrist, es sei denn, die Kündigung erfolgt aufgrund schuldhaften Verhaltens der Dienstnehmerin/des Dienstnehmers.

Personen, die ihr Dienstverhältnis selbst gekündigt haben oder ihre Arbeitsstelle aufgrund eigenen Verschuldens verloren haben, erhalten in der Regel in den ersten vier Wochen ab Ende der Beschäftigung kein Arbeitslosengeld.

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Was tun bei Kündigung im Krankenstand?

Sollten Sie nur telefonisch informiert werden, dann fragen Sie unbedingt nach einer schriftlichen Kündigung. Sobald Sie diese in den Händen halten, können Sie Ihre nächsten Schritte planen.

So geht es nach der Kündigung im Krankenstand weiter:

  • Prüfen Sie die Kündigungsfrist und Ihren Kündigungstermin.
  • Informieren Sie das Arbeitsmarktservice (AMS), ab wann Sie arbeitslos sein werden.
  • Falls Sie länger krankgeschrieben sind, beantragen Sie Krankengeld bei der Gesundheitskasse.
  • Überprüfen Sie Ihren letzten Lohnzettel oder Gehaltszettel auf Vollständigkeit.
  • Starten Sie mit der Jobsuche und verschicken Sie Online-Bewerbungen.

So können Sie Ihre berufliche Zukunft selbst in die Hand nehmen - auch im Krankenstand. Sollten Sie zu krank oder erschöpft sein, um einen Job zu suchen, sind Sie durch die Krankenkasse und das AMS abgesichert. Falls Sie aber fit genug sind, können Sie direkt mit der Jobsuche loslegen, um möglichst schnell eine neue Stelle zu finden.

Wichtige Fragen und Antworten zur Kündigung im Krankenstand

Folgende Fragen werden oft zur Kündigung im Krankenstand gestellt:

Wann wird die Kündigung im Krankenstand wirksam?

Sie verlieren Ihren Arbeitsplatz normalerweise nicht sofort. Denn auch im Krankenstand gelten ganz normale Kündigungsfristen. Die können Sie entweder in Ihrem Arbeitsvertrag oder im Kollektivvertrag nachlesen. Oft sind es ein bis drei Monate, bis die Kündigung wirksam ist und Ihr Arbeitsverhältnis tatsächlich endet.

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Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen Sie den Job sofort verlieren können:

  • In der Probezeit können Sie mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Man spricht dabei auch eigentlich nicht von einer Kündigung, sondern von einer „Auflösung in der Probezeit“. Das ist auch im Krankenstand möglich.
  • Mit einer „Entlassung“ können Sie ebenfalls mit sofortiger Wirkung den Job verlieren. Deshalb hört man auch oft von der „fristlosen Entlassung“. Das ist aber nur zulässig, wenn es einen Entlassungsgrund gibt, den Ihr Arbeitgeber nachweisen kann. Zum Beispiel, dass Sie Ihre Genesung absichtlich verzögert haben.
  • Auch bei einer einvernehmlichen Kündigung könnten Sie theoretisch den Job sofort verlieren. Das sollten Sie aber nicht unterschreiben! Lassen Sie sich im Zweifelsfall von der Arbeiterkammer beraten.

Was passiert mit Ihrem Urlaubsanspruch?

Wenn Sie gekündigt werden, können Sie Ihren restlichen Urlaubsanspruch meistens noch aufbrauchen. Sie werden also früher freigestellt, um die letzten Urlaubstage zu nutzen. Das ist nicht möglich, wenn Sie bis zum Kündigungstermin krankgeschrieben bleiben. Dann sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihnen Ihr restlicher Urlaub ausbezahlt wird. Kontrollieren Sie also Ihre letzte Gehaltsabrechnung, um sicherzugehen, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

Wer zahlt nach Kündigung im Krankenstand Ihr Gehalt?

Bis zu Ihrem Kündigungstermin muss Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt jedenfalls weiterbezahlen. Sollte Ihr Krankenstand noch länger dauern, können Sie sogar darüber hinaus noch Gehalt vom ehemaligen Arbeitgeber beziehen: So lange, bis Ihr Anspruch auf „Entgeltfortzahlung“ aufgebraucht ist. Wie lange der Arbeitgeber Ihr Gehalt bezahlen muss, hängt davon ab, wie lange Sie schon im Unternehmen arbeiten.

Wie kommen Sie zum „Krankengeld“?

Wenn Sie keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung haben, können Sie Krankengeld beziehen. Das wird von der Krankenkasse ausbezahlt. Sie müssen das Krankengeld allerdings beantragen - denn es wird nicht automatisch gezahlt.

Wenn Sie beispielsweise wegen Burnout im Krankenstand gekündigt wurden, kann es durchaus etwas Zeit brauchen, bis Sie wieder arbeiten können. Das Krankengeld können Sie grundsätzlich bis zu 26 Wochen, also ein halbes Jahr lang, beziehen. Falls Sie mehr als 6 Wochen im letzten Jahr krankenversichert waren, sind sogar bis zu 52 Wochen möglich.

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Wann sollten Sie sich bei Kündigung im Krankenstand arbeitslos melden?

Am besten geben Sie dem AMS möglichst schnell Bescheid, dass Sie im Krankenstand gekündigt wurden. Wenn Sie Ihren Kündigungstermin kennen, können Sie schon vorab Arbeitslosengeld beantragen. Spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit sollten Sie jedenfalls das AMS kontaktieren.

So schaffen Sie die Jobsuche im Krankenstand

Auch wenn es anstrengend ist, sollten Sie sich möglichst bald mit der Jobsuche beschäftigen. Denn Krankengeld und Arbeitslosengeld sind höchstwahrscheinlich geringer als Ihr bisheriges Gehalt. Zum Glück können Sie mittlerweile auf Jobsuche viel online erledigen:

  • In der digitalen Jobbörse nach passenden Stellenanzeigen suchen.
  • Online-Bewerbungen an Unternehmen verschicken.
  • Oder sogar per Video-Telefonat an Vorstellungsgesprächen teilnehmen.

Sie sollten dabei möglichst ehrlich mit Ihrer Situation umgehen. Dass Sie im Krankenstand auf Jobsuche sind, zeugt immerhin von Motivation. Sie müssen Ihre Krankengeschichte aber nicht offenlegen! Kein Arbeitgeber darf Sie dazu zwingen, Ihre Diagnose zu teilen.

Burnout: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Einfach zu sagen, ich kann nicht mehr, ich bleib mal länger zu Hause, geht natürlich selbst bei einer schwer zu überprüfenden Diagnose wie Burnout nicht. Der Arbeitnehmer muss, wenn er aufgrund von Burnout krankgeschrieben wird, eine ärztliche Bestätigung vorlegen. Dieser kann den Arbeitnehmer zwar danach fragen, um welche Erkrankung es sich handelt, verpflichtet es diesem zu sagen, ist der Arbeitnehmer aber nicht.

Was der Arbeitgeber verlangen darf und was nicht

Selbst wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Richtigkeit der Diagnose des Vertrauensarztes des Arbeitnehmers hat, darf er von seinem Mitarbeiter nicht verlangen, sich auch vom Betriebs- oder Amtsarzt untersuchen zu lassen.

Wie lange sind Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet?

Ist der Arbeitnehmer völlig arbeitsunfähig, hat dieser, unabhängig ob Arbeiter oder Angestellter, mindestens sechs Wochen lang Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Je länger das Arbeitsverhältnis bereits besteht, umso länger ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.

  • Nach fünf Arbeitsjahren verlängert sich dieser Anspruch auf die Dauer von acht Wochen.
  • Dieser Anspruch erhöht sich auf zehn Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis ununterbrochen 15 Jahre gedauert hat.
  • Der Anspruch erhöht sich je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses auf maximal zwölf Wochen. Zusätzlich haben Arbeitnehmer die Möglichkeit für weitere vier Wochen die Hälfte des Entgelts zu erhalten.

Müssen im Krankenstand auch Überstunden gezahlt werden?

Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, jene Höhe des Entgelts zu zahlen, die der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er seine Arbeit gewohnheitsmäßig erfüllt hätte.

Aber Vorsicht: Arbeitnehmer dürfen nur mit ausdrücklicher ärztlicher Erlaubnis fort - und sie sollten den Arbeitgeber informieren.

Können Mitarbeiter im Krankenstand bei Burnout gekündigt werden?

Will sich der Arbeitgeber vom Mitarbeiter trennen, kann er diesen - auch während des Krankenstandes - ohne Angabe von Gründen kündigen.

Bevor der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht, sollte dieser sich vor allem, wenn es sich um einen lange beschäftigten oder älteren Arbeitnehmer handelt, rechtlich beraten lassen. Je nach Sachlage könnte dieser nämlich die Kündigung bei Gericht als sozialwidrig anfechten.

Der Arbeitgeber steht bei einer Kündigung unter besonderem Beweisdruck.

Was eine Entlassung im Krankenstand rechtfertigt

Legt der Arbeitnehmer während seines Krankenstandes ein Verhalten an den Tag, das seine Genesung grob beeinträchtigen könnte, kann das prinzipiell eine Entlassung zur Folge haben.

Allerdings steht der Arbeitgeber bei Burnout unter besonderem Beweisdruck, denn Therapien sind individuell sehr unterschiedlich. Hat jedoch der Arzt ausdrücklich "Ruhe" verordnet, ist etwa eine Shoppingtour des erschöpften Mitarbeiters unangebracht. Wird ein ausgebrannter Arbeitnehmer gar beim Pfuschen erwischt, ist das zweifelsfrei ein Entlassungsgrund.

Vorzeitiger Austritt aus gesundheitlichen Gründen

Die Unfähigkeit von Dienstnehmer:innen muss sich auf „ihre Dienstleistung“ beziehen. Der Eintritt eines konkreten Gesundheitsschadens ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn bei der Fortsetzung der Dienstleistung ein gesundheitlicher Schaden in absehbarer Zeit objektiv zu befürchten ist.

Die Gesundheitsgefährdung muss aus der Arbeitsleistung resultieren. Das bedeutet aber nicht, dass die Arbeitsleistung die einzige Ursache sein muss. Das Austrittsrecht besteht nur dann, wenn die Gesundheitsgefährdung zumindest 26 Wochen andauern wird.

Die Arbeitnehmer:innen müssen den Arbeitgeber:innen vom beabsichtigten Austritt informieren.

Die Arbeitgeber:innen haben dann die Möglichkeit, den Arbeitnehmer:innen eine andere, nicht gesundheitsschädliche Tätigkeit anzubieten. Die Informationspflicht besteht dann nicht, wenn den Arbeitgeber:innen die Gesundheitsgefährdung bereits bekannt ist oder kein geeigneter Ersatzarbeitsplatz vorhanden ist.

Der Austritt aus gesundheitlichen Gründen kann jederzeit - auch während eines Krankenstandes - erklärt werden.

Bei einem berechtigten vorzeitigen Austritt wegen Gesundheitsgefährdung ist eine Endabrechnung zu erstellen. Diese umfasst jedenfalls:

  • das Gehalt (Lohn) bis zum Ende des Dienstverhältnisses,
  • die Urlaubsersatzleistung,
  • die anteiligen Sonderzahlungen laut Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag bis zum Ende des Dienstverhältnisses und
  • gegebenenfalls auch die Abfertigung alt

Kündigung bei zeitweilig mangelnder Geschäftsfähigkeit

Jede Beendigungserklärung ist unwirksam, wenn der:die Arbeitnehmer:in infolge eines physischen oder psychischen Gebrechens (z.B. Koma nach Autounfall) unfähig ist, den Zugang einer Kündigungserklärung wahrzunehmen.

Der:Die Arbeitgeber:in kann nur die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters (früher Sachwalter) über das Gericht veranlassen, um die Kündigungserklärung an diesen zustellen zu können.

Entgeltfortzahlung bei Kündigung oder einvernehmlicher Auflösung im Krankenstand

Wird ein:e Arbeitnehmer:in während eines Krankenstandes gekündigt, endet zwar das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist (Kündigungstermin), der:die Arbeitnehmer:in kann aber auch durch die Kündigung nicht um jenes Krankenentgelt gebracht werden, das ihm ohne Kündigung zugestanden wäre.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht also über das arbeitsrechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, bis der:die Arbeitnehmer:in wieder gesund ist, längstens aber bis zur Ausschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruches.

Tritt der Krankenstand erst nach einem Kündigungsausspruch ein, dann endet der Entgeltfortzahlungsanspruch jedenfalls mit dem Kündigungstermin.

Überblick über die Entgeltfortzahlung im Krankenstand

Die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankenstand hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Hier ist ein Überblick:

Dauer des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Weniger als 5 Jahre 6 Wochen
5 bis 15 Jahre 8 Wochen
Mehr als 15 Jahre 10 Wochen
Maximale Dauer 12 Wochen (+ 4 Wochen halbes Entgelt)

tags: #Burnout #fristlose #Kündigung #Voraussetzungen