Berufe im Bereich der Psychologie ohne Studium in Österreich

Die Psychologie wird in mehrere Teilbereiche gegliedert. Die Allgemeine Psychologie befasst sich mit dem Erleben und Verhalten (Lernen, Gedächtnis, Sprache, Emotion, Motivation). Die Persönlichkeitspsychologie erforscht und beschreibt individuelle Unterschiede in Persönlichkeitseigenschaften. Die Sozialpsychologie untersucht Interaktionen zwischen Individuen und Gruppen.

Die Entwicklungspsychologie beschäftigt sich mit alters- oder lebensabschnittsabhängigen Veränderungen des Verhaltens und Erlebens. Die Biologische Psychologie und die Neuropsychologie untersuchen die Wechselwirkungen psychischer und körperlicher Prozesse (z.B. im Nervensystem).

Aus den Forschungsergebnissen hat sich die Angewandte Psychologie mit ihren Feldern entwickelt, zum Beispiel:

  • Arbeits-, Wirtschafts- und Organisationspsychologie
  • Gerontopsychologie
  • Gesundheitspsychologie
  • Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie
  • Klinische Psychologie
  • Notfallpsychologie
  • Pädagogische Psychologie
  • Forensische bzw. Rechtspsychologie

Psychologe/Psychologin: Studium und Berufsausübung

Für die Tätigkeit als Psychologin/Psychologe ist ein Diplom- oder Masterabschluss (300 ECTS) Voraussetzung.

Im Psychologiestudium steht das menschliche Erleben und Verhalten im Vordergrund. Studierende befassen sich mit den kognitiven und biologischen Grundlagen, die maßgeblich an diesen Prozessen beteiligt sind und setzen sich mit der psychologischen Diagnostik auseinander. Zudem spielen die Inhalte Statistik, Qualitative und Quantitative Methoden oder Datenauswertung eine große Rolle im Studium.

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Im Rahmen des Studiums Psychologie werden die Grundlagen, Anwendungsbereiche und Teilgebiete der Psychologie genauestens unter die Lupe genommen. Studierende werden im Studiengang Psychologie u.a. sowie in die Gender- und Diversitätsforschung in der Psychologie eingeführt und erlangen praxisrelevante Grundkenntnisse und Kompetenzen, um beruflich in psychologischen Arbeitsfeldern tätig zu werden. Studierende beschäftigen sich im Studiengang u.a. mit der Evaluationsforschung, mit Neuropsychologie, Psychiatrie oder mit psychologischer Gesprächsführung. Die Studieninhalte sind jedoch stark von der Studienrichtung abhängig.

So vermitteln die Lehrveranstaltungen von Studiengängen, die beispielsweise auf die Wirtschaftspsychologie, Kriminalpsychologie, Kommunikationspsychologie, Psychotherapie oder Psychologische Beratung ausgerichtet sind, auch mitunter andere Inhalte und Schwerpunkte als das klassische Psychologiestudium.

Nach Abschluss des Bachelor- und Masterstudiums Psychologie verfügen Absolventen und Absolventinnen über umfassende Kenntnisse und Kompetenzen, um z.B. als Psychologe bzw. Psychologin (laut Psychologengesetz) tätig zu werden. Als Psychologe/Psychologin arbeiten sie z.B. in der psychologischen Diagnostik und ermitteln u.a. Verhaltensstörungen. Sie erstellen Gutachten, leisten Prävention oder beraten ihre Patient/-innen.

Dank ihrer umfangreichen Ausbildung in den psychologischen Anwendungsbereichen sind Absolvent/-innen für die Arbeit in zahlreichen Gebieten der Psychologie qualifiziert. Mit einem Psychologie Bachelorabschluss und Masterabschluss können sie z.B. im Bildungswesen und in der pädagogischen Psychologie arbeiten oder im Bereich der Arbeits- und Organisationspsychologie sowie Wirtschaftspsychologie beschäftigt sein. Hier wirken sie z.B. in der Personalentwicklung, im Personalmanagement oder in der Unternehmensberatung mit. Auch das Gesundheitswesen hält zahlreiche Einsatzmöglichkeiten für Psychologen und Psychologinnen bereit, z.B. in der Rehabilitationspsychologie.

Außerdem finden Absolvent/-innen in der Wissenschaft, Forschung und Lehre (u.a. an Universitäten oder in der Erwachsenenbildung), bei Beratungsstellen aber auch in den Gebieten Forensik und Recht Beschäftigung.

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Informationen zur Berufsausbildung, Berufsausübung und zur Führung der Berufsbezeichnung "Psychologin" bzw. "Psychologe" stehen im Psychologengesetz im österreichischen Rechtsinformationssystem RIS.

Nach dem Psychologiestudium ist eine Spezifikation durch Weiterbildung erforderlich! Das betrifft die unterschiedlichen Tätigkeitsschwerpunkte, wie z.B. Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie Forschung und Lehre Marktforschung und Werbung Schulpsychologischer Dienst Verkehrspsychologie Forensische Psychologie Weitere wie z. B.

Berufsmöglichkeiten bestehen im klinischen Bereich, bei verschiedenen Beratungsstellen oder in Forschung und Lehre. PsychologInnen können auch - je nach fachlicher Spezialisierung - in der Markt- und Meinungsforschung, in der Unternehmensberatung, in der Erwachsenenbildung, in der öffentlichen Verwaltung, bei Interessenvertretungen, in Justizbehörden, in Verbänden und Organisationen Beschäftigung finden.

Gesundheitspsychologie und Klinische Psychologie

Die Gesundheitspsychologie ist ein Teilgebiet der Psychologie. Die berufsmäßige Ausübung im Rahmen der Gesundheitspsychologie ist der Berufsgruppe der Gesundheitspsychologie vorbehalten. Andere Personen, die nicht zur Berufsausübung der Gesundheitspsychologie berechtigt sind, ist die berufsmäßige Ausübung verboten.

Die Klinische Psychologie ist ein Teilgebiet der Psychologie. Tätigkeitsvorbehalt bedeutet, dass es einen generellen Ausschließungsanspruch auf die Ausübung von Tätigkeiten gibt, unabhängig davon, ob diese berufsmäßig oder nicht berufsmäßig ausgeübt werden.

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Voraussetzungen für die Berufsausübung

Im neuen österreichischen Psychologengesetzt (PG) 2013 wurde u. a. die "Voraussetzung für die postgraduelle Ausbildung in Gesundheitspsychologie sowie in Klinischer Psychologie" (im § 7) neu geregelt (in Kraft ab 1. Juli 2014). Danach sind (nach § 7, Abs. 2) u. a. insg. 75 ECTS in folgenden Bereichen nachzuweisen:

  • Psychopathologie, Psychopharmakologie, Psychiatrie und Neurologie
  • psychologische Diagnostik mit besonderem Bezug auf gesundheitsbezogenes Erleben und Verhalten und auf psychische Störungen einschließlich Übungen
  • Methoden und Anwendungsbereiche im Bereich der Gesundheitsförderung, der Krankheitsprävention und der Rehabilitation
  • psychologische Interventionen im Bereich der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie einschließlich Übungen.

Eintragung in Listen und Register

Der Eintrag in die Liste der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen ist der Berechtigungsnachweis für die selbstständige Berufsausübung. Er dient daher auch als Bestätigung über die Berufsberechtigung bei Behörden, Ämter, Unternehmen, etc.

Der Eintrag in die Liste der Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen ist der Berechtigungsnachweis für die selbstständige Berufsausübung. Er dient daher auch als Bestätigung über die Berufsberechtigung bei Behörden, Ämter, Unternehmen, etc.

Mit der Schaffung des Gesundheitsberuferegisters wird den langjährigen Forderungen nach Qualitätssicherung und Patientensicherheit Rechnung getragen. Auch für die regionale bzw. Alle im Gesundheitsberuferegister eingetragenen Personen erhalten einen Berufsausweis, der jeweils fünf Jahre gültig ist. Jeder Berufsangehörige hat vor Ablauf der fünf Jahresfrist seine Registrierung zu verlängern. Die Berufsangehörigen haben vor Beginn der Berufsausübung die Eintragung ins Gesundheitsberuferegister mittels eines, von den Registrierungsbehörden zur Verfügung zu stellenden, Formulars zu beantragen. Der Antrag kann eigenhändig unterschrieben persönlich oder im Rahmen eines Onlineverfahrens mittels elektronischer Signatur eingebracht werden.

Fortbildungspflicht

Dieser Beruf unterliegt der regelmäßigen Fortbildungspflicht! Infos zu Fort- und Weiterbildungsprogrammen bietet z.B. der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen BÖP sowie die österr. Akademie für Psychologie AAP.

Zu den wesentlichen Berufspflichten der Berufsgruppe der Gesundheitspsychologie zählt die Ausübung des Berufes nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft. Diesem Erfordernis ist insbesondere durch den regelmäßigen Besuch von in- oder ausländischen Fortbildungsveranstaltungen zu entsprechen. Sofern eine Berufsunterbrechung (Nichtausübung) länger als ein Jahr gegeben ist, sind (je) 30 Fortbildungseinheiten (siehe § 19 PlG 2013) innerhalb des letzten Jahres vor der Wiederaufnahme der Berufsausübung zu absolvieren. Sofern eine Berufsunterbrechung (Nichtausübung) länger als fünf Jahre gegeben ist, sind (je) 60 Ausbildungseinheiten (siehe § 19 PlG 2013) innerhalb des letzten Jahres vor Wiederaufnahme der Berufsausübung zu absolvieren.

Zu den wesentlichen Berufspflichten der Berufsgruppe der Klinischen Psychologie zählt die Ausübung des Berufes nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft. Diesem Erfordernis ist insbesondere durch den regelmäßigen Besuch von in- oder ausländischen Fortbildungsveranstaltungen zu entsprechen. Sofern eine Berufsunterbrechung (Nichtausübung) länger als ein Jahr gegeben ist, sind (je) 30 Fortbildungseinheiten (siehe § 28 PlG 2013) innerhalb des letzten Jahres vor der Wiederaufnahme der Berufsausübung zu absolvieren. Sofern eine Berufsunterbrechung (Nichtausübung) länger als fünf Jahre gegeben ist, sind (je) 60 Ausbildungseinheiten (siehe § 28 PlG 2013) innerhalb des letzten Jahres vor Wiederaufnahme der Berufsausübung zu absolvieren.

Weitere Informationen

Detaillierte Beschreibungen zu den Ausbildungen zeigen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und welche Bildungseinrichtungen die Ausbildungen anbieten, sowie die Berufe und Weiterbildungsmöglichkeiten nach Abschluss. Zu den einzelnen Ausbildungen finden Sie auch die Adressen der Institutionen, die diese Ausbildung anbieten (erst nach erfüllter Schulpflicht, also z. B.

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